Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
tom1978

Abgeltungssteuer

Empfohlene Beiträge

tom1978

Ich habe eine Frage zur Abgeltungssteuer. Soweit ich das verstanden habe gilt ab 2009 ein Sparer-Pauschbetrag von 801,- Euro jährlich, das bedeutet dass Einnahmen aus Kapitalvermögen unterhalb dieser Höhe nicht der Abgeltungssteuer unterliegen (wenn ein Freistellungsauftrag gestellt wird).

 

Wie verhält es sich denn mit Kursgewinnen von Aktien? Angenommen, ich habe jedes Jahr einen Kursgewinn von 800 Euro. Wird dann der Kursgewinn mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet? Oder wird zum Beispiel nach 10 Jahren beim Verkauf der Anteile ein Gewinn von 10*800 Euro = 8000 Euro gerechnet, so dass 7199 Euro davon versteuert werden müssen? Dagegen würde dann ja nur helfen, jährlich seine Anteile zu verkaufen und anschliessend wieder neu zu kaufen...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Toni

Warum denn der tausendste Thread zur Abgeltungssteuer?

 

Wie wäre es denn, mal die Suchfunktion zu benutzen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Raccoon
Wie wäre es denn, mal die Suchfunktion zu benutzen?

Wie finde ich die denn?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tom1978

Weil ich diese konkrete Frage in keinem Thread beantwortet gefunden habe. Mag vielleicht daran liegen, dass zum Thema schon relativ viel geschrieben wurde und ich daher beim Überfliegen der bisherigen Threads diesen Punkt übersehen habe.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Onassis

Hier steht so ziemlich alles drin, wenn nicht in diesem thread einfach fragen:

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=7158

 

Onassis

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...