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famacon
· bearbeitet von famacon

Ich bin mir nicht sicher, ob es sich lohnt die Wohnungsbauprämie für 2006 zu beantragen. :huh:

 

1. Wieviele Jahre kann man denn die WBP beantragen? Der Vertrag läuft schon über 7 Jahre und 6 WBP wurden im letzten Jahr eingezahlt...

 

2. Welches "zu versteuernde Einkaommen" zählt für den Grenzbetrag von 25.600 ? Das Bruttogehalt laut Jahresendabrechnung oder was nach der Steuererklärung davon übrig bleibt? :blink:

 

2. Welches "zu versteuernde Einkaommen" zählt für den Grenzbetrag von 25.600 ? Das Bruttogehalt laut Jahresendabrechnung oder was nach der Steuererklärung davon übrig bleibt? :blink:

"Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen.

Es ist eine Zahl, die Sie ziemlich weit unten in Ihrem Steuerbescheid finden.

Sie kann deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen liegen."

 

quelle: http://www.klicktipps.de/geldtipps-bausparen_vl.php

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steff123
Ich bin mir nicht sicher, ob es sich lohnt die Wohnungsbauprämie für 2006 zu beantragen. :huh:

 

1. Wieviele Jahre kann man denn die WBP beantragen? Der Vertrag läuft schon über 7 Jahre und 6 WBP wurden im letzten Jahr eingezahlt...

 

2. Welches "zu versteuernde Einkaommen" zählt für den Grenzbetrag von 25.600 ? Das Bruttogehalt laut Jahresendabrechnung oder was nach der Steuererklärung davon übrig bleibt? :blink:

"Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen.

Es ist eine Zahl, die Sie ziemlich weit unten in Ihrem Steuerbescheid finden.

Sie kann deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen liegen."

 

quelle: http://www.klicktipps.de/geldtipps-bausparen_vl.php

 

Das was in der Steuererklärung ganz unten steht. Also Brutto - Werbungskosten + Kapitalerträge + Mieteinkünfte + ..... + .... - Sonderausgaben - Vorsorgeaufwenden - ..... - ..... = zu versteuerndes Einkommen ;)

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famacon
Das was in der Steuererklärung ganz unten steht. Also Brutto - Werbungskosten + Kapitalerträge + Mieteinkünfte + ..... + .... - Sonderausgaben - Vorsorgeaufwenden - ..... - ..... = zu versteuerndes Einkommen ;)

Danke. Und kann ich die WBP solange beantragen wie der Bausparvertrag läuft? Mittlerweile schon 7 Jahre, ist aber noch nicht zuteilungsreif...

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steff123
Danke. Und kann ich die WBP solange beantragen wie der Bausparvertrag läuft? Mittlerweile schon 7 Jahre, ist aber noch nicht zuteilungsreif...

 

Zum Beantragen hast du in der Regel 2 Jahre zeit. Bis 31.12.07 könntest du noch die WOP für 2005 beantragen. Ausgezahlt bekommst du sie aber erst nach Zuteilung. Der Staat arbeitet in der Zwischenzeit noch mit dem Geld ;)

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famacon
· bearbeitet von famacon
Zum Beantragen hast du in der Regel 2 Jahre zeit. Bis 31.12.07 könntest du noch die WOP für 2005 beantragen. Ausgezahlt bekommst du sie aber erst nach Zuteilung. Der Staat arbeitet in der Zwischenzeit noch mit dem Geld ;)

 

Mmh auf meinem Konto sind aber Ende 2006 5 WBP und Anfang 2007 1 WBP eingezahlt worden, obwohl der Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist. Die 7-Jahresfrist ist jedoch vorbei. Kann man allso noch weiterhin die Prämie beantragen, wenn der Bausparvertrag noch weiterläuft?

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Herr S.

WOP kann man immer beantragen wenn die Einkommensgrenzen nicht gerissen werden.

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steff123
Mmh auf meinem Konto sind aber Ende 2006 5 WBP und Anfang 2007 1 WBP eingezahlt worden, obwohl der Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist. Die 7-Jahresfrist ist jedoch vorbei. Kann man allso noch weiterhin die Prämie beantragen, wenn der Bausparvertrag noch weiterläuft?

 

Dann nochmal genauer ;)

 

WOP innerhalb von 2 Jahren beantragen.

Auszahlung: bei Zuteilung des BSV, bzw. nach der Sperrfrist von 7 Jahren. Nach der Sperrfrist wird eine neu beantragte WOP sofort auf dem BSV gutgeschrieben.

 

Was hast du dir eigentich für einen Vertrag andrehen lassen, wenn der nach 7 Jahren noch nicht zuteilungsreif ist? ;)

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35sebastian
Was hast du dir eigentich für einen Vertrag andrehen lassen, wenn der nach 7 Jahren noch nicht zuteilungsreif ist? ;)

 

In diesem Fall reicht eigentlich ein Vertrag über 5000.

 

Zu welchem Vertrag "rät" der Berater?

 

Zu 15000 oder ganz frech zu 20000!

 

Statt 50 Abschlussgebühr werden 150 bis 200 fällig.

 

Incl. "Mickrig-Zinsen". Ein lohnendes Geschäft!!..........für die Versicherung!

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famacon
Was hast du dir eigentich für einen Vertrag andrehen lassen, wenn der nach 7 Jahren noch nicht zuteilungsreif ist? ;)

 

Vertragsbeginn: 19.11.1999

Tarif: DX5

Zinssatz: 2,000 % (+2,2% bei Darlehensverzicht)

Vertragssumme: 14.316,17

tariflicher Sparbeitrag: 42,95

gewünschter Tilgungsbeitrag: 85,90

Bewertungszahl: 22,47

voraussichtliche Zuteilung (bei Zahlung des tarifl. Sparbeitr.) 1.Q / 2009

Saldensumme: 79.337

 

Also 4,2% bei Verzicht auf das Darlehen plus Wohnungsbauprämie und Vermögenswirksame Leistungen.

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35sebastian

Kein guter Versicherungsvertrag und keine gute Beratung aus Sicht des Kunden!

 

Ich hatte genau 1 Jahr zuvor beim BHW, eigentlich keine gute Versicherung, den dispo plus abgeschlossen.

 

Zweck : Geldanlage

 

Versicherungssumme: umgerechnet 10000

 

bei doppeltem Sparbetrag 85,90

 

bei Darlehensverzicht:

2% +3% Boni + Rückerstattung der Abschlussgebühr + keine Depotkosten oder Sonstiges

+ Bausparprämie (bsP und VL geht nicht, nur separat)

 

Das war für mich eine gute Geldanlage, nicht für die Bausparkasse, die jetzt die noch laufenden Verträge kündigt bzw. kündigen will.

 

Ich habe jetzt , seit 2006, einen etwas schlechteren Vertrag laufen, mit 4,75% und einer Versicherungssumme von 9000 laufen. Trotz der Kosten ,90 + Depotgebühren, rechnet sich das auch noch allemal, wenn man die Bausparprämie berücksichtigt.

Und nach 7 Jahren ist der Vertrag , bedingt durch die niedrige Versicherungssumme, zuteilungssreif.

 

Also, immer auf die Versicherungssumme und den Zinssatz achten.

 

Bei einem Zinssatz von unter 4% rechnet sich ein 7jähriger Vertrag nicht.

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andreasz

Das'n riesen Problem mit diesem ganzen Bausparkrams. Wenn's um VL geht, kann man besser sein Geld in ein Fondsdepot stecken, gibt's noch staatliche Förderung drauf. Als Hybrid bieten einige Versicherer Vermögensbildungsversicherungen an, die sind auch meist ganz okay, ist aber halt nicht so flexibel wie das Fondsdepot und es gibt keine staatlichen Fördergelder auf die Beiträge.

 

Die Bausparer sind in meinen Augen großer Käse. Denn da zieht die Bank einen richtig über den Tisch. Bzw. der Versicherer. Man schaue mal, womit geworben wird:

 

"Lassen'se die VL nicht flöten, Arbeitgeber zahlt doch Zuschüsse!" spricht der Bankberater, wie er's im Vertrieb gelernt hat. Ob der Kunde überhaupt VL Arbeitgeberzuschüsse bezieht, interessiert da oft nicht. Und wenn, dann in welcher höhe?

 

Dann wird zum Bausparer geraten. Warum? Na ganz einfach! Wohnungsbauprämie... Na hurra. Das lohnt sich ja richtig. Schauen wir uns also mal an, was die Bank uns da bietet:

 

Ein Produkt, das ein wenig Zuschuss vom Staat bekommt, auf die Beiträge. Getragen durch Arbeitgeberzulage und Eigenbeitrag des Kunden oder NUR Eigenbeiträg des Kunden. Dadrauf gibt's dann noch die tolle WBP. Ein Vermögen ;) DANN fallen noch Abschlussgebühren an.

 

Nun, was hat die Bank uns bisher tolles geleistet? Achjo... 2% Verzinsung. Na, das ist doch ganz grandios... Da kann ich auch in Bananen investieren, die machen sicherlich auch ihre 2% jährlich ;)

 

Und dazu dienen Bausparer natürlich noch der angenehmen Kreditfalle für den Kunden. Kosten dann oft unter'm Strich noch mehr Zinsen als man Zuschüsse erhalten hat.

 

Und jetzt kommt das beste... Der ganze Kredit muss in 10 Jahren abbezahlt sein. Wenn ich die Klamotte jetzt WIRKLICH zum Bauen verwendet habe und in 10 Jahren meine Immobilie abgezahlt haben will, die sagen wir mal nun 300.000 Euro gekostet hat und ich davon 100.000 im BSV angespart habe, bis er zuteilungsreif war...

 

OHNE Darlehenszins komme ich bei 120 Monaten bereits auf eine monatliche Rate von knapp 1.700 Euro. Dann gnade mir Gott, würde ich sagen ;)

 

So'n Bausparvertrag schießt in meinen Augen jedenfalls gekonnt am Ziel vorbei.

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wolffi79

Hallo,

habe mal eine Frage zur Wohnungsbauprämie:

Ich habe letztes Jahr vergessen noch etwas einzuzahlen. Bisher wars immer so das ich dachte, die jährlichen Zinsen würden bereits angerechnet auch wenn ich nix mehr zusätzlich in 2007 eingezahlt habe. Jetzt hab ich allerdings gelesen das man jährlich mind. 50 Euro einzahlen muss. (die AG Einzahlungen zählen nicht dazu)

 

Stimmt das und wenn ja, ist da nichts mehr zu tricksen?

Gruss Wolffi

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Fleisch

also die Zinsen auf ein Guthaben in einem Bausparvertrag kann die Bausparkasse dir nicht verwehren. Die WOP kannste jedoch meines Wissens nach nur beantragen, sofern du unter der Verdienstgrenze liegst und auch was eingezahlt hast. Die wird ja % von dem erhoben was du im Kalenderjahr eingezahlt hast bis zu einer festgelegten Höchstgrenze.

Meiner Meinung nach ist in deiner Situation für 2007 nix mehr zu machen. Ich gehe wahrscheinlich Recht in der Annahme, dass du VL und WOP-Vertrag getrennt hast

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wolffi79

Hallo,

hat sich erledigt, hab gestern meine Jahresabrechnung bekommen,

dort wurde die WOP angerechnet, aber vermutlich nur weil ich letzes Jahr einen neuen Vertrag abgeschlossen habe und vom alten in den Neuen eine "Einzahlung" vorgenommen wurde.

Bei den Eltern war es so, daß diese nichts in 2007 zusätlich eingezahlt haben und auch promt keine WOP bekommen haben, auch nicht anteilig auf die Zinsen des Bausparguthabens. In deren Falle liefen auch die VL auf diesen Vertrag, bei mir war es in der Tat getrennt.

 

Gruß

Wolffi

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Powerboat3000

Ich habe mal eine Frage zur Wohnungsbauprämie. Ich wäre für 2007 prämienberechtigt. Der Antragsschein der Bausparkasse liegt mir vor. Allerdings ist der BSV Anfang 2007 bereits abbezahlt und danach geschlossen worden. Kann man sich die Wohnungsbauprämie nun in bar auszahlen lassen oder verfällt sie einfach? Einen neuen BSV mache ich dafür nicht.

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Fleisch

Aktuelle Planung der Bundesregierung im Rahmen von Wohnriester und Co:

 

Wohungsbauprämie wird für Verträge, die ab dem 01.01.2009 geschlossen werden nur noch zweckgebunden, d.h. für Wohnimmobilien gezahlt. Verträge, die bis 31.12.2008 geschlossen werden können dies noch unabhängig davon beziehen

 

nachzulesen bei Financial Times Deutschland, Stichwort Wohnriester

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Fleisch

bisher ist es wohl nur eine Planung, näheres konnte ich in den Presseportalen des Bundes auch noch nicht finden

 

aber eine Diskussion scheint im Gange, deine Schwäbisch Hall oder welcher Verein das auch immer ist versucht dies natürlich als Handlungsargument zu positionieren, was ich vom Grunde garnicht mal schlecht finde --> Informationspolitik

 

Was du natürlich draus machst ist was anderes

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Fleisch

Ich grab den Thread aus aktuellem Anlass nochmal aus, da ich eine Diskussion mit einem Kollegen über die Wohnungsbauprämie und die Fristen hatte und wir uns nicht einig wurden.

 

- Bis wann muss man die Einzahlung in den Vertrag leisten, um die Wohnungsbauprämie (Altvertrag) zu beantragen ?

- Kann eine Bausparkasse einem die Aushändigung des Antrags auf Wohnungsbauprämie verwehren, wenn eine bestimmte Einzahlungshöhe in den Vertrag unterschritten wurde ?

- Konkret geht es hier um die Einzahlung für 2009

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Fleisch

ganz sicher, dass die das nicht verwehren kann von wegen verwaltungsaufwand "bla"

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jogo08
· bearbeitet von jogo08
- Bis wann muss man die Einzahlung in den Vertrag leisten, um die Wohnungsbauprämie (Altvertrag) zu beantragen ?
Bis 31.12. des jeweiligen Jahres muss der Betrag dem Konto gutgeschrieben sein.
- Kann eine Bausparkasse einem die Aushändigung des Antrags auf Wohnungsbauprämie verwehren, wenn eine bestimmte Einzahlungshöhe in den Vertrag unterschritten wurde ?
Dazu ein Auszug aus meinem letzten Antragpicture.pngpost-4705-1258403110,69_thumb.jpg

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jm2c

Verwehren, das weiß ich nicht. Normal kommt der Antrag auf WoP automatisch mit dem Jahreskontoauszug. Die Steuerfreiheit für Zinsen ist meines Wissens ab 2009 nur noch mit Freistellungsauftrag möglich.

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Fleisch

hab schonmal eines gefunden. Im Hau-mich-blau-Gesetz steht drin, dass mindestens 50 von Hundert eingezahlt werden müssen

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reckoner

Hallo,

 

Bei Verträgen wo diese Prämie eingezahlt wird braucht man keine Steuern auf die Zinsen im BSV zahlen auch wenn der Freibetrag ausgereizt ist.
Auch, weil es von crazytv wieder erwähnt wurde, möchte ich einmal dieses Gerücht ausräumen: Auch vor der Abgeltungsteuer waren Zinsen aus einem Bausparvertrag steuerpflichtig. Nur Kapitalertragsteuer (die damalige Steuervorauszahlung) musste in vielen Fällen nicht durch die Bausparkasse abgeführt werden (diese Sonderbehandlung wurde aber mit Einführung der Abgeltungsteuer abgeschafft).

Die Zinsen gehörten zu den Kapitaleinkünften und bei Überschreitung des Freibetrages (801 Euro) insgesamt bestand sogar Erklärungspflicht. In manchen (imho seltenen) Fällen gehörten sie zum Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, aber auch dann steuerpflichtig.

 

MfG Stefan

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