Berndg Oktober 26, 2007 · bearbeitet Oktober 26, 2007 von Berndg Hallo, ich weiß garnicht, ob ich hier im richtigen Forum bin. Aber ich hoffe mal, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich habe folgende Aufgabe gestellt bekommen: ################################################################## Für den Gesellschafter einer Personengesellschaft sind 1.000.000 anzulegen. Der Anlagezeitraum beträgt 2 Jahre. Startdatum ist der 01.11.2007. Folgende Alternativen werden in Erwägung gezogen. 1. Anlage auf einem Tagesgeldkonto Zinssatz aktuell: 4,50 % p.a. Zinsgutschriften: jeweils am letzten Arbeitstag eines Kalenderquartals Zinsabschlagsteuer: 30 % als Einkommensteuervorauszahlung in 2007 und 2008 Solidaritätszuschlag: 5,5 % als Vorauszahlung in 2007 und 2008 Abgeltungsteuer: 25 % zzgl. 5,5 % SolZ ab 2009 2. Festverzinsliches Wertpapier Laufzeit: 01.11.2007 bis 31.10.2009 Zinssatz: 3,25 % p.a. auf den Nennwert Zinsgutschrift: jeweils am 31.10. Ankaufkurs: 98 % vom Nennwert Rückzahlung: 100 % Nennwert Zinsabschlagsteuer: 30 % als Einkommensteuervorauszahlung in 2007 und 2008 Solidaritätszuschlag: 5,5 % als Vorauszahlung in 2007 und 2008 Abgeltungsteuer: 25 % zzgl. 5,5 % SolZ ab 2009 Kursgewinne sind nach einer Haltefrist von mindestens 1 Jahr steuerfrei Der Einkommensteuersatz für den Gesellschafter beträgt 45 % zzgl. 5,5 % SolZ in 2007 und 2008. Die Einkommensteuer wird am 31.12. fällig. Für welche Alternative entscheiden Sie sich? ################################################################ Die Anlage auf einem Tagesgeldkonto habe ich bereits errechnet. Mir geht es bei meinem Problem hauptsächlich, um die Berechnung des Festverzinslichen Wertpapier. Wäre super, wenn mir dabei jemand helfen könnte. Egal ob nur kleine Tipps, wie ich bei der Rechnung vorgehen muss, oder komplett ausgerechnet. Mir hilft jeder Tipp weiter. Vielen Dank Gruß Bernd Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bullriding trader Oktober 26, 2007 kleiner Tipp: Berechnung bei festverzinslichen Papieren act/act d.h. taggenau (31/365). Und Stückzinsen bei der Berechnung nicht vergessen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Berndg Oktober 26, 2007 Könntest du mir das einmal grob vorrechnen oder zumindest sagen, was ich explizit berechnen muss? Mir fehlt ganz ehrlich die Kenntnis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Oktober 26, 2007 · bearbeitet Oktober 26, 2007 von Malvolio Im Zweifelsfall würde ich in zwei Tabellen die Zahlungsreihen ermitteln und den Kapitalwert ermitteln. Wähle die Alternative mit dem höheren Kapitalwert. Nur mal interessehalber ... wer hat dir diese Aufgabe gestellt? (Schule, Berufsschule, Uni?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Berndg Oktober 26, 2007 Im Zweifelsfall würde ich in zwei Tabellen die Zahlungsreihen ermitteln und den Kapitalwert ermitteln. Wähle die Alternative mit dem höheren Kapitalwert. Nur mal interessehalber ... wer hat dir diese Aufgabe gestellt? (Schule, Berufsschule, Uni?) Fachbericht für meine Firma (Ausbildung) Also ich habe ja die Anlage auf das Tagesgeldkonto bereits errechnet. Nur die Berechnung für die zweite Alternative, das festverzinsliche Wertpapier, bekomme ich nicht auf die Reihe. Ich kaufe dsa Wertpapier also für 980.000 (98% vom Nennwert) muss ich dann im ersten Jahr noch Steuern bezahlen? Nein oder? Dann bekomme ich am 31.10. die 3,25 % auf den Nennwert, also auf die 1.000.000 Also 32.500 Muss ich davon nun die Zinsabschlagsteuer abziehen und dann nochmals den SolZ? Und wovon muss ich am Ende des Jahres dann 45% Einkommenssteuer abziehen und muss ich die komplett abziehen, weil ich ja schon die Zinsabschlagssteuer abgezogen habe. Hab etliche Fragen aber bin mir nicht sicher was richtig ist. Deswegen wäre es super wenn mir das jemand einmal durchrechnnen könnte bzw sagen könnte was ich genau berechnen muss Vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Oktober 26, 2007 · bearbeitet Oktober 26, 2007 von Malvolio Fachbericht für meine Firma (Ausbildung)Also ich habe ja die Anlage auf das Tagesgeldkonto bereits errechnet. Nur die Berechnung für die zweite Alternative, das festverzinsliche Wertpapier, bekomme ich nicht auf die Reihe. Ich kaufe dsa Wertpapier also für 980.000 (98% vom Nennwert) muss ich dann im ersten Jahr noch Steuern bezahlen? Nein oder? Dann bekomme ich am 31.10. die 3,25 % auf den Nennwert, also auf die 1.000.000 Also 32.500 Muss ich davon nun die Zinsabschlagsteuer abziehen und dann nochmals den SolZ? Und wovon muss ich am Ende des Jahres dann 45% Einkommenssteuer abziehen und muss ich die komplett abziehen, weil ich ja schon die Zinsabschlagssteuer abgezogen habe. Hab etliche Fragen aber bin mir nicht sicher was richtig ist. Deswegen wäre es super wenn mir das jemand einmal durchrechnnen könnte bzw sagen könnte was ich genau berechnen muss Vielen Dank Es kommt auf den Zufluss im Klanderjahr an. Es handelt sich hier ja offensichtlich um Privatvermögen. Im ersten Kalenderjahr ist kein Zinstermin (da Kauf am 01.11.), also zahlst du keine Steuern. Während der laufzeit bezahlst du Steuern auf die gezahlten Zinsen (3,25% auf den Nennwert). Am Ende fällt dann noch der Kursgewinn an, da 100 bekommst, aber nur 98 bezahlt hast. Dieser Kursgewinn ist aber Steuerfrei, weil die Abgeltungssteuer für den Kursgewinn noch nicht gilt, wenn das Wertpapier vor 2009 gekauft wurde. Ansonsten musst du 45% + Solz auf die im Kalenderjahr (= Veranlagungszeitraum) anfallenden Zinsen zahlen. Den gezahlten Zinsabschlag kann man da natürlich abziehen. Die Abgeltungssteuer ist defintiv 25% + Solz. Kannst du die anfallenden Zinsen eigentlich dann auf dem Tagesgeldkonto anlegen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin Oktober 26, 2007 · bearbeitet Oktober 26, 2007 von Delphin Ich kaufe dsa Wertpapier also für 980.000€ (98% vom Nennwert)muss ich dann im ersten Jahr noch Steuern bezahlen? Nein oder? Nein, Einkommensteuer zahlt man immer nur auf Einkünfte. Dann bekomme ich am 31.10. die 3,25 % auf den Nennwert, also auf die 1.000.000Also 32.500€ Muss ich davon nun die Zinsabschlagsteuer abziehen und dann nochmals den SolZ? Ja, die werden fällig Und wovon muss ich am Ende des Jahres dann 45% Einkommenssteuer abziehen und muss ich die komplett abziehen, weil ich ja schon die Zinsabschlagssteuer abgezogen habe.Das ist ja der Witz, die Zinsabschlagsteuer ist nur eine Anzahlung auf die Einkommensteuer, genau wie die Lohnsteuer oder die Abschlagszahlungen bei deiner Stromrechnung. D.h. du berechnest 45% von 32.500 und darfst davon abziehen, was du schon bezahlt hast. In diesem Fall zahlen die gesellschafter drauf. Ab 2009 ist das anders, die Abgeltungssteuer ist keine Anzahlung auf die Einkommenssteuer, sondern wird im Prinzip statt der Einkommensteuer fällig. P.S.: Ganz vorrechnen kann ich das leider nicht, denn ich weiß ja nicht, was ihr im Unterricht genau gelernt habt, welche Formeln ihr benutzt, darauf kommt's auch immer an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Oktober 26, 2007 · bearbeitet Oktober 26, 2007 von Schnitzel Angenommen du hast 32.500,00 € Ertrag im 1. Jahr * 30,0 % Zinsabschlagsteuer = 9.750,00 € 32.500,00 € Ertrag im 1. Jahr * 5,5 % Solidaritätszuschlag = 1787,50 € --> 32.500,00 € - 11.537,50 € = 20.962,50 € Die 32.500,00 € sind hier deine 100 %. Du hattest gedanklich einen kleinen Fehler drin, da du angenommen hattest, dass nach Abzug der Zinsabschlagsteuer der Betrag dann 100 % sind. Dem ist nicht so ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Berndg Oktober 27, 2007 Erstmal danke für eure Antworten! @Delphin Wir hatten das garnicht im Unterricht. Es ist ein Thema, das mir mein Chef gab, damit mir mal über etwas anderes unseren Fachbericht schreiben können. Neue Materie halt. Ich starte also mit völliger Ahnungslosigkeit und versuche mir nun das Wissen anzulesen bzw zu erfragen. Ein vorgerechnetes Beispiel (oder diese Aufgabe ) wäre dabei sehr hilfreich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nookiestar Oktober 27, 2007 Wie konntest Du denn die erste Aufgabe lösen, wenn Dir dieselben Zusammenhänge in der zweiten Aufgabe nicht klar sind? <<< Ein vorgerechnetes Beispiel (oder diese Aufgabe wink.gif ) wäre dabei sehr hilfreich Ein Schelm wer böses dabei denkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Oktober 27, 2007 @ Bernd: falls du das Ergebnis wissen möchtest, lass es dir bei www.zinsen-berechnen.de anzeigen Die Formeln kann man sich da auch ziehen. Hoffe mein Beispiel war einigermaßen verständlich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Berndg Oktober 27, 2007 weil das mehr oder weniger vorgegeben wurde in einer sehr komplexen excel tabelle malvolio. Das hab ich denke ichmal hinbekommen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Berndg Oktober 27, 2007 · bearbeitet Oktober 27, 2007 von Berndg Ich rechne euch mal die Aufgabe einmal nach meinem Wissensstand vor und dann kann mir ja vielleicht jemand sagen, wo meine Fehler sind. Also ich kaufe das Wertpapier für 98% vom Nennwert also für 980.000 Steuern brauche ich im Jahr 2007 keine mehr zu bezahlen, weil ich ja auch kein Einkommen mehr habe. Am 31.10.2008 werden die Zinsen gutgeschrieben. D.h. 3,25% vom Nennwert (1.000.000) = 32.500 Davon müssen nun die 30 % Zinsabschlagssteuer (9.750) und 5,5 % SolZ (536,25) abgezogen werden. Hier das erste kleine Problem. Wird der Solz von den 9750 berechnet oder von den 32500. Es müssen die 9750 sein oder? Ansonsten wäre der Abzug extrem hoch. Also als Zinsgutschrift bekomme ich nun 22.213,75 und einen neuen Saldo von 1.022.213,75. So dann kommt die Steuerberechnung am 31.12.2008. Also die 45% Einkommenssteuer auf die 32500 gleich 14.625 und den SolZ auf diese 14.625 gleich 804,38. So nun muss ich ja noch, da ich ja schon Steuern vorausgezahlt habe, diese wieder abziehen. ALso zieh ich von den 14.625 die 9750 ab so das ein Restbetrag von 4875 überbleibt. Das selbe bei den SolZ so das dort ein Restbetrag von 268,13 zu zahlen ist. Zusammen sind das 5143,13 die ich noch zahlen muss. Abgezogen ergibt das ein Saldo von 997.070,62. So nun kommt die zweite Zinsberechnung und da hab ich Probleme bei. Denn bekomme ich auch Zinseszins? Oder bekomme ich nochmals die selben Zinsen wie im ersten Jahr? Einfach die 3,25 % auf den Nennwert. Das würde ja folgendes ergeben. 997.070,62 plus die Zinsen (32500) abzüglich der nun eintredenden Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. der 5,5 % SolZ ergäben eine Zinsgutschrift von 23.928,13 also einen neuen Saldo von 1.020.998,75. Hier nun die Frage wird die Abgeltungssteuer nun anteilig berechnet, weil sie ja nur für 10 MOnate in 09 läuft und für 2 Monate in 08? Und muss ich nun auch noch mal Steuern zahlen? Nein oder, weil die ja erst am Ende des Jahres gezahlt werden und die Aufgabe endet ja vor dem Jahresabschluss. Zum Schluss würde ich dann die 20000, die ich aus der Auszahlung des Nennwertes bekäme (98% Kaufkurs - 100% Auszahlung) draufrechnen. Also habe ich am Ende 1.040.998,75 Aber das muss falsch sein. Das ist zu wening oder? Achja und was ist mit dem Satz in der Aufgabe, das Kursgewinne steuerfrei sind bei einer haltezeit von mindestens einem Jahr, was ja gegeben wäre? Zinsen sind doch keine Kursgewinne oder? Was ist denn damit gemeint? BItte helft mir Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bullriding trader Oktober 27, 2007 1. Richtig, Solidaritatszuschlag wird von der KEST berechnet d.h. 5,5 von 30 % hier (536,25 €) 2. Du bekommst keinen Zinseszins. Der Zins des Papiers wird (in der Praxis) auf ein Referenzkonto ausbezahlt. D.h. Nennwert 1.000.000 € * Zinssatz 3,25 % 3. Meines Wissenstandes nach ist die Abgeltungssteuer hier nicht zu beachten, da für Papiere die vor 2009 gekauft wurden das alte Steuerrecht gilt. 4. Richtig. Zinsen sind keine Kursgewinne. Der Kursgewinn (hier 2 %) ist steuerfrei da Haltedauer des Papiers über 1 Jahr + sauberes Disagio. Ich hoffe ich konnte dir hiermit ein bisschen helfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Berndg Oktober 27, 2007 Das würde ja bedeuten dass das ergebnis richtig wäre. Aber das kann doch nicht sein oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Berndg Oktober 27, 2007 Könnte das evtl. jemand zur kontrolle nochmal nachschaun? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Oktober 30, 2007 · bearbeitet Oktober 30, 2007 von DrFaustus Bei der der Abgeltungssteuer gilt für Zinseinkünfte das Zuflussprinzip. Dass heisst, da dir die letzte Zinszahlung beim festverzinslichen WP im Jahr 2009 zugeflossen ist musst du hierauf 25% Abgeltungssteuer zahlen. Die Kursgewinne von 2% sind allerdings keine Zinserträge sondern Kursgewinne und werden nach Altrecht besteuert. Da die Haltedauer > 1 Jahr sind sie somit steuerfrei. Der genaue Betrag ist schwer zu errechnen, da nicht dabei steht ob er 1 Mio anlegen will, oder ob er 1 Mio Nennwert anlegen will. Ihr geht hier alle schön von 1 Mio Nennwert aus, dabei steht davon gar nichts in der Angabe... Wie will man Zwei Anlagen vergleichen wenn man unterschiedliche Beträge anlegt? Ich hab bei einer Anlage von 1 Mio Kurswert folgendes Ergebnis (nach Steuern) 1.000.000 (=98%) 1.020.408,16 (=100%) +33.163,26 (1. zinszahlung) - 14.923,46 (Steuer auf 1. ZZ) nicht berücksichtigt wurde das Datum, da Zinserträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden - 820,79 (Soli) +33.163,26 (2. zinszahlung) - 8.290,81 (abgeltungssteuer) - 455,99 (Soli auf Abgeltungssteuer) ------------------------------------------ 1.062.243,63 EUR Den Betrag kannst du jetzt mit dem Anlageergebnis für Tagesgeld vergleichen. Ich denke aber grob geschätzt mit dem Wertpapier müsste man besser fahren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Oktober 30, 2007 Hallo. Gute Berechnung Dr. Faustus. Meines Erachtens hast du aber vergessen, für ein exaktes Ergebnis den Sparer-Freibetrag u. den Sparer-Pauschbetrag mit einzuarbeiten. Dadurch sinkt die Steuer und der Soli und erhöht die Rendite. mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Oktober 30, 2007 Ja, ok. Aber der ist für beide Anlagen gleich. Also hab ich bei beiden jeweils die Freibeträge steuerfrei. Somit ändert das nichts für die Fragestellung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag