Message Oktober 24, 2007 Hi. Mein Finanzamt hat mich angeschrieben, ich soll bis Ende November für das Jahr 2003 die Arbeitnehmersparzulage, die ich für einen Bausparvertrag erhalten habe, zurückzahlen. Anscheinend habe ich damals keinen Antrag darauf gestellt, obwohl ich Zulageberechtigt war. Muss ich das nun bezahlen oder gibt es eine Möglichkeit die Zulage im Nachhinein geltend zu machen? Laut dem Schreiben vom Finanzamt wissen die auch, dass ich Zulageberechtigt war/bin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Oktober 24, 2007 Wieso hast du eine Zulage erhalten ohne einen Antrag gestellt zu haben? Oder hast du zuviel Zulage erhalten? Kann z.B. sein bei mehreren Bausparverträgen, wenn man angibt, dass man bei einer anderen BSK für einen niedrigeren Betrag als tatsächlich angegeben, ein Antrag gestellt wurde. Klingt kompliziert, isses aber nicht. Beispiel: BSK 1 500 Euro eingezahlt, Antrag auf Zulage für 500 Euro Einzahlung, BSK 2, 800 Euro Einzahlung, Antrag auf Zulage für 800 Euro. Ergeben zusammen 1300 Euro, da man aber als Ehepaar maximal nur für 1024 Euro Zulage bekommt, wäre der darüber hinausgehende Betrag bei einer Kasse abzuziehen bei der Antragssumme. (Bei Alleinstehenden die Hälfte!) Oder hast du zuviel verdient, aber nach deinen Aussagen bist du ja Zulageberechtigt. Ich hoffe es ist klar geworden was ich sagen wollte, ein anderer Fall ist für mich momentan nicht denkbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Message Oktober 24, 2007 Alles trifft nicht zu Ich hab angeblich keinen Antrag auf Zulage bei der Steuererklärung 2003 gestellt obwohl ich berechtigt gewesen wäre. Nun hab ich den Bausparvertrag zwischenzeitlich aufgelöst und mir das Guthaben aufzahlen lassen. Da war anscheinend schon die Prämie mit drin, die ich nun zurückzahlen soll, aber nicht an die LBS sondern an die Bundeskasse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Oktober 24, 2007 Wenn man mit seiner Steuererklärung keinen Antrag auf Sparzulage einreicht, gibs auch keine! Oder geht es evtl. um die Wohnungsbauprämie? Die besorgt nämlich die Bausparkasse für dich beim Finanzamt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 24, 2007 Ich hab angeblich keinen Antrag auf Zulage bei der Steuererklärung 2003 gestellt obwohl ich berechtigt gewesen wäre. dann mach das doch jetzt. Verjährung dürfte noch nicht eingetreten sein. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Message Oktober 24, 2007 dann mach das doch jetzt. Verjährung dürfte noch nicht eingetreten sein. Genau das hatte ich auch schonmal gemacht, vor ein paar Monaten da die LBS geschrieben hatte man könnte es noch einreichen. Aber das Finanzamt hat dann nur zurückgeschrieben, dass für das Jahr 2003 bis spätestens zum 31.12.2005 ein Antrag hätte gestellt werden müssen. Stimmt das etwa nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 24, 2007 Stimmt das etwa nicht? ach, verdammig. Ich hab' nur den § 14 Abs. 2 des 5. VermBG gelesen und nicht den § 14 Abs. 4 S. 2 VermBG."Der Arbeitnehmer hat den Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs nach dem Kalenderjahr zu stellen, in dem die vermögenswirksamen Leistungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, Abs. 2 bis 4 angelegt worden sind." Dann geht das natürlich nicht. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Message Oktober 24, 2007 Dann muss ich es anscheinend wohl oder übel zurückzahlen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Oktober 24, 2007 Ich denk du hast keine Zulage bekommen? (Weil kein Antrag...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Message Oktober 24, 2007 Ich denk du hast keine Zulage bekommen? (Weil kein Antrag...) Die LBS hat das aber so verbucht als hätte ich die Zulage bekommen und mir daraufhin das Geld ausgezahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Oktober 24, 2007 · bearbeitet Oktober 24, 2007 von Malvolio Ich denke mal, du musst vor allen Dingen zurückbezahlen, weil der Vertrag vorzeitig aufgelöst wurde und du die notwendige Wartezeit nicht eingehalten hast. Wenn mich nicht alles täuscht, beantragst du die Zulage ja auch bei deiner Steuererklärung und bekommst sie dann vom Finanzamt überwiesen. Und wenn überhaupt, dann musst du nur die staatliche Prämie zurückzahlen und natürlich auch nur, wenn du die Prämie seinerzeit auch beantragt hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Message Oktober 24, 2007 Ich denke mal, du musst vor allen Dingen zurückbezahlen, weil der Vertrag vorzeitig aufgelöst wurde und du die notwendige Wartezeit nicht eingehalten hast. Ne die Wartezeit war erreicht, vorzeitig aufgelöst wurde da nix. Wenn mich nicht alles täuscht, beantragst du die Zulage ja auch bei deiner Steuererklärung und bekommst sie dann vom Finanzamt überwiesen. Vom Finanzamt hab ich nix überwiesen bekommen, nur von der LBS die Auszahlung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Oktober 24, 2007 Vorsichtshalber mal: Der Bausparer kann seinen Bausparvertrag jederzeit kündigen. Bindungsfristen Die gesetzlichen Bindungsfristen betragen ( gerechnet ab Vertragsabschluß ): 7 Jahre bei Beantragung der Wohnungsbauprämie 10 Jahre wenn Sonderausgaben nach § 10 Einkommensteuergesetz geltend gemacht wurden ( nur möglich bis einschließlich 1995 ). Die vorgenannte Bindungsfristen gelten auch für zulagebegünstigte vermögenswirksame Leistungen. Kündigungsfristen Vertragsbeginn bis 31.03.1984: 3 Monate nach Eingang der schriftlichen Kündigung zum nächsten Zuteilungstermin Vertragsbeginn ab 01.04.1984: 6 Monate nach Eingang der schriftlichen Kündigung ( taggenau ). Bei Kündigung zu beachten Eine vorzeitige Auszahlung ist bis auf weiteres gegen Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung von 0,5% je angefangenen Monat auf das Sparguthaben möglich. In diesen Fällen erfolgt die Auszahlung in ca. 14 Tagen nach Eingang der Kündigung bei der Bausparkasse. Die Kündigung innerhalb der gesetzlichen Bindungsfristen ist steuer- bzw prämienschädlich, auch wenn die Bausparmittel zum Wohnungsbau verwendet werden. Unschädlich ist eine Verfügung jedoch, wenn nach Vertragsabschluß der Bausparer oder Ehegatte verstirbt. Erben bzw. Begünstigte können den Vertrag weiterführen, vollständige Erwerbsunfähigkeit ( mindestens 95% ) des Bausparers oder Ehegatten eintritt ( Bescheinigung des Versorgungsamtes bzw. Schwerbehindertenausweis ), Arbeitslosigkeit eintritt und mindestens ein Jahr bestanden hat und noch andauert ( Bescheinigung des Arbeitsamtes ), Bei Heirat ist die Kündigung eines Bausparvertrages innerhalb der Bindungsfrist schädlich. Bei allen Kündigungen kann die gezahlte Abschlußgebühr mit der Hälfte der Abschlußgebühr eines neuen Vertrages verrechnet werden, längstens bis zum Ende des nächsten Quartals. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Message Oktober 24, 2007 7 Jahre bei Beantragung der Wohnungsbauprämie Ich weiß, aber die 7 Jahre waren rum, die Frist ist letztes Jahr abgelaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Oktober 24, 2007 Ich würde einfach mal beim Finanzamt anrufen und mir das ganz genau erklären lassen. Das ganze klingt doch schon sehr ungewöhnlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Message Oktober 24, 2007 Hab mich geirrt Hab mir das Schreiben nochmal nageguckt, die fordern die Wohungsbauprämie zurück, nicht die Sparzulage. Bei Begründung ist folgendes angekreuzt: "Für die vermögenswirksamen Leistungen haben Sie Anspruch auf eine Arbeitnehmer-Sparzulage" und "und die berleibenden Aufwendungen betragen weniger als 100DM/50 Euro". Fordern tun die genau 51,20EUR. Das ich bei meiner Steuererklärung nichst geltend gemacht habe steht dort nichtmal drin, dass stand nur im Schreiben der LBS. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stbjs Oktober 25, 2007 Hättest Du nicht erst in das Schreiben "nagucken" können, bevor Du hier alle Räder in Bewegung setzt? Na egal, in dem Fall gilt meines Wissens die 2-Jahresfrist nicht für die Beantragung der Sparzulage. Der Antrag sollte also noch gestellt werden können (BMF v. 05.01.2001). Gruß Jürgen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Message Oktober 30, 2007 Na egal, in dem Fall gilt meines Wissens die 2-Jahresfrist nicht für die Beantragung der Sparzulage. Der Antrag sollte also noch gestellt werden können (BMF v. 05.01.2001). Also laut Wohnungsbau-Prämiengesetz § 4 Absatz 2 geht es nicht mehr: 1Die Prämie ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr (Absatz 1) folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind. Für die Arbeitnehmersparzulage gibt es wohl ein Formular um sie nachträglich zu bekommen, aber nicht für die Wohnungsbauprämie Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stbjs Oktober 30, 2007 Also hast Du die Arbeitnehmersparzulage jetzt bekommen oder nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Message Oktober 30, 2007 · bearbeitet Oktober 30, 2007 von Message Also hast Du die Arbeitnehmersparzulage jetzt bekommen oder nicht? Wie kriege ich das raus? Auf den Kontoauszügen der LBS steht dazu nichts (für kein Jahr) und auf der Endabrechnung steht dazu auch nichts!? Auf dem Kontoauszug für 2003 steht nur etwas von "WOP Anspruch gesamt 153EUR". Zurückfordern tun sie ja auch die Wohnungsbauprämie, NICHT die Arbeitnehmersparzulage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stbjs Oktober 31, 2007 Die Sparzulage wird vom Finanzamt ausbezahlt, nicht von der Bausparkasse. Schau auf Deinen Steuerbescheid 2003 oder ruf beim Finanzamt an. Gruß Jürgen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Message Oktober 31, 2007 Die Sparzulage wird vom Finanzamt ausbezahlt, nicht von der Bausparkasse. Schau auf Deinen Steuerbescheid 2003 oder ruf beim Finanzamt an. Es geht nicht um die Sparzulage sondern die Wohnungsbauprämie!? Wird die auch vom Finanzamt ausbezahlt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stbjs Oktober 31, 2007 Also Du bis ja völlig planlos, oder? Du hast Wohnungsbauprämie bei der LBS beantragt und und von der LBS ausbezahlt bekommen, obwohl Du keine entsprechenden Aufwendungen getätigt hast. Also ist die Wohnungsbauprämie zurückzubezahlen - und zwar an das Finanzamt. Sparzulage wird dagegen beim Finanzamt beantragt. Die gibt es für s. g. Vermögenswirksame Leistungen. Dafür gibt es aber keine Wohnungsbauprämie, außer Du bist nicht sparzulageberechtigt(was Du vermutlich so der LBS mitgeteilt hast). Nur die Sparzulage kannst Du noch bekommen, nach den wirren Informationen, die Du bisher so von Dir gegeben hast. Wohnungsbauprämie ist ein für alle Mal vom Tisch. Zurückzahlen und gut ist´s. Also ruf endlich beim Finanzamt an und frage da nach, ob noch was geht. Alles klar, jetzt? Gruß Jürgen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag