-drschrick- Oktober 23, 2007 Hallo, möchte gerne im EU-Ausland ein Tagesgeldkonto eröffnen. Habe nun 2 Möglichkeiten: A., Quellensteuer des EU-Auslandes bezahlen B., Meldung an das deutsche Finanzamt Nun meine Frage: Da ich ja einen Sparerfreibetrag als verheirateter von 1602 habe, möchte ich gerne Wissen, ob dieser auch für Zinseinkünfte aus dem Ausland gelten? Bei der ausländischen Bank kann ich ja keinen Freistellunsgauftrag stellen!! Danke im voraus für die Hilfe. mfg sascha Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Oktober 23, 2007 Da ich ja einen Sparerfreibetrag als verheirateter von 1602 habe, möchte ich gerne Wissen, ob dieser auch für Zinseinkünfte aus dem Ausland gelten? http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html Absatz 9 Ich würde davon ausgehen, dass sowohl die Steuern als auch der Freibetrag auch für "ausländische" Einkünfte gilt. Im Zweifelsfall mal beim FA anrufen und nachfragen. Bei der ausländischen Bank kann ich ja keinen Freistellunsgauftrag stellen!! Eine ausländische Bank führt vermutlich auch keine Zinsabschlagssteuer ab... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grumel Oktober 23, 2007 · bearbeitet Oktober 23, 2007 von Grumel Drischk, offenbar scheinst du gewaltige Probleme beim Verständnis der Steuergesetzte zu haben. Eine Meldung beim Finanzamt ist verpflichtend, die Quellensteuer ist lediglich eine Methode von Kriminellen zumindest einen Teil der Steuer zu bekommen. Ob so ein Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung ausreicht um die Herausgabe der persönlichen Daten vom Provider durchzusetzten ? Ich denke ja. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Oktober 24, 2007 Nun meine Frage:Da ich ja einen Sparerfreibetrag als verheirateter von 1602€ habe, möchte ich gerne Wissen, ob dieser auch für Zinseinkünfte aus dem Ausland gelten? Ja, es ist egal, wo diese Einkuenfte erzielt werden. Bei der ausländischen Bank kann ich ja keinen Freistellunsgauftrag stellen!! Richtig, d.h. du musst das dann in deiner Steuererklaerung angeben und bekommst dann eine Rueckerstattung (oder es wird mit anderen Zinseinkuenften verrechnet, sofern du den Freibetrag uebersteigst). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
-drschrick- Oktober 24, 2007 Hallo, d.h. da mein Freibetrag nicht erschöpft ist, brauche ich mir keine Gedanken machen. Muß nur in der Steuererklärung angeben, das meine Zinseinkünfte als verheirateter unter 1602 sind! Richtig? @Racoon Danke für deine kurze, präzise und hilfreiche Antwort ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag