af1 Oktober 18, 2007 Hallo, wenn jemand im Jahr 2006 innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist durch Aktienverkäufe Spekulationsgewinne oberhalb der Freigrenze erzielt hätte, könnte er dann diese Gewinne steuerlich reduzieren, wenn er andere aktien in 2006 verkäuft hätte, welche aber bereits seit mehreren Jahren im Depot gehalten wurden, u. nun erheblichen Verlust aufweisen? Könnten Spekulationsgewinne welche innerhalb der Spekufrist anfallen, mit Verlusten verrechnet werden, die ausserhalb der einjährigen Spekufrist realisiert wurden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 18, 2007 schöner Traum - durch ein wenig Naxhdenken auch selbst zu beantworten. Oder gibt es einen Grund warum der Staat sich nach über einem Jahr nur an den Verlusten beteiligen sollte, an den Gewinnen aber nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
af1 Oktober 18, 2007 Entschuldigung, aber ich muss nochmal nachfragen, da ich es nicht verstehe. Es gibt leider unterschiedliche Aussagen dazu. Ich weiss nur, dass innerhalb der Spekulationsfrist angefallene Gewinne mit realisierten Verlusten des selben Jahres verrechnet werden können. Das trifft doch hier zu: Laut Annahme sind Spekulationsgewinne angefallen, u. im selben Jahr wurden lt. Annahme Verluste realisiert. Spekulationsverluste die nicht im selben Jahr verrchnet werden können, können vor- oder zurückgetragen werden. (Rücktrag 1Jahr). Aber welche Verluste können verrechnet werden? Wo steht geschrieben, dass die Spekufrist(1Jahr) nicht nur für Gewinne, sondern auch für Verkäufe gilt? Wieso kann ein Anleger realisierte Verluste nicht verrechnen, wenn der zeitpunkt der Realisierung mehr als 1Jahr nach der Anschaffung liegt? Nein, natürlich nicht. Entschuldigung, aber ich muss nochmal nachfragen, da ich es nicht verstehe. Es gibt leider unterschiedliche Aussagen dazu. Ich weiss nur, dass innerhalb der Spekulationsfrist angefallene Gewinne mit realisierten Verlusten des selben Jahres verrechnet werden können. Das trifft doch hier zu: Laut Annahme sind Spekulationsgewinne angefallen, u. im selben Jahr wurden lt. Annahme Verluste realisiert. Spekulationsverluste die nicht im selben Jahr verrchnet werden können, können vor- oder zurückgetragen werden. (Rücktrag 1Jahr). Aber welche Verluste können verrechnet werden? Wo steht geschrieben, dass die Spekufrist(1Jahr) nicht nur für Gewinne, sondern auch für Verkäufe gilt? Wieso kann ein Anleger realisierte Verluste nicht verrechnen, wenn der zeitpunkt der Realisierung mehr als 1Jahr nach der Anschaffung liegt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 18, 2007 · bearbeitet Oktober 18, 2007 von harryguenter Es gibt leider unterschiedliche Aussagen dazu. Nee, gibt es aus halbwegs seriösen Quellen ganz sicher nicht! Und ausser einer Behauptung hast Du hier keine dieser Quellen zitiert. Wo steht geschrieben, dass die Spekufrist(1Jahr) nicht nur für Gewinne, sondern auch für Verkäufe gilt? Auch die Tatsache dieselben Fragen wortwörtlich in mehrere Threads zu schreiben oder in einer einzigen Antwort doppelt zu verwenden wird das Ergebnis nicht ändern. Du scheinst unseren Staat ja für doof zu halten, so daß er Verluste bis in den Sankt Nimmerleinstag steuermindernd gelten läßt - und alle anderen hier auch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Oktober 19, 2007 Aber welche Verluste können verrechnet werden? Nur gleiche, d.h. du kannst z.B. nicht Zinseinnahmen mit Verlusten aus Wertpapierverkaeufen verrechnen. Wo steht geschrieben, dass die Spekufrist(1Jahr) nicht nur für Gewinne, sondern auch für Verkäufe gilt? Was meinst du damit? Ein Gewinn oder Verlust entsteht doch erst durch einen Verkauf / beim Verkauf. Wieso kann ein Anleger realisierte Verluste nicht verrechnen, wenn der zeitpunkt der Realisierung mehr als 1Jahr nach der Anschaffung liegt? Da musst du den Gesetzgeber fragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag