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schnithooo

Sicherheit der Produkte wenn dessen Unternehmen "pleite" gehen ?!

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schnithooo

eine diskussionsrunde bei "menschen bei meischenberger" oder sowas brachte mir die frage nochmal vor augen. dort wurde von jemandem gesagt das privatevorsorge nicht sicher sei und ob das unternehmen nach 40 jahren noch auf dem markt existiert und das der staat immer da sein würde.

 

ich müsste es eigentlich wissen.. tus aber nicht zu 100 %

deswegen hier der post.

 

welche produkte sind generell irgendwie abgesichert falls das unternehmen irgendwann nicht mehr existiert ?

oder sind das heutzutage alle ?

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harryguenter
eine diskussionsrunde bei "menschen bei meischenberger" oder sowas brachte mir die frage nochmal vor augen. dort wurde von jemandem gesagt das privatevorsorge nicht sicher sei und ob das unternehmen nach 40 jahren noch auf dem markt existiert und das der staat immer da sein würde.

Naja, nach wirtschaftlichen Maßstäben wäre der Staat vermutlich (wie die meisten anderen auch) schon pleite...

 

welche produkte sind generell irgendwie abgesichert falls das unternehmen irgendwann nicht mehr existiert ?

oder sind das heutzutage alle ?

Du meinst vermutlich welche Finanzprodukte?

Nicht mehr existiert im Sinne von Pleite gegangen oder durch Fusionen vom Markt genommen?

Bei Fusionen dürften Aktien, Anleihen und Co i.d.R. Weiterlaufen oder umgewandelt werden - ggfs. zum aktuellen Marktwert ausgezahlt werden. (Sqeeze-Out Verfahren)

 

Bei Pleiten von Unternehmen sind mir keine Produkte (Aktien/Anleihen) bekannt, die da eine Sicherheit bieten.

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schnithooo

ich mein damit z.b. altersvorsorge produkte oder vermögensbildungsprodukte.

 

lebensversicherungen

rentenversicherungen

riester

basisrente

baV

fondsparpläne

bausparverträge

konten

aktien..

 

überall wo geld drin ist..

 

gibts nicht für manche produkte sonen "rettungsfonds" oder sowas?!

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boRn

Soweit du diese Produkte bei einer Bank oder einer Bausparkasse hast, dann dürften die dem Einlagensicherungsfonds angehören.

 

Verbleiben noch die Versicherungsgesellschaften, da weiss ichs nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass dort überhaupt keine Absicherung existiert.

 

mfg

Chris

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bullriding trader

Der Einlagensicherungsfonds der Sparkasse umfasst das gesamte schützt das Kapital des Kunden zu 100 % (Sparkasse, LBS, DEKA)

 

Bei Privatbanken etc. liegt dieser Satz bei 90 %. d. h. man bekommt 90 % der Einlagen bei Pleite ersetzt.

 

Sonstige Banken: Diba. Einlagen sind bis zu 20.000 € geschützt. Beträge die darüber hinaus angelegt werden unterliegen nicht dem deutschen Sicherungsfonds.

 

Die Sicherungsfonds wurden nach dem Zusammenbruch der I.D. Herstatt-Bank von den dt. Banken gegründet.

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Delphin
Sonstige Banken: Diba. Einlagen sind bis zu 20.000 geschützt. Beträge die darüber hinaus angelegt werden unterliegen nicht dem deutschen Sicherungsfonds.
Sicher? Ich dachte, bei denen unterliegt alles dem deutschen Sicherungsfond.

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harryguenter

lebensversicherungen

rentenversicherungen

riester

basisrente

baV

fondsparpläne

bausparverträge

konten

aktien..

 

Soweit du diese Produkte bei einer Bank oder einer Bausparkasse hast, dann dürften die dem Einlagensicherungsfonds angehören.

So'n quatsch!

Der Einlagensicherungsfonds umfaßt nur Sichteinlagen und Sparguthaben.

Aktien und Fondssparpläne sind schonmal gar nicht abgesichert!

 

Bei den Lebens und Rentenverischerungen siehe hier (Artikel ist aber von 2004)

http://www.stern.de/wirtschaft/versicherun...ite/531520.html

 

Riester, BAV und Rürup würde ich jetzt wie die Versicherer einordnen, vielleicht gibts da aber auch nich eine besondere Absicherung.

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boRn
Aktien und Fondssparpläne sind schonmal gar nicht abgesichert!

Das ist dann ja aber auch nicht ganz richtig.

Zwar sind die nicht durch den Sicherungsfonds abgedeckt, aber die Aktien und Sparpläne verwahrt meine Bank ja nur für mich, bleiben also in meinem Eigentum. Im Insolvenzfall verlange ich "meine" Aktien/Fonds wieder heraus und übertrage sie dann auf eine andere Bank. Also doch abgesichert...

 

Hinsichtlich des Umfangs des Einlagensicherungsfonds hast du natürlich recht.

 

mfg

Chris

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Elvis77

Aktien und Fondseinlagen sind ja ohnehin außen vor. Sowas kommt ja gar nicht in die Insolvenzmasse, sondern bleibt zu jedem Zeitpunkt dein Eigentum.

Für Konten gilt die Einlagensicherung, die für gewöhnlich bei deutschen Banken nahezu unbegrenzt ist bzw. gigantisch hoch.

 

Lebensversicherungen sind umfangreichen Auffanggesellschaften angeschlossen. Beim Rest bin ich bei der konkreten ausgestaltung auch unsicher.

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Aktien und Fondseinlagen sind ja ohnehin außen vor. Sowas kommt ja gar nicht in die Insolvenzmasse, sondern bleibt zu jedem Zeitpunkt dein Eigentum.

Offensichtlich bezieht Ihr die Frage auf den "Lagerort" der Produkte und eine Pleite des Verwaltungsinstituts.

So gesehen habt Ihr recht - die Inhalte der Bankdepots sind vor einer Pleite der Bank abgesichert, ebenso die Wertpapiere in einem Fonds vor einer Pleite der Fondsgesellschaft.

 

Vielleicht eine Frage der Betrachtungsebene, die aus dem Ausgangsthread auch nicht klar herauskommt.

 

Meine Antwort bezog sich mehr auf den ersten Halbsatz:

welche produkte sind generell irgendwie abgesichert falls das unternehmen irgendwann nicht mehr existiert ?

Die Aktie eines Unternehmens ist unabhähig vom Lagerort NICHT abgesichert gegen eine Pleite des Unternehmens. Selbiges bei Anleihen. Oder Fonds wenn Sie entsprechende Wertpapiere halten.

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen scheint es gar 2 Risiken zu geben:

- der Inhalt der LV kann verlorengehen

- die LV kann pleite gehen, so daß nur der Sicherungsfonds greift

Bei den ganzen Sicherungsfonds sollte man aber bedenken, daß sie zwar einzelne Pleiten abdecken, eine gesamtwirtschaftliche Schieflage dann aber in einem Dominoeffekt enden können, wenn weitere Gesellschaften durch die Mithaftung in die Pleite gehen...

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maclfu

Zertifikate sind Schuldverschreiben, könnten also weg sein, wenn das Unternehmen Pleite geht, Fonds, in welcher Form auch immer, sind Sondervermögen und werden von der Insolvenz der KAG nicht berührt, sondern bleiben, sofern natürlich keine Straftat wie Veruntreuung vorliegt, erhalten.

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