Raccoon Oktober 16, 2007 Aus einem anderen Thread: Ich dachte du lebst nicht mehr in Deutschland? Dann kann dir diese Steuer doch recht herzlich egal sein. Dann eben ab 2009, dann lag ich mit meiner Vermutung ja nicht soo weit weg. Aber da du dann als Steuerausländer gilst, kann dir die Abgeltungssteuer und damit ob der Kanam ausschüttet oder nicht - relativ egal sein. Wenn ich das richtig verstehen behauptest du, dass man als Steuerauslaender keinerlei Abgeltungssteuer zahlen muss. Gibt es dafuer eine Bestaetigung, wenn moeglich von offizieller Stelle? Hmm, ok, aber solange du nicht in Deutschland lebst ist es ja zu dem Zeitpunkt nicht so wild. Das wird ja erst wieder relevant wenn du nach Deutschland zurückkehren solltest. Nicht sofern er noch einen Wohnsitz in Deutschland hat: Genau, und dann will vielleicht meine Frau wieder als abhängig beschäftigte arbeiten und dann soll sie das auch ohne Steurkeule tun können.Wir werden auch im Ausland unseren "Erstwohnsitz" in Deutschland behalten. Nur unseren "gewöhnlichen Aufenthalt" verlagern wir ins Ausland. Sofern du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast bist du weiterhin unbeschraenkt steuerpflichtig in Deutschland. Es gilt gewoehnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz. Wo und wieviel Steuern du zahlst haengt aber vom entsprechenden DBA ab (sofern eins besteht). Das geht steuertechnisch so in Ordnung und kollidiert auch nicht mit den Bestimmungen der neuen Gesetzgebung durch die Gesundheitsreform.Hab mich diesbezüglich schlau gemacht in den letzten Wochen. Was meinst du mit "geht steuertechnisch so in Ordnung" bzw. was genau wurde dir mitgeteilt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina April 1, 2008 · bearbeitet April 2, 2008 von IefTina Siehe Abgeltungssteuer Ausländer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon April 2, 2008 Siehe Abgeltungssteuer Ausländer Link geht nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine April 2, 2008 · bearbeitet April 2, 2008 von Sapine bei mir funktionierte der Link auch nicht, im Originalpost wurde er aber bereits korrigiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Larry.Livingston April 2, 2008 · bearbeitet April 2, 2008 von zz-80 Hi Raccon, habe diesen Thread gar nicht gesehen; aber ich gehe davon aus: Kein Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland = keine Abgeltungssteuer für Veräußerungsgewinne. Quellensteuer auf Dividenden wird die dt. Regelung rangezogen, da Lagerstelle = D. Korrigiere mich falls es doch anders kommen sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag