andy Oktober 15, 2007 · bearbeitet August 4, 2008 von andy Hier werde ich in regelmäßigen Abständen, Abhängig von meinen Berufsschulfolgen, alles Wissenswerte über das sogenannte Lernfeld "KSK - Kaufmännische Steuerung und Kommunikation", ehm. "Rechnungswesen" reinstellen. Dieser Thread kann sich zu einer ersten Anlaufstelle für alle "Anfänger" werden, die sich für Bilanzen bzw. grob die fundamentale Seite eines Unternehmens interessieren. Es kann helfen, Bilanz zu verstehen, zu lesen und zu analysieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy Oktober 15, 2007 1. Folge: Aufgaben und Teilgebiete des Rechnungswesen Gesetzliche Grundlagen der Buchführung Inventur Inventar Bilanz Bereiche des Rechnungswesen: Das Rechnungswesen erfasst sämtliche wirtschaftliche Vorgänge (Geschäftsvorfälle), die in einem Unternehmen Wertebewegungen auslösen, wie z.B Veränderung von Vermögen und Schulden, Erfolgsermittlung. Die Daten sind Auskunftsleistungen über vergangene, gegenwärtige und zukünftig erwartete wirtschaftliche Situationen. Das nach außen gerichtete Rechnungswesen erfolgt hauptsächlich im Interesse von * Aktionären * zukünftige Investoren * Staat (Steuern) * Geschäftsleitung * Konkurrenzunternehmen * Banken/Gläubiger Der Gesetzgeber fordert die lückenlose wertmäßige Dokumentation sämtlicher Geschäftsvorfälle während einer Rechnungsperiode. Für Steuererklärungen: Nachweis anhand von Belegen. Für Gläubiger: Ausführlich gestaltete Vorräteverzeichnisse. Das betriebliche Rechnungswesen ist im Zusammenhang mit unternehmerischen Entscheidungsprozessen als wichtigstes Informationsinstrument einzustufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy Oktober 15, 2007 Aufgaben, Bedeutung und Rechtsgrundlagen der Buchführung: Die Buchführung als Teilgebiet des Rechnungswesens erfasst die Beziehungen des Unternehmens mit der Außenwelt und zeichnet sämtliche Geschäftsvorfälle wähend des Geschäftsjahres lückenlos und vollständig auf, wie z.B Informationen für das Unternehmen: Investitionen, Kredite (Verbindlichkeiten), Forderungen, Ausgaben für Hilfs- und Rohstoffe, Eigenkapital, Fremdkapital, Kassenbestand, Fuhrpark, Grundstücke und Gebäude. Sie liefert damit zu jedem Zeitpunkt des Geschäftsjahres einen Überblick über Vermögen und Schulden des Unternehmens. Zum Geschäftsjahresende lassen sich dann letztendlich im Vergleich zum Vorjahr Veränderungen von Vermögen und Schulden, sowie der Gewinn oder Verlust ermitteln. Rechtsgrundlagen: 1. Pflicht zur Rechenschaftslegung § 325 HGB 2.Grundlagen für die Besteuerung Die Finanzverwaltung fordert Buchführungsunterlagen für die Erhebung von Steuern. 3. Beweismittel Die Buchführung liefert wichtige Beweise anlässlich von Rechtsstreitigkeiten mit Behörden, Kreditinstituten, Lieferern und Kunden. 4. Gesetzliche Grundlagen (Buchführungspflicht) HGB §§238-241 Abgabenordnung §§ 140-162 Das Handelsrecht verpflichtet alle Kaufleute zur Buchführung (§238HGB), nach Steuerrecht sind alle Unternehmen zur Buchführung verpflichtet, deren Jahresumsatz 500.000 Euro übersteigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy Dezember 9, 2007 Inventur und Inventar: Die Inventur ist die lückenlose Aufnahme aller einzelnen Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge und Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wie? 1. Durch körperliche Bestandsaufnahme (zählen, messen, wiegen...) 2. Buchinventur der nichtkörperlichen Wirtschfatsgüter (Forderungen, Verbindlichkeiten) Das Verzeichnis, in dem die einzelnen Vermögensteile und Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt festgehalten werden, heißt nach §240 HGB Inventar. Grundsätzlich muss die Inventur am oder zeitnah (bis zu 10 tage) vor oder nach dem Bilanzstichtag erfolgen: Stichtagsinventur Zeitliche Erleichterungen: * permanente Inventur * zeitlich verlegte Inventur (3 Monate vor oder 2 Monate nach Bilanzstichtag) Das Inventar gliedert sich in 3 Teilen: 1. Vermögen 2. Schulden 3. Eigenkapital 1 ) Das Vermögen setzt sich aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen zusammen. Anlagevermögen: Vermögensgegenstände die als Leistungspotenzial dem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen. Umlaufvermögen: Vermögensgegenstände die nur verübergehend im Unternehmen bleiben. Die Gliederung der Vermögensgegenstände im Inventar erfolgt nach steigender Liquidirbarkeit. 2 ) Langfristige Schulden, wie Hypothekenschulden oder Darlehen. Kurzfristige Schulden, wie Verbindlichkeiten Diese Posten werden nach der Fälligkeit gegliedert. Die Anordnung beginnt grundsätzlich mit den langfristigen Verbindlichkeiten. Von dem Inventar zur Bilanz: Wie oben beschrieben ergeben sich aus den Inventurwerten die Vermögensgegenstände und Schulden. Vermögensgegenständen-->Aktivaseite---->Vermögen (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) Schulden-->PassivaSeite---->Kapital (Eigenkapital, Fremdkapital) Vermögen (AV+UV) = Schulden (FK) + Reinvermögen (EK) Unterschiede der Bilanz zum Inventar: Inventar: - Staffelform - ausführliche wert-und mengenmäßige Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital - keine gesetzlichen Gliederungsvorschriften - Ermittlung des Eigenkapitals Bilanz: - T-Konten Form - zusammengefasste wertmäßige Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital - gesetzliche Gliederungsvorschriften (§266 HGB) - Eigenkapital ist vorgegebene Größe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy Dezember 9, 2007 · bearbeitet Dezember 9, 2007 von andy 2. Folge: Bestandsveränderungen Auflösung der Bilanz in Konten Buchungssatz Eröffnungsbilanzkonto und Schlussbilanzkonto Wertveränderungen in der Bilanz - Bestandsveränderungen: Die Bilanz gibt nur für den Stichtag einen Einblick in die Vermögens-und Schuldverhältnisse des Unternehmens. Jeder wirtschaftlicher Vorgang der Wertebewegungen auslöst wird als Geschäftsfall bezeichnet. Zur Beachtung dieser Wertebewegungen ist die Beachtung folgender Fragen hilfreich: 1. Welche Bilanzposten werden berührt? 2. Handelt es sich um Aktiv-oder Passivposten der Bilanz? 3. Wie wirkt sich der Geschäftsfall auf Vermögen und/oder Kapital aus? 4. Um welche der vier Arten der Bestandsveränderung handelt es sich? Arten der Bestandsveränderung: (Beispiele) Eine Forderung wird per Banküberweisung beglichen. Zu Frage 1: Bank und Forderungen Zu Frage 2: Aktiva und Aktiva Zu Frage 3: Mehrung Bank, Minderung, Forderungen -->Aktivtausch Bilanzsumme bleibt gleich, Eigenkapital unberührt Umwandlung einer kurzfristigen Verbindlichkeit in ein Darlehen. Zu Frage 1: Verbindlichkeiten und Darlehensschulden Zu Frage 2: Passiva und Passiva Zu Frage 3: Verbindlichkeiten: Minderung, Darlehensschulden: Mehrung -->Passivtausch Bilanzsumme bleibt gleich, Eigenkapital wird nicht berührt Kauf eines Firmenpkw's auf Ziel Zu Frage 1: BGA + kurzfristige Verbindlichkeiten Zu Frage 2: Aktiva + Passiva Zu Frage 3: BGA: Mehrung, Verbindlichkeiten: Mehrung --->Aktiv-Passiv Mehrung Bilanzsumme wird verlängert, Eigenkapital bleibt unberührt Banküberweisung der bereits gebuchten Rechnung Zu Frage 1: Bank und Verbindlichkeiten Zu Frage 2: Aktiva und Passiva Zu Frage 3: Bank: Minderung, Verbindlichkeiten: Minderung -->Aktiv-Passiv Minderung Bilanzsumme wird verkürzt, Eigenkapital bleibt unberührt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy August 4, 2008 · bearbeitet August 4, 2008 von andy 3.Folge Grundlagen der Erfolgsrechnung Im Gegensatz zur Bilanz, die einen Überblick über die Vermögens und Schuldverhältnisse zu einem bestimmten Zeitpunkt gibt, zeigt die Erfolgrechnung, wie die Geschäftstätigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums verlaufen ist. Fragestellung z.B: Hat das Unternehmen im Geschäftsjahr zwischen 01.01.2007 und 31.12.2007 mit Erfolg gewirtschaftet, d.h einen Gewinn erzielt? ---> Zeitraumrechnung ---> Bei der Bilanz: Stichtagsrechnung Letztendlich liegt das Ziel eines erwerbswirtschaftlichen Unternehmens aber darin, Gewinn zu erzielen. Die Höhe des erwirtschafteten Gewinns ergibt sich, abgesehen von Privatentnahmen und -einlagen, Dividendenausschüttungen etc. aus der Veränderung des Eigenkapitals. Erhöht sich das EK: Gewinn Verringert sich das EK: Verlust Aufwand als Minderung des Eigenkapitals: Geschäftsfall: Banküberweisung der Miete für die angemieteten Büroräume: Das Bankguthaben nimmt um 2000,- ab: Eine Vermögensminderung. Dem steht jedoch an keiner Stelle eine Vermögensmehrung oder eine Schuldenminderung gegenüber. Vielmehr ist Bankvermögen im Wert von 2000,- verbraucht worden. Dieser Werteverbrauch wird als Aufwand bezeichnet, in dem Fall: Sächlicher Verwaltungsaufwand. Buchungssatz: Sächlicher Verwaltungsaufwand an Bank 2000 2000 Ertrag als Mehrung des Eigenkapitals: Geschäftsall: Bankeingang der Zinsgutschrift der Hausbank in Höhe von 1000,- Das Bankguthaben nimmt um 1000,- zu: Eine Vermögensmehrung. Dem steht jedoch keine Vermögensminderung noch eine Vermehrung gegenüber. Vielmehr ist dem Bankkonto ohne direkte Gegenleistung Geld zugeflossen. Ein derart von außen bewirkter Wertezuwachs wird als Ertrag bezeichnet, in dem Fall: Zinsertrag Buchungssatz: Bank an Zinsertrag 1000 1000 Abschluss der Erfolgskonten: Beim Kontenabschluss wird aus Gründen der Übersichtlichkeit und Transparenz ein Saldensammelkonto für die sog. Erfolgskonten eingeführt. Das Gewinn- und Verlustkonto (G+V-Konto). Allgemeine Buchungssätze: G+V Konto an Aufwandskonto Ertragskonto an G+V Konto Erfolgskonten haben keine Anfangsbestände. Die Gegenbuchungen für alle Aufwands- und Ertragskonten sind immer Bestandskonten. Auch das G+V-Konto weißt keinen Anfangsbestand auf, da sein Saldo am Ende eines jeden Geschäftsjahres auf das Eigenkapitalkonto gegengebucht wird. Abschluss des G+V-Konto: Aufwand ist größer als Ertrag: Eigenkapital an G+V-Konto Ertrag ist größer als Aufwand: G+V-Konto an Eigenkapital Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reza August 10, 2008 Wenn ich das schon sehe! Ekelhaft! Aber super-wichtig! Toller Thread andy, hoffe, deine Ausbildung läuft gut. Nur die besten Grüße. Der Wochenendeschreiber Reza Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy August 12, 2008 Hehe, ist wie eine Hassliebe manchmal! Ja, Ausbildung läuft soweit, 2. Jahr und ab September 2. Semester! Bin aber froh wenn die Ausbildung zu Ende ist. Hoffe bei dir läufts auch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch August 13, 2008 · bearbeitet August 13, 2008 von Schnitzel läuft andy, aber wo bleibt die KLR ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy August 13, 2008 Bisher nur im Studium behandelt. In der Berufsschule garnicht. Kann aber dazu auch was schreiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway November 23, 2008 Wenn ich das schon sehe! Ekelhaft! Aber super-wichtig! Toller Thread andy, hoffe, deine Ausbildung läuft gut. Nur die besten Grüße. Der Wochenendeschreiber Reza Hmm, find ich irgendwie schade das viele Accounting als das Langweil-/Hassfach ansehen. Finde das ganze eig. super spannend. Leider magelt es viele Profs an Rethorik und Motivation dieses Fach mal so darzuestellen wie es ist, nämlich nicht langweilig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 23, 2008 @ Schnitzel: auch wenn dein Beitrag aus dem August stammt für die KLR findest du ein super tolles Skript unter http://www.bilanzbuchhalter.de in der linken Navigationsleiste unter "Kompendium Kostenrechnung" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch November 23, 2008 merci beaucoup sven, aber für Di & Mi (Prüfung) ist die KLR nicht relevant Das kommt erst später bei mir Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag