Phoebus2020 Oktober 14, 2007 Hallo, mich ärgert es, dass man die Spekulationsfrist (Spekulationssteuer) von einem Jahr nicht irgendwie vermeiden kann! Das ist doch eigentlich ein Riegel vom Staat! Was ist, wenn meine Wertpapiere innerhalb eines Jahres zuerst heftig steigen (sagen wir mal um die 6000 Euro steigen), und dann später noch vor dem Ende der Frist fällt sie um sagen wir mal 50%! Dann kann ich aber vor dem Ende der Frist nicht aussteigen, ohne eine Spekulationssteuer an den Staat zu bezahlen!? Das ist ja höllisch! Haben eigentlich die Amis auch so, oder ich bild mir ein, die haben es ein wenig liberaler, oder? Gibt es keine Möglichkeit dies zu vermeiden? Mich würdet es interessieren, was ihr dazu meint? Kann man das Ganze absahnen, ohne die Spekulationssteuer zu bezahlen? Was meint ihr? Phoebus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berndbank Oktober 14, 2007 Hallo, ohne dir jetzt böses zu wollen oder dich zu beleidigen, aber du solltest erst mal die Finger von Aktien lassen und erst mal das nötige Grundwissen aneignen. Hast du überhaupt schon mal eine Steuererklärung gemacht? Eigenes Einkommen? Hört sich im Moment nicht danach an... Ferner zwingt der Staat dich nicht Aktien zu kaufen oder zu verkaufen. Kann man das Ganze absahnen, ohne die Spekulationssteuer zu bezahlen? Überleg mal, ob die Steuer dann einen Sinn hätte. Ansonsten natürlich sofort bei Angela Merkel anrufen, damit die den Fehler schnell beheben kann !!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Phoebus2020 Oktober 20, 2007 Ah, Gott... Ich wollte einfach wissen, ob man einfach die Spekulationssteuer "umgehen" kann, bzw. nicht hinterziehen, aber mich ärgert es halt, dass ich auf die dumme Frist aussitzen muss, bis ich meine Aktien verkaufen darf, ohne die Spekulationssteuer zu bezahlen! Das ist ja doppeltes Hindernis, einerseits den richtigen Ausstiegspunkt zu suchen, dann auch vom Staat behindert zu werden (Frist)! Findet ihr das ok? Wenn Du ehrlich zu dir selber bist, du doch auch nicht oder berndbank? Steuer haben grundsätzlich einen Sinn, aber hier sehe ich mich als Investor mit anderen Augen natürlich! Außerdem haben die Amis es viel liberaler! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Oktober 20, 2007 dann freu dich auf die Zeit ab 01.01.2009 ! Ab da gibt's kein Halbeinkünfteverfahren, Spekulationssteuer, und und und. Dann gibt's egal wann du mit Gewinn verkaufst 25 % Abgeltungssteuer, 5 % Soli und ggf. x % Kirchensteuer als Abzug. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Oktober 20, 2007 Ich wollte einfach wissen, ob man einfach die Spekulationssteuer "umgehen" kann, bzw. nicht hinterziehen, aber mich ärgert es halt, dass ich auf die dumme Frist aussitzen muss, bis ich meine Aktien verkaufen darf, ohne die Spekulationssteuer zu bezahlen! Das ist ja doppeltes Hindernis, einerseits den richtigen Ausstiegspunkt zu suchen, dann auch vom Staat behindert zu werden (Frist)!Findet ihr das ok? Ok finde ich das nicht, aber es ist eben so. Von daher ist es ziemlich egal, was wir darueber denken, aendern koennen wir da so einfach nichts dran. Und um deine Frage weiter oben zu beantworten: nein, man kann es nicht umgehen - jedenfalls nicht auf legale Weise. Was ist, wenn meine Wertpapiere innerhalb eines Jahres zuerst heftig steigen (sagen wir mal um die 6000 Euro steigen), und dann später noch vor dem Ende der Frist fällt sie um sagen wir mal 50%! Verstehe ich nicht ganz - wenn du Verlust machst, zahlst du keine Spekusteuern. Wenn du Gewinn machst, zahlst du nur die Steuern auf den Gewinn. Offensichtlich macht es auch einen Unterschied, ob ich EUR1000 eingesetzt habe, die im EUR6000 steigen, oder EUR100000, die um EUR6000 steigen, und die danach um 50% fallen. Im ersten Fall haette ich immer noch einen guten Gewinn, im zweiten Fall wuerde ich mich erschiessen. Ich kann mir denken, was du sagen willst, aber woher weisst du denn, dass deine Anlage um 50% fallen wird und du demnach "gezwungen" waerest, noch vor Ende der Spekufrist zu verkaufen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Oktober 20, 2007 dann freu dich auf die Zeit ab 01.01.2009 ! Ab da gibt's kein Halbeinkünfteverfahren, Spekulationssteuer, und und und. Dann gibt's egal wann du mit Gewinn verkaufst 25 % Abgeltungssteuer, 5 % Soli und ggf. x % Kirchensteuer als Abzug. Ja, ab 2009 solltest du wirklich nicht in Aktien investieren, lieber Phoebus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Phoebus2020 Oktober 20, 2007 Ohje, was heisst das nun wieder? Ist das europaweit gedacht, oder nur in Deutschland? Ist das nun gut für uns Investoren oder doch eher nicht? :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 20, 2007 Ohje, was heisst das nun wieder? Ist das europaweit gedacht, oder nur in Deutschland? Ist das nun gut für uns Investoren oder doch eher nicht? :'( Also für jemanden der mit Aktien oder gar CFDs (s. Deinen Thread dort) handeln möchte bist Du bislang echt schlecht informiert... Abgeltungssteuer ab 1.1.2009 heist ganz einfach: Die einjährige Spekulationsfrist, die Freigrenze, das Halbeinkünfteverfahren sowie die Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz werden abgeschafft. Zukunft wird von allen Kursgewinnen, Dividendenm Zinsen usw. ca. 28% an Steuer direkt durch die Bank einbehalten. (25% Abgeltungssteuer + 5,5% davon an Soli + ca. 9% der AbGSt an Kirchensteuer) Haltedauer von Aktien ist also irrelevant - Dein Ausgangsproblem erledigt sich damit. Der Langfristanleger ist allerdings der Verlierer. Allerdings hat ein Kurzfristanleger auch die ständigen Abzüge, die für weitere Investments nicht mehr zur Verfügung stehen. Es wird noch einen Freibetrag für Kapitaleinkünfte geben. Details gibts hier im Forum schon reichlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paranoid Oktober 21, 2007 Wobei der Langfristanleger nach wie vor besser behandelt wird als der Kurzfristanleger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schweder Oktober 21, 2007 @paranoid: wieso? meinst du, weil er seltener 28% zahlen muss? aber ob ich jetzt 10mal auf je 100 Gewinn 28 Steuern zahl oder einmal auf 1000 Gewinn 280 ist doch wurscht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 21, 2007 @paranoid: wieso? meinst du, weil er seltener 28% zahlen muss? Ich wüsste jetzt auch keinen anderen Grund... aber ob ich jetzt 10mal auf je 100 Gewinn 28 Steuern zahl oder einmal auf 1000 Gewinn 280 ist doch wurscht... Vom prinzip her hast Du recht was den Gesamtgewinn betrifft. Nur ist es für den Vieltrader schwieriger die 10x100 EUR zu erreichen, weil ihm nach jedem Deal 28% abgezogen werden. Er muß den nächsten 100 EURO Gewinn also mit der niedrigeren Kapitalsumme erzielen. Dafür hat der Langfristanleger die Kursschwankungen auszusitzen. Ich denke auch, dass die Abgeltungssteuer prinzipiell eine faire Vorgehensweise ist. Man sollte vielleicht auch mal dankbar über einfachere Steuergesetze sein, statt immer das letzte bisschen "Gerechtigkeit" da reinbringen zu wollen. Jeder kann doch seine Strategie an die gegebenen Umstände anpassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schweder Oktober 21, 2007 also ich bin eigentlich auch nicht unbedingt gegen die abgeltungssteuer, einfach weil sie 1. so schön einfach und übersichtlich ist, 2. weil ich mich nicht drum kümmern brauch, die Bank regelt das alles (vllt sollte man ein bissl überwachen dass sie ihr Sache auch richtig macht, aber ansonsten hab ich keine scherereien damit) und 3. weil mein persönlicher steuersatz (wenn ich dann nächstes jahren anfangen werde zu arbeiten) evtl höher als 25% sein wird... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ReX Oktober 21, 2007 · bearbeitet Oktober 21, 2007 von ReX Hab mich noch nicht wirklich damit beschäftigt ... aber ich finde es eine UNVERSCHÄMTHEIT wenn das es die Bank abführt! Ich glaube dadurch wird es dann ziemlich schwer oder unmöglich Verluste und Gewinne gegeneinander aufzurechnen oder ? Das irgendwer in mein "Geldpot" langt und sich etwas einfach holt ohne das ich es ihm gebe... sowas hasse ich schon beim Pokern oder sonst wo. Wenn es einem zusteht GEBE ICH... mann nimmt sich nicht einfach. Für mich vom Prinzip her eine total falsches Verhalten (; *stinksauer* Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schweder Oktober 21, 2007 · bearbeitet Oktober 21, 2007 von Schweder naja, die Bank nimmt es sich ja nicht einfach so und weil sie grad lustig ist und Geld braucht, sondern weil sie dazu verpflichtet ist. Und sie nimmt es auch nicht SICH sondern dem FA. Wenn du in einem Depot bei einer Bank Verluste machst, kannst du sie dir bescheinigen lassen, die Bescheinigung dann bei der Bank deines anderes Depots vorlegen und dort mit den Gewinnen verrechnen lassen. Geht glaub ich sogar mit Verlusten aus dem Vorjahr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Oktober 21, 2007 · bearbeitet Oktober 21, 2007 von Raccon Hab mich noch nicht wirklich damit beschäftigt ... Dann solltest du dich vielleicht mit deiner Aufregung zurueckhalten, bis du dich informiert hast, denn .... aber ich finde es eine UNVERSCHÄMTHEIT wenn das es die Bank abführt!Ich glaube dadurch wird es dann ziemlich schwer oder unmöglich Verluste und Gewinne gegeneinander aufzurechnen oder ? Jedes Bank fuehrt fuer deine Konten/Depots einen Verrechnungstopf. Gewinne werden mit Verlusten (sofern du welche realisiert hast) solange im Topf verrechnet, bis diese ausgeglichen sind. Erst danach wird die Abgst. abgefuehrt. Das irgendwer in mein "Geldpot" langt und sich etwas einfach holt ohne das ich es ihm gebe... sowas hasse ich schon beim Pokern oder sonst wo. Wenn es einem zusteht GEBE ICH... mann nimmt sich nicht einfach. Für mich vom Prinzip her eine total falsches Verhalten (; Was meinst du wie heute die Zinsabschlagssteuer funktioniert? Oder wie manche Banken, Fondsplattformen usw. deine Depot- und andere Gebuehren abrechnen? Im letzten Fall nehme die sich nicht nur einfach dein Geld sondern verkaufen bestimmte Fondsanteile (was bei einem reinen Fondsdepot noetig ist, da es kein Bargeld haelt). Und von deinem Gehalt "nimmt" sich der Arbeitgeber die Steuern und fuehrt diese an das FA ab, bevor es auf deinem Konto ankommt. Du kannst das gerne alles als "total falsches Verhalten" nennen, aber die Abgeltungssteuer vereinfacht vieles, ob man sie mag oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 21, 2007 · bearbeitet Oktober 21, 2007 von harryguenter Hab mich noch nicht wirklich damit beschäftigt ... aber ich finde es eine UNVERSCHÄMTHEIT wenn das es die Bank abführt! Na Super - gibt zu keine Ahnung von irgendwas zu haben, aber sich drüber aufregen. Ich glaube dadurch wird es dann ziemlich schwer oder unmöglich Verluste und Gewinne gegeneinander aufzurechnen oder ? Innerhalb derselben Bank werden Gewinne und Verluste eines Jahres automatisch seitens der Bank direkt gegengerechnet. Bankenübergreifend ist das über die Steuererklärung weiterhin möglich. Die Verlustverrechnung über mehrere Jahre hinweg bleibt prinzipiell auch - hier ändert sich allerdings einiges bezügl. der bisher festgestellten Verluste. Und wenn mann sich damit beschäftigen möchte: hier im Forum gibts genügend Threads zur Abgeltungssteuer. Ansonsten kann ich es nur begrüßen, daß durch die Abgeltungssteuer vermutlich vieles vereinfacht wird (wobei gerade schon wieder mehr und mehr Ausnahmetatbestände erzeugt werden) - endlich einmal. Das der Steuersatz zu hoch (bzw. der Freibetrag zu niedrig) ist, steht erstmal auf einem anderen Blatt. PS: Ich bin immer noch für eine Flat-Tax auf alle Einkommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx Oktober 21, 2007 Naja, liegt zwar schon ein bissle zurück, aber wer will kann für unseren Kollegen ja recherchieren was sich da getan hat Bereits im März hatte das Bundesverfassungsgericht die Spekulationssteuer auf Gewinne aus Wertpapiergeschäften für verfassungswidrig erklärt allerdings nur für die Jahre 1997 und 1998. Für spätere Jahre können Sie sich nicht auf das Urteil berufen. Hoffnung, dass sich das bald ändert, macht jetzt eine Entscheidung vom Finanzgericht Brandenburg. Die Richter halten die Spekulationssteuer auch für die Folgejahre für unzulässig: "Dass die Spekulationssteuer für die Zeit nach 1999 rechtens sein soll, ist unzutreffend" (FG Brandenburg, 24.5.2004, Az: 3 V 974/04). Dieser Auffassung hat sich ganz aktuell auch das Finanzgericht Düsseldorf angeschlossen (27.7.2004, Az: 8 V 2806/04 A (E)). Jetzt muss der Bundesfinanzhof abschließend entscheiden (Az: IX B 88/04). Noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide für die Jahre 1999 bis 2003 sollten Sie in diesem Punkt offen halten. Legen Sie Einspruch ein und verweisen Sie auf das Verfahren beim Bundesfinanzhof. Beantragen Sie außerdem die Aussetzung der Vollziehung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tielag12 Oktober 21, 2007 Hallo zusammen, wie ist das eigentlich mit dem gegenwärtigen Sockelbetrag von 7664 . Hat der weiterhin Gültigkeit ab 2009 wenn die Abgeltungsteuer da ist ? D.h. muß einer Person A deren Einkommen einschlieließlich Spekulationsgewinne, den Sockelbetrag nicht überschreitet, keine Abgeltungsteuer bezahlen ? Gruß, Joachim Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx Oktober 21, 2007 Hallo zusammen, wie ist das eigentlich mit dem gegenwärtigen Sockelbetrag von 7664 . Hat der weiterhin Gültigkeit ab 2009 wenn die Abgeltungsteuer da ist ? D.h. muß einer Person A deren Einkommen einschlieließlich Spekulationsgewinne, den Sockelbetrag nicht überschreitet, keine Abgeltungsteuer bezahlen ? Gruß, Joachim bleibt bestehen. die 25% von der bank abgezogenen kannst du dir mit der nächsten einkommensteuer zurückholen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 21, 2007 wie ist das eigentlich mit dem gegenwärtigen Sockelbetrag von 7664 . Hat der weiterhin Gültigkeit ab 2009 wenn die Abgeltungsteuer da ist ? D.h. muß einer Person A deren Einkommen einschlieließlich Spekulationsgewinne, den Sockelbetrag nicht überschreitet, keine Abgeltungsteuer bezahlen ? Meines Wissens nach führt auch zukünftig die Bank keine Steuer ab, wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sectorcom Oktober 27, 2007 Wenn du Schlupflöcher suchst,ist ein Forum nie das falsche,jedoch solltest dir erst einmal Erfahrungsberichte Anderer durchlesen,diese haben eben schon Erfahrung damit. Je mehr man einer solchen schlechten Erfahrung ausgesetzt ist,je mehr ist man daran interressiert diese zu umgehen. Wenn du wirklich daran fieberhaft interressiert bist,und sei es so das,dass mehrere Tage dauert bis sich ein Lösung ergibt,dann empfehle ich dir die intensive suche im Internet. Hier ein Anfang.: Ciao-Die Spekulationssteuer-Erfahrungsberichte Es gibt fast immer ein Schlupfloch,man muss nur suchen und denken. lülü,kurzer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tielag12 November 7, 2007 Hallo, möchte gerne wissen, wie es sich mit der Freigrenze bzw. Sockelbetrag von 7664 verhält, wenn ich ein Teil meines ebase Depots auf meine Tochter übertrage oder auch Sparpläne auf sie einrichte Kann man überhaupt schon auf eine minderjährige eine Depot bei ebase eröffnen ? Gehe ich richtig in der Annahme, daß ich bzw. sie nichts versteuern muß, da sie ja kein Einkommen hat. Vorausgesetzt natürlich, daß die Gewinne die 7664 nicht übersteigen. Wie wäre das Ganze ab 2009 mit der Abgeltungssteuer ? Gruß, Joachim Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn November 7, 2007 Eine steuerlich wirksame Übertragung von Kapitalvermögen liegt nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen vor. Die Voraussetzungen suche ich dir morgen mal raus, heute schaffe ich das nicht mehr mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn November 8, 2007 So, nun wie versprochen: Voraussetzungen Vermögensübertrag an Kinder Kapitalvermögen an Angehörige übertragen Weiterhin zu beachten: § 42 AO; evtl. Ergänzungspfleger Da es sich aber um ein sehr kompliziertes Thema handelt, am besten vor Durchführung mit einem Steuerberater sprechen. mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag