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joga2007

Übertragung Fonds nach ebase

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joga2007

Hallo zusammen,

 

ich möchte eventuell gerne ein ebase Depot eröffnen und meine beiden bestehenden Fonds dorthin verlagern. Allerdings bin ich noch nicht ganz entschieden. Es handelt sich bei beiden Fonds um ausschüttende Fonds der DWS, davon 1 VL-Fond. Der VL-Fond wird jetzt frei, daher muss ich mich mit meiner Entscheidung beeilen. Die letzte Einzahlung erfolgt am 15.10.2007. Derzeit werden die Fonds in zwei DWS-Depots verwaltet (je Depot 8,20 Gebühr), erworben habe ich sie über einen Fondsvermittler. Die Umstellung auf ebase kann auf zwei möglichen Wegen erfolgen: Übertragung oder Verkauf/Neukauf. Beim Verkauf/Neukauf dürfte einiges an Steuern auf die Kursgewinne anfallen, daher ist das aus meiner Sicht die unwirtschaftlichere Variante. Diese Variante wird allerdings vom Fondsvermittler empfohlen, weil die Übertragung 1) 6-8 Wochen dauert und 2) steuerliche Daten vom Kauf nicht übertragen werden können. Meine Frage: spielt die Nichtübertragbarkeit von steuerlichen Daten bei ausschüttenden inländischen Fonds überhaupt eine Rolle? Gibt es da evtl. Fallen, auf die ich achten sollte? :blink: Ich habe hier gelesen, das man mit der Übertragung von thesaurierenden ausländischen Fonds aufpassen soll, weil dabei steuerliche Probleme beim Verkauf auftreten können.

Kann mir jemand dazu genaueres sagen oder einen Rat geben?

 

Vielen Dank schon mal. :)

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jogo08

Verstehe ich das richtig, dass es sich bei dem VL-Fonds um einen inländischen ausschüttenden Fonds handelt? Wenn der jetzt frei wird, hat er doch die 1-Jahresfrist für Spekulationsgewinne schon hinter sich, warum sollten dann Steuern anfallen? Somit wäre ein Verkauf und Neukauf am einfachsten, andererseits beginnt dann die Spekufrist wieder von vorn, aber aus steuerlicher Sicht sehe ich da wirklich keine Probleme.

 

Was sagen die Steuerexperten dazu?

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octron
Verstehe ich das richtig, dass es sich bei dem VL-Fonds um einen inländischen ausschüttenden Fonds handelt? Wenn der jetzt frei wird, hat er doch die 1-Jahresfrist für Spekulationsgewinne schon hinter sich, warum sollten dann Steuern anfallen?

 

Na na, wenn die letzte Einzahlung am 15.10.07 erfolgt, läuft die Sperrfrist am 01.01.08 aus. Die Anteile können dann verkauft werden, allerdings fällt Spekulationssteuer für Anteile an, welche nach dem 31.12.06 gekauft wurden.

 

@joga2007

6-8 Wochen sind sehr viel. Hierzu das OLG München:

Banken sind gegenüber ihren Kunden zu Schadenersatz verpflichtet, wenn sie beim Depotübertrag allzu lange trödeln (Az. 19 U 1687/06). Als noch tolerierbare Frist setzten die Richter drei Wochen fest. Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch des Kunden ist aber, dass er nachweist, dass er wegen des verspäteten Übertrags einen geplanten Verkauf nicht durchführen konnte.

 

Wenn deine Fonds DE in der ISIN haben, würde ich mir keine Gedanken wegen der Steuer machen. Nur bei thesaurierenden ausl. Fonds wird der gesamte thesaurierte Ertrage seit Emission als Zinsertrag behandelt, wenn der Depotbank der Kaufzeitpunkt nicht vorliegt.

 

MfG

octron

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joga2007
· bearbeitet von joga2007

Guten Morgen zusammen,

 

schon mal vielen Dank für die Hinweise. Die Geschichte mit der Spekulationsfrist hatte ich ja ganz vergessen .... :-"

 

Na na, wenn die letzte Einzahlung am 15.10.07 erfolgt, läuft die Sperrfrist am 01.01.08 aus. Die Anteile können dann verkauft werden, allerdings fällt Spekulationssteuer für Anteile an, welche nach dem 31.12.06 gekauft wurden.

... aber das doch noch Steuern für Anteile nach dem 31.12.2006 anfallen, wußte ich nicht ... Sparpläne sind unter dem Gesichtspunkt also besonders zu beachten. Das bedeutet dann sicher auch, dass ab 2009 auf die ab dem 01.01.2009 erworbenen Anteile ebenfalls Abgeltungssteuern anfallen werden. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Abgeltungssteuer bei einem Einkommenssteuersatz > 25% aber günstiger, so dass ich nach jetzigem Stand der Dinge dem gelassen entgegen sehen kann.

 

Wenn deine Fonds DE in der ISIN haben, würde ich mir keine Gedanken wegen der Steuer machen. Nur bei thesaurierenden ausl. Fonds wird der gesamte thesaurierte Ertrage seit Emission als Zinsertrag behandelt, wenn der Depotbank der Kaufzeitpunkt nicht vorliegt.

Sie haben ein DE in der ISIN.

 

So wie ich das sehe, wäre also ein Verkauf/Neukauf nicht so dramatisch. Unter dem Gesichtspunkt des Neubeginns der Spekulationsfrist wäre dann der Übertrag aber wieder besser. Mir ist dann aber immer noch nicht klar, ob es bei einem ausschüttenden Fonds da noch nachträglich beim Verkauf unangenehme Überraschungen geben kann.

In meinem ersten Post habe ich auch noch die Entscheidung offen gelassen, ob ich das mit dem ebase Depot überhaupt mache. Denn der VL-Fonds muss in ein Einzeldepot. Damit es nicht zu teuer wird, müsste ich dann auch meinen anderen Fonds in dieses Depot legen und meinem Mann eine Vollmacht erteilen. Alternativ könnte ich den VL-Fonds bei der DWS im Depot belassen und nur für den anderen Fonds ein ebase Depot als Gemeinschaftsdepot einrichten. Dann könnte ich in dieses Depot noch weitere Fonds hineinlegen und/oder die Sparrate erhöhen. Das müsste sich nach Rabattierung des Ausgabeaufschlages immer noch rechnen.

Kann mir jemand sagen, ob der Besitz einer Bankvollmacht gegenüber dem Status "2. Depotinhaber" rechtlich von Nachteil sein kann?

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jogo08

Hat ich überlesen, dass am 15.10.07 die letzte Einzahlung erfolgt. Aber so wie ich das sehe, liegen die Fondsanteile doch sowiseo noch ein Jahr fest. Meines Wissens ist es doch so bei VL-Verträgen, dass sie 6 Jahre bespart werden und dann ein Jahr ruhen, bevor sie ausgezahlt werden können. Ist denn in dieser Zeit ein Übertrag überhaupt möglich?

Bei dem anderen Fonds hast du recht, als Einzeldepot kannst du auch einen VL-Sparplan integrieren, als Gemeinschaftsdepot geht das nicht.

Schon mal dran gedacht beim Fonds-Super-Markt ein Depot zu eröffnen? Das Depot ist kostenlos und rabattierte Fonds gibt es auch jede Menge. VL ist bei denen allerdings teurer.

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joga2007
Aber so wie ich das sehe, liegen die Fondsanteile doch sowiseo noch ein Jahr fest. Meines Wissens ist es doch so bei VL-Verträgen, dass sie 6 Jahre bespart werden und dann ein Jahr ruhen, bevor sie ausgezahlt werden können. Ist denn in dieser Zeit ein Übertrag überhaupt möglich?

Es ist so, dass die Festlegungsfrist mit dem 31.12. des Jahres endet, in dem die Einzahlungsfrist endet. Dies steht auch ausdrücklich so in dem Begleitschreiben der DWS.

 

Gruß joga2007

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