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Jose Mourinho

Einkommenssteuererklärung

Wie erstellt Ihr Eure EkSt-Erklärung  

131 Stimmen

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Jose Mourinho
Für private Einkommensteuererklärungen seit Januar 2006 gestrichen!

 

Gruß

€-man

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/...tungskosten.htm

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BarGain
Für private Einkommensteuererklärungen seit Januar 2006 gestrichen!

stimmt nur bedingt....

denn es gibt nach wie vor alle möglichen leistungen des steuerberaters, die nach wie vor in der einen oder anderen form absetzbar sind.

ich hab den von chris verlinkten artikel nich gelesen jetzt, aber ich gehe mal davon aus, daß der artikel auf die details eingeht.

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Dendi

Ich mach es eigentlich immer über das ELSTER Formular, funzt wunderbar, hat viele Erklärungen dabei und mit meinem Grundwissen aus der Bank zusammen kann man da scho das zügig und komplett ausfüllen. Kleines "Bonbon" -> Onlineanträge werden meist deutlich schneller bearbeitet. Ok mann muss noch die unterschriebene Version zusenden + den Belegen, die man einreichen möchte, aber dieses Jahr war es echt schnell 3-4 Wochen später kam schon der Bescheid und das Geld war überrascht.

 

Gruß Dendi

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BarGain
Ok mann muss noch die unterschriebene Version zusenden + den Belegen, die man einreichen möchte

auch dem kann man abhilfe schaffen....

indem man sich bei elsteronline ein zertifikat besorgt nämlich. dann muss man nix unterschriebenes mehr reinreichen, und die eigenbelege werden in der komprimierten steuererklärung offenbar eh schon mit übertragen, jedenfalls habe ich dieses jahr nicht ein stück papier eingesendet und auch keinerlei diesbezügliche nachfragen bekommen.

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Sven82

Die Erstellung der Erklärung als auch die Berechnung der Steuer erfolgt bei mir zu Fuß ohne Software.

 

Erklärungen, die anhand von Softwareprogramme erstellt wurden sind die meistgehassten Erklärungen von allen. Das Problem sitzt jedoch immer vor dem Bildschirm zumal einfach Einsatzwechseltätigkeiten, doppelte Haushaltsführung etc. eingetragen werden obwohl keine bestand. Zudem werden manche Nichtbeanstandungsgrenzen falsch angegeben, so dass alles komplett gestrichen wird. Aus meiner Sicht taugen die Programme keinen einzigen Cent.

 

So, ich mach mal einen Rundumschlag

 

kommt auf deine einkommensarten an....

sofern du ein reinrassiger lohn/gehaltsempfänger bist und weder freiberufliche noch gewerbliche einkünfte noch einkünfte aus kapitaleinnahmen noch veräußerungsgewinne hast, brauchst du keine erklärung zur einkommensteuerveranlagung machen (verzichtest aber wegen der nichtinanspruchnahme etwa des werbungskostenpauschbetrags von 910 euro effektiv auch stets auf eine rückzahlung!)....

der Werbungskostenpauschbetrag von 920 EUR wird beim Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt.

 

meines wissens erfolgt die tatsächliche verzinsung aber für den gesamten zeitraum, also nicht nur ab +15monate, sondern ab dem 31.12. des steuerjahres bis zum tatsächlichen datum der abgabe der steuererklärung.
Träum weiter :w00t:

+15 Monate ist richtig, davor gibt es nix

 

Ich muss 2x die Woche pendeln und hätte darüber auch Kopien der Fahrkostenbelege (Originale braucht mein Arbeitgeber). Fahrkosten werden vom Arbeitgeber erstattet. Ich hab da jeweils so en etwa 13 h-Tag, der mir, da ich noch Azubi bin, gnädigerweise mit nem vollen Arbeitstag (natürlich weniger als 13 h wink.gif ) angerechnet wird und ich nicht mehr arbeiten brauch.
Das gilt als Dienstreise. Je gefahrenen Kilometer kannst du 0,30 EUR geltend machen. Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheit von 8 Stunden i.H.v. 6 EUR bzw. ab 14 Stunden i.H.v. 12 EUR. Einen Nachweis muss man nicht zwingend erbringen, wenn die Sache von vornherein schlüssig ist. Ansonsten eine Bescheinigung vom Arbeitgeber dabei packen. Die Erstattung vom Arbeitgeber wird natürlich gegengerechnet.

 

aus meiner sicht zahlt sich der steuerberater selbst, bzw. sein rat deckt die kosten.
glauben oder wissen??? Die Steuerersparnis ist bei Arbeitnehmern oftmals nämlich nicht so hoch wie die Kosten des Beraters

 

auch dem kann man abhilfe schaffen....

indem man sich bei elsteronline ein zertifikat besorgt nämlich. dann muss man nix unterschriebenes mehr reinreichen, und die eigenbelege werden in der komprimierten steuererklärung offenbar eh schon mit übertragen, jedenfalls habe ich dieses jahr nicht ein stück papier eingesendet und auch keinerlei diesbezügliche nachfragen bekommen.

gilt leider nur in bestimmten Bundesländern.

 

Gruß

Sven

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Neuroniker
Das Problem sitzt jedoch immer vor dem Bildschirm

 

Das Problem steht im Gesetz, es ist einfach nicht mehr zu überblicken und zu verstehen, selbst bei gutem Willen.

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Faceman
kommt auf deine einkommensarten an....

sofern du ein reinrassiger lohn/gehaltsempfänger bist und weder freiberufliche noch gewerbliche einkünfte noch einkünfte aus kapitaleinnahmen noch veräußerungsgewinne hast, brauchst du keine erklärung zur einkommensteuerveranlagung machen (verzichtest aber wegen der nichtinanspruchnahme etwa des werbungskostenpauschbetrags von 910 euro effektiv auch stets auf eine rückzahlung!)....

 

Sorry, wenn ich widerspreche, aber die Werbungskostenpauschale ist in den Lohnsteuerklassen "eingearbeitet". Man verzichtet also auf gar nix, vorausgesetzt, man liegt mit den tatsächlichen Werbungskosten unter der Pauschale.

 

Das Problem steht im Gesetz, es ist einfach nicht mehr zu überblicken und zu verstehen, selbst bei gutem Willen.

 

Oooch...soo schwer ist das nun auch nicht. Es gibt schwierigere Vorschriften als das Steuerrecht für Privatpersonen und Kleingewerbetreibende.

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Fleisch

Was würde die "Finanzverwaltung" denn wie abprüfen bezüglich Verpflegungsmehraufwand ? Gegenrechnung von Fahrkostenbelegen wäre nicht rechtens, da ich die von dem das Geld ja wieder bekomme, weil ich es vorgestreckt hab.

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BarGain
Sorry, wenn ich widerspreche, aber die Werbungskostenpauschale ist in den Lohnsteuerklassen "eingearbeitet". Man verzichtet also auf gar nix, vorausgesetzt, man liegt mit den tatsächlichen Werbungskosten unter der Pauschale.

interessant... dann denkt sich das finanzamt den steuerbescheid meiner schwester, die neverever über diese 920 euro hinauskommt, also einfach aus, ja? rofl....

 

meines wissens erfolgt die tatsächliche verzinsung aber für den gesamten zeitraum, also nicht nur ab +15monate, sondern ab dem 31.12. des steuerjahres bis zum tatsächlichen datum der abgabe der steuererklärung.

Träum weiter w00t.gif

+15 Monate ist richtig, davor gibt es nix

hörensagen oder selbst gesehen? ich tippe auf ersteres...

mein banker-kollege, der seine steuererklärungen immer erst nach zwei jahren abgibt, ist der zinsrechnung mächtig, und er würde sich da nicht soviel zeit mit lassen, wenn er nicht etwas davon hätte.

 

es wäre daher wünschenswert, wenn du deinen "rundumschlag" auch mal mit fakten belegst statt nur um dich zu hauen.

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35sebastian
Erklärungen, die anhand von Softwareprogramme erstellt wurden sind die meistgehassten Erklärungen von allen. Das Problem sitzt jedoch immer vor dem Bildschirm zumal einfach Einsatzwechseltätigkeiten, doppelte Haushaltsführung etc. eingetragen werden obwohl keine bestand. Zudem werden manche Nichtbeanstandungsgrenzen falsch angegeben, so dass alles komplett gestrichen wird. Aus meiner Sicht taugen die Programme keinen einzigen Cent.

Du gehst ja forsch mit deinen Aussagen ans Werk!

Aber dadurch werden sie auch nicht richtig oder richtiger!

Wie Tests gezeigt haben, arbeiten diese Programme sehr genau. Und wenn man einmal alle Daten eingegeben hat, das ist beim ersten Mal schon etwas aufwändig, sind die folgenden Steuererklärungen viel schneller erledigt als mit der Hand. .

Vor allem die Anlagen zu den einzelnen Einkunftsarten sind nach Eingabe der Daten sofort erstellt und nur durch einen Klick abrufbar.

Und vor Abgabe der Steuerunterlagen habe ich schon meinen Steuerbescheid In Händen, den ich dann nur noch mit dem amtlichen vergleichen muss. Und der stimmt meist absolut überein mit dem Original und wenn nicht, ist ein Gespräch mit dem Finanzamt oder ein Einspruch fällig. Danach stimmt wieder alles.

Und Profis arbeiten nur mit Steuersoftware, lieber Sven.

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Faceman
· bearbeitet von Faceman
interessant... dann denkt sich das finanzamt den steuerbescheid meiner schwester, die neverever über diese 920 euro hinauskommt, also einfach aus, ja? rofl....

 

Nein, den denkt sich das Finanzamt nicht aus. Den Werbungskostenpauschbetrag gibts, weil es im Gesetz steht. §9a EStG. Trotzdem wirkt er sich über die Erklärung nicht steuermindernd aus, weil dieser schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird. Gem. §39a Abs. 1 Nr. 1 EStG werden Freibeträge aus Werbungskosten nur dann eingetragen, wenn diese den Betrag in §9a EStG übersteigen. (Will sagen, niedrigere führen zu nix).

 

Wenn deine Schwester (oder du) eine Steuererklärung elektronisch anfertigst, und nur die Angaben der Lohnsteuerkarte eintragen würde, dann wäre die Steuererstattung gleich Null - vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer richtig berechnet bzw. auf der Karte eingetragen bzw. übermittelt. Auch daran sieht man, dass die 920 Euro schon in den Lohnsteuertabellen eingearbeitet sind.

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Delphin
· bearbeitet von Delphin
Die Erstellung der Erklärung als auch die Berechnung der Steuer erfolgt bei mir zu Fuß ohne Software.

 

Erklärungen, die anhand von Softwareprogramme erstellt wurden sind die meistgehassten Erklärungen von allen. [...] Aus meiner Sicht taugen die Programme keinen einzigen Cent.

Wow, das ist ein deutliches Statement, wenn ich das Anstimmungsergebnis anschaue, könnte ich mir vorstellen, dass dich hier einige werden lynchen wollen. Na ja mir soll's egal sein, ich hab's früher mal mit Software probiert, hat mir persönlich weniger geholfen, das mag bei Angestellten anders sein. Meine Frage: bist du Steuerberater oder beim Finanzamt tätig? Würde mich interessieren, dann kann ich das Statement noch besser einordnen.

 

Ich persönlich mache (inzwischen) meine Steuererklärung mit Hilfe von:

- ELSTER (als Software eigentlich grausig, man kann nicht mal Daten importieren (z.B. aus XML, oder csv oder so), immer noch nicht vollständig Cross-Platform, VIEL zu groß, für einen Informatiker vermutlich der reine Graus, aber es erfüllt seinen Zweck)

- Excel (früher eigene SQL Datenbank :w00t: - hat sich nicht bewährt, davor mal Lexware, hatte sich auch nicht bewährt) für die Überschussrechnung

Bei Fragen hole ich Hilfe von:

- Finanzamt (ist schwieriger geworden, eigentlich ein Skandal!)

- Kollegen (die in einer ähnlichen Situation sind)

- EStG + EStR +EStDV (ja manchmal schwierig für den Laien, aber als Freiberufler zahlt es sich finde ich oft aus, auch das Prinzip hinter den Dingen zu verstehen, dann weiß man besser, wo das Finanzamt evtl. Fragen stellen wird)

- ggf. auch aktuelle Bücher (Bibliothek)

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Faceman
...mein banker-kollege, der seine steuererklärungen immer erst nach zwei jahren abgibt, ist der zinsrechnung mächtig, und er würde sich da nicht soviel zeit mit lassen, wenn er nicht etwas davon hätte.

 

es wäre daher wünschenswert, wenn du deinen "rundumschlag" auch mal mit fakten belegst statt nur um dich zu hauen.

 

Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§233a Abs. 2 Satz 1 AO)....Anm. des Schreibers: es sei denn es liegen besondere Einkunftsarten vor, z.B. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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Faceman
Bei Fragen hole ich Hilfe von:

- Finanzamt (ist schwieriger geworden, eigentlich ein Skandal!)

- Kollegen (die in einer ähnlichen Situation sind)

- EStG + EStR +EStDV (ja manchmal schwierig für den Laien, aber als Freiberufler zahlt es sich finde ich oft aus, auch das Prinzip hinter den Dingen zu verstehen, dann weiß man besser, wo das Finanzamt evtl. Fragen stellen wird)

- ggf. auch aktuelle Bücher (Bibliothek)

 

Na hoffentlich bist du dann auch immer Up-to-Date. In diesem Jehr ist es vorgekommen, dass sich Steuergesetze mittem im Jahr geändert haben. Wenn du da nicht vorher (!) Tatsachen schaffst, ist es zu spät. Und ob dir da Kollegen, die Verwaltung oder ein "guter" Freund immer weiterhelfen kann, wage ich zu bezweifeln.

 

Bevor jetzt das Argument kommt, die Verwaltung muss wissen, was sie sagt: Nur eine sog. "Verbindliche Auskunft" nach §89 Abs. 2 AO entfaltet die Bindungswirkung für die Finanzbehörde. Eine solche "Verbindliche Auskunft" ist jedoch mit teilweise erheblichen Kosten verbunden.

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Zephyr750

Also ich mach die selber mit WISO.

Geht wunderbar. Im Schnitt dauert der Spaß 4h und dann ist alles fertig.

Was hat den der Durchschnittsbürger:

- einmal ggf von beiden die Lohnsteuerkarte abtippen

- Versicherungen (Haftpflicht und Co)

- Vorsorge (LV, VL, Riester; Pensionkasse,...)

- Einnahmen aus Kapitalvermögen

- und dann die Werbungskosten (Fahrtkosten, Arztbesuch, Reinigung....)

und das war es.

Dann latsche ich zum Finanzamt und geb die ab. Dabei wird immer geprüft ob alles korrekt ist und es wird eine lustige Diskussionsrunde. Meist hohlt die Dame dann das Steuergesetzbuch raus und wir erörtern :D wer recht hat.

 

So wie es aussieht, haben hier viele ein Haus, Eigentumswohnung und/ oder ein Gewerbe.

Das sieht es dann etwas anders aus.

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Sven82

Hoppla, da habe ich ja was losgetreten :-"

 

Was würde die "Finanzverwaltung" denn wie abprüfen bezüglich Verpflegungsmehraufwand ? Gegenrechnung von Fahrkostenbelegen wäre nicht rechtens, da ich die von dem das Geld ja wieder bekomme, weil ich es vorgestreckt hab.
bei Dienstreisen wird in der Regel gar nicht geprüft, ob die länger als 8 Stunden von zu Hause weg gewesen bist. Bei Einsatzwechseltätigkeit sieht das hingegen schon anders aus.

 

interessant... dann denkt sich das finanzamt den steuerbescheid meiner schwester, die neverever über diese 920 euro hinauskommt, also einfach aus, ja? rofl....
niemand kennt den Einzelfall deiner Schwester. Der Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a Nr. 1 EStG wird jedoch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Steht in § 39b Abs. 2 S. 6 Nr. 1 EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39b.html

 

hörensagen oder selbst gesehen? ich tippe auf ersteres...
Nicht gleich so angefressen sein. Den Smiley hab' ich nicht umsonst dahin gesetzt. ;) Wenn es der falsche war lass es mich wissen, ich find' den optisch nur recht passend.

Kannst mir ruhig glauben. Ich habe täglich damit zu tun.

 

§ 233a Abs. 2 S. 1 AO

http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__233a.html

 

Und wer es dann immer noch nicht glaubt sollte in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 233a AO schauen. Dort sind genug Beispiele angegeben. Einen aktuellen Onlinelink habe ich leider nicht zur Hand. Hier aber eine veraltete Version, wobei sich in der AO sowieso relativ wenig geändert hat.

 

http://www.bundesfinanzministerium.de/lang...icationFile.pdf

Ab Seite 131

 

Wie Tests gezeigt haben, arbeiten diese Programme sehr genau. Und wenn man einmal alle Daten eingegeben hat, das ist beim ersten Mal schon etwas aufwändig, sind die folgenden Steuererklärungen viel schneller erledigt als mit der Hand. .
das sind nur meine Erfahrungswerte worauf ich meine Aussage hinsichtlich der Programme stütze zumal ich selbst für 6 Monate Arbeitnehmer veranlagt habe und die Erklärungen mit den Programmen wesentlich abstruser waren die von den Leuten ohne Software. In mehreren Fällen wurde die Nichtbeanstandungsgrenze von 103 EUR bei Arbeitsmittel mehrfach angegeben. z.B. Büromittel 103 EUR, Arbeitskleidung 103 EUR, Werkzeuge 103 EUR, so dass letztlich alle 3 Sachen gestrichen wurden. Daher sehe ich das Problem in der Person vor dem PC zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass die Programme solche Irreführung betreibt.

 

Und Profis arbeiten nur mit Steuersoftware, lieber Sven.
DATEV kannst du nicht mit Disounter-Software vergleichen. Da vergleichst du Silvester- mit Feststoffraketen.

 

@ Faceman: richtig, den Beitrag hätte ich nur eher lesen sollen um mir meinen Kommentar oben zu sparen.

 

Meine Frage: bist du Steuerberater oder beim Finanzamt tätig? Würde mich interessieren, dann kann ich das Statement noch besser einordnen.
FA

 

ELSTER: ... aber es erfüllt seinen Zweck)
volle Zustimmung

 

Es gibt genug Internetseiten, bei denen man Informationen zur Steuererklärung bekommt. Außerdem gibt es genug Steuerrechtsforen wie zum Beispiel recht.de oder jurathek.com bei denen man seine Fragen stellen kann und man zu 99 % sicher sein kann, dass man eine Antwort bekommt.

 

Eine solche "Verbindliche Auskunft" ist jedoch mit teilweise erheblichen Kosten verbunden.
Absoluter Beschiss. Demnächst kostet der Besuch beim Finanzamt um die Steuererklärung abzugeben womöglich auch noch Geld. Ein Szenario jagt das nächste.

 

Gruß

Sven

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35sebastian

Hi Sven,

wenn du schon solche Raketen loslässt, dann sei dir gesagt:

ich habe schon Steuererklärungen erstellt , für mich und andere, da gab es noch keine Software und auch noch keinen PC.

Wahrscheinlich warst du noch gar nicht auf der Welt!

Damit beende ich von meiner Seite die Diskussion.

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Delphin
· bearbeitet von Delphin
Na hoffentlich bist du dann auch immer Up-to-Date. In diesem Jehr ist es vorgekommen, dass sich Steuergesetze mittem im Jahr geändert haben. Wenn du da nicht vorher (!) Tatsachen schaffst, ist es zu spät. Und ob dir da Kollegen, die Verwaltung oder ein "guter" Freund immer weiterhelfen kann, wage ich zu bezweifeln.
Absolut richtig. (Das mit den Kollegen ist auch oft nur ein Anhaltspunkt für weitere Recherche.) Du schilderst das ganz zutreffend, und der eigentliche Skandal ist auch nur, dass diese Gesetzesänderungen nicht, für einen einfachen Menschen verständlich, veröffentlicht werden. Es müsste an sich eine umfassend informierende, gut verständliche Internet-Seite des Staates geben, in dem alle notwendigen Information verbindlich erklärt werden. Und natürlich müsste es auch ein erheblich einfacheres Steuerrecht geben. Darüber sind sich vermutlich die meisten einig.

 

Natürlich sieht die Realität anders aus. So gibt es auf viele Fragen eben keine verbindliche Antwort - das hab ich auch erst im Laufe der Jahr lernen müssen. Wenn ich mich beim Finanzamt zu einer bestimmten Frage erkundige, dann krieg ich vllt. eine Auskunft (ist jetzt beschränkt worden), nur heißt das nicht, dass mein Sachbearbeiter das auch so sieht. Und dann ist wiederum nicht sicher, dass die Entscheidung meines Sachbearbeiters vor einem Gericht Bestand hätte usw.

 

Was bleibt einem da zu tun? Nun, wenn es ein komplizierter Fall ist oder genug Geld im Spiel ist, lohnt sich oft ein Steuerberater (den in einer idealen Welt selbstverständlich der Staat finanzieren würde ;) ). In meinem Fall lohnt sich das nicht. Zu den kniffligen Fragen, könnte mir ein Steuerberater zwar ein Gutachten schreiben (gegen einen guten Stundensatz, versteht sich), nur muss sich daran mein Sachbearbeiter/Betriebsprüfer eben auch nicht richten. Mir haben mehrere Steuerberater empfohlen, es allein zu versuchen soweit das geht. (Klar sie könnten mir die Buchhaltung abnehmen, aber das ist ein anderes Thema). Wenn man größere Probleme mit dem Finanzmant hat, kommt man um prof. Hilfe vermutlich nicht herum.

 

Ich habe Zweifelsfragen, das geht ja nicht nur drum, was abegesetzt werden darf, sondern auch, wie man das dokumentieren muss, oft mit dem Finanzamt direkt geklärt. Die sind zum Glück nach meiner Erfahrung mit beiden Beinen auf dem Boden und wollen vor allem, dass man den Sachverhalt vernünftig erklären kann und man ihnen die Dinge nicht zu kompliziert macht.

 

(Sachlich hast du vermutlich recht. Aber deine Sätze klingen ein bisschen so, als wolltest du Laien Angst machen, ähnlich wie bei Versicherungsvermittlern. Bist du vielleicht Steuerberater?)

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BarGain
In mehreren Fällen wurde die Nichtbeanstandungsgrenze von 103 EUR bei Arbeitsmittel mehrfach angegeben. z.B. Büromittel 103 EUR, Arbeitskleidung 103 EUR, Werkzeuge 103 EUR, so dass letztlich alle 3 Sachen gestrichen wurden. Daher sehe ich das Problem in der Person vor dem PC zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass die Programme solche Irreführung betreibt.

in dem fall sitzt das problem EINDEUTIG vor dem PC - die software, egal ob das nun die 9euro-aldi-wühltisch-version oder die grafisch ansprechend gestalteten privatpersonen-programme sind, geben EINDEUTIG und UNMISSVERSTÄNDLICH bescheid, was es mit dieser nichtbeanstandungsgrenze auf sich hat und dass man die 102 euro AUFTEILEN muss.

wer so lobotomisiert ist das nicht zu verstehen, der würde auch ohne software solchen scheiss in die steuererklärung eintragen. das kannst du also nun wirklich nicht den programmen anlasten.

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Faceman
Sachlich hast du vermutlich recht. Aber deine Sätze klingen ein bisschen so, als wolltest du einem Laien Angst machen, ähnlich wie bei Versicherungsvermittlern. Bist du vielleicht Steuerberater?

 

Nee, bin ich nicht. Und Angst haben muss man auch nicht. Wer sich nicht streiten will, soll eben nix Unschlüssiges, Ungeurteiltes und nur mit erheblichen Argumentationsaufwand Verbundenes abzusetzen versuchen. Klar, er zahlt dann womöglich mehr Steuern, hat aber dafür seine Ruhe.

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Neuroniker
Wer sich nicht streiten will, soll eben nix Unschlüssiges, Ungeurteiltes und nur mit erheblichen Argumentationsaufwand Verbundenes abzusetzen versuchen. Klar, er zahlt dann womöglich mehr Steuern, hat aber dafür seine Ruhe.

Das ist ja gerade das unfaire an einem so verworrenem System: Wer nicht die Zeit oder den Durchblick hat, muß zahlen, entweder für einen Steuerberater oder mehr Steuern als nötig. Wobei letzteres auch mit Steuerberater passieren kann.

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Faceman
· bearbeitet von Faceman
Das ist ja gerade das unfaire an einem so verworrenem System: Wer nicht die Zeit oder den Durchblick hat, muß zahlen, entweder für einen Steuerberater oder mehr Steuern als nötig. Wobei letzteres auch mit Steuerberater passieren kann.

 

Das ist halt der Rechtsstaat und nicht nur das Steuersystem. Privatrechtliche Verträge, die Sozialgesetzgebung das Straßenverkehrsrecht, ja sogar das Strafrecht sind relativ verworren. Und wenn du dich in anderen Rechtsgebieten streiten willst, kannst du auch verlieren, obwohl (oder weil) du dir einen Anwalt genommen hast.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Nee, bin ich nicht. Und Angst haben muss man auch nicht. Wer sich nicht streiten will, soll eben nix Unschlüssiges, Ungeurteiltes und nur mit erheblichen Argumentationsaufwand Verbundenes abzusetzen versuchen. Klar, er zahlt dann womöglich mehr Steuern, hat aber dafür seine Ruhe.

Das Argument verstehe ich nun überhaupt nicht. Meine Ansicht: Alles was nur irgendwie geht ansetzen.Weggestrichen kann es immernoch werden. ... und dann entscheidet man eben, ob man den "Argumentationsaufwand" in einem Einspruch machen will oder die Streichung eben akzeptiert. Man glaubt garnicht, was alles anerkannt wird ... wenn man ansonsten genug Steuern zahlt.

 

Bzgl. Programm: Sven82 Du scheinst kein gutes Programm zu haben. Ich glaube ich habe vielleicht einmal in meinem Leben eine Steuererklärung ohne SW gemacht. Die hier erwähnten Programme sind gut, liefern Ideen, was man alles machen kann und stellen sicher, dass man nichts vergisst.

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Faceman
Das Argument verstehe ich nun überhaupt nicht. Meine Ansicht: Alles was nur irgendwie geht ansetzen.Weggestrichen kann es immernoch werden. ... und dann entscheidet man eben, ob man den "Argumentationsaufwand" in einem Einspruch machen will oder die Streichung eben akzeptiert. Man glaubt garnicht, was alles anerkannt wird ... wenn man ansonsten genug Steuern zahlt.

 

Ja, hast natürlich Recht.

 

Wenn du die Entstehungsgeschichte meines Zitats rückverfolgst, kannst du vielleicht auch erkennen, dass mein Zusammenhang etwas anders war. Es ging darum, ob man Angst haben muss, wenn die Steuervorschriften mittem im Jahr geändert werden und man wegen fehlener Fachberatung davon nix erfährt. Darauf bezog sich mein: Wer sich nicht streiten will, gibt nix an. Und du bestätigst es ja indirekt auch. Denn wer allen ansetzt, mit dem Wissen und der Überzeugung, davon was getrichen zu bekommen, "streitet" sich ja auch. Es geht eben nur nicht 30 mal hin und her, sondern du gibst dich vielleicht mit der Streichung zufrieden. Und das meinte ich eben.

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Neuroniker
Es ging darum, ob man Angst haben muss, wenn die Steuervorschriften mittem im Jahr geändert werden und man wegen fehlener Fachberatung davon nix erfährt. Darauf bezog sich mein: Wer sich nicht streiten will, gibt nix an. Und du bestätigst es ja indirekt auch. Denn wer allen ansetzt, mit dem Wissen und der Überzeugung, davon was getrichen zu bekommen, "streitet" sich ja auch. Es geht eben nur nicht 30 mal hin und her, sondern du gibst dich vielleicht mit der Streichung zufrieden. Und das meinte ich eben.

Da liegt ja eigentlich der Wert der Steuersoftware, man wird auf Möglichkeiten aufmerksam gemacht, von denen man nichts wusste, also kann ich alles ansetzen, was in Frage kommt. Wenn sich dann ein Finanzbeamter aufregt, weil ich irgendwas falsch verstanden habe, dann streicht er eben. Manchmal liefert er eine vernünftige Erklärung dazu, dann kann ich die Sache akzeptieren. Oft bekommt man aber auch irgendwelche kryptischen Texte geliefert, die sich lesen wie ein Auszug aus dem Quellcode von Windows. Dann bin ich genervt, ich muß meinen Kunden doch auch in allgemeinverständlicher Form die Probleme nahebringen und darf nicht erwarten, dass sie genauso tief in der Materie stecken wie ich. Ist schon schwierig für solche Fachidioten zu erkennen, dass das, was sie ihren Horizont nennen, nur der Tellerrand ist.

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