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Jose Mourinho

Einkommenssteuererklärung

Wie erstellt Ihr Eure EkSt-Erklärung  

131 Stimmen

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Jose Mourinho

Jo, bin mal wieder mit der lästigen aber durchaus lukrativen Einkommenssteuererklärung beschäftigt. Wie schauts bei Euch aus, von wem lasst Ihr euch helfen oder helft Ihr euch selbst?

 

Grüße

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FabMan

Ist es eigentlich korrekt, dass man gar keine Steuererklärung machen muss?

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BarGain
Ist es eigentlich korrekt, dass man gar keine Steuererklärung machen muss?

kommt auf deine einkommensarten an....

sofern du ein reinrassiger lohn/gehaltsempfänger bist und weder freiberufliche noch gewerbliche einkünfte noch einkünfte aus kapitaleinnahmen noch veräußerungsgewinne hast, brauchst du keine erklärung zur einkommensteuerveranlagung machen (verzichtest aber wegen der nichtinanspruchnahme etwa des werbungskostenpauschbetrags von 910 euro effektiv auch stets auf eine rückzahlung!)....

 

sobald aber auch nur ein teil deiner einkünfte aus oben genannten "sonder"situationen kommt, MUSST du eine steuererklärung abgeben....

im fall gewerblicher einkünfte spätestens zum 31. mai des auf den veranlagungszeitraum folgenden jahres (wie das mit den anderen einkünften ist weiss ich nich genau)....

bei der freiwilligen steuererklärung hast du hingegen sogar zwei jahre zeit - und die rückzahlung wird in so einem fall sogar sehr ordentlich vom fiskus verzinst (deutlich über tagesgeldniveau).

 

ich habe dieses jahr zu meinem erstaunen tatsächlich mal jeden einzelnen cent abgesetzt bekommen, den ich auch angegeben habe. bisher haben se IMMER gestrichen, aber dieses jahr waren sie wohl froh, daß ich überhaupt vor einleitung eines verfahrens meine erklärung eingereicht habe (sogar per elster), daß se wohl einfach alles durchgewunken haben :D

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Gast240123
und die rückzahlung wird in so einem fall sogar sehr ordentlich vom fiskus verzinst

 

§ 233a AO [Verzinsung von...Steuererstattungen]

 

Abs. 2 ->Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist.

 

Schönen Gruß

 

Schlafmuetze

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BarGain

danke für die ergänzung, ich wusste, da fehlte doch noch was ;)

in den genuss dieser verzinsung vom fiskus bin ich wegen meines nebenberuflichen gewerbescheins und wegen der börsengeschichten leider noch nie selbst gekommen, daher war mir die konkrete frist nicht geläufig :)

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roadi

lass es den steuerberater machen.

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BarGain

meines wissens erfolgt die tatsächliche verzinsung aber für den gesamten zeitraum, also nicht nur ab +15monate, sondern ab dem 31.12. des steuerjahres bis zum tatsächlichen datum der abgabe der steuererklärung.

 

lass es den steuerberater machen.

lohnt aber nur, wenn der auch deutlich mehr rausholen kann als ein programm für 9 euro, das es jedes jahr bei aldi auffem wühltisch gibt ;)

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Jose Mourinho

Offensichtlich reichen ja EDV Progs aus, um eine Steuererklärung einzureichen, zumindest ist das IMOM die meistgeklickteste Antwort. Habe es bis dato noch nie mit nem EDV Prog probiert.

 

Habe es die meiste Zeit so gemacht das ich die Daten selbst eingetragen habe, meine Mutter kennt sich damit gut aus und schaut nochmal drüber und final kommt dann seit ca. 3 Jahren noch ein Bekannter meiner Mutter (Steuerberater) und hilft die finalen Stellschrauben zu drehen. Diese Hinzuschaltung eines Steuerberaters hat sich allerdings in den letzten Jahren nur durch meine etwas komplizierten steuerlichen Status (Zweitwohnsitz, Firmenwagen etc.) ergeben, vorher haben wir das immer schön allein gemacht.

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roadi
lohnt aber nur, wenn der auch deutlich mehr rausholen kann als ein programm für 9 euro, das es jedes jahr bei aldi auffem wühltisch gibt ;)

 

ich hab keine lust mich damit zu beschäftigen wenn ich ehrlich bin.

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BarGain

zu meinem steuerstatus:

meine normale erwerbstätigkeit wird an meinem wohnort veranlagt, für den sitz meines gewerbescheins ist aber ein anderes finanzamt zuständig (glücklicherweise immerhin nich in einem anderen bundesland)....

dazu kommt dann noch der kapital-hickhack....

anfangs hab ich auch mal gedacht, das schaff ich ohne steuerfuzzi nie, aber erstens hat mir das finanzamt auf eine mail mit nem halben dutzend fragen von mir damals postalisch (! - witzigerweise ohne daß ich meine adresse in meiner mail genannt hatte!) vorbildlich und erschöpfend auf alle fragen geantwortet, und zweitens packt die quicksteuer-version von aldi auch diese sondersituation problemlos....

 

ob ich effektiv nun dem fiskus 50 euro steuern schenke oder nem steuerfuzzi deren hunderte in den rachen werfe, macht für mich da nicht mehr so den unterschied.

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Arkad

Hat jemand mal die Software von Wiso ausprobiert? Ein Verwandter erwähnte sie vor kurzem nebenbei im Gespräch. Dieses Jahr habe ich die Erklärung noch mit meinem Vater hinbekommen und erstaunlicherweise alles wiederbekommen, was ich wollte. Nächstes Jahr möchte ich mich selbst daran versuchen.

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sparfux
Hat jemand mal die Software von Wiso ausprobiert? Ein Verwandter erwähnte sie vor kurzem nebenbei im Gespräch. Dieses Jahr habe ich die Erklärung noch mit meinem Vater hinbekommen und erstaunlicherweise alles wiederbekommen, was ich wollte. Nächstes Jahr möchte ich mich selbst daran versuchen.

Wundert mich, dass hier so wenige eine Steuersoftware benutzen. Wer das einmal gemacht hat, wird es nie wieder ohne tun B) . Die Programme führen einen durch die Erklärung; es gibt online-Hilfen und man trägt "automatisch" alles richtig ein.

 

Wiso benutze ich selber nicht, ist aber wohl einer der Marktführer und von guter Qualität. Ich selber benutze die Steuer-Spar-Erklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft seit vielen Jahren.

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Fleisch

also ich hab das Wiso-Dingens mal als testversion gehabt. Ich fand es eigentlich ganz brauchbar, sinnvoll fand ich z.B. so manchen Tipp, den das Programm einem bei einer Eingabe gibt, die man evtl. vergessen hätte.

Es führt einen relativ übersichtlich durch den Wust, wobei ich mich letzten Endes, dank der Belege für's Ausfüllen der PDF's entschieden hab

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Geparda

Ich nutze seit Jahren das WISO Programm.

Für folgende Steuerfälle:

- Einkommen

- Freiberufliche Tätigkeit

- Gewerbe

- Vermietung und Verpachtung

- Kapitaleinkünfte.

 

Vor 3-4 Jahren war das Programm noch o.k., doch dann sind viele Kleinigkeiten dazu gekommen, die das Arbeiten damit extrem erschwert haben. Z.B. musste immer die Originale CD/DVD im Laufwerk liegen, um mit dem Programm arbeiten zu können.

Die Rückzahlungsbeträge sind allerdings immer recht ordentlich ermittelt worden und die Menüführung war auch o.k.

Eine Problematik ergab sich bei mir persönlich wegen der Heirat. Mein Steuerfall war immer der kompliziertere und ich musste wegen bestimmter Abschreibungen auf die Daten der Vorjahre zugreifen können. Das klappte aber nur eingeschränkt, da ich als Frau nur 2. Steuerpflichtige sein kann (Scheiß Chauviverein dieses FA. Ich trete da glaube ich mal aus.) Das führte dazu, dass mein Mann plötzlich ein Gewerbe betrieb und einer freiberuflichen Tätigkeit nachging, da dies aus den Vorjahren ja dem 1. Steuerpflichtigen zugeordnet wurde.

Auch das Ausdrucken war bislang in fast jeder Version eine Katastrophe.

Ein Nachteil ist allerdings, dass man die Dateien des WISO Programms wohl schlecht in andere Steuerprogramme importieren kann. Schlecht wenn man Abschreibungen über Jahre laufen hat und vielleicht doch mal das Programm wechseln möchte.

Ich nutze es jetzt zwangsläufig weiter.

Ein wenig Schwierigkeiten gibt es beim Umstieg auf Linux. Hierfür gibt es wohl nur die Online Variante.

https://www.wiso-sparbuch.de/wiso/default_wiso.aspx#1

Da kann man aber auch mal unverbindlich ausprobieren, ob man mit der Menüführung klar kommt.

Viel Spaß und erinnert mich bitte nicht daran, dass ich die Steuererklärung noch machen muss. :unsure:

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Neuroniker

Ich finde es trotz Software extrem nervig, für mich ist die Steuererklärung die effektivste Art, sich ein Wochenende zu versauen. Bis ich alle Belege zusammenhabe, bin ich schon sowas von geladen, wenn ich dann noch das Beamtendeutsch lesen (und kapieren) soll, ist der Familienfrieden echt gefährdet. Hat schon mal einer versucht, die Regelungen für Kinderbetreuungskosten zu verstehen? Da gibt es Regelungen bis drei Jahre und über drei Jahre, bis sechs Jahre und für Krippe, Kindergarten und Schule extra. Ich hab nur zwei Kinder und trotzdem alle diese Fälle in einem Jahr! Das hat Nerven gekostet. Ergebnis: ca 3,50 Euro gefühlte Steuerersparnis. Am Ende steht alles im Formular, man hat den Betrag X ausgerechnet und den Betrag A nicht an den Steuerberater überwiesen, das FA zahlt dann irgendwann den Betrag X reduziert um Y und das generve fängt nochmal an, bis man dem FA maximal Z% von Y entrissen hat.

Da man seine Steuererklärung fast immer bis Ende Mai fertig hat, ist man spätestens im Herbst mit der ganzen Geschichte durch. Glaubt man jedenfalls. Ich hatte letzte Woche einen korrigierten Steuerbescheid für 2002 in der Post. Von diesem Schock versuche ich mich gerade zu erholen. :shock:

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BarGain

ganz ehrlich? als familienvater mit zwei kindern und steuerklasse 3 dürfte sich die im jahr gezahlte einkommensteuer auf maximal ein paar hundert euro berechnen - die man schon fast komplett mit der werbungskostenpauschale wieder zurück hat.

 

wozu in dreiteufelsnamen machst du dir da diesen riesen aufwand??? da gibt man das minimum an, was man braucht, um seine paar kröten komplett wiederzukriegen und das wars auch schon....

 

thema belege sammeln: dafür gibt es so praktische plastikkisten, oder alternativ locher und ordner - da man eh weiss, was da auf einen zukommt, bedarf es nun wahrlich keiner großen arbeit, seine belege schon das ganze jahr über sortiert abzulegen, und dann geht die steuererklärung ratzfatz.

ich hab noch nie länger als einen abend dafür gebraucht...

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Fleisch

Ich hab da mal noch ne Frage in eigener Sache und meiner Kollegen

Folgende Situation

Ich muss 2x die Woche pendeln und hätte darüber auch Kopien der Fahrkostenbelege (Originale braucht mein Arbeitgeber). Fahrkosten werden vom Arbeitgeber erstattet. Ich hab da jeweils so en etwa 13 h-Tag, der mir, da ich noch Azubi bin, gnädigerweise mit nem vollen Arbeitstag (natürlich weniger als 13 h ;) ) angerechnet wird und ich nicht mehr arbeiten brauch.

 

Welche Nachweise muss ich erbringen, damit mir ein Verpflegungsmehraufwand von 6 pro Tag (Abwesenheit vom regelmäßigen Wohnort von mehr als 8 h) gewährt wird ?

Erkennen die das an, wenn ich denen den ganzen Stapel Fahrkostenbelege in Kopie beilege mit dem Hinweis, dass die als Nachweise für den Verpflegungsmehraufwand gelten sollen ?

 

MfG

Schnitzel

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BarGain

wenn ich das richtig verstehe, machst du eh schon eine reisekostenabrechnung in deinem ausbildungsbetrieb, sonst wäre dein chef nich heiß auf die originalbelege. wieso holst du dir da den verpflegungsmehraufwand nicht schon gleich über diese abrechnung zurück?

 

wenn du keine abrechnung machst, braucht dein AG auch die belege nicht (denn die brauchst im gegenteil dann DU, um dir die reisekosten wenigstens auf dem umweg über die steuererklärung zurückzuholen).

 

letztendlich ist so eine reisekostenabrechnung nicht viel anders als ein eigenbeleg mit unterschrift - ich nehme an, die abrechnung über die steuererklärung läuft folglich ähnlich ab wie die reisekostenabrechnung direkt beim arbeitnehmer. da ich aber nur letztere in der praxis kenne, bin ich dessen nicht sicher...

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Neuroniker
ganz ehrlich? als familienvater mit zwei kindern und steuerklasse 3 dürfte sich die im jahr gezahlte einkommensteuer auf maximal ein paar hundert euro berechnen - die man schon fast komplett mit der werbungskostenpauschale wieder zurück hat.

Da gibt es schon noch ein paar mehr Sachen: vermietete Wohnung mit Kredit unter Verwandten, doppelte Haushaltsführung, Einkünfte aus Kapitalvermögen, möglichst auch ausländische, Einsatzwechseltätigkeit, wenn ich scharf nachdenke, fällt mir noch Riester und VL ein und das war bestimmt noch nicht alles.

Familienvater mit zwei Kindern hört sich so nach Einzelverdiener an, so läuft das hier im Osten nicht, dann hätte ich null Bedarf für dieses Forum.

Übrigens stehe ich nicht so auf Steuererstattungen. Warum soll ich dem Staat ein zinsloses Darlehen geben, wenn es auch andersrum geht?

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Fleisch

der Punkt ist der, aufgrund der großen Entfernung übernimmt der Arbeitgeber (freiwillig) den Differenzbetrag der Reisekosten, der übrig bleibt, nachdem ich das bei der Stadt eingereicht habe (bis das Geld von der Stadt da ist wollt ihr garnicht wissen, dagegen is Finanzamt en Sprinter).

Da das freiwillig vom AG ist, reiche ich kommentarlos die Dinger ein und bekomme das Geld en paar Tage später überwiesen.

Es wird auch bei der Zeiterfassung anders geschlüsselt. Es ist, wenn man so will, keine Dienstreise, obwohl er mich dort hinschickt.

Geht das dann mit den Kopien der Fahrkostenbelege

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Neuroniker
der Punkt ist der, aufgrund der großen Entfernung übernimmt der Arbeitgeber (freiwillig) den Differenzbetrag der Reisekosten, der übrig bleibt, nachdem ich das bei der Stadt eingereicht habe (bis das Geld von der Stadt da ist wollt ihr garnicht wissen, dagegen is Finanzamt en Sprinter).

Da das freiwillig vom AG ist, reiche ich kommentarlos die Dinger ein und bekomme das Geld en paar Tage später überwiesen.

Es wird auch bei der Zeiterfassung anders geschlüsselt. Es ist, wenn man so will, keine Dienstreise, obwohl er mich dort hinschickt.

Geht das dann mit den Kopien der Fahrkostenbelege

Wenn Dein Arbeitgeber Dich da hinschickt, ist es entweder eine Dienstreise oder eine Einsatzwechseltätigkeit.

Ich hab da auch nur den Verpflegungsmehraufwand abzurechnen, das geht. Man muss nur irgendwie die Dauer der Abwesenheit von der Hauptarbeitsstelle wie auch von der Wohnung nachweisen. Dafür sollten die Kopien doch gut sein. Wenn das Pendeln aber nur die normale Fahrt zur Arbeit und abwechselnd zur Berufsschule betrifft, ist nix mit Mehraufwand.

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Fleisch

Die Zeiten sind ziemlich einfach nachzuweisen --> ÖPNV

 

Wenn das Pendeln aber nur die normale Fahrt zur Arbeit und abwechselnd zur Berufsschule betrifft, ist nix mit Mehraufwand.

 

Frag mich nicht, ich hab erst eine Steuererklärung gemacht und da hatte ich den Fall noch nicht.

Also das ist, weil wir hier in der Vollprovinz keine entsprechende Schule haben, die den (eigentlich überflüssigen) theoretischen Teil macht.

 

Ich weiß nicht, ob Einsatzwechseltätigkeit bei mir das richtige ist. Ich habe ja eine regelmäßige Arbeitsstätte, meine Dienststelle. Vom Gesetz her wäre mir das eigentlich garnicht zu zumuten, da ich die maximale Wegedauer zu dieser Verwarungsanstalt deutlich überschreite, aber naja.

 

Hat man da ne Möglichkeit das irgendwie durchzudrücken ? Das was steuerlich anerkannt wird, wird doch auch von der Familienkasse anerkannt, wenn ich richtig informiert bin....

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Neuroniker
Ich weiß nicht, ob Einsatzwechseltätigkeit bei mir das richtige ist. Ich habe ja eine regelmäßige Arbeitsstätte, meine Dienststelle. Vom Gesetz her wäre mir das eigentlich garnicht zu zumuten, da ich die maximale Wegedauer zu dieser Verwarungsanstalt deutlich überschreite, aber naja.

 

Hat man da ne Möglichkeit das irgendwie durchzudrücken ? Das was steuerlich anerkannt wird, wird doch auch von der Familienkasse anerkannt, wenn ich richtig informiert bin....

Wahrscheinlich hättest Du deutlich bessere Chancen, irgendwelche Ansprüche durchzusetzen, wenn Du aufgeben würdest und Dich arbeitslos meldest. Die Initiative, es nicht soweit kommen zu lassen, ist zwar theoretisch erwünscht, aber praktisch kaum gefördert, leider.

Wit sind hier im OT jetzt aber auch schon wieder OT.

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eurofetischist

bei mir macht es auch ein steuerberater, da ich eine ziemlich komlizierte einkommensstruktur habe. aus meiner sicht zahlt sich der steuerberater selbst, bzw. sein rat deckt die kosten. die beratungskosten sind ja auch absetzbar.

 

mfg

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€-man
die beratungskosten sind ja auch absetzbar.

 

Für private Einkommensteuererklärungen seit Januar 2006 gestrichen!

 

Gruß

-man

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