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bender

Veräußerungsgewinne und Sparerfreibetrag

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bender

Hallo,

 

ich habe eine Steuerfrage, die ich nach lager Recherche im www nicht beantwortet bekam.

 

Werden meine Veräußerungsgewinne im Jahr 2007 (Gewinne aus Aktienverkäuften immerhalb der Spekulationsfrist) um meinen Sparerfreibetrag für die Einkommenssteuerberechnung VERMINDERT. Also werden die 750.- Euro von dem Gewinn (nach Halbeinküfteregel) abgezogen und davon dann die Einkommensteuer berechnet?

 

Danke sehr für die Antworten

Gruß Bender

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Sven82

Veräußerungsgewinne haben nichts mit dem Sparer-Freibetrag zu tun. Es gibt eine Freigrenze von 512 EUR bis zu der meine seine Gewinne nicht versteuern muss. Überschreitet man die Grenze werden alle Gewinne besteuert. Für die Gewinne gilt das Halbeinkünfteverfahren.

 

Gruß

Sven

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Für die Gewinne gilt das Halbeinkünfteverfahren.

Genauer: Für Aktiengewinne gilt das Halbeinkünfteverfahren - für Fonds, Zertifikate und Co i.d.R. nicht.

Darüber erhälst Du aber Anfang nächsten Jahres eine Jahresbescheinigung der (deutschen) Bank.

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Akaman
Genauer: Für Aktiengewinne gilt das Halbeinkünfteverfahren - für Fonds, Zertifikate und Co i.d.R. nicht.

Darüber erhälst Du aber Anfang nächsten Jahres eine Jahresbescheinigung der (deutschen) Bank.

 

Für Aktienfonds gilt es doch.

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harryguenter
Für Aktienfonds gilt es doch.

Nö, nur für die Dividendenbesteuerung wenn ich mich nicht irre.

Und wenn ich mir meine letzten Jahresbescheinigungen anschauen, so gilt das Halbeinkünfteverfahren für Veräußerungsgewinne innerhalb der Spekulationsfrist z.B. beim DWS Vermögensbildungsfonds I oder dem MDEAX ex ETF nicht.

 

quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/halbeinkuenfte.htm

Spekulationsgewinne und Spekulationsverluste

Spekulationsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem Investmentfonds sind private Veräußerungsgewinne, die voll steuerpflichtig sind. Veräußert mithin der Anleger Anteile an einem Aktienfonds innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr, so ist der Gewinn hieraus bei Überschreiten der Freigrenze von 512 voll zu versteuern.

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Sven82

Nach Fonds und anderen Anlagemöglichkeiten wurde hier nicht gefragt. Ich kann auch komplett auf den § 3 Nr. 40 EStG verweisen, so dass sich jeder raussuchen kann was unter das Halbeinkünfteverfahren fällt und was nicht. Ich will aber keine Romane schreiben.

 

Bei Fonds gilt das Halbeinkünfteverfahren grundsätzlich nicht. Nur bei Dividenden wird das Halbeinkünfteverfahren angewendet (siehe § 2 Abs. 1 S. 1 InvStG und § 2 Abs. 2 InvStG)

 

http://www.gesetze-im-internet.de/invstg/__2.html

 

Gruß

Sven

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bender

Ok- danke für die Hinweise. Also keine Chance mit dem Sparerfreibetrag da was zu machen .

 

Gruß Bender

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Schweder
Genauer: Für Aktiengewinne gilt das Halbeinkünfteverfahren - für Fonds, Zertifikate und Co i.d.R. nicht.

 

das heißt, mit einem indexzertifikat / etf auf den dax fahre ich in jedem fall schlechter als wenn ich mir den dax (theoretisch, mit genug kapital) selber nachbilde, da ich auf die aktiengewinne nur per halbeinkünfteverfahren zahle ( bzw bei mehr als 1 jahr haltedauer sogar gar keine steuern), bei den ETFs / Indexzertis aber immer volle Steuern?

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35sebastian
Veräußerungsgewinne haben nichts mit dem Sparer-Freibetrag zu tun. Es gibt eine Freigrenze von 512 EUR bis zu der meine seine Gewinne nicht versteuern muss. Überschreitet man die Grenze werden alle Gewinne besteuert. Für die Gewinne gilt das Halbeinkünfteverfahren.

 

Gruß

Sven

Und wohl dem, der eine Frau und ein Gemeinschaftskonto hat, das Doppelte!

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
wenn ich mir den dax (theoretisch, mit genug kapital) selber nachbilde, da ich auf die aktiengewinne nur per halbeinkünfteverfahren zahle ( bzw bei mehr als 1 jahr haltedauer sogar gar keine steuern), bei den ETFs / Indexzertis aber immer volle Steuern?

Achtung mit den Äpfeln und Birnen!

erstere Aussage stimmt, aber die Spekulationsfrist endet natürlich nach 1 Jahr auch für die Indexprodukte!

Index-ETFs / -Fonds / -zertis sind keine FInanzinnovationen (die auch nach über einem Jahr steuerpflichtig bleiben).

Und nicht vergessen, ab 2009 werden die Karten neu verteilt (Abgeltungssteuer).

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€-man
· bearbeitet von �-man
das heißt, mit einem indexzertifikat / etf auf den dax fahre ich in jedem fall schlechter als wenn ich mir den dax (theoretisch, mit genug kapital) selber nachbilde, da ich auf die aktiengewinne nur per halbeinkünfteverfahren zahle ( bzw bei mehr als 1 jahr haltedauer sogar gar keine steuern), bei den ETFs / Indexzertis aber immer volle Steuern?

 

Nach 1 Jahr wird auch Dein ETF und Dein Zerti steuerfrei sein. Ansonsten stimmt Deine Annahme.

 

Gruß

-man

 

Edit: Der Harry war schneller.

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harryguenter
Nach Fonds und anderen Anlagemöglichkeiten wurde hier nicht gefragt. Ich kann auch komplett auf den § 3 Nr. 40 EStG verweisen, so dass sich jeder raussuchen kann was unter das Halbeinkünfteverfahren fällt und was nicht. Ich will aber keine Romane schreiben.

Ja, ich weiß das nur Aktien explizit erwähnt wurden - ich wollte das nur "sicherheitshalber" ergänzen, da mir der TO eher der Kategorie "Anfänger" erschien, der auch mal eine unpräzise Frage stellen kann.

Warum ich darauf komme?

 

ich habe eine Steuerfrage, die ich nach lager Recherche im www nicht beantwortet bekam.

Der erste Google Treffer mit den Stichworten "veräußerungsgewinne aktien" führt nämlich direkt zum Ziel:

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/...nkverfahren.htm

 

Und der erwähnte Sparerfreibetrag hat mit Werbungskosten einen steuerrelevanten Wert von 801 EUR p.P.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Ok- danke für die Hinweise. Also keine Chance mit dem Sparerfreibetrag da was zu machen .

Na ja, automatisch nicht. Aber ich wette mal, dass es Möglichkeiten gibt, Spekulationsgewinne in Zinseinnahmen zu verwandeln.

 

Hab' das jetzt nicht steuerlich überprüft, aber schau Dir mal so Sachen an wie einen einen Genußschein kurz vor der Ausschüttung zu kaufen und kurz danach wieder zu verkaufen. Es könnte sein, dass die Ausschüttung dann als Zinseinahmen zählt und der Kursverlust zwischen Kauf und Verkauf Spekulationsverluste sind.

 

Gleiches könnte auch bei andern Wertpapieren/Fonds gelten. Allerdings musst Du da mal ein wenig recherchieren.

 

Damit kannst Du dann u.U. Deine Spekulationsgewinne unter die Freigrenze von 512€ drücken.

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Schweder

@harryguenter und -Man:

 

thx für die antwort, wie siehts da mit hebelzertifikaten (auf indizes) aus? Evtl sogar Short? sind das "finanzinnovationen"?

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harryguenter
thx für die antwort, wie siehts da mit hebelzertifikaten (auf indizes) aus? Evtl sogar Short? sind das "finanzinnovationen"?

Nee, sind sie nicht - ich glaube allerdings nicht, daß man Hebelzertis überhaupt 1 Jahr lang hält.

Finanzinnovationen sind grob umrissen alles was unter die Kategorie "Garantiezertifikate" fällt, aber auch ZeroBonds.

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Schweder
· bearbeitet von Schweder

ok, also quasi die ganzen Garantie- Bonus- Discount- Blablub-Zertifikate.... dankeschön!

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Sven82
Und der erwähnte Sparerfreibetrag hat mit Werbungskosten einen steuerrelevanten Wert von 801 EUR p.P.

[Haarspaltereimodus]

 

Sparerfreibetrag 750 EUR

+ Werbungskosten-Pauschbetrag 51 EUR

= Freistellungsauftrag 801 EUR

 

Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge

 

Der Sparer-Freibetrag ist und bleibt somit 750 EUR bzw. 1.500 EUR

 

[/Haarspaltereimodus]

:P :-"

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