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georgewood

Audi AG

Empfohlene Beiträge

John Silver
· bearbeitet von John Silver

 

Zitat

AUDI AG: Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister
AUDI AG / Schlagwort(e): Delisting
16.11.2020 / 18:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Ingolstadt, 16. November 2020 - Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der AUDI AG vom 31. Juli 2020 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUDI AG auf die Volkswagen AG als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Volkswagen AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1.551,53 je auf den Inhaber lautende Audi-Stückaktie wurde heute in das Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AUDI AG auf die Volkswagen AG übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der AUDI AG wird in Kürze eingestellt.

Die Modalitäten der Auszahlung der Barabfindung werden zeitnah gesondert im Bundesanzeiger veröffentlicht.

AUDI AG
Der Vorstand

 

https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/audi-eintragung-des-uebertragungsbeschlusses-das-handelsregister/?newsID=1409029

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John Silver

Ich habe die Information, dass das Geld bei Consors schon gebucht wurde, bei Comdirect aktuell leider noch nicht.

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John Silver

Ich habe jetzt die Information bekommen, daß das Geld bei der Comdirect Bank mit Valuta 20.11.2020 gebucht wird.

 

Die Zinsen von EUR 0,70052642 pro Aktie werden mit einer separaten Abrechung und Buchung erfolgen.

 

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boersenhaendler

Und nun sind wir in der Nachspielzeit mal sehen was bei der Spruchstelle rauskommen wird......

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

2 1/2 Jahre später ...

Zitat

DONNERSTAG, 27. JUNI 2024
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AUDI AG: Entscheidungsverkündung am 28. Juni 2024
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

In dem Spruchverfahren zu dem 2020 beschlossenen Squeeze-out bei der AUDI AG zugunsten von Volkswagen hatte das LG München I den ursprünglich auf den 28. Dezember 2023 festgelegten Entscheidungsverkündungstermin auf den 28. Juni 2024, 9:00 Uhr, verlegt. 

Zuletzt hatte die Antragsgegnerin mit der Maßgeblichkeit des Börsenkurses argumentiert. Von Antragstellerseite wurde dagegen auf die Verzerrung durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und die sehr geringen Handelsvolumina verwiesen.

In einer vom Gericht bei den Abfindungsprüfern angeforderten ergänzenden Stellungnahme ergaben sich bei den erbetenen Alternativberechnungen folgende Werte:

- Betafaktor auf Basis des arithmetischen Mittels (Mittelwert): EUR 1.688,10

- Betafaktor auf Basis des Medians (Median): EUR 1.827,07

- Betafaktor auf Basis des arithmetischen Mittels und des Medians (Mittelwert): EUR 1.764,71

- Alternative Berechnung mit (in der Stellungnahme einzeln aufgeführten) Datenpunkten zu arithmetischem Mittel und Median: EUR 1.778,16 

Die Volkswagen AG hatte die Barabfindung auf EUR 1.551,53 je AUDI-Aktie festgelegt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/06/audi-ag-volkswagen-ag-legt-die.html

Gegen die anstehende erstinstanzliche Entscheidung ist noch eine Beschwerde zum Bayerischen Obersten Gerichtshof möglich.

LG München I, Az. 5 HK O 15162/20
Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
100 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Volkswagen AG:
Rechtsanwälte Linklaters, 40212 Düsseldorf 

 

SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Juni 2024

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
Zitat

Audi ist für seinen Auftritt in der Formel 1 offenbar mit einem potenten Geldgeber im Gespräch. Wie verschiedene Medien berichten, würde sich der Staatsfonds von Katar gerne an dem Team beteiligen. Laut „Bild“-Zeitung ist dabei ein Engagement von bis zu einer Milliarde Euro denkbar. Die Mehrheit würde Audi aber wohl kaum abgeben, schreibt „Auto, Motor und Sport“.

Quelle: manager magazin 

 

Update 29.11.2024:

Zitat

Der Staatsfonds Qatar Investment Authority hat ein Drittel der Anteile an dem Rennstall erworben. Der Deal bedeute aber keinen Kontrollverlust.

Quelle: manager magazin 

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