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Feldmann

Kündigung Abo für Zeitschrift

Empfohlene Beiträge

Feldmann
· bearbeitet von Feldmann

Hallo,

 

im Januar dieses Jahres habe ich schriftlich ein Abo einer Zeitschrift gekündigt. Jetzt vor kurzem kam eine Rechnung in haus geflattert für ein weiteres Jahr!

Ich hab dann eine nette eMail geschrieben das ich bereits im Januar gekündigt habe und sie dies bitte prüfen sollen.

Ich wurde daraufhin gefragt ob ich denn eine Bestätigung für die Kündigung vorlegen könne, denn ihnen wäre meine Kündigung nicht bekannt!

Ehrlich gesagt weiß ich nicht mal ob ich eine solche Bestätigung bekommen habe, da es ja schon ein weilchen her ist!

 

Wie sieht das jetzt aus, muss ich nun die Rechnung für ein weiteres Jahr bezahlen? Ich denke einfach das ich etweder über den Tisch gezogen werde oder irgendein dämlicher Sachbearbeiter meine Kündigung nicht bearbeitet hat.

 

MFG

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Aktiencrash
Hallo,

 

im Januar dieses Jahres habe ich schriftlich ein Abo einer Zeitschrift gekündigt. Jetzt vor kurzem kam eine Rechnung in haus geflattert für ein weiteres Jahr!

Ich hab dann eine nette eMail geschrieben das ich bereits im Januar gekündigt habe und sie dies bitte prüfen sollen.

Ich wurde daraufhin gefragt ob ich denn eine Bestätigung für die Kündigung vorlegen könne, denn ihnen wäre meine Kündigung nicht bekannt!

Ehrlich gesagt weiß ich nicht mal ob ich eine solche Bestätigung bekommen habe, da es ja schon ein weilchen her ist!

 

Wie sieht das jetzt aus, muss ich nun die Rechnung für ein weiteres Jahr bezahlen? Ich denke einfach das ich etweder über den Tisch gezogen werde oder irgendein dämlicher Sachbearbeiter meine Kündigung nicht bearbeitet hat.

 

MFG

 

Es kommt drauf an. Wenn in der Klausel steht das eine Postkarte zum kündigen reicht, brauchst du keinen Nachweis erbringen. Ansonsten schriftlich per Einschreiben kündigen und den Beleg aufheben als Beweis.

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harryguenter
Es kommt drauf an. Wenn in der Klausel steht das eine Postkarte zum kündigen reicht, brauchst du keinen Nachweis erbringen. Ansonsten schriftlich per Einschreiben kündigen und den Beleg aufheben als Beweis.

Sehe das ähnlich:

Beim Einschreiben fehlt einem nur auch der Nachweis, deswegen ist man erst mit "Einschreiben per Rückschein" auf der wirklich sicheren, aber auch sehr teueren Seite.

Ich bevorzuge deshalb für soetwas das Fax. Der Sendebeleg ist bei einem halbwegs seriösen Unternehmen Nachweiß genug, und rechtskräftig ist er auch.

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Akaman
Ich bevorzuge deshalb für soetwas das Fax. Der Sendebeleg ist bei einem halbwegs seriösen Unternehmen Nachweiß genug, und rechtskräftig ist er auch.

 

Was den Empfänger Deiner Kündigung noch viel mehr ärgert: die Bitte, den Erhalt (per Fax, Email, Brief, ...) zu bestätigen. Man macht es dann meist, aber es kostet. Und Du hast die Bestätigung s auf w.

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hornet
denn ihnen wäre meine Kündigung nicht bekannt!

 

 

Sowas ist mir bisher nur bei der Telekom passiert. Bei einer Kündigung per Einschreiben mit Rückschein

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caspar

schnelles email schreiben, dass kuendigung bereits erfolgt ist und du keine zahlung mehr leisten wirst, und auf weitere leiferung verzichtest

 

wird weiter geliefert mahnungen einfach wegscmeissen, der inkassodienst schickt weitere, mit schaerferer formulierung und hoeherer forderung...auch wegschmeisssen..geht vielleicht ein jahr lang...

 

und das wars dann

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harryguenter
schnelles email schreiben, dass kuendigung bereits erfolgt ist und du keine zahlung mehr leisten wirst, und auf weitere leiferung verzichtest

wird weiter geliefert mahnungen einfach wegscmeissen, der inkassodienst schickt weitere, mit schaerferer formulierung und hoeherer forderung...auch wegschmeisssen..geht vielleicht ein jahr lang...

Halte ich so für für extrem gewagt.

Der Threadopener hat offenbar keinen Nachweis einer Kündigung, seine Mahnbescheidwiedersprüche per E-Mail haben auch keine Beweiskraft.

Damit kann bei dauerhaftem Wegschmeißen der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.

Verstehe auch nicht warum die Leute bei solch "wichtigem" Schriftverkehr auf E-Mails vertrauen.

Ein Fax ist doch nicht wirklich teuer oder aufwendiger und stärkt die Rechtsposition ungemein...

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