Zum Inhalt springen
Delphin

Riester-Sonderausgabenabzug rechnen

Empfohlene Beiträge

Delphin

Ich beschäftige mich gerade mit Riester-Verträgen und fange an die Formeln zusammenzustellen, mit denen man für sich Szenarios durchrechnen kann.

 

Noch nicht 100% verstanden hab ich die Förderung durch Steuererstattung. Bisher verstehe ich das folgendermassen:

 

E - sei das steuerpfl. Jahreseinkommen

s - sei die gesamte jährliche Einzahlung in den Vertrag

z - seien die Zulagen des Staates

e - meine eigene Sparrate, so dass s = e +z gilt

ESt() - sei die Steuerformel, die aus dem Einkommen die Steuer ermittelt

 

Ohne Rister zahlt man also genau ESt(E) Steuern. Nun ermittelt das Finanzamt, was man sparen würde, wenn man die Riester-Beträge von den Steuer abzöge, also

 

ESt(E) - ESt(E - s).

 

Von dieser theoretischen Ersparnis wird die Zulage des Staates abgezogen, wenn das Ergebnis über Null ist, wird es vom Finanzamt ausgezahlt.

 

Auszahlung = max(0, ESt(E) - ESt(E - s) - z)

 

Stimmt das so? Wer kennt sich mit den Details aus? Wird der Bertrag separat ausgezahlt oder einfach mit der Steuerzahlung verrechnet?

 

Wichtig ist mir dieser Betrag zum einen weil man bei der Beitragswahl für Riester ja auf maximale Steuererstattungen optimieren könnte, und weil man natürlich beim Vergleich mit einem Sparplan ohne Riester von der jährlichen Anlage dieser Beträge ausgehn müsste.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
rohstoff75

Hallo Delphin,

 

deine Formel müsste stimmen. Ich versuche es mal anhand eines konkreten Beispiels mit Zahlen zu erklären, da ich kein Formelkind bin.

 

Bsp.: Bei Riesterzahlungen iHv. 1.500 im Jahr

Vergleichsberechnung des Finanzamtes

1. Zu versteuerndes Einkommen (ohne Abzug der Riesterbeiträge) 40.000

Hierauf entfallende Einkommensteuer (ESt) 10.000

2. Zu versteuernde Einkommen (mit Abzug der Riesterbeiträge) 38.500

Hierauf entfallende Einkommensteuer (ESt) 9.500

 

Unter Berücksichtigung der Riesterzahlungen reduziert sich die Einkommensteuer um 500 .

Von der Steuerermäßigung werden die Zulagen des Staates abgezogen/gegengerechnet.

Also 500 - 76 = 424 (zusätzliche Steuerermäßigung wegen Riester).

 

Die 424 werden zusammen mit der Steuererstattung ausgezahlt bzw. reduzieren eine eventuelle Steuernachzahlung um 424 .

 

MfG

Rohstoff75

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...