yashirobi Oktober 4, 2007 Habe folgendes Problem aber noch nicht so die lösung im forum, trotz suche, gefunden.: wie errechnet sich die summe die ich in der steuererklärung angeben muss? muss ich alle gewinne angeben und das finanzamt beachtet dann selbstständig die 512 freigrenze, oder muss ich das schon vorher selber beachten, d.h bei unterschreitung einfach keine Aktiengewinne angeben und bei überschreitung gewinn durch 2 teilen wegen halbeinkunftsverfahren? ab wann muss man überhaupt eine steuererklärung abgeben, bzw. muss ich eine abgeben? habe dieses jahr in den Semesterferien gearbeitet(~1000) und ein paar Aktiengewinne (<512). -> zahle also auf jedenfall keine Steuern, daher eigentlich überflüssig gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Drella Oktober 4, 2007 habe dieses jahr in den Semesterferien gearbeitet(~1000) und ein paar Aktiengewinne (<512).-> zahle also auf jedenfall keine Steuern, daher eigentlich überflüssig gruß damit beantwortest du dir deine frage selber. soweit ich seiß liegt die grenze bei 7000 oder so. erst darüber musst du steuern zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yashirobi Oktober 4, 2007 das ist klar nur will man trotzdessen eine Steuererklärung von mir sehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 4, 2007 Und im Zweifelsfalle wird Dich das Finanzamt zur Abgabe auffordern, ohne Dich gleich in den Knast zu stecken ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Redhotmoon Oktober 4, 2007 ja bis 7600 musst du nichts zahlen im Jahr der Steuererklärung realisierte Gewinne und Verluste können auch miteinander verrechnet werden Steuererklärung will man keine von dir sehen, macht aber trotzdem Sinn, da du Ferienarbeit gemacht hast und da Steuer bezahlt hast -> du würdest Geld zurück bekommen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yashirobi Oktober 5, 2007 @ Redhotmoon steuern habe ich meine ich keine bezahlt, da das vom betrieb schon so gedreht wurde das man die nicht zahlen muss. -> wieviel prozent steuern hätte ich den zahlen müssen bzw. habe ich evtl. gezahlt? gibt es da "mal ausnahmsweise" einen fixen steuersatz? dann kann ich das ja schnell nachrechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 5, 2007 · bearbeitet Oktober 5, 2007 von harryguenter steuern habe ich meine ich keine bezahlt, da das vom betrieb schon so gedreht wurde das man die nicht zahlen muss.-> wieviel prozent steuern hätte ich den zahlen müssen bzw. habe ich evtl. gezahlt? gibt es da "mal ausnahmsweise" einen fixen steuersatz? dann kann ich das ja schnell nachrechnen. Was den Job in den Semesterferien angeht: Wenn Lohnsteuer abgeführt wurde, dann hättest Du auch eine Lohnabrechnung erhalten müssen, die das ausweist. Vermutlich wurde das aber als 400 EUR Minijob über die Monate gestreckt? Die sind dann pauschal versteuert - da gibt's dann aber auch nix wieder. Bezügl. der Spekulationsgewinne werden (noch) keine Steuern automatisch abgeführt. Du bist verpflichtet diese im Rahmen einer Steuererklärung anzugeben sofern sie über 512 EUR liegen (und Dein Gesamtjahreseinkommen vermutlich über 7000 EUR liegt). Falls Dich das nach 01/2009 noch betrifft könnte es für Dich hilfreich sein eine nichtveranlagungsbescheinigung bei Deiner Bank einzureichen. Diese wurde dann keine Abgeltungssteuern abführen bis zur Grenze von etwa 7000 Euro (ohne weitere Verdienste). Gibts beim Finanzamt zu beantragen. muss ich alle gewinne angeben und das finanzamt beachtet dann selbstständig die 512 freigrenze,oder muss ich das schon vorher selber beachten, d.h bei unterschreitung einfach keine Aktiengewinne angeben und bei überschreitung gewinn durch 2 teilen wegen halbeinkunftsverfahren? Noch ein paar Infos zur Steuererklärung: Jede deutsche Bank stellt Dir für Deine Verkäufe im Vorjahr eine sog. "Jahresbescheinigung" aus (meist im April oder Mai fürs Vorjahr). Daruaf sind die Verkäufs und zugehörigen Kaufsdaten der Wertpapiere vermerkt. Dort steht auch ob für das jeweilige Wertpapier das Halbeinkünfteverfahren überhaupt angewendet werden darf (Aktien ja, Zertifikate z.B. nein). Im Idealfall sogar schon das steuerrelevante Ergebnis nach Abzug der Gebühren. Ist letztere Summe < 512 EUR brauchst Du bezügl. der Spekulationsgeschäfte nichts zu tun. Ist der Betrag >= 512 EUR, so ist der komplette Betrag steuerrelevant (alos auch diese 512 EUR, da es sich nicht um einen "Freibetrag" handelt). Halbeinkünfteverfahren bedeutet, daß nur der halbe Gewinn steuerlich relevant ist. Beispiel: Kaufpreis 1000 EUR +10 Gebühren = 1010 EUR Anschaffungskosten Verkaufspreis 2000 EUR -10 EUR Gebühren = 19990 EUR Verkaufserlöse Steuerlich anzurechnen sind ohne Halbeinkünfteverfahren: 1990-1010=980 mit Halbekv.980/2=490EUR. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yashirobi Oktober 5, 2007 @harryguenter danke für die ausführliche antwort das hilft mir auf jedenfall weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag