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Reigning Lorelai

Politikthread

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Boersifant
· bearbeitet von Sapine
[Achim Steinmeier aus Kassel ...] ergänzt wegen nicht eindeutigem Namen
[Achim Steinmeier aus Kassel ...]

„Bist Du CDU?“

 

Steinmeier schimpft weiter, bis ein Delegierter auf ihn losgeht, ihn anrempelt und versucht, ihm das Mikrofon zu entreißen. „Bist Du CDU?“, brüllt der Mann immer wieder. Und: „Willst du alles kaputtmachen, willst du uns kaputtmachen?“ Schließlich lässt sich Steinmeier wieder auf seinen Stuhl fallen. „Ich habe mit vielem gerechnet, aber nicht mit einem körperlichen Angriff“, sagt er. Er sei Hartz-IV-Empfänger und schwerbehindert, habe seinen Unmut über die Parteiführung kundtun müssen.

 

Kritik haben Mitglieder der nordhessischen Linkspartei schon vor dem Parteitag immer wieder vorgebracht. Die Kasseler Kreistagsabgeordnete Christa Pfeil ist jüngst aus Fraktion und Partei ausgetreten, weil sie habe feststellen müssen, dass die Linkspartei von „Stasi-Seilschaften“ zentralistisch gesteuert werde. Die Kritiker werfen den Parteioberen vor, sie hätten innere Zirkel gebildet und erstellten Gesprächsprotokolle ohne Wissen der Betroffenen. Zudem gebe es private Strafandrohungen.

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1...n~Scontent.html

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Sapine

Bei Steinmeier handelt es sich hier um Achim Steinmeier - ein Mitglied der Linkspartei und nicht um Walter Steinmeier.

 

Sorry Fant - habe den Vornamen in Deinem Zitat ergänzt, fand das Zitat so ein wenig missverständlich.

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Boersifant

Kein Problem. :)

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Superhirn
· bearbeitet von Superhirn

Die eigene Basis drängt Ypsilanti zum Rücktritt

 

EDIT

 

 

Ja, Ja so schnell kann es gehen Frau Lügilanti :P

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Boersifant
· bearbeitet von Boersifant

Letzte Woche wurden vier Jugendliche, die einen anderen aus Spaß so schwer verletzt haben, dass er sich einige Zeit später, in der er sich nicht mehr aus dem Haus traute, selbst getötet hat, zu Bewährungsstrafen bis 2 Jahren verurteilt.

 

Heute wurde eine Mutter zu 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt, die zwei ihrer Kinder ermordet und eingefroren hat.

 

Wenn ich jetzt als normaler Bürger in das Strafgesetzbuch schaue, finde ich u.a.:

§ 109 Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung

(1) Wer sich oder einen anderen mit dessen Einwilligung durch Verstümmelung oder auf andere Weise zur Erfüllung der Wehrpflicht untauglich macht oder machen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

 

§ 248c Entziehung elektrischer Energie

(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Wie kann es sein, dass unser StGB im Jahre 2008 ein Strafmaß für Straftaten festlegt, die keine sein dürften (109, 166), das über das angewendete Strafmaß für schwerste Straftaten hinausgeht, während schwerste Straftaten hinter dem Mindeststrafmaß zurückbleiben (Mutter: Totschlag >= 5 Jahre, Jugendliche: Schwere Körperverletzung mit bleibenden Schäden und Vorsatz: >= 3 Jahre)? Mir ist bewusst, dass für die genannten Beispiele von Nicht-Straftaten-Straftaten es nicht zu der Ausreizung des Strafmaßes kommt, trotzdem spiegelt das StGB ein sehr merkwürdiges Weltbild wider.

 

Resozialisierungsbemühungen, seien sie auch noch so aussichtslos, stelle ich nicht in Frage, aber viele Urteile der letzten Zeit sind blanker Spott und Hohn für die Opfer. Solche Urteile wirken für Unbeteiligte erstmal weit weg und ich bin glücklicherweise auch nie Opfer einer Straftat geworden, aber wenn ich mir vorstelle, mit einem dauerhaft entstellten Gesicht nach einem Krankenhausaufenthalt im Gerichtssaal zu sitzen und anhören zu müssen, dass die Täter straffrei bleiben, würde ich berechtigterweise den Glauben an den Rechtsstaat verlieren.

 

Ich bleibe weiter bei der Forderung, dass drei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit zu lebenslanger Freiheitsstrafe führen müssen, die nur aufgrund einer positiven Prognose von Psychologen wieder aufgehoben werden kann.

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Faceman
Wie kann es sein, dass unser StGB im Jahre 2008 ein Strafmaß für Straftaten festlegt, die keine sein dürften (109, 166), das über das angewendete Strafmaß für schwerste Straftaten hinausgeht, während schwerste Straftaten hinter dem Mindeststrafmaß zurückbleiben (Mutter: Totschlag >= 5 Jahre, Jugendliche: Schwere Körperverletzung mit bleibenden Schäden und Vorsatz: >= 3 Jahre)? Mir ist bewusst, dass für die genannten Beispiele von Nicht-Straftaten-Straftaten es nicht zu der Ausreizung des Strafmaßes kommt, trotzdem spiegelt das StGB ein sehr merkwürdiges Weltbild wider.

 

Verstehe ich nicht. Kannst du das mal anders schreiben.

Bis jetzt lese ich es so, dass du nicht verstehst, wieso schwere bzw. gefährliche Körperverletzungen ein höheres Höchststrafmaß haben als ein Totschlag als Mindeststrafe hat. Ich kann daran nichts ungerechtes finden. Korrigiere mal, wenn ich miit meiner Lesart auf dem Holzweg bin.

 

Ich bleibe weiter bei der Forderung, dass drei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit zu lebenslanger Freiheitsstrafe führen müssen, die nur aufgrund einer positiven Prognose von Psychologen wieder aufgehoben werden kann.

 

Welche sollen da konkret darunter fallen?

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Boersifant
Verstehe ich nicht. Kannst du das mal anders schreiben.

Bis jetzt lese ich es so, dass du nicht verstehst, wieso schwere bzw. gefährliche Körperverletzungen ein höheres Höchststrafmaß haben als ein Totschlag als Mindeststrafe hat. Ich kann daran nichts ungerechtes finden. Korrigiere mal, wenn ich miit meiner Lesart auf dem Holzweg bin.

 

Was ich meinte, ist, dass auf §109 und §166 laut StGB bis zu 5 bzw. 3 Jahre stehen, während in der Strafpraxis schwere Straftaten wie in dem obigen Fall schwere Körperverletzung mit Bewährungsstrafen geahndet werden und im Fall der Mutter das Urteil unter der Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren auf Totschlag blieb. Es ist wohl so, dass es in der Justiz insgesamt eine Strafzurückhaltung gemessen an den möglichen Strafmaßen gibt, aber auch wenn es so ist, sollte das Strafgesetzbuch richtige Maßstäbe setzen, die momentan einfach nicht mehr gegeben sind. Das "Beleidigen" einer Religion oder das Selbstverstümmeln kann härter geahndet werden als jemand anderen aus Langeweile ein Messer in den Bauch zu rammen. Abgesehen von diesen konkreten Beispielen gibt es m.E. dazu noch ein Missverhältnis in der Behandlung von Eigentumsdelikten und Straftaten gegen Gesundheit und Leben. Letztere sollten im Verhältnis härter bestraft werden.

 

Richter sollen einen Handlungsspielraum haben, aber dieser darf auch nicht so weitreichend sein, dass Richter zu "Richter gnadenlos" und "Richter gnadenvoll" werden können. Ein Beispiel für letzteres ist ein Jugendrichter, der letztens Bewährungsstrafen für das Übergießen und Anzünden eines Menschen verteilt hat. In höherer Instanz wurde das Urteil in 3 Jahre ohne Bewährung umgewandelt. "Richter gnadenlos", bürgerlich Schill, kennt wohl jeder.

 

Welche sollen da konkret darunter fallen?

 

Schwere/Gefährliche Körperverletzung, sexueller Mißbrauch/Nötigung, Raub, Vergewaltigung, Totschlag und Mord (bei den drei letzteren wäre lebenslänglich natürlich auch heute wahrscheinlich). Um es nicht zu hart zu gestalten kann man einfache Körperverletzung aussparen.

 

Zur Abwechslung mal ein positives Urteil: Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Verbot einer rechten Demonstration

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Faceman
· bearbeitet von Faceman

Zu letzterem:

 

Zu Betrachte ist da ganz penibel die Tat an sich. Eine "gefährliche" Körperverletzung liegt immer dann schon vor, wenn der Täter irgendein Werkzeug zur Körperverletzung benutzt hat. Kann also auch ein ebenso schweres Delikt sein, wie die Körperverletzung selbst, zumindest was die verletzungen beim Opfer anbelangt. Hier wäre die Gefährlichkeit das Maß der Strafzumessung. Ob ich jemanden mit meinem Fingernagel verletze oder mit einem Blatt Papier ist m.E. eigentlich schon fast das gleiche. Letzteres ist aber im Gegensatz zu ersterem schon eine gefährliche Körperverletzung. Wenn du verstehst was ich meine.

 

Ähnliches gilt beim Raub. Dieser ist schon bei einer Gewaltandrohung gegeben, nicht erst bei Gewaltanwendung. Ein simpler offener Diebstahl mit Androhung einer Körperverletzung ist schon ein Raub. Hier finden noch gar keine körperlichen Beeinträchtigungen statt.

 

Ähnliche Dskussionen kann man auch zu vielen anderen Strafnormen führen. Was die Tötungsdeikte, Sexualdelikte und die schwere Körperverletzung anbelangt, bin ich fast bei dir, aber auch nur fast. Denn auch da gibt es Unterschiede, bspw. zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung oder zwischen Mord und Totschlag.

 

Allerdings stimme ich dir zu, dass die von dir zitierten Urteile auf dem ersten Blick etwas seltsam anmuten. Aber zum einen fehlt hier die genaue Kenntnis des Verfahrens, auf die Pressemeldung kann man sich da nicht unbedingt verlassen, zum anderen gibts hierfür durchaus das Instrument der Revision.

 

Was die Bewährung anbelangt, gucke mal in §56. Darin steht, dass im Prinzip sämtliche Haftstrafen bis zu einem Jahr bzw. nach Abs. 2 auch bis zu 2 Jahren, zur Bewährung ausgesetzt werden können, also auch deine zitierten Starfnormen. Ich persönlich kann aus der Pressemeldung zwar eine Aussetzungsmöglichkeit nicht erkennen, aber das heisst zum einen nix, wie eben schon kurz ausgeführt, zum anderen ist das Strafrecht nunmal nicht nur dafür da, Vergeltung oder Rache zu üben, sondern auch, Resozialisierung zu betreiben und dem Täter die Möglichkeit zu geben, aus seiner Tat etwas zu lernen. Klingt zwar wie Hohn, ist aber so anerkannt.

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Boersifant
· bearbeitet von Boersifant

Es gibt natürlich Randfälle, bei gefährlicher Körperverletzung liegt aber meistens auch die Absicht einer schweren Gewalteinwirkung vor. Gestehen wir einem Täter aber zu, dass er unabsichtlich gefährliche statt normaler Körperverletzung begangen hat, hat er immer noch zwei Freiversuche bis zur harten Strafe. Wer nach zweimaliger Verurteilung noch immer nicht vernünftig geworden ist und eine dritte Straftat aus der Liste begeht muss als stark allgemeingefährdend angesehen werden. Damit das aber nicht endgültig ist, habe ich auch den Vorschlag der Prüfung durch Psychologen genannt, damit es noch eine Möglichkeit der Resozialisierung gibt.

 

Unterschiede zwischen den genannten Straftaten gibt es sicher, aber mir geht es auch um die Absichten. Wer einen Menschen sexuell nötigt oder unter Drohung von Gewalt ausraubt begeht erstmal eine schwere Straftat, zeigt aber auch damit, dass er keine Achtung vor Menschen hat. Tut er das drei mal, muss auch bei ihm eine starke Allgemeingefährdung angenommen werden. Natürlich ist auch Diebstahl, Betrug und ähnliches nicht zu bagatellisieren, aber Vermögen ist in der Wertigkeit unter dem Leben anzusiedeln und damit auch dieses betreffende Straftaten.

 

An der Bewährung stört mich, dass es, von der Vorbestrafung abgesehen, de facto Straffreiheit bedeutet und die Vorbestrafung in den Milieus aus denen Straftäter oft stammen ohnehin kein Hindernis ist. Haftstrafen von z.b. 2 Monaten würde ich einer 2-jährigen Bewährung vorziehen, weil das ein wirklicher Warnschuss ist und Zeit zum Nachdenken gibt, während man sich an eine Bewährung nur bei dem Pflichtbesuch erinnert. Ich denke, dass das Verständnis einer Bewährungsstrafe als letzte Chance für den durchschnittlichen, durch niedere Triebe angestachelten Gewaltkriminellen eine intellektuelle Überforderung ist und der pure Gedanke an eine mögliche Haftstrafe nicht abschreckt.

 

Rache sollte natürlich nicht maßgeblich sein, ich würde es eher einen Ausgleich von Täter- und Opferinteresse nennen. Wenn ein schwer verletztes Opfer dem Täter schon einen Tag nach der Verhandlung wieder auf der Straße begegnen kann, ist dieser Ausgleich m.E. nicht gegeben.

 

Randnotiz: Führerscheine sollten auch öfter und länger einkassiert werden. Warum jemand wie dieser Herr seinen Führerschein nach 6 Monaten zurückerhalten muss, ist mir schleierhaft. Mit einem Führerscheintentzug verliert er nicht seine Freiheit, wird aber immer wieder dran erinnert, dass er einen Menschen auf dem Gewissen hat.

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Faceman
Es gibt natürlich Randfälle, bei gefährlicher Körperverletzung liegt aber meistens auch die Absicht einer schweren Gewalteinwirkung vor.

 

Das ist aber kein Tatbestandsmerkmal. "Gefährlich" wird die Körperverletzung nicht durch eine Absicht einer schweren Verletzung. Eine Schnittwunde durch ein Baltt Papier, vorsätzlich verursacht durch einen Fremden, ist schon eine., wenngleich gewiss auch die mildeste Form einer gefährlichen Körperverletzung. Das was du mit der Gefährlichkeit implizierst, sind andere Dinge, die möglicherweise in der Strafzumessung eine Rolle spielen oder spielen sollten. Merkmale der Strafnorm sind sie hingegen nicht.

 

Gestehen wir einem Täter aber zu, dass er unabsichtlich gefährliche statt normaler Körperverletzung begangen hat, hat er immer noch zwei Freiversuche bis zur harten Strafe. Wer nach zweimaliger Verurteilung noch immer nicht vernünftig geworden ist und eine dritte Straftat aus der Liste begeht muss als stark allgemeingefährdend angesehen werden. Damit das aber nicht endgültig ist, habe ich auch den Vorschlag der Prüfung durch Psychologen genannt, damit es noch eine Möglichkeit der Resozialisierung gibt.

 

Bei Mehrfachtätern stimme ich dir zu. Aber auch da sieht das Rechtssystem immernoch Resozialisierungsansätze vor. Irgendwo sind in der Literatur zur Rechtstheorie auch Gründe bzw. Argumente dafür genannt. Die kann man gutheissen oder auch nicht, so wie du.

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el galleta
gibt es m.E. dazu noch ein Missverhältnis in der Behandlung von Eigentumsdelikten und Straftaten gegen Gesundheit und Leben. Letztere sollten im Verhältnis härter bestraft werden.
Natürlich ist auch Diebstahl, Betrug und ähnliches nicht zu bagatellisieren, aber Vermögen ist in der Wertigkeit unter dem Leben anzusiedeln und damit auch dieses betreffende Straftaten.

Es ist Fakt, dass das deutsche Strafrecht historisch nunmal stärker auf Eigentumsschutz gerichtet ist. Ich glaube aber, da lässt sich nur schwer dran drehen, wenn ich mir beispielsweise des Verhältnis der Deutschen zu ihren Autos anschaue. Eine Stärkung des Schutzes von Leib und Leben würde vermutlich als Abschwächung des Eigentumschutzes angesehen (und abgelehnt) werden.

 

Richter sollen einen Handlungsspielraum haben, aber dieser darf auch nicht so weitreichend sein, dass Richter zu "Richter gnadenlos" und "Richter gnadenvoll" werden können.

Der Handlungsspielraum ist ja per Gesetz eigentlich da. Wahrscheinlich jeder Strafrichter hat aber in seinem Schreibtisch ein der berühmten Listen, welche detailliert die "üblichen" Strafen für bestimmte Delikte und deren Begehung ausführt. Sozusagen die durch jahrelange Praxis herausgebildeten deutschen Standardstrafen. Daran ist er freilich nicht gebunden, wird aber meist einen Teufel tun, davon abzuweichen, weil er dann einen höheren Begründungsaufwand benötigt und Gefahr läuft in höherer Instanz aufgehoben zu werden. Man kann nun freilich auf die duckmäusigen Richter schimpfen, sollte aber auch beachten, dass die mittlerweile natürlich auch einem Leistungsdruck (Fallzahlen) unterliegen, der die Gerechtigkeitsfindung regelmäßig in Abarbeitung wandelt. Das ist also auch und vielleicht sogar überwiegend ein Geld- und damit Systemproblem, kein unbedingt rechtliches.

 

saludos,

el galleta

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Drella
· bearbeitet von Profi

ich hatte darüber schon zahlreiche diskussionen. ich bin für erlaubten waffenbesitz:

 

http://www.ef-magazin.de/2008/12/03/836-wa...der-attentaeter

 

p.s.:

mir ist bewusst, dass dies eine art utopie ist.

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Superhirn

Manipulationsvorwürfe

Handyfotos, Hintertüren - Methode Ypsilanti?

 

Quelle

 

Mehrere sozialdemokratische Abgeordnete haben jedoch der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.) berichtet, dass sie von Kollegen mal wohlwollend, mal drängend aufgefordert worden seien, mit einem Handyfoto zu beweisen, dass sie bei der bevorstehenden Ministerpräsidentenwahl ihre Stimme Andrea Ypsilanti gegeben hätten. ...

 

.... Damals war auch aufgefallen, dass die Auszählung hinter verschlossenen Türen stattfand.

 

 

Wenn auch nur ein Teil dieser Vorwürfe zutrifft ist das nicht nur ein unglaublicher Skandal sondern ein Anschlag auf die Demokratie und die Unabhängigkeit gewählter Parlamentarier. Diese Methoden wurden schon von den Feinden der Demokratie in Deutschland mit verheerenden Folgen benutzt.

 

Jetzt muss die Staatsanwaltschaft ran.

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Stephan09

Schäuble ließ seine Frau abhören:

 

http://www.heise.de/newsticker/Deutsche-En.../meldung/120021

 

Wenn das mal kein Scheidungsgrund ist, wer will schon mit einer Terrorkontaktperson verheiratet sein.

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Superhirn
Schäuble ließ seine Frau abhören:

 

http://www.heise.de/newsticker/Deutsche-En.../meldung/120021

 

Wenn das mal kein Scheidungsgrund ist, wer will schon mit einer Terrorkontaktperson verheiratet sein.

 

 

Das klingt zunächst ganz lustig. Überprüft man aber deine Behauptung ergibt sich:

 

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat jahrelang ein Büro der Deutschen Welthungerhilfe in Afghanistan überwacht.

 

Während des Überwachungszeitraums wurde die Welthungerhilfe von der Ehefrau des Bundesinnenministers, Ingeborg Schäuble, geleitet.

 

Woraus entnimmst Du, dass Fr. Schäuble in Afghanistan war? :blink:

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LagarMat

Warum muss Frau Schäuble in Afghanistan gewesen sein?

Der BND, über welchen Herr Schäuble als Bundesinnenminister die Oberaufsicht hat, hat eine Organisation überwacht, welche Frau Schäuble zu der Zeit leitete.

Wäre ich Frau Schäuble, würde ich mich schon ziemlich hintergangen fühlen.

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Stephan09

Wenn das Büro mit seiner Chefin kommunziert, wird doch sie automatisch mitabgehört, zur Kommunikation gehören ja immer zwei. Außerdem meinte ich, dass sich Schäuble scheiden lässt, es ist doch eigentlich untragbar, dass unser geliebter Innenminister privat mit dem Sumpf des internetionalen Terrorismus zu tun hat. :w00t:

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el galleta

UNRUHEN IM WESTJORDANLAND

Olmert wirft jüdischen Siedlern "Pogrom" vor

Quelle: spiegel-online.de

 

Na da wird wohl spätestens morgen der Zentralrat seinen Rücktritt fordern. ;)

 

saludos,

el galleta

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Boersifant

Glühbirnen werden verboten:

Sparlampen werden Pflicht

Die 100-Watt-Birne stirbt zuerst

http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A...n~Scontent.html

 

Den Kommentaren kann man großteils nur zustimmen.

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Valeron
· bearbeitet von Valeron
Glühbirnen werden verboten:

Sparlampen werden Pflicht

Die 100-Watt-Birne stirbt zuerst

http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A...n~Scontent.html

 

Den Kommentaren kann man großteils nur zustimmen.

Ein durchschnittlicher Haushalt kann durch das Austauschen [...] im Jahr 50 Euro Kosten sparen - die teureren Anschaffungskosten schon eingerechnet. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt das Produktverbot und fordert dies auch für "Energiefresser" wie Heizpilze, Nachtspeicherheizungen oder Standby-Schaltungen.

 

 

Dem ist doch nichts hinzuzufügen? Das mit den Heizpilzen wurde ja auch schon durchdiskutiert.

 

Und die Kommentare auf der FAZ-Page sind auch nicht grad prickelnd. Irgendwelche "Leute" die von "Ökofaschismus" reden oder darüber meckern, dass Glühbirnen nur 1% des Stromverbrauchs ausmachen. Das ist kleinkariertes denken, da auch an anderer Stelle mehr zur Verbesserung der Energiebilanz getan wird, z.B. die Weiterentwicklung der Wärmedämmmethoden.

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el galleta
Verbesserung der Energiebilanz

Das ist das Zauberwort. Glaube mich zu erinnern, dass die "Sparlampen" inklusive Herstellung keine allzu gute Energiebilanz hätten. Ähnlich Solaranlagen: Die bei der Herstellung verbrannte Energie kann wohl nicht wieder "eingespielt" werden.

 

saludos,

el galleta

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Valeron
· bearbeitet von Valeron
Das ist das Zauberwort. Glaube mich zu erinnern, dass die "Sparlampen" inklusive Herstellung keine allzu gute Energiebilanz hätten.

Das weiß ich nicht. Sollte das stimmen sieht die Sache natürlich anders aus. Dann bitte ich um entschuldigung.

 

Ähnlich Solaranlagen: Die bei der Herstellung verbrannte Energie kann wohl nicht wieder "eingespielt" werden.

Vor ca. 5 Jahren war das noch so. In den letzten Jahren haben sich die Wirkungsgrade, z.B. durch die Dünnschichttechnologie, so verbessert, dass die Energieblianz insgesamt positiv ist. Die Entwicklung bei Windrädern war die gleiche. Jede jetzt oder im Zeitraum der letzten 4 Jahre hergestellte Solaranlage oder Windrad wird die Energie, mit der sie produziert wurde, in Zuge seiner Lebensdauer wieder eingebringen. Versucht man nicht im Moment Windräder so zu konzipieren, dass sie bei Stürmen die Engergie aus Blitzschlägen absorbieren können? Auf jeden Fall ist die Entwicklung in diesen Berreichen schon sehr weit fortgeschritten.

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Chris89

Kopfschütteln. Einfach nur Kopfschütteln.

Den Lesermeinungen auf FAZ ist nichts hinzuzufügen.

Bei sowas bekomm ich Hass Gefühle.

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Gast
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