Boersifant Juli 17, 2008 Im Übrigen: Wie stehst du zur Pendlerpauschale? Ich habe mich mit der Pendlerpauschale nicht weiter auseinandergesetzt, würde aber auch dazu tendieren zu sagen, dass die Fahrt zum Arbeitsplatz vergleichbar ist mit den Geschäftsfahrten Selbstständiger. Eine Frage wie diese muss aber letzten Endes gerichtlich geklärt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 17, 2008 Ich habe mich mit der Pendlerpauschale nicht weiter auseinandergesetzt, würde aber auch dazu tendieren zu sagen, dass die Fahrt zum Arbeitsplatz vergleichbar ist mit den Geschäftsfahrten Selbstständiger. Eine Frage wie diese muss aber letzten Endes gerichtlich geklärt werden. Sorry, Fant, da stimme ich nicht zu. Es ist eine politische Frage (und nicht eine juristische), ob das "Werktorprinzip" oder das "Wohnungsprinzip" hier greifen sollte. Mir hat zu denken gegeben, dass der "Economist" (ein Periodikum, das ich sehr schätze - sozusagen meine Lieblings-Deutschenhasser-Zeitschrift - obwohl sich da in letzter Zeit auch einiges getan hat, gebe ich zu) diese Regelung kürzlich als eine absurde, die Zersiedelung begünstigende und die Spritverschwendung fördernde Subvention bezeichnet hat (lasst uns nicht über die Definition von "Subvention" streiten, bitte). Tatsache ist, dass nicht begünstigt wird, wenn jemand seinem Job hinterherzieht (nur die Umzugskosten sind abzugsfähig, aber nicht die evtl. nachhaltig höhere Miete am Zielort zB), sondern es wird begünstigt, wenn jemand fossile Brennstoffreserven dafür einsetzt, dort wohnen zu bleiben, wo er wohnt. Macht das Sinn? My 5c. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Boersifant Juli 17, 2008 · bearbeitet Juli 17, 2008 von Boersifant Es ist eine politische Frage (und nicht eine juristische), ob das "Werktorprinzip" oder das "Wohnungsprinzip" hier greifen sollte. Mir hat zu denken gegeben, dass der "Economist" (ein Periodikum, das ich sehr schätze - sozusagen meine Lieblings-Deutschenhasser-Zeitschrift - obwohl sich da in letzter Zeit auch einiges getan hat, gebe ich zu) diese Regelung kürzlich als eine absurde, die Zersiedelung begünstigende und die Spritverschwendung fördernde Subvention bezeichnet hat (lasst uns nicht über die Definition von "Subvention" streiten, bitte). Tatsache ist, dass nicht begünstigt wird, wenn jemand seinem Job hinterherzieht (nur die Umzugskosten sind abzugsfähig, aber nicht die evtl. nachhaltig höhere Miete am Zielort zB), sondern es wird begünstigt, wenn jemand fossile Brennstoffreserven dafür einsetzt, dort wohnen zu bleiben, wo er wohnt. Macht das Sinn? Eigentlich ist es ja eine steuerrechtliche Frage und ich finde sie sollte so behandelt werden, damit es eben nicht auf Dauer Spielball von Tagespolitik bleibt. Wären die Benzinpreise extem niedrig, würde die Pendlerpauschale als die Umweltverschmutzung begünstigende Maßnahme kritisiert werden und in Zeiten stark steigender Benzinpreise wird eine starke Erhöhung für Niedrigverdiener gefordert. Ein anderes Beispiel dafür ist der von dir genannte Artikel. Vom Rohstoffverbrauch her wäre das Umziehen bei Arbeitsplatzwechsel vorzuziehen, aber ob die Förderung einer noch stärkeren Urbanisierung eine positiv ist, steht auf einem anderen Blatt. Deswegen denke ich, dass die Frage der Pendlerpauschale nicht zu stark politisiert werden sollte, sondern dort eingegriffen wird, wo der Staat sinnvoller und allgemeiner eingreifen kann: Bei der härteren Besteuerung ineffizienter Fahrzeuge, bei langfristigen Vorgaben an Automobilhersteller u.ä. P.S: Schöner neuer Avatar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 17, 2008 P.S: Schöner neuer Avatar. Das Kompliment gebe ich gern zurück! Die Grauen gehören seit meiner Zeit im südlichen Afrika zu meinen Lieblingstieren. Ich verbinde viele tolle Erlebnisse damit. Die Euroflagge finde ich auch nicht schlecht, aber auf einer ganz anderen Ebene. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Orwell Juli 17, 2008 Und wie ist das in Bilbao? Die gleiche Reihenfolge oder eine andere? edit: etwas zu spät. Da haben die Ausländer keine so große Lobby. Für Athletic spielen nur Basken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Juli 18, 2008 Macht das Sinn? Ich denke eher, im Moment ist die Sinnfrage nicht soo entscheidend wie die Gerechtigkeitsfrage. Man überlege sich zunächst, was die Absetzbarkeit überhaupt bringt: Ich wende x Euro auf, um dafür die Einkommensteuer, die auf den X Euro liegen würde, nicht zahlen zu müssen bzw. ertstattet zu bekommen. Ergo: Ich mache immer Verlust, denn die Steuer ist in jedem Fall niedriger als der Aufwand. Wenn ich mir also den Aufwand schenke und lieber die Steuer bezahle, dann stehe ich finanziell besser da. Wenn es sinnvoll ist, Pendler nicht zu "begünstigen", was sie ja eigentlich nicht werden, dann ist es auch sinnvoll, sich den Betriebsausgaben der Selbständigen bzw. Unternehmen zu widmen. Denn da ist auch nicht alles "sinnvoll" oder angemessen. Komischerweise werden aber an dieser Stelle keinerlei Überlegungen angestellt. Jeder, der ein eigenes Unternehmen betreibt, kann sich quasi seine Kosten selber aussuchen. Das fängt beim teuren und spritfressenden Auto an und hört bei überdimensionierten Maschinen, Werkzeugen, EDV-Anlagen, Handys etc auf. Nicht zu vergessen die Hamsterkäufe am Jahresende, wenn noch schnell Steuern gespart werden müssen und sich Unternehmer schnell noch mit Büromaterial, Waren oder "Werbemittel" eindecken. Wenn man schon den "pendelnden" Arbeitnehmern den Abzug verweigert, weil dieser (zuweilen) durch unnötige Ausgabenproduzierung entsteht, wobei man hier auch streiten kann, wann etwas unnötig ist und wann "notwendig", dann müsste man konsequenterweise dies auch bei anderen Einkommensgruppen bzw. anderen Ausgabearten tun. Und dann wirds richtig kompliziert, noch mehr als jetzt schon. Und jeder meckert wieder, wie verworren das Steuerrecht ist. Ich halts da eher mit einem einfachen Satz: Werbungskosten sind die Ausgaben, die zur Erzielung und zum Erhalt von Einkünften dienen. Das reicht doch. Dann kann jeder absetzen, was er will, solange er "beweisen", dass heisst glaubhaft machen kann, dass diese Ausgaben zur Erzielung seiner Einkünfte nötig waren. Naja und dass für viele, die z.B. Familie oder/und ein Haus haben, ein Fahrtweg nötig ist, damit er seinen Job machen kann, dass dürfte wohl einleuchtend sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 18, 2008 Ich denke eher, im Moment ist die Sinnfrage nicht soo entscheidend wie die Gerechtigkeitsfrage. Einspruch. Gerechtigkeit ist ein subjektiver Begriff - erst recht, wenn es um Steuerfragen geht. Diese Debatte selbst beweist es. Dagegen sind die Lenkungswirkungen von steuerlichen Regelungen mit objektiven Kategorien analysierbar. Und die sind beim Wohnungstürprinzip fatal; darauf hatte auch der oben angesprochene Artikel im Economist hingewiesen. Ein Vergleich von Regelungen der persönlichen Einkommenbesteuerung mit denen der Unternehmensbesteuerung ist ebenfalls nicht zielführend. Keinesfalls kann er unter Gerechtigkeitsaspekten durchgeführt werden. Ein Beispiel: meine GmbH zahlt vom ersten EUR Gewinn an bereits den vollen Steuersatz bei Körperschafts- und Gewerbesteuer (und wenn ich einen EUR davon entnehme, zahle ich nochmal die entsprechenden persönlichen Steuern bzw. ab 2009 die Abgeltungssteuer obendrauf). Ich will das nicht in Frage stellen; es soll nur zeigen, dass ein Vergleich keinen Sinn macht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Juli 18, 2008 Ein Vergleich von Regelungen der persönlichen Einkommenbesteuerung mit denen der Unternehmensbesteuerung ist ebenfalls nicht zielführend. Keinesfalls kann er unter Gerechtigkeitsaspekten durchgeführt werden. Ein Beispiel: meine GmbH zahlt vom ersten EUR Gewinn an bereits den vollen Steuersatz bei Körperschafts- und Gewerbesteuer (und wenn ich einen EUR davon entnehme, zahle ich nochmal die entsprechenden persönlichen Steuern bzw. ab 2009 die Abgeltungssteuer obendrauf). Ich will das nicht in Frage stellen; es soll nur zeigen, dass ein Vergleich keinen Sinn macht. Auch Einspruch! Denn du vergleichst die Besteuerung und ich die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, und zwar von Arbeitnehmern und Selbständigen also z.B. Einzelunternehmen oder Freiberuflern. Und da kann man, und sollte man sogar, schon vergleichen. Im übrigen zieht das Steuerrecht dies ja auch zusammen. Nicht umsonst gelten die Vorschriften des Einkommensteuerrechts hinsichtlich der Absetzbarkeit diverser Ausgaben sowohl für den Gewerbebetrieb als auch für den Freiberufler oder Arbeitnehmer. Insofern macht das schon Sinn. Was die Besteuerung an sich, also nach Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, anbelangt, stimme ich dir zu. Da ist ein Vergleich schlicht nicht möglich bzw. angemessen. Was deine GmbH anbelangt. Die zahlt nur auf den Gewinn nach Abzug deines Gehaltes seine Steuern, und das ist auch ok so. Dein Gehalt unterliegt wie bei anderen AN auch der Lohnsteuer. Und dass du die Verzinsung deines Geschäftsanteils selbstredend versteuern musst, finde ich auch in Ordnung. Schliesslich ist deine Einlage nix anderes als ein Sparstrumpf, den du als Kapitalgeber verzinst sehen willst. Ungeachtet dessen ist die Gesamtsteuer auf den GmbH-Gewinn, also KSt, GewSt und Abgeltungssteuer, wenn du ausschüttest, nicht so hoch wie du gerade vorgibst. Denn die Gewerbesteuer z.B. war bis letztes Jahr Betriebsausgabe und zudem einkommensteuerrechtlich nochmal anrechenbar. Ab 2008 entfällt der Abzug als Betriebsausgabe, dafür erhöt sich der Anrechnunsanteil auf Einkommensteuerebene. Letztlich hat beides dazu geführt, dass diese in etwa genau so hoch ist, wie wenn sie nicht erhoben worden wäre und der zusätzliche Gewinn der Körperschaft- bzw. Einkommensteuer unterliegen würde. Insofern ist die Gewerbesteuer keine zusätzliche Belastung, sondern nur eine andere Form der Besteuerung. Gerne mehr per pn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maush Juli 18, 2008 Die Beschneidung der Pendlerpauschale kann nur verfassungswidrig sein. Es gibt in Deutschland ein auch für Arbeitnehmer geltendes Nettoversteuerungsprinzip. Darauf aufbauend werden auch andere Dinge wie z.B. das Existenzminimum berechnet. Es bedingt, dass vom zu versteuernden Einkommen zunächst alle Kosten abgezogen werden können, die unmittelbar mit der Einkünfteerzielung zu tun haben. Bei der Fahrt zur Arbeit ist das wohl unstrittig. Strittig könnte natürlich die Form und Höhe sein. Allerdings die zuletzt geltende Pauschale war wohl eher zu niedrig als zu hoch. Alle Hinweise auf Umweltschutz, Zersiedelung, Abbau von Subventionen sind ganz lustig zu lesen, haben aber nichts mit dem Thema zu tun. Wer die Umwelt schützen will, sollte lieber den maximalen Verbrauch von neu zugelassenen Fahrzeugen festlegen. Falls sich zuvor nicht noch etwas ändert, freue ich mich schon auf das Urteil im September . Wird man sehen, welche Dilettanten unsere Regierung bei der Gesetzgebung beraten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Juli 18, 2008 Alle Hinweise auf Umweltschutz, Zersiedelung, Abbau von Subventionen sind ganz lustig zu lesen, haben aber nichts mit dem Thema zu tun. Wer die Umwelt schützen will, sollte lieber den maximalen Verbrauch von neu zugelassenen Fahrzeugen festlegen. Zumal die Pendlerpauschale nicht nur bei denjenigen gestrichen wurde, die tatsächlich die Umwelt "mehr" schädigen als andere. Auch ein Bahn-, Bus- oder Radfahrer erhält diese für die besagten ersten 20 km nicht mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grumel Juli 18, 2008 · bearbeitet Juli 18, 2008 von Grumel LOL. Achjo, das lol bezieht sich auf verfassungswidrig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dork Juli 18, 2008 @ Pendlerpauschale: Ich finde die Abschaffung richtig. Warum sollte man steuerlich begünstigt werden, wenn man der Allgemeinheit durch das notwendige Vorhalten der Infrastruktur sowieso schon auf der Tasche liegt? Die Leute werden nicht mehr durch sinnlose Anreizsysteme dazu getrieben, möglichst weit draußen ins Grüne zu ziehen, die Landschaft zu zersiedeln und noch mehr Verkehr zu erzeugen, als eigentlich notwendig wäre. Das aus meiner Stadtplanerbrille... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maush Juli 18, 2008 · bearbeitet Juli 18, 2008 von maush LOL. Achjo, das lol bezieht sich auf verfassungswidrig. schön, dass man dich so einfach zum Lachen bringen kann @ Pendlerpauschale: Ich finde die Abschaffung richtig. Warum sollte man steuerlich begünstigt werden, wenn man der Allgemeinheit durch das notwendige Vorhalten der Infrastruktur sowieso schon auf der Tasche liegt? Die Leute werden nicht mehr durch sinnlose Anreizsysteme dazu getrieben, möglichst weit draußen ins Grüne zu ziehen, die Landschaft zu zersiedeln und noch mehr Verkehr zu erzeugen, als eigentlich notwendig wäre. Das aus meiner Stadtplanerbrille... Genau diese Argumente meine ich. Damit wird die Diskussion vom eigentlichen Thema abgelenkt. Werbungskosten die eindeutig mit der Einkünfteerzielung im Zusammenhang stehen sind plötzlich privatsache. Und ganz nebenbei wird eingehämmert, dass das ja auch der Umwelt und den Städten gut tut. Hallo, hier in HH sind auch innerhalb der Stadt 20 km Arbeitsweg locker drinn. Außerdem, wie Faceman schon sagte, wieso ist denn auch der ÖPNV nicht mehr absetzbar? Klar kann man alles abschaffen, aber dann sind viel tiefgreifendere Reformen erforderlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 18, 2008 @Faceman: Wir reden aneinander vorbei. Mir ging es nicht darum, nachzuweisen, ob die Besteuerung von Kapitalgesellschaften gerecht oder ungerecht oder sonstwie ist. Meine GmbH habe ich lediglich als Beispiel dafür herangezogen, dass es keinen Sinn macht, die Besteuerungsregelungen zu vergleichen. Ich hätte das Beispiel nicht bringen sollen; es hat offenbar den Blick für das Wesentliche meines Argumentes verstellt. Steuergerechtigkeit ist ein Begriff, der gern von Politikern, Gerichten und Demagogen verwendet wird. Von den betroffenen Steuerzahlern natürlich auch. Ich wette aber mit Dir, dass es hier im Forum eine vierstellige Anzahl von unterschiedlichen Meinungen darüber gibt, was im Einzelnen darunter zu verstehen ist. Der Blickwinkel, aus dem heraus dieser Begriff verwendet wird, ist der des Betroffenen. Die Froschperspektive halt. Ich habe nichts dagegen, man kann so diskutieren. Ich habe mit meinem Post versucht, zu zeigen, dass es eine zweite Perspektive gibt: was wird mit bestimmten Regelungen denn erreicht? Welche incentives werden gesetzt? Wozu führt das? Dieser Blickwinkel ist eher einer von oben, der sich das Gesamtsystem ansieht. Um im Bild zu bleiben: das wäre dann eher die Storchperspektive . Und für diesen Blickwinkel ist es völlig gleichgültig, ob im Einzelfall die Besteuerungsgrundlage oder der Steuersatz oder die generelle Steuersystematik oder was auch immer Auslöser der Diskussion ist. Ich habe nichts dagegen, wenn weiter auch aus der Froschperspektive diskutiert wird. Das eignet sich übrigens gut für demagogische Proklamationen, wie man hier ja schon gesehen hat. Diese Diskussion wollte ich aber nie führen und ich werde mich auch weiterhin nicht daran beteiligen. Mir ging und geht es um die fatalen Lenkungswirkungen, die vom Wohnungstürprinzip ausgehen. Natürlich gibt es auch andere Regelungen, die eine fatale Lenkungswirkung haben (meinetwegen auch die unbeschränkte Abzugsfähigkeit von Geschäftswagen, aber daneben noch viele andere). Einige sind ja in den letzten Jahren auch abgeschafft oder beschränkt worden (steuerliche Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern zB oder von Bewirtungskosten im Ausland). Andere gibt es noch. Es hat aber keinen Sinn, die Einführung oder Beibehaltung von einzelnen solcher Regelungen mit dem Bestehen von anderen, ebenso fatalen zu begründen oder zu rechtfertigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maush Juli 18, 2008 Mir ging und geht es um die fatalen Lenkungswirkungen, die vom Wohnungstürprinzip ausgehen. Kann ich irgendwie nicht feststellen. HH platzt aus den Nähten und MVP verweist. Meinst Du wirklich, dass so viele ins Umland gezogen sind, weil sie sich über die Pendlerpauschale richtig abkassieren konnten? Natürlich sind die täglich in die Stadt ziehenden Blechlawinen nichts tolles. Aber es ist nunmal heute so, dass man nicht vor dem Werktor wohnt und das auch aus verschiedenen Gründen oft nicht möglich ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juli 18, 2008 @ Pendlerpauschale: Ich finde die Abschaffung richtig. Warum sollte man steuerlich begünstigt werden, wenn man der Allgemeinheit durch das notwendige Vorhalten der Infrastruktur sowieso schon auf der Tasche liegt? Die Leute werden nicht mehr durch sinnlose Anreizsysteme dazu getrieben, möglichst weit draußen ins Grüne zu ziehen, die Landschaft zu zersiedeln und noch mehr Verkehr zu erzeugen, als eigentlich notwendig wäre. Das aus meiner Stadtplanerbrille... Momentan werden sie dazu getrieben, weit (> 20 km) vor die Stadt zu ziehen. Bei großen Städten ist das sogar noch der Speckgürtel. Dann gibt es wieder Geld. Irgendwie unschlüssig diese faktische Unterscheidung nach Stadtgröße oder Stadtentfernung. Und: Wenn Dein Argument greifen soll, dann müsste die Pauschale ganz abgeschafft werden, da die jetzigen Profiteure die Infrastruktur noch mehr nutzen und noch mehr Verkehr verursachen - weil sie ja länger fahren. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dork Juli 18, 2008 Kann ich irgendwie nicht feststellen. HH platzt aus den Nähten und MVP verweist. Meinst Du wirklich, dass so viele ins Umland gezogen sind, weil sie sich über die Pendlerpauschale richtig abkassieren konnten? Natürlich sind die täglich in die Stadt ziehenden Blechlawinen nichts tolles. Aber es ist nunmal heute so, dass man nicht vor dem Werktor wohnt und das auch aus verschiedenen Gründen oft nicht möglich ist. Ja, es sollte evtl. mal ein Umdenken vollzogen werden. Deshalb sprach ich von einem "Anreizsystem". Wenn doch mein Arbeitsweg subventioniert wird, dann kann ich auch weiter weg ziehen, da mein persönliches tägliches Reisezeitbudget, dass ich in Kauf nehme, durch den technischen Fortschritt (Automobil, schnellerer ÖV) einen weiteren Arbeitsweg erlaubt. Mit welchem Recht sollte man auf eine Pendlerpauschale pochen? "Das war schon immer so und wird nie anders sein" lasse ich nicht gelten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maush Juli 18, 2008 Ja, es sollte evtl. mal ein Umdenken vollzogen werden. Deshalb sprach ich von einem "Anreizsystem". Wenn doch mein Arbeitsweg subventioniert wird, dann kann ich auch weiter weg ziehen, da mein persönliches tägliches Reisezeitbudget, dass ich in Kauf nehme, durch den technischen Fortschritt (Automobil, schnellerer ÖV) einen weiteren Arbeitsweg erlaubt. Mit welchem Recht sollte man auf eine Pendlerpauschale pochen? "Das war schon immer so und wird nie anders sein" lasse ich nicht gelten. Der Arbeitsweg wird nicht subventioniert, es sind Werbungskosten. Wenn ein Bauarbeiter seine Sicherheitsschuhe selbst bezahlen muss, spricht man ja auch nicht von Subventionen. Es ist auch kein Anreizsystem, sondern hat mit dem Nettoversteuerungsprinzip zu tun. Ich bin grundsätzlich deiner Meinung. Die Blechlawinen nerven mich auch. Aber das ist der total falsche Weg. Es ist nunmal so, dass einem die Arbeit heute nicht vor die Tür geflogen kommt. Und immer hinterher ziehen geht auch nicht. Bei uns ist es z.B. so, dass ich 35 km nach Norden fahre und meine Frau 18 km nach Süden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Juli 18, 2008 Es hat aber keinen Sinn, die Einführung oder Beibehaltung von einzelnen solcher Regelungen mit dem Bestehen von anderen, ebenso fatalen zu begründen oder zu rechtfertigen. Nöö, da reden wir überhaupt nicht aneinander vorbei, im Gegenteil. Da sind wir uns sogar einig. Nur im zietierten nicht. Denn natürlich macht das Sinn, einzelne Regelungen auf die Konsequentheit der Umsetzung in Bezug auf andere gleichartige Regelungen zu überprüfen. Und ja, dazu sind u.a. Gerichte und Rechtsexperten zuständig. Und ja, wenn ich die Absetzbarkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aufhebe, unterhöhle ich den Werbungskostenbegriff generell und stelle damit tendenziell und rechtsdogmatisch sämtliche Ausgaben, auch Betriebsausgaben diesbezüglich auf den Prüfstand. Der Gesetzgeber hat die verdammte Aufgabe, seine Rechtsansicht konsequent umzusetzen. Dies ist vom Gleichheitsgebot verlangt. Und wenn der AN die Fahrtkosten nicht absetzen kann, obwohl diese zur Erzielung von Einkünften dienen, ist auch nicht einzusehen, warum (im einfachsten Fall) Bewirtungen oder Werbeartikel absetzbar sein sollen, im weitesten Sinnse ist auch nicht einzusehen, warum überhaupt irgendwelche Ausgaben absetzbar sein sollten. Schliesslich dienen sie alle zur Erzielung von Einnahmen, auch Löhne, Rohstoffe, Mieten, Strom und andere Dinge. Nein, wie gesagt, wenn man solche Regelungen trifft, was ja durchaus berechtigt sein kann, dann zum einen konsequent für alle Einkunftsarten, dann muss man den Begriff der Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten neu definieren. Dann muss man aber auch den Mut haben, die Verwaltung zwischen nötigen und unnötigen Ausgaben entscheiden zu lassen und man muss den Mut haben, unser allseits geliebtes und wegen der Kompliziertheit gehasstes Steuersystem noch mehr zu verkomplizieren. Ich kann verstehen und nachvollziehen, wenn man meint die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien nicht beruflich veranlasst. Wer dies behauptet, der kann genauso behaupten, dass Mieten nicht betrieblich veranlasst sind, schliesslich kann man ja bauen, Abschreibungen für Computer sind nicht betrieblich veranlasst, schliesslich kann man ja einen Taschenrechner nehmen oder einen Abakus, Löhne sind nicht veranlasst, schliesslich kann man ja den Kram selber machen bzw. die Firma so klein werden lassen, dass die Arbeit nur noch für einen reicht, Stromkosten hätte man nicht, wenn man einen Dynamo an Fahrrad hängt uswusf. Klar ist das polemisch und völlig übertrieben. Aber genau so ist es übertrieben zu behaupten, dass Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz nicht durch die Einkünfte aus diesem bedingt sind. Wenn man wenigstens über diese Brücke gehen könnte, dann wäre schon viel geholfen. Dann kann man sich wenigsten über den Kern unterhalten. Und der heisst, was sind Betriebsausgaben und Werbungskosten und was nicht. Und dies nicht anhand von Beispielen diskutieren, sondern anhnand von "klaren" Definitionen. Und dann sieht man, wie schwierig und kompliziert jede Einschränkung zum klassischen Begriff der Werbungskosten eigentlich ist. Nochmal. Ich bin mit dir einig, dass es eine Menge unsinnige Abzugsmöglichkeiten gibt. Und ich bin mit dir einer Meinung, dass man über alle diese diskutieren kann. Aber bitte dann wirklich über alle und dann auch mit der Konsequenz, dass man am Werbungskostenbegriff herumdoktort und die Beurteilung über Sinnhaftigkeit und Angemessenheit von Kosten in die Hände der Verwaltung legt. Und das kann eigentlich nicht ernsthaft jemand wollen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghostkeeper Juli 19, 2008 Die Diskussion zur Pendlerpauschale hatten wir ja schon mal. Sinnigerweise könnten die Umzugsfanatiker ja mal darlegen - wieviel schulpflichtige Kinder sie haben, denn selbst ein Umzug von 50 km kann einen in ein anderes Bundesland mit völlig anderen Lehrplänen verschlagen. - wieviel Kinder im Vorschulalter sie haben, für die selbstverständlich überall ein Betreuungsplatz zu Verfügung steht. - welchen Job der Partner eigentlich hat, dass dieser am neuen Ort problemlos einen Job findet. - wieviele haben Wohneigentum (das man sich kein Wohneigentum anschaffen soll ist klar, wer macht sowas schon)? - wer ist über 30 ? Dann noch aller wieviel Jahre man denn so einen Umzug machen sollte. Wo die Mieten hingehen sollen, wenn wirklich alle Pendler in die Stadt zur Arbeit ziehen. Um einen Komiker aus einem Leserbrief zu zitieren, der in der teuren Innenstadt wohnt um zu Fuß zur Arbeit zu gehen, wieviel Prozent des BIP wird in Innenstädten erwirtschaftet ? Dort sitzen vor allem Banken . cu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oglippi Juli 22, 2008 Und wieder ein Stück an die EU verkauft! Im Sommer kriegt man in der Politik alles durch! http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0995.pdf Schlussvorschriften: § 98 Einschränkung von Grundrechten: Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt. Kaum zu glauben, was hier abgeht.. MfG oglippi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juli 22, 2008 · bearbeitet Juli 22, 2008 von el galleta Kaum zu glauben, was hier abgeht.. Ähm, wo ist das Problem? Die Nennung der betroffenen Grundrechte ist richtig, erforderlich und keinesfalls ungewöhnlich. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oglippi Juli 22, 2008 · bearbeitet Juli 22, 2008 von oglippi Ähm, wo ist das Problem? Die Nennung der betroffenen Grundrechte ist richtig, erforderlich und keinesfalls ungewöhnlich. saludos, el galleta ...werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt. <-deswegen!! Die Grundrechte werden nicht genant, sondern außer kraft gesetzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 22, 2008 ...werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt. <-deswegen!! Die Grundrechte werden nicht genant, sondern außer kraft gesetzt. Sie werden nicht ausser Kraft gesetzt, sondern sie werden eingeschränkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oglippi Juli 22, 2008 @Akaman Das ist für mich, in der Beziehung, das gleiche. Für was brauche ich ein Grundgesetz wenn ich bei bedarf daran rumfeilen kann? Wie so etwas auf lange Sicht endet, wenn man einmal damit anfängt, kann sich jeder vernünftige Mensch denken (oder in Geschichtsbüchern nachlesen). MfG oglippi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag