roadi April 15, 2008 schwere straftaten?? dass sich radler nicht oder selten an die verkehrsregeln halten ist bekannt, der typ scheints ja provoziert zu haben. finde dich geschichte recht lustig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Boersifant April 15, 2008 schwere straftaten?? (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ......... (1) Wer die Körperverletzung 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. ... (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. dass sich radler nicht oder selten an die verkehrsregeln halten ist bekannt, der typ scheintsja provoziert zu haben. finde dich geschichte recht lustig Verurteilen wollte ihn der Richter dennoch nicht. Es war eine Situation wie sie häufig passiert: Ein Autofahrer biegt rechts ab, ohne auf Radfahrer auf dem Radlweg zu achten. Der Angestellte Reinhard O. (52) fuhr korrekt auf dem Fahrradweg an der Hanauer Straße, als ihm der Händler Omied A. (22) mit seinem VW Golf in die Quere kam. Der Händler wollte ins Olympia-Einkaufszentrum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Boersifant April 16, 2008 Oberste US-Richter erklären Todesspritze für zulässig Washington - Die höchsten US-Richter wiesen eine Klage zweier Todeskandidaten aus dem US-Bundesstaat Kentucky ab und haben die Hinrichtung per Giftspritze per Grundsatzurteil für rechtens erklärt. Die beiden Kläger hatten unter Verweis auf den achten Verfassungszusatz, der "ungewöhnliche und grausame" Bestrafungen verbietet, gegen den Einsatz des Giftcocktails geklagt. Die Todesspritze verstoße allerdings nicht gegen die Verfassung, urteilten die Richter - mit einer klaren Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen. http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,547829,00.html Die höchsten US-Richter sind auch nur Schoßhündchen der Politik. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
parti April 16, 2008 http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,547829,00.html Die höchsten US-Richter sind auch nur Schoßhündchen der Politik. eigentlich richtig traurig sowas. but that's not my problem Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman April 16, 2008 ...aber sich über Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten aufregen....tss, tss... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Reigning Lorelai April 16, 2008 http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,547829,00.html Die höchsten US-Richter sind auch nur Schoßhündchen der Politik. Ich bekenne mich hier offen pro-Todesstrafe zu sein. Allerdings würde ich die Gesetze nicht so krass anwenden wie das oft in den USA im Sinne von "business as usual" getan wird. Für Kinderschänder im Speziellen und Vergewaltiger im Allgemeinen habe ich wenig bis kein Verständnis. Auch beim heimtükischen oder vorsetzlichen Mord würde ich die Todesstrafe zumindest nicht grundsätzlich ausschließen. Aber grundsätzlich auch nur wenn an der Strafe kein Zweifel besteht. Die Jury kann das selber oft nicht so richtig beurteilen und wird oft von rhetorisch brillianten Anwälten dupiert. Das vielleicht bekannteste Beispiel ist hier der O.J. Simpson-Prozeß aus den 90ern. Aber ich denke dieser Thread soll nicht in eine Diskussion "Für" und "Wider" Todesstrafe ausarten. Das wird zu nix führen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Drella April 16, 2008 Ich bekenne mich hier offen pro-Todesstrafe zu sein. du bist gegen menschenrechte? das hätte ich nciht gedacht... ich bin für harte strafen... für vergewaltiger, mörder, etc aber ich bin gegen todesstrafe. p.s.: noch ein thema mit streit potential. Aber ich denke dieser Thread soll nicht in eine Diskussion "Für" und "Wider" Todesstrafe ausarten. Das wird zu nix führen. ok, wir lassens besser. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Reigning Lorelai April 16, 2008 · bearbeitet April 16, 2008 von waynehynes nur kurz ohne dafür Zustimmung erwarten zu wollen: Es gab vor ein paar Jahren mal einen Kindervergewaltiger der auf das Dach des Gefängnisses geklettert war und der von dutzenden Beamten überredet werden musste wieder runterzukommen weil er sonst springen würde... für mich hätte es da folgende Alternativen gegeben. kein Interesse. Springen lassen! In der Nacht einfach draußen lassen (war glaub ich Winter) auf dem Dach. In der Früh sieht man schon was passiert ist Schuß in den Oberschenkel das er nach hinten umfällt und Bewegungsunfähig ist. Dann kann man ihn festnehmen und von mir aus noch verarzten und wieder in die Zelle stecken Mein Favorit: Schuß zwischen die Augen. Spart Steuergelder und der Mann ist für meine Standards entsprechend für seine Taten bestraft worden. Die Frage wäre - wenn wir sie diskutieren würden Profi - ob man Menschenrechte verlieren kann. Diese Frage beantworte ich mit "Ja" aber eben nur in wenigen Fällen wie die oben genannten. Gerne diskutiere ich das mit dir per PN aber ich find es schon krass dass du pauschal jemanden unterstellst er sei gegen Menschenrechte. Diese Argumentationstechnik gefällt mir gar nicht! Das ist polemisch! Gruß W.Hynes Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta April 17, 2008 Die Frage wäre ob man Menschenrechte verlieren kann. Ohne pro oder contra werten zu wollen: Das Problem ist, dass eine menschliche und damit fehlerbehaftete Instanz eine Entscheidung darüber treffen müsste. Schlimmer noch: "Die Politik" müsste die Kriterien dafür entwerfen. Auch wenn mir der Satz unsympathisch (weil ausgeleiert) ist: Aus geschichtlicher Erfahrung heraus neigt so etwas zum (politischen) Missbrauch. Vielleicht sogar aus aktueller Erfahrung: "unrechtmäßige Kämpfer"... saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Buzz April 17, 2008 *ironiemodusan* Wie wärs denn mit dem tibetischen Weg (Töten nicht erlaubt)? In jedes Bein einen Schuss und auf dem Dach liegen lassen. Den Rest erledigen dann die Götter (Wetter). *ironiemodusaus* Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
caspar April 17, 2008 · bearbeitet April 17, 2008 von caspar muy bien galleta Aber grundsätzlich auch nur wenn an der Strafe kein Zweifel besteht. el mismo wayne lo dijo EDIT: is irgendwie armselig, seine eigene gattung zu toeten...dann noch von willkuer abhaengig zu machen noch armseliger trotzdem bwunder ich irgendwie die henker, die das zeug dazu haben wenigstens eine loesung, deren wirksamkeit bzgl. rueckfall 100% is! es sei denn manglaubt an geister Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine April 17, 2008 Mal unterstellt, es gäbe Verbrechen mit denen man das Recht auf Leben verwirken würde, bezweifle ich dass man die Schuld eines Menschen mit hundertprozentiger Sicherheit feststellen kann. Über den ersten Punkt kann man sicherlich streiten, aber was ist mit dem zweiten Punkt? Es gibt in der Vergangenheit genügend Fälle von Justizirrtum, bei denen man Jahre oder Jahrzehnte später heraus fand, dass ein Urteil eben nicht richtig war. Abgesehen von dem dann nicht wieder gut zu machenden Unrecht, möchte ich auch nicht in der Haut eines Richters oder Henkers stecken, der an dem Vollzug eines solchen Todesurteils beteiligt war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Drella April 17, 2008 Mal unterstellt, es gäbe Verbrechen mit denen man das Recht auf Leben verwirken würde, bezweifle ich dass man die Schuld eines Menschen mit hundertprozentiger Sicherheit feststellen kann. Über den ersten Punkt kann man sicherlich streiten, aber was ist mit dem zweiten Punkt? Es gibt in der Vergangenheit genügend Fälle von Justizirrtum, bei denen man Jahre oder Jahrzehnte später heraus fand, dass ein Urteil eben nicht richtig war. Abgesehen von dem dann nicht wieder gut zu machenden Unrecht, möchte ich auch nicht in der Haut eines Richters oder Henkers stecken, der an dem Vollzug eines solchen Todesurteils beteiligt war. das ist eines der kern argumente gegen todesstrafe. man kann es nicht rückgängig machen oder eine entschädigung für eine falsche verurteilung zahlen. tot ist tot. und justizirrtümer wird es immer geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dork April 17, 2008 · bearbeitet April 17, 2008 von Dork Todesstrafe? Da beißt sich doch die Katz in den Schwanz... Derjenige, der den Tod eines anderen verantwortet, ist doch auch nicht besser, als ein Mörder. Vor allem, solange die Tat nicht bewiesen ist, ist es, so wie Profi und Sapine schreiben, eine echte Gradwanderung. Denn diejenigen, die ein falsches Urteil aussprachen, werden nach der Vollstreckung und Widerlegung des Urteils auch nicht hingerichtet (auch wenn sie "im Namen des Volkes" gesprochen haben). Es ist doch (leider) total krank und abartig, über das Wohl und Leben anderer Menschen urteilen zu müssen/wollen. Und vor allem in dieser Anonymität des Forums sich hinzustellen und die Verstümmelung oder den Tod anderer Menschen zu fordern, ist ebenso pervers, auch wenn die Tat bewiesen sei. Wohl zu viele schlechte Filme geguckt?! Mord mit dem Tod zu bestrafen ist von der Seitenlinie natürlich leicht einzufordern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta April 17, 2008 Und vor allem in dieser Anonymität des Forums sich hinzustellen und die Verstümmelung oder den Tod anderer Menschen zu fordern, ist ebenso pervers, auch wenn die Tat bewiesen sei. Wohl zu viele schlechte Filme geguckt?! Mord mit dem Tod zu bestrafen ist von der Seitenlinie natürlich leicht einzufordern. Harte Worte. Und m.E. unschlüssig. Was hat denn Anonymität oder die "Seitenlinie" damit zu tun? Wäre die Forderung nach Todesstrafe von "Spielern", also betroffenen Tätern oder Opfern (Angehörigen) sinnvoller? Argumente sind Argumente, auch anonym. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dork April 17, 2008 · bearbeitet April 17, 2008 von Dork Mit "Seitenlinie" meinte ich, dass Leute, denen so ein Unrecht (Mord an einem Verwandten o.ä.) wohlmöglich noch nie zu Teil wurde, sich hinstellen und die Todesstrafe fordern... Ich finde es kein schönes Thema, nur finde ich das drastische Rufen nach dem Auslöschen des Lebens ganz schön hart. My two cents... Habe sonst eig. auch eher extreme Meinungen, die eher von Nonkonformität geprägt sind. Aber dieses Thema find ich dann doch heikel... Edith: Wer würde eine Partei wählen, die auf dem Programmzettel "Einführung der Todesstrafe (trotz eventueller Justizirrtümer)" stehen hätte. Ich nicht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghostkeeper April 17, 2008 Der Dachspaziergang ist erst vor kurzem passiert. Gewundert hat mich daran nichts, Deutschland ist eben ein Staat, in dem Täterschutz über Opferschutz geht. Hier kriegt auch jeder Kinderschänder seine zweite Chanche, er hat ja seine Menschenrechte. Und die Rechte seiner potentiellen Opfer, scheiß drauf. Die von mir favorisierte Lösung wäre, die Energie dieser Gewalttäter auf die zu lenken, die sich vehement für deren Rechte einsetzen. Problem gelöst, Unschuldige sind nicht mehr betroffen - jeder kann nach seiner Fasson leben. cu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta April 17, 2008 Die von mir favorisierte Lösung wäre, die Energie dieser Gewalttäter auf die zu lenken, die sich vehement für deren Rechte einsetzen.Problem gelöst, Unschuldige sind nicht mehr betroffen - jeder kann nach seiner Fasson leben. Wer für die Rechte anderer eintritt, ist schuldig? Sehr merkwürdige Ansicht. @Dork Inhaltlich sind wir bzgl. der Todesstrafe einer Meinung, nur würde ich (theoretisch) gerade die von der Diskussion "ausschließen", die betroffen sind. Stichwort Objektivität. Wessen Kind zum Opfer wurde wird dem Täter sonstwas an den Hals wünschen - aber ob das objektiv gerechtfertigt wäre, bleibt offen. Nicht umsonst hat man sich hierzulande (und anderswo) dafür entschieden, in solchen Sachen Gerichte (und nicht die Opfer) nach vorgegebenen Regeln entscheiden zu lassen. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Boersifant April 17, 2008 · bearbeitet April 17, 2008 von Boersifant Ich bekenne mich hier offen pro-Todesstrafe zu sein. Allerdings würde ich die Gesetze nicht so krass anwenden wie das oft in den USA im Sinne von "business as usual" getan wird. Für Kinderschänder im Speziellen und Vergewaltiger im Allgemeinen habe ich wenig bis kein Verständnis. Auch beim heimtükischen oder vorsetzlichen Mord würde ich die Todesstrafe zumindest nicht grundsätzlich ausschließen. Aber grundsätzlich auch nur wenn an der Strafe kein Zweifel besteht. Die Jury kann das selber oft nicht so richtig beurteilen und wird oft von rhetorisch brillianten Anwälten dupiert. Das vielleicht bekannteste Beispiel ist hier der O.J. Simpson-Prozeß aus den 90ern. Aber ich denke dieser Thread soll nicht in eine Diskussion "Für" und "Wider" Todesstrafe ausarten. Das wird zu nix führen. Die Todesstrafe werde ich auch nicht diskutieren, weil organisierter Mord in einem stabilen Staat nicht diskussionswürdig ist. Mir ging es vor allem um das Urteil, was vollkommen lächerlich und eine Schande für ein Gericht ist. Es wurden in den USA schon Dutzende, wenn nicht Hunderte unschuldige Menschen hingerichtet und bei der Hinrichtung Verurteilte durch die "falsche" Anwendung gefoltert und nun sagt das höchste Gericht, dies sei keine grausame Form der Bestrafung. Das ist ein eindeutiges Meinung- oder Politikgefälligkeitsurteil, denn wenn die Bestrafung nicht grausam ist, wüsste ich gerne, welche es ist. Jedenfalls konnten sich die Nationalsozialisten etwas von den US-Amerikanern abschauen, denn die hatten eine Gaskammer ja schon vorher. Menschenrechte kann man übrigens nicht verlieren, dann wären es keine Menschenrechte, sondern von einer Instanz verleih- und entziehbare Rechte. Profis Kritik war also vollkommen berechtigt und mitnichten "polemisch". (Von der Schwierigkeit der Vereinbarkeit von ursprünglicher Menschenrechtserklärung und Strafvollzug im Allgemeinen mal abgesehen) Der Dachspaziergang ist erst vor kurzem passiert.Gewundert hat mich daran nichts, Deutschland ist eben ein Staat, in dem Täterschutz über Opferschutz geht. Es findet immer eine Abwägung statt und oft denke ich mir auch, dass das Strafrecht in Teilen zu locker angewendet wird. Man muss sich dann aber überlegen, was man für ein Wunschbild hat. Einen Staat wie Deutschland mit einer verschwindend geringen Anzahl an Morden, wenig Polizeigewalt und einer vergleichsweise niedrigen Inhaftierungsquote oder doch lieber einen Staat wie die USA, wo man jederzeit Opfer eines wildgewordenen Polizisten mit Taser oder schlimmeren werden kann? Oder Brasilien, wo Polizei und Drogenmafia sich tagtäglich Straßenschlachten liefern? Die Polizei hat als eine Aufgabe die Sicherheit zu gewährleisten. In dem Fall des Dachspaziergangs haben die Polizisten genau das getan, sie haben den Täter nicht entkommen lassen und niemand war in Gefahr. Ihn aber völlig grundlos zu erschießen hat mit Rechtsstaat absolut nichts zu tun und ist eher etwas für einen Wild West Streifen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Drella April 17, 2008 Die Todesstrafe werde ich auch nicht diskutieren, weil organisierter Mord in einem stabilen Staat nicht diskussionswürdig ist. Mir ging es vor allem um das Urteil, was vollkommen lächerlich und eine Schande für ein Gericht ist. Es wurden in den USA schon Dutzende, wenn nicht Hunderte unschuldige Menschen hingerichtet und bei der Hinrichtung Verurteilte durch die "falsche" Anwendung gefoltert und nun sagt das höchste Gericht, dies sei keine grausame Form der Bestrafung. Das ist ein eindeutiges Meinung- oder Politikgefälligkeitsurteil, denn wenn die Bestrafung nicht grausam ist, wüsste ich gerne, welche es ist. Jedenfalls konnten sich die Nationalsozialisten etwas von den US-Amerikanern abschauen, denn die hatten eine Gaskammer ja schon vorher. Menschenrechte kann man übrigens nicht verlieren, dann wären es keine Menschenrechte, sondern von einer Instanz verleih- und entziehbare Rechte. Profis Kritik war also vollkommen berechtigt und mitnichten "polemisch". (Von der Schwierigkeit der Vereinbarkeit von ursprünglicher Menschenrechtserklärung und Strafvollzug im Allgemeinen mal abgesehen) Es findet immer eine Abwägung statt und oft denke ich mir auch, dass das Strafrecht in Teilen zu locker angewendet wird. Man muss sich dann aber überlegen, was man für ein Wunschbild hat. Einen Staat wie Deutschland mit einer verschwindend geringen Anzahl an Morden, wenig Polizeigewalt und einer vergleichsweise niedrigen Inhaftierungsquote oder doch lieber einen Staat wie die USA, wo man jederzeit Opfer eines wildgewordenen Polizisten mit Taser oder schlimmeren werden kann? Oder Brasilien, wo Polizei und Drogenmafia sich tagtäglich Straßenschlachten liefern? Die Polizei hat als eine Aufgabe die Sicherheit zu gewährleisten. In dem Fall des Dachspaziergangs haben die Polizisten genau das getan, sie haben den Täter nicht entkommen lassen und niemand war in Gefahr. Ihn aber völlig grundlos zu erschießen hat mit Rechtsstaat absolut nichts zu tun und ist eher etwas für einen Wild West Streifen. wie ich sehe sind wir zum großen teil einer meinung. jedoch kann man seine menschenrecher, z.t. verlieren wenn man eine Straftat o.ä. begeht. - recht auf Privatsphäre - freie meinugsäußerung - recht auf freiheit und eigentum - uvm. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Reigning Lorelai April 17, 2008 Mal unterstellt, es gäbe Verbrechen mit denen man das Recht auf Leben verwirken würde, bezweifle ich dass man die Schuld eines Menschen mit hundertprozentiger Sicherheit feststellen kann. Über den ersten Punkt kann man sicherlich streiten, aber was ist mit dem zweiten Punkt? Es gibt in der Vergangenheit genügend Fälle von Justizirrtum, bei denen man Jahre oder Jahrzehnte später heraus fand, dass ein Urteil eben nicht richtig war. Abgesehen von dem dann nicht wieder gut zu machenden Unrecht, möchte ich auch nicht in der Haut eines Richters oder Henkers stecken, der an dem Vollzug eines solchen Todesurteils beteiligt war. Gott sei Dank hat man bei Kinderschändern keine DNS-Tests die das eindeutig belegen. Ich rate nochmal meinen Beitrag genau zu lesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine April 17, 2008 Gott sei Dank hat man bei Kinderschändern keine DNS-Tests die das eindeutig belegen. Ich rate nochmal meinen Beitrag genau zu lesen. Auch ein DNS Test bringt keine 100%. Eine absolute Sicherheit gibt es nicht, auch wenn nach menschlichem Ermessen kein vernünftiger Zweifel besteht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta April 17, 2008 Gott sei Dank hat man bei Kinderschändern keine DNS-Tests die das eindeutig belegen. Ich rate nochmal meinen Beitrag genau zu lesen. Immer wieder gern genommenes Beispiel aus dem Alltag: Die Ex sagt: "Er hat sich am Kind vergriffen." Das Kind sagt (nach langer psychologisch "wertvoller" Befragung): "Ja, Papa hat mich angefasst." Jener sagt: ... Nix DNS. Ebenso andere länger zurück liegende Fälle: Nix DNS. Konsequenz wäre bei gleicher Tat: Bestrafung (im Falle Schuldspruch) nach Beweismittel: 1. DNS = Tod (weil Irrtum ausgeschlossen) 2. nix DNS = Knast (weil Irrtum möglich) Kommt mir spanisch vor, sozusagen. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Drella April 17, 2008 Zeit, die Todesstrafe zu töten? http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA...tml?rss_aktuell Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghostkeeper April 17, 2008 Wer für die Rechte anderer eintritt, ist schuldig? Sehr merkwürdige Ansicht. Wo bitte habe ich das geschrieben ???? Wenn ein hochqualifizierter Psychoheini meint, dass der Kinderschänder wieder unter Leute darf (wieviel aktuelle Fälle gab es die letzten fünf Jahre ??????) soll er bitte sein Kind bereithalten, beim Vergewaltiger seine Frau usw. Natürlich sind die unschuldig, aber die Anderen sind noch unschuldiger und so trifft es wenigstens einen mit, der es verdient. In dem Fall des Dachspaziergangs haben die Polizisten genau das getan, sie haben den Täter nicht entkommen lassen und niemand war in Gefahr. Sehr schönes Podium, psychologisch wertvoll - besonders für sein Opfer. Hier würde meine Vorstellungen greifen, lasst seine Tochter und ihn das durchmachen wenn er das in Ordnung findet. Immer wieder gern genommenes Beispiel aus dem Alltag:Die Ex sagt: "Er hat sich am Kind vergriffen." Das ist ja mal echt das wahre Leben. Wobei hier die Wahrscheinlichkeit eines Racheaktes bei 0,00000007875% liegt. Hatten wir massenhaft, die Fälle. Echte mit Todesfall der Kinder eigentlich weniger. cu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag