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Buffet.Jr.

Bank in Österreich

Empfohlene Beiträge

Buffet.Jr.

Servus,

 

ich bin am Donnerstag in Wien. Ich, als Deutscher, möchte mir bei der Gelegenheit ein Konto bei einer öst. Bank eröffnen, was ich online von hier führen kann. Es sollte am besten ein gebührenfreies Girokonto sein und event. günstige Depotkonditionen vorweisen. Kenne mich aber in der Bankenlandschaft bei unseren Nachbarn nicht aus:

 

- Welche Filialbank hat gute Konditionen?

 

- Gibt es irgendetwas was ich bei der Kontoeröffnung bedenken sollte?

 

 

Danke im vorab!

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Zino

Die örtlichen Raiffeisenbanken sind recht ordentlich. Tagesgeldkonten haben eine geringere Verzinsung, als in Deutschland. Du musst in Deutschland versteuern, sofern du mehr als die Hälfte des Jahres dort lebst.

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Raccoon
Du musst in Deutschland versteuern, sofern du mehr als die Hälfte des Jahres dort lebst.

Oder einen Wohnsitz dort hat, d.h. ein Aufenthalt von mehr als 6 Monaten ist nicht unbedingt noetig, um in Deutschland unbeschraenkt steuerpflichtig zu sein.

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pauku1
Es sollte am besten ein gebührenfreies Girokonto sein und event. günstige Depotkonditionen vorweisen.

 

... da suchst du im falschen Land...

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Buffet.Jr.

Aha, Raiffeisen.

 

Danke!

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eport

Hab mein Geld aufgeteilt auf Oberbank und Sparkasse.

Sparkasse durchaus überall vertreten Oberbank eher regional im Zentralrausm. Kann dir nur empfehlen die verschiedenste Angebote inzuholen und die Angebote gegenseitig zu drücken. funktioniert perfekt.

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IefTina

www.modern-banking.at hat eine Übersicht.

www.easybank.at hat/hatte? kostenloses Giro.

 

Die Gebühren sind in Österreich durch die Bank höher als in DE.

 

Ein Vorteil: EC-Karte ist im Euro-Raum kostenlos an jedem Automaten nutzbar.

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Norica
· bearbeitet von Norica
Die Gebühren sind in Österreich durch die Bank höher als in DE.

Bezogen auf ein Konto bei einer Bank halte ich das für ein Gerücht.

Während sich deutsche Banken weigern, überhaupt in Verhandlungen mit Kunden (jedenfalls mit mir :blushing: ) einzutreten, kann man wie oben schon bemerkt in AT die Institute durch günstigere Angebote der Mitbewerber zum Entgegenkommen bewegen.

 

Oder einen Wohnsitz dort hat, d.h. ein Aufenthalt von mehr als 6 Monaten ist nicht unbedingt noetig, um in Deutschland unbeschraenkt steuerpflichtig zu sein.

M.E. stimmt das nicht. Es kommt darauf an, wo Du den 'Lebensmittelpunkt' hast. Außerdem hast Du als Deutscher ein Recht auf einen Wohnsitz in D. Aber vielleicht hat sich da ja was geändert?

 

 

 

Gruß

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eurofetischist

mach mal einen ausflug ins kleinwalsertal, http://www.kleinwalsertal.com/ reizvolle gegend und sehr sehr hohe bankendichte :- , ein casino gibts dort auch.

 

bregenz ist auch ne gute adresse, ebenfalls mit casino und vielen banken.

 

für österreichische verhältnisse günstige konditionen www.direktanlage.at mit filiale in bregenz.

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boRn
M.E. stimmt das nicht. Es kommt darauf an, wo Du den 'Lebensmittelpunkt' hast. Außerdem hast Du als Deutscher ein Recht auf einen Wohnsitz in D. Aber vielleicht hat sich da ja was geändert?

Nein, § 1 Abs. 1 EStG sagt, dass du dann unbeschr. ESt-pflichtig bist, wenn du einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in DE hast. Also wie Racoon geschrieben hat. Lebensmittelpunkt ist hier völlig egal. Was ein Wohnsitz ist sagt § 8 AO.

 

mfg

Chris

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peter378

Für Tagesgeld hat glaub ich www.livebank.at am meisten Zinsen (4,28%) -> kann man per Post eröffnen.

Girokonto gibts fast keine kostenlosen, ausser für Studenten

glaub 1 einziger Anbieter gibts mittlerweile aber doch.. nur fällt mir der Name nicht ein.. ist irgendwas Richtung Citibank (???) oder so

Aktiendepots gibts keine besonders günstigen - habe mein Fondsdepot und jetzt auch bald mein Aktiendepot deswegen in Deutschland eröffnet

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Norica
Nein, § 1 Abs. 1 EStG sagt, dass du dann unbeschr. ESt-pflichtig bist, wenn du einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in DE hast. Also wie Racoon geschrieben hat. Lebensmittelpunkt ist hier völlig egal. Was ein Wohnsitz ist sagt § 8 AO.

 

mfg

Chris

OK, wieder was gelernt. Ist zwar OT aber was sind eigentlich Umstände "...die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und nutzen wird (§ 8 der Abgabenordnung --AO 1977--). " ???

 

Das ganze wird aber auf den TO eh nicht zutreffen, er ist ja sowieso unbeschränkt steuerpflichtig in D.

 

 

 

Gruß

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boRn
· bearbeitet von boRn
OK, wieder was gelernt. Ist zwar OT aber was sind eigentlich Umstände "...die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und nutzen wird (§ 8 der Abgabenordnung --AO 1977--). " ??

Dazu sehr ausführlich: "AEAO zu § 8 AO" und "AEAO vor §§ 8, 9 AO" (das ist der sog. Anwendungserlass zur Abgabenordnung) siehe HIER ab Seite 3

 

mfg

Chris

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Norica

@boRn

 

Danke!

 

 

 

 

Gruß

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IefTina
Nein, § 1 Abs. 1 EStG sagt, dass du dann unbeschr. ESt-pflichtig bist, wenn du einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in DE hast. Also wie Racoon geschrieben hat. Lebensmittelpunkt ist hier völlig egal. Was ein Wohnsitz ist sagt § 8 AO.

 

mfg

Chris

 

 

Vorsicht, vorsicht - der Lebensmittelpunkt ist sehr wohl eine bedeutende Grösse, wenn das Finanzamt sich um das Besteuerungsrecht laut Doppelbesteuerungsabkommen bemüht.

Wohnsitz heisst du hast eine Wohnung/Haus angemietet oder das eigene nicht vermietet - bist also Chef im Haushalt.

Gewöhnlicher Aufenthalt ist alles andere das 'frei zugänglich' ist, z.B. Wohnsitz der Eltern, Freundin, Untermiet-Zimmer, etc.

 

Ein Beispiel habe ich neulich gelesen: ein Pilot auf der Strecke Frankfurt - Dubai hat sich in Dubai eine Wohnung gekauft, seine eigene in Frankfurt an seine Freundin übertragen und seinen Wohnistz somit aufgegeben. Das deutsche Finanzamt hat ihn dennoch als voll steuerpflichtig eingeschätzt, denn seine Flüge nach Dubai sind regelmässig von Frankfurt ausgegangen - das FA hat also eingeschätzt, dass sein Lebensmittelpunkt nach-wie-vor bei seiner Freundin war.

 

Unangenehm, aber wie so oft mit der Steuer ist die Glaubhaftigkeit entscheidend - und die geht über den Lebensmittelpunkt.

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boRn

Das Gesetz sieht vor, dass eine Person auch immer nur einen gewöhnlichen Aufenthalt auf der ganzen Welt innehaben kann, wenn der Wohnsitz zu verneinen ist (Entweder er ist halt da mehr, oder dort mehr...). Das ist dann also quasi ein "Lebensmittelpunkt", diesen Begriff kennt das Gesetz in diesem Zusammenhang aber nicht und ist auch nicht deckungsgleich mit dem Lebensmittelpunkt aus bspw. Fragestellungen bei der Entfernungspauschale.

 

Deshalb meine Argumentation.

 

mfg

Chris

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Raccoon

Um 100% vor dem dt. FA sicher zu sein muesste man alle Bruecken abbrechen, d.h. alle Vereinsmitgliedschaften kuendigen, alle Konten/Depots in Deutschland aufloesen, alle Besitztuemer verkaufen usw. und am besten gleich noch die dt. Staatsbuergerschaft aufgeben. :D

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esgt1
· bearbeitet von esgt1

Hi

 

ich würde Dir: www.bankdirekt.at empfehlen

 

...gehört zur oberösterreichischen Raiffeisengruppe

 

...bin seit mehreren Jahren dabei >gutes Service und Konditionen

 

bei Interesse kann ich Dich vermitteln, ich bekomme dann 30.- gutgeschrieben

 

Grüsse

 

esgt1

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