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Laser12

danke für die Info

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wpf-leser
vor 7 Stunden von lswfma:

Mein Überweisungslimit (Einzelkonto) konnte ich problemlos über das Kontaktformular erhöhen lassen.

Das geht übrigens (wie bei anderen Banken) auch einfach über die Weboberfläche (Reiter "Services") und damit vmtl. aufwandsoptimiert für alle Beteiligten. :)

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Laser12

So ganz einfach ist das mit der Weboberfläche nicht unbedingt. Insbesondere dann, wenn man nur auf Kleckerbeträge hochsetzen kann. Bei der Commerzbank durfte ich gerade die Erfahrung machen, dass 3 Personen im Schalterbereich keine Ahnung hatten und man online nur auf 15.000€ selber hochsetzen kann. Per Post an die Filiale kann man bis 100.000,-€ hochsetzen. Damit kann man wenigstens arbeiten.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Frisch im Postfach angekommen: Man wünscht die aktive Zustimmung zu "aktuellen Preisen und Bedingungen".

 

Das Ganze gleich (wie erwartet - was will man auch sonst machen?) hinterlegt mit sanften Trennungsandrohungen für den Fall, dass das nicht passiert.

Das neue PLV soll zum 01.10. inkrafttreten.

 

Vollkommen überraschend soll allerdings das Girokonto für diejenigen, die rechtzeitig (meint: vor dem 27.01.) eingestiegen waren, komplett kostenlos bleiben.:yahoo:

Beim genaueren Hinschauen habe ich auch nichts gefunden, was sich an für mich relevanten Dingen verschlechtert hätte.:news:

Beim noch genaueren Hinschauen fällt mir auf: "Stand 27. Januar 2021".:dumb:

Kommt mir fast vor wie ein Testlauf der neuen Routine zum Einholen der Zustimmung... :huh:

 

Und:

Beim nochmaligen Lesen der Email fällt mir der orange eingerahmte Kasten mit einem ganzen Satz in Fettdruck auf:

Zitat

WICHTIG: Die aktuellen Preise, zu denen Ihre Zustimmung erforderlich ist, entsprechen unverändert dem Ihnen zuletzt mitgeteilten Stand.

Plötzlich wird mir die Bedeutung der "aktuellen" Preise und Bedingungen klar...

Viel Lärm um nichts, wie mir scheint...:shit:

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Lugano

Die "aktuellen" Preise müssen aber nicht der neuen Rechtsprechung entsprechen. Insofern würde ich mir eine Zustimmung gut überlegen.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor 22 Minuten von Lugano:

Insofern würde ich mir eine Zustimmung gut überlegen.

Das hatten wir in anderen Fäden schon. Meine Standardantwort: Die Zustimmungspflicht setzt nicht das Kündigungsrecht außer Kraft.

 

Klar sollte man sich das anschauen bzw. werde ich vmtl. immer spät zustimmen und die öffentlichen Diskussionen zu den jeweiligen Dokumenten aufmerksam begleiten. Das Risiko einer Kündigung sollte man aber nicht aus dem Blick verlieren. Am Ende ist es auch so, dass in der Vergangenheit automatisch eine Zustimmung angenommen wurde, über die sich nun nur aufgrund des Urteils die halbe Welt Gedanken macht - weil sie aktiv gegeben werden muss. Eine andere Bedeutung hat sie aber nicht. Da entbehrt das Verhalten mMn. einiger Logik.

 

Für den Fall, dass die Preise nicht aktueller Rechtssprechung entsprechen, war man früher vielleicht auf den ersten Blick besser dran. Aber auf den zweiten Blick - ungültig ist ungültig, oder?

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morini
· bearbeitet von morini

Ich habe ein ähnliches Schreiben per Post erhalten und überlege gerade, ob man auf diesem Wege in Zukunft Negativzinsen für Bestandskunden auch bei Guthaben von weniger als 100.000€ etablieren möchte.

 

Ich gehe übrigens davon aus, dass die Geschäftsbeziehung nicht fortgeführt wird, wenn man nicht zustimmt.

 

Da die Norisbank genau wie die Postbank eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutschen Bank ist, würde mich ohnehin nichts mehr wundern....

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Livesey
vor 2 Stunden von morini:

Ich habe ein ähnliches Schreiben per Post erhalten und überlege gerade, ob man auf diesem Wege in Zukunft Negativzinsen für Bestandskunden auch bei Guthaben von weniger als 100.000€ etablieren möchte.

Ich finde es sehr merkwürdig - ich hab heute auch den Brief bekommen (von der Deutschen Bank) und in der Vereinbarung wird gleich ein Freibetrag von 100.000€ vereinbart.

Keine Ahnung, ob sie dann später dann jedes Mal eine neue Vereinbarung für einen niedrigeren Freibetrag rumschicken wollen oder ob sie hoffen, das schon aufgrund der Vereinbarung zu dürfen.

Ich bin dort nichtmal über 100k und gespannt, ob sie lieber kündigen als nachzurechnen ob sich das lohnt.

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morini
· bearbeitet von morini

Irgendwie ist man jetzt in der Zwickmühle. Wenn man die Zustimmung verweigert und infolgedessen die Kündigung erhält, verliert man ein weiteres Konto, auf das keine Negativzinsen erhoben werden. Die Luft wird leider immer dünner, und ich weiß jetzt auch nicht so recht, was ich machen soll.

 

Ein Freibetrag von 100.000 € hört sich erstmal sehr gut an, aber ich bezweifle, dass es auf Dauer dabei bleiben wird.

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bondholder

Ich sehe da keine Zwickmühle:

Die Bank kann sowieso immer ohne Begründung kündigen und wird es in diesem Fall mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich tun. (Ausnahme: Die Kundenbeziehung ist insgesamt betrachtet für die Bank extrem profitabel.)

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morini
vor 1 Minute von bondholder:

Ich sehe da keine Zwickmühle:

Die Bank kann sowieso immer ohne Begründung kündigen und wird es in diesem Fall mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich tun. (Ausnahme: Die Kundenbeziehung ist insgesamt betrachtet für die Bank extrem profitabel.)

 

Heißt das, du würdest auf das Schreiben gar nicht erst reagieren, wenn du das Konto zum jetzigen Zeitpunkt nicht aktiv nutzen würdest?

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Nachdenklich
vor 2 Stunden von morini:

Die Luft wird leider immer dünner, und ich weiß jetzt auch nicht so recht, was ich machen soll.

 

Wenn Dir nichts vernünftigeres einfällt: WKN   A0RPWH

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morini
· bearbeitet von morini
vor 10 Minuten von Nachdenklich:

 

Wenn Dir nichts vernünftigeres einfällt: WKN   A0RPWH

 

Es geht dabei nur um den Geldbetrag, den ich möglichst risikofrei anlegen möchte, und da kämen Aktien-ETFs nicht infrage, wobei das sicherlich ein interessanter ETF ist.

 

Momentan gibt es ja noch mehrere Banken, die keine Negativzinsen erheben, z.B. Autobanken.

Dennoch ist die Norisbank eine Bank, auf die ich eventuell mal gerne zugegriffen hätte, um Geld zwischenzuparken....

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wpf-leser
vor 9 Stunden von bondholder:

Die Bank kann sowieso immer ohne Begründung kündigen und wird es in diesem Fall mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich tun. (Ausnahme: Die Kundenbeziehung ist insgesamt betrachtet für die Bank extrem profitabel.)

Zustimmung.

Zusätzlich dürfte die Ausnahme kaum praktische Relevanz besitzen.

So profitabel, dass es sich bei heutigen Strukturen lohnt, Kunden auf Grundlage unterschiedlicher PLVe, AGB, sonstiger Bedingungen zu betreuen, kann man eigentlich kaum sein. :thumbsup:

 

vor 9 Stunden von morini:

Irgendwie ist man jetzt in der Zwickmühle. Wenn man die Zustimmung verweigert und infolgedessen die Kündigung erhält, verliert man ein weiteres Konto, auf das keine Negativzinsen erhoben werden.

Früher war das bei Verweigerung der Zustimmung zu Änderungen der Bedingungen aber auch nicht anders, oder?

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 5 Stunden von wpf-leser:

Früher war das bei Verweigerung der Zustimmung zu Änderungen der Bedingungen aber auch nicht anders, oder?

Früher hätten die Kunden der Änderung explizit widersprechen müssen – was nur sehr wenige getan haben.

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wpf-leser

@bondholder

Das ist an sich zwar richtig, hat aber mit der Frage nichts zu tun. Ich schätze nicht, dass man ohne Zustimmung zu Änderungen (egal ob implizit oder explizit) sein Konto hat behalten dürfen...

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 5 Minuten von wpf-leser:

@bondholder

Das ist an sich zwar richtig, hat aber mit der Frage nichts zu tun. Ich schätze nicht, dass man ohne Zustimmung zu Änderungen (egal ob implizit oder explizit) sein Konto hat behalten dürfen...

Selbstverständlich macht es für die Bank einen großen Unterschied, ob bei Kunden, die überhaupt keine Rückmeldung geben, das Schweigen automatisch als Zustimmung gewertet werden kann oder nicht.

Nach der aktuellen Rechtsprechung muß sich die Bank dann entscheiden, ob sie die Kundenbeziehung zu den alten Konditionen weiter führen will oder kündigt.

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wpf-leser

@bondholder

Das ist an sich zwar richtig, hat aber... :unsure:

 

---

Ich finde es interessant, dass manche Benutzer per Post, andere per Email informiert wurden.

Gibt es hier ein System?

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Gast230310

Ist die norisbank an sich noch empfehlenswert für ein Girokonto?

(Im Endeffekt ist es die online Variante der Deutschen Bank?)

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kariya
vor einer Stunde von Phalanx:

Ist die norisbank an sich noch empfehlenswert für ein Girokonto?

Ich habe eines (bei Eröffnung noch bedingungslos kostenfrei) und kann im Grunde nicht klagen. Dauert alles etwas länger, so werden Aufträge immer erst am Folgetag gebucht. Ich nutze es nur für die kostenlose Möglichkeit von Bareinzahlungen an DB Automaten.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
Am 27.9.2021 um 18:11 von Phalanx:

Ist die norisbank an sich noch empfehlenswert für ein Girokonto?

Würde auch sagen: Ja. Wenn du nicht mehr als ein Girokonto (und dieses - weil neue Bank - "aus den Augen, aus dem Sinn" sein soll) dort (spätes Edit: brauchst), ist das ok. Schmankerl (siehe kariya) ist die bis dato kostenfreie Bargeldeinzahlung.

 

Zwei Punkte gibt es zu beachten:

- Dokumente regelmäßig abholen / lesen (sonst: Postversand gegen Porto -> kann man auch als Vorteil sehen, wenn man das gerne möchte)

- Kostenfrei nur noch bei Geldeingang in ausreichender Höhe (Neukunden)

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Gast230310
· bearbeitet von Phalanx
Am 29.9.2021 um 12:18 von wpf-leser:

Würde auch sagen: Ja. Wenn du nicht mehr als ein Girokonto (und dieses - weil neue Bank - "aus den Augen, aus dem Sinn" sein soll) dort, ist das ok. Schmankerl (siehe kariya) ist die bis dato kostenfreie Bargeldeinzahlung.

 

Zwei Punkte gibt es zu beachten:

- Dokumente regelmäßig abholen / lesen (sonst: Postversand gegen Porto -> kann man auch als Vorteil sehen, wenn man das gerne möchte)

- Kostenfrei nur noch bei Geldeingang in ausreichender Höhe (Neukunden)

Danke für den Hinweis.

Dann passt es ideal zu mir, denn ich finde vor allem die Zugehörigkeit zur Deutschen Bank sehr gut.(Die baut zwar auch Filialen ab, aber in etwas größeren Städten bleibt sie vorhanden.)

Hatte erst gedacht, dass ich mein Sparkassen-Konto behalten sollte. Jedoch nutze ich die Bargeldeinzahlungsmöglichkeit maximal 2-3 Mal im Jahr, da kann ich den Vorgang lieber gleich mit einer Fahrt in die Stadt verbinden. Ansonsten bin ich sowieso rein digital unterwegs mit meinem Nutzungsverhalten.

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Belgien

Norisbank bleibt defizitär und ist ein Sanierungsfall, den die Mutter DeuBa nicht angehen mag:

 

https://finanz-szene.de/digital-banking/deutsche-bank-haelt-norisbank-fuer-sanierungsreif-scheut-aber-die-kosten/

 

Zitat

Die Deutsche Bank hält ihre defizitäre Tochter Norisbank für dringend renovierungsbedürftig – scheut aber die hierfür notwendigen Investitionen. So heißt es im dieser Tage vorgelegten Geschäftsbericht der Direktbank für 2020, die Mutter habe bereits vor zwei Jahren „ein Projekt initiiert, um die Norisbank perspektivisch zu einem stark wachsenden Anbieter […] zu entwickeln“. Dafür sei aber eine „tiefgreifende Transformation“ erforderlich, die „alle Bereiche grundlegend […] umfasst und signifikante Investitionen in den Umbau der Bank erfordert“. Aufgrund der „besonderen ökonomischen Herausforderungen im Kontext der COVID19-Krise“ sei die Umsetzung dieser Strategie allerdings „verschoben“ worden.

 

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wpf-leser

Jetzt ist es so weit, ab 01.07. sollen die Neukundenregeln für Bestandskunden übernommen werden:

Zitat

Einführung eines monatlichen Kontoführungsentgeltes
Weiterhin kostenlose Kontoführung ab einem monatlichen Geldeingang von 500 Euro und generell bei Kunden unter 21 Jahren

 

[...]

 

Was heißt das für Sie?

Ab dem 1. Juli 2022 berechnen wir ein monatliches Kontoführungsentgelt von 3,90 Euro. Dieses Entgelt wird Ihrem Top-Girokonto jeweils zum Quartalsende belastet. Die gute Nachricht: Für die meisten unserer Kunden ändert sich NICHTS! Bei einem monatlichen Geldeingang von in Summe ab 500,00 Euro (z.B. Lohn, Gehalt, Rente, Bafög) berechnen wir Ihnen für Ihr Top-Girokonto weiterhin kein Kontoführungsentgelt für den betreffenden Monat. Die weiteren bestehenden Unterkonten Ihres Top-Girokontos führen wir unabhängig von der Höhe der Geldeingänge weiterhin ohne monatliches Kontoführungsentgelt – solange das Top-Girokonto besteht.
 

Auch Kunden unter 21 Jahren berechnen wir, unabhängig von der Höhe der Geldeingänge, kein Kontoführungsentgelt. Dies gilt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, danach wird das monatliche Entgelt in Höhe von 3,90 Euro für das Top-Girokonto berechnet, sofern kein monatlicher Geldeingang in Höhe von mindestens 500,00 Euro auf dem Konto erfolgt.

[...]

Quelle: Kundenemail, Hervorhebung durch mich.

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