skeletor September 22, 2007 Hallo, Viele interessante Aktien wie z.b. die Deutsche Bank oder Allianz sind Namensaktien. Ich habe ein Depot bei der DAB und jetzt neu bei Cortal Consors. Bei der DAB wird beim Kauf von Namensaktien eine extra Gebühr in Höhe von 0,58 verlangt, bei Cortal Consors 1,95. bei CC ist das schon happig. Jetzt habe ich mal nachgefragt wie man diese Gebühr umgehen kann. Bei Cortal Consors sagten die das ich die Eintragung ins Aktienregister verhindern kann mit einem Antrag bei CC. Der Nachteil sei "nur" das ich kein Anspruch auf die Hauptversammlung habe, mehr eigentlich nicht. Aber ich würde als Stuttgarter eh nur bei Daimler auf die HV gehen. Was meint ihr zu dem Thema, sollte ich vor dem Kauf den Antrag auf Befreiung stellen ? skeletor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
valueseeker September 22, 2007 ja wenn dir die 2 euro so wichtig sind... das kannst du wohl nur selber entscheiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghost_69 September 23, 2007 Hallo, Viele interessante Aktien wie z.b. die Deutsche Bank oder Allianz sind Namensaktien. Ich habe ein Depot bei der DAB und jetzt neu bei Cortal Consors. Bei der DAB wird beim Kauf von Namensaktien eine extra Gebühr in Höhe von 0,58 verlangt, bei Cortal Consors 1,95. bei CC ist das schon happig. Jetzt habe ich mal nachgefragt wie man diese Gebühr umgehen kann. Bei Cortal Consors sagten die das ich die Eintragung ins Aktienregister verhindern kann mit einem Antrag bei CC. Der Nachteil sei "nur" das ich kein Anspruch auf die Hauptversammlung habe, mehr eigentlich nicht. Aber ich würde als Stuttgarter eh nur bei Daimler auf die HV gehen. Was meint ihr zu dem Thema, sollte ich vor dem Kauf den Antrag auf Befreiung stellen ? skeletor Hallo Skeletor Das ist doch nur einmalig oder muss am je Anteil diese Gebühr zahlen ? Das heißet wenn ich ... Deutsche Bank Aktien kaufen möchte/würde, sagen wie 100 Stück á 91,75 = 9175 plus 1,95 dann wäre das ok, aber wenn ich die je Anteil zahlen müßte wäre dies nicht ok. Für die Hauptversammlungen wäre ich eh zu weit vom Schuß weg. Ghost_69 :-" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
skeletor September 23, 2007 Hallo Skeletor Das ist doch nur einmalig oder muss am je Anteil diese Gebühr zahlen ? Das heißet wenn ich ... Deutsche Bank Aktien kaufen möchte/würde, sagen wie 100 Stück á 91,75 = 9175 plus 1,95 dann wäre das ok, aber wenn ich die je Anteil zahlen müßte wäre dies nicht ok. Für die Hauptversammlungen wäre ich eh zu weit vom Schuß weg. Ghost_69 :-" Diese Gebühr ist nur einmalig beim Kauf zu zahlen, nicht für jeden Anteil. Dein Beispiel ist aber mit 9175 schon sehr hoch, das kann ich nicht ausgeben für eine Aktien. Ich kaufe wenn schon immer um die 1500 - 2500 Aktien. Trotzdem bleibt die Frage ob man ins Aktienregister eingetragen werden muss, nur wegen der Hauptversammlung ? skeletor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
skeletor September 23, 2007 FTD-Börsen-Glossar Namensaktie Aktie zum Glossar..., die auf den Namen des Besitzers lautet. Hierzu führt die Gesellschaft zum Glossar... ein Aktienbuch zum Glossar.... In diesem müssen alle Angaben des Aktionärs zum Glossar... enthalten sein. Nur wer im Aktienbuch eingetragen ist, kann auch die Rechte eines Aktionärs wahrnehmen. In Japan und den USA sind Namensaktien üblich, in Deutschland waren es zunächst vor allem Versicherungsaktien, die als Namensaktien emittiert zum Glossar... wurden, mittlerweile ist ein regelrechter Trend bei Dax zum Glossar...-Titeln zu beobachten. Die Unternehmen können die Kommunikation mit ihren Aktionären effektiver gestalten, schließlich bekommen sie alle erforderlichen Daten. Jeder, der auch nur eine einzige Aktie besitzt, hat das Recht, das Aktienbuch einzusehen. Ein Missbrauch ist daher nicht völlig ausgeschlossen. Selbst das Finanzamt könnte sich auf diesem Weg Informationen beschaffen, an die die Finanzverwaltung sonst nicht so leicht herankommt. Deshalb kritisieren vor allem die Vertreter der Kleinaktionäre zum Glossar... diese Praxis. Hinzu kommt, dass für die Aktionäre beim Kauf von Namensaktien zusätzliche Kosten entstehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood September 23, 2007 nur wenn du einen antrag stellst musst du das wahrscheinlich auch per post schicken und dann hast ja auch wieder gebühren. so zahlst 1,50 mehr und hast auch keinen zeitaufwand. wnn du nur kurzfristig einsteigen willst wird sich das aber auch kaum lohnen weil du wahrscheinlich nicht verkaufst wenn du 5 euro im plus bist. also mir persönlich wär der aufwand schon zu hoch für die 2 euro. aber das musst du natürlich selber wissen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
skeletor September 23, 2007 nur wenn du einen antrag stellst musst du das wahrscheinlich auch per post schicken und dann hast ja auch wieder gebühren. so zahlst 1,50 mehr und hast auch keinen zeitaufwand. wnn du nur kurzfristig einsteigen willst wird sich das aber auch kaum lohnen weil du wahrscheinlich nicht verkaufst wenn du 5 euro im plus bist. also mir persönlich wär der aufwand schon zu hoch für die 2 euro. aber das musst du natürlich selber wissen Den Widerspruch kann man per Formular auch per Fax machen. Geht eigentlich ganz schnell. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood September 23, 2007 an fax denk ich nie da ich keins hab Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Luxor September 23, 2007 · bearbeitet September 23, 2007 von Luxor aus welchen. hat man nur mit namensaktien anspruch auf die hauptversammlung? kommt man da auch namensaktien irgendwie hin? kann aktien ohne namen zu namensaktien machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Viper September 26, 2007 Der Nachteil sei "nur" das ich kein Anspruch auf die Hauptversammlung habe, mehr eigentlich nicht.Aber ich würde als Stuttgarter eh nur bei Daimler auf die HV gehen. Ist die HV von Daimler nicht in Berlin? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag