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Abgeltungssteuer: steuergünstigen Einstieg in Investment-Fonds wird möglicherweise schon auf den November dieses Jahres vorverlegt

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artikulator

Wahrscheinlich wird es für die Steuerfreiheit nicht mehr genügen, Investmentfonds bis Ende 2008 gekauft zu haben, sondern der Kauf muß u.U. bis zur 2./3. Lesung des Gesetzes im November 2007 im Bundestag erfolgt sein. Und zwar wird es wohl nicht nur die u.a. Spezialfonds in Luxemburg betreffen.

 

Gruß

 

artikulator

 

 

Auszug aus der FINANZWOCHE (Jens Erhardt) vom 19.09.2007

 

Die asiatischen Finanz- und Binnenkonjunkturwerte

sowie Infrastrukturtitel dürften ohnehin

ihren massiven Aufwärtstrend fortsetzen. Nicht

nur im Hinblick auf die Abgeltungssteuer, wo

der Termin für den steuergünstigen Einstieg in

Investment-Fonds möglicherweise schon auf den

November dieses Jahres vorverlegt wird, macht

aus Streuungsgründen der langfristig gedachte

Kauf von Investment-Fonds in Hong Kong

Sinn. Ursprünglich hätte man Zeit gehabt, bis

Ende Dezember 2008 in Fonds einzusteigen, um

dann in Zukunft keine Abgeltungssteuer zu zahlen.

Jetzt ist wahrscheinlich rasches Handeln

notwendig, da dieser Termin schon in weniger als

zwei Monaten vorzeitig fixiert werden könnte.

 

 

Link zum PDF zu dem Thema von Price-Waterhouse-Cooper (wenn es geklappt hat, liegt eine pdf-Datei bei.)

 

abgeltungssteuer.pdf

 

https://email.t-online.de/index.php?ctl=dow...ttachment&p[msgid]=21639&p[folder]=INBOX&p[attachid]=3&p[hash]=&p[imapmimeid]=3&p[method]=view

 

 

 

 

53. Zu Artikel 23 (Investmentsteuergesetz)

>

> Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob

> die

> Fortgeltung der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für vor dem

> 1. Januar 2009 erworbene Investmentanteile eingeschränkt werden soll, um

> eine Gleichbehandlung der Fondsanlage mit der Direktanlage zu erreichen.

> Für vermögende Privatpersonen haben sich die Möglichkeiten, eigene

> Investmentfonds zu gründen, insbesondere in Luxemburg, erheblich

> verbessert. Es besteht deshalb die Gefahr, dass die Besteuerung von

> Veräußerungsgewinnen auch nach Inkrafttreten der Abgeltungssteuer durch

> derartige Gestaltungen dauerhaft umgangen wird. Denn vor dem 1. Januar

> 2009

> erworbene Investmentanteile können unabhängig von der konkreten Anlage

> innerhalb des Fonds nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei zurückgegeben

> oder veräußert werden. Im Fonds thesaurierte Veräußerungsgewinne

> unterliegen somit anders als beim Direktanleger generell keiner

> Besteuerung.

>

> Begründung:

>

> Luxemburg hat sein Investmentrecht durch Gesetz vom 13.

> Februar 2007 dahingehend geändert, dass Privatpersonen

> bereits ab einer Mindesteinlage von 1,25 Mio. Euro

> alleinige Anleger eines Spezialfonds sein können.

> Derartige Fonds unterliegen mangels öffentlichen Vertriebs

> in Deutschland nicht der strengen deutschen

> Investmentaufsicht nach dem Investmentgesetz (InvG). Die

> Anleger können vergleichbar einem Direktanleger

> zumindest faktisch auf die Anlagepolitik ihres Fonds

> Einfluss nehmen.

>

> Sowohl inländische Spezial-Sondervermögen als auch

> ausländische Spezial-Investmentvermögen im Sinne des

> Investmentsteuergesetzes (Sondervorschriften der §§ 15 und

> 16 InvStG) sind nach geltendem Recht auf nicht natürliche

> Personen als Anleger beschränkt. Für in- und ausländische

> Fonds mit Beteiligung natürlicher Personen gelten die

> allgemeinen Vorschriften des InvStG.

>

> Bei Beachtung der Bekanntmachungspflichten hinsichtlich der

> Besteuerungsgrundlagen entspricht die Besteuerung der

> Erträge des Anlegers, der als natürliche Person direkt

> Anteile an einem Luxemburger Spezialfonds hält, der

> Besteuerung eines an inländischen Investmentvermögen

> beteiligten Anlegers. Auch in Bezug auf die Besteuerung der

> Gewinne aus der Veräußerung oder Rückgabe der

> Investmentanteile ergeben sich keine Besonderheiten.

>

> Auf der Fondsebene vereinnahmte laufende Erträge (z.B.

> Zinsen und Dividenden) unterliegen beim Anleger als

> ausschüttungsgleiche Erträge unabhängig von ihrer

> Ausschüttung der Besteuerung. Sie unterliegen auch der

> künftigen Abgeltungssteuer. Bei Thesaurierung gelten die

> Erträge dem Anleger zum Geschäftsjahresende des Fonds als

> zugeflossen (Zuflussfiktion). Der Anleger hat diese

> Kapitalerträge nach § 32d Abs. 3 EStG im Rahmen seiner

> Einkommensteuererklärung anzugeben. Das Finanzamt setzt

> hierauf 25 % Steuer fest.

>

> Auf der Fondsebene erwirtschaftete Veräußerungsgewinne sind

> dem Anleger hingegen steuerlich erst mit Ausschüttung

> zuzurechnen. Ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von

> Wertpapieren, Termingeschäften und Bezugsrechten auf Anteile

> an Kapitalgesellschaften sind dabei nach geltendem Recht

> für Privatanleger steuerfrei (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 InvStG). Im

> Rahmen der künftigen Abgeltungssteuer wird diese

> Steuerbefreiung nur noch für ausgeschüttete Gewinne aus der

> Veräußerung von Wertpapieren und Bezugsrechten gelten, die

> der Fonds selbst vor dem 1. Januar 2009 angeschafft hat (§

> 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG). Bei Termingeschäften ist

> entsprechend das Abschlussdatum entscheidend. Für voll

> ausschüttende Fonds ist das System der Abgeltungssteuer

> damit im Ergebnis konsequent umgesetzt.

>

> Sofern die Veräußerungsgewinne allerdings im Fonds

> thesauriert werden, unterliegen sie unabhängig vom

> Zeitpunkt der Anschaffung der Anlagegegenstände innerhalb

> des Fonds beim Anleger keiner Besteuerung. Gleichzeitig

> können vor dem 1. Januar 2009 erworbene Investmentanteile

> unabhängig von der konkreten Anlage innerhalb des Fonds

> nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei zurückgegeben oder

> veräußert werden. Nach den Anwendungsvorschriften zur

> Abgeltungssteuer gilt § 8 Abs. 5 InvStG heutiger Fassung

> und damit die Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

> für vor dem 1. Januar 2009 erworbene Investmentanteile

> zeitlich unbeschränkt fort (§ 18 Abs. 2 Satz 2 InvStG).

>

> Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Besteuerung von

> Veräußerungsgewinnen auch nach Inkrafttreten der

> Abgeltungssteuer über Fondsgestaltungen dauerhaft umgangen

> wird, indem Veräußerungsgewinne im Fonds thesauriert

> werden. Der Fondsanteil kann vom Privatanleger zeitlich

> unbegrenzt steuerfrei veräußert oder zurückgegeben werden.

>

> Daher ist zu prüfen, ob die Fortgeltung der Jahresfrist des

> § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für vor dem 1. Januar 2009

> erworbene Investmentanteile eingeschränkt werden soll, um

> eine Gleichbehandlung der Fondsanlage mit der Direktanlage

> zu erreichen.

>

> Denkbar wäre beispielsweise eine auf Investmentvermögen mit

> bis zu 30 Anlegern beschränkte Regelung, nach der

> thesaurierte Veräußerungsgewinne, für die die

> Steuerbefreiung des § 2 Abs. 3 Nr. 1 InvStG bei

> Ausschüttung gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG nicht mehr

> gelten würde, mit Rückgabe oder Veräußerung des

> Investmentanteils als ausgeschüttet gelten

> (Ausschüttungsfiktion). Eine solche Regelung sollte dabei

> aus Gründen des Vertrauensschutzes nur Investmentanteile

> erfassen, die nach einem noch festzulegenden Zeitpunkt

(z.B. Bundestag 2./3. Lesung) erworben worden sind.

>

>

>

>

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Boersifant

Super, dann muss ich wohl langsam mal einen Effektenkredit bei der DAB einrichten lassen.

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obx
· bearbeitet von obx

Wau :w00t:

 

Vielen Dank artikulator! Das ist ehrlich gesagt nen Hammer, damit hätte ich nicht gerechnet... :unsure:

 

Ich würde aber mal sehr gerne wissen woher unser DJE (nicht zu verwechseln mit dem Dow Jones :) ) das hat...?!

Abgesehen das ich mich über sein Kürzel immer aufregen muss kann ich aber nichts darüber in Erfahrung bringen...

 

Also entweder ist es nen Gag von ihm, um so viele Kunden möglichst schnell in seine (!) Anlage zu drängen, oder... ach ich weiss auch nicht. Schon dieses DJE nervt mich immer, ich denke wenn ich seine Schrift und Aufmachung sehe irgendwie immer gleich an die DJSE, obwohl er damit nichts, aber auch gar nix zu tun hat. Man könnte daher vermuten das es auch ein bisschen gewollt ist... :angry:

 

Ok, aber nun zu seinen fundierten Aussagen:

- Google-news hab ich rein gar nichts zu dem Thema gefunden

- Bundesrats-Drucksache, die ich im übrigen ranhänge, sagt meiner Meinung nach pauschal, das dem Gesetzentwurf des Bundestages zugestimmt worden ist. (Punkt!) Nichts von 1. Lesung o.ä. Ich hängs mal ran, es ist der §32 d zum EStG.

- Guckt Euch auch §52a an...

- So, und hier ist die Bundesrats-Drucksache zu dem Gesetz, ich finde eindeutig!

 

P.S.: Vielleicht ist DJE ja jetzt unter die Entüllungsjournalisten gegangen... Sollte er der erste sein und rauskommen das es wirklich so ist werd ich den verantwortlichen für den Pulitzer-Preises vorschlagen zu überlegen DJE zu nominieren... :D

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Sirius
· bearbeitet von frank05
Wann war der Termin, als dieses entschieden wurde? War es genau dieser Stichtag, oder lag diese "Sitzung" sogar danach???

 

Die "Sitzung" war, soweit ich mich erinnern kann, danach im Mai. Die haben den Termin rückwirkend festgelegt !!!

 

Meine Horrorvision ist folgende: Nicht das die auf die Idee kommen den Termin rückwirkend festzulegen, also die Steuerfreiheit für alle vor dem 01.07.2007 gekauften Wertpapiere gilt... :unsure:

 

Genau damit muss man rechnen, das haben sie ja bei Zertifikaten auch so gemacht. Oben steht ja auch, das der genaue Termin noch festgelegt werden muss (nach einem noch festzulegenden Zeitpunkt), der November nur ein möglicher Termin ist (z.B. Bundestag 2./3. Lesung)

 

Also es ist durchaus möglich, dass die einen Termin vor heute wählen - wo dieser Umstand ja bekannt wird - um so noch ein schnelles Handeln der Anleger zu konterkarieren. Demnach könnten jetzige Käufe schon sinnlos sein.

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Boersifant
Meine Horrorvision ist folgende: Nicht das die auf die Idee kommen den Termin rückwirkend festzulegen, also die Steuerfreiheit für alle vor dem 01.07.2007 gekauften Wertpapiere gilt... :unsure:

 

Ausländische Broker dürften dann mit einer erhöhten Anzahl Depotüberträge rechnen. ;)

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obx
Die "Sitzung" war, soweit ich mich erinnern kann, danach im Mai. Die haben den Termin rückwirkend festgelegt !!!

Genau damit muss man rechnen, das haben sie ja bei Zertifikaten auch so gemacht. Oben steht ja auch, das der genaue Termin noch festgelegt werden muss (nach einem noch festzulegenden Zeitpunkt), der November nur ein möglicher Termin ist (z.B. Bundestag 2./3. Lesung)

 

Also es ist durchaus möglich, dass die einen Termin vor heute wählen - wo dieser Umstand ja bekannt wird - um so noch ein schnelles Handeln der Anleger zu konterkarieren. Demnach könnten jetzige Käufe schon sinnlos sein.

Ist ja schön das Ihr so zahlreich meine Anmerkungen zitiert habt... :lol: Aber mein Beitrag (#3) hat sich noch ein bisschen geändert... Hab mir die Drucksache angesehen und beigefügt.

 

Also guckt Euch nochmal meinen Beitrag #3 an und entscheidet was Ihr davon haltet... :)

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Sirius
· bearbeitet von frank05

 

Das ist vom Juni, hier geht es aber um einen Änderungsvorschlag des Finanzausschusses des Bundesrates vom 14. September, siehe auch den Link von PWC (Modifikationen der Abgeltungssteuer). Also nichts mit eindeutig, schau Dir das Zitat an :

 

 

Daher ist zu prüfen, ob die Fortgeltung der Jahresfrist des

> § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für vor dem 1. Januar 2009

> erworbene Investmentanteile eingeschränkt werden soll, um

> eine Gleichbehandlung der Fondsanlage mit der Direktanlage

> zu erreichen.

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obx
Das ist vom Juni, hier geht es aber um einen Änderungsvorschlag des Finanzausschusses des Bundesrates vom 14. September, siehe auch den Link von PWC (Modifikationen der Abgeltungssteuer).

Sorry, ich finde da aber nichts...

Weder in dem vom September

 

...noch in diesem hier vom August...

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Sirius
· bearbeitet von frank05
Sorry, ich finde da aber nichts...

Weder in dem vom September

 

Seite 97 und 98.

 

In einem PDF-Dokument musst Du in der PDF eigenen Suchmaske suchen und nicht in der Firefox- oder IE-Suchmaske.

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artikulator

Wau :w00t:

 

Vielen Dank artikulator! Das ist ehrlich gesagt nen Hammer, damit hätte ich nicht gerechnet... :unsure:

 

Ich würde aber mal sehr gerne wissen woher unser DJE (nicht zu verwechseln mit dem Dow Jones :) ) das hat...?!

 

 

von Barbara Hendricks (SPD) , parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium

 

Gruß

 

Artikulator

 

http://www.boerse-online.de/steuern-recht/...ell/491342.html

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Sirius
· bearbeitet von frank05

http://www.boerse-online.de/steuern-recht/...ell/491342.html

 

Also gilt diese mögliche Änderung nur für Luxemburger Spezialfonds (SIF) ?

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leinad
· bearbeitet von leinad

Die reden aber immer nur von diesem Spezialfonds.

Meint ihr wenn das wegen dem zurückdatiert wird gilt das automatisch auch für alle anderen Fonds ?

Ganz kapier ich das nicht......

 

Gruss

leinad

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Sirius
· bearbeitet von frank05
Die reden aber immer nur von diesem Spezialfonds.

Meint ihr wenn das wegen dem zurückdatiert wird gilt das automatisch auch für alle anderen Fonds ?

Ganz kapier ich das nicht......

 

Gruss

leinad

 

In dem PWC-Beitrag steht "diese Regelung zielt insbesondere auf Luxemburger Spezialfonds ab", was aber wohl nicht ausschließt, das alle Fonds betroffen sein können, oder ? Das DJE-Zitat erweckt den Eindruck, diese Regelung betrifft alle Fonds.

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Sven82

abwarten was im Jahressteuergesetz 2008 letztlich drin steht. Der Entwurf wird ja noch überarbeitet und da kommen dann die Änderungen des InvStG rein. Das hat mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 nichts mehr zu tun. Das wurde bereits ausgefertigt und verkündet.

 

Gruß

Sven

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obx

Sehe ich ähnlich das die nur von Spezialfonds reden... Ein Vorschlag ist, für Fonds, welche einen Anlegerkreis bis zu 30 Personen haben, die entsprechende Frist bis 31.12.2008 zu kürzen... auf November ist da eine weitere Überlegung.

 

Dürfte also in erster Linie institutionelle Fonds betreffen, ich glaub die sind bis 30 Personen beschränkt.

 

Nichts desto trotz sollte man das natürlich schon ernstnehmen... Wann ist die 2. Lesung denn genau? Man sollte ernsthaft in Betracht ziehen, vor der 2. Lesung alles was man hat in Fonds reinzuknallen! Stellt sich das nach der Lesung als Trugschlus raus und man hat doch noch Zeit bis 2009 zieht man das Geld nach Bedarf eben wieder aus den Fonds raus und überlegt sich bis 2009 ne andere Lösung...

 

http://www.boerse-online.de/steuern-recht/...ell/491342.html

 

Also gilt diese mögliche Änderung nur für Luxemburger Spezialfonds (SIF) ?

Da steht was von "nur" 125.000 Euro... Das ist soweit mir bekannt ist nur die anfängliche Startgebühr, oder??? Insgesamt muss der Fond dann später ein Volumen von ca. 1Mio haben, also noch locker 875.000 Oiz nachgeschosse werden, oder irre ich mich da??

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zocker
Wahrscheinlich wird es für die Steuerfreiheit nicht mehr genügen, Investmentfonds bis Ende 2008 gekauft zu haben, sondern der Kauf muß u.U. bis zur 2./3. Lesung des Gesetzes im November 2007 im Bundestag erfolgt sein. Und zwar wird es wohl nicht nur die u.a. Spezialfonds in Luxemburg betreffen.

 

Gruß

 

artikulator> [/i]

 

 

vielen Dank für diese wichtige Mitteilung - das verändert die gesamte Anlagesituation für uns alle!!!

 

.....ceterum censeo - Politker sind der letzte Dreck..................

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harryguenter
Da steht was von "nur" 125.000 Euro... Das ist soweit mir bekannt ist nur die anfängliche Startgebühr, oder??? Insgesamt muss der Fond dann später ein Volumen von ca. 1Mio haben, also noch locker 875.000 Oiz nachgeschosse werden, oder irre ich mich da??

Es müssen sogar 1,25 Mio innerhalb eines Jahres sein.

Und die Luxemburger können das wohl angeblich per Erlaß später noch auf 2,5 Mio hochdrehen.

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artikulator
Die reden aber immer nur von diesem Spezialfonds.

Meint ihr wenn das wegen dem zurückdatiert wird gilt das automatisch auch für alle anderen Fonds ?

Ganz kapier ich das nicht......

 

Gruss

leinad

 

 

Ich denke, man wird letztlich alle Aktienfonds gleich behandeln. Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen wollen, dass die Politiker nur die Luxemburger Spezialfonds im Auge haben. Warum sollen die Spezialfonds (Privatfonds) die therausierten Veräußerungsgewinne versteuern und alle übrigen Aktienfonds bleiben von einer Versteuerung verschont (sofern der die Fondsanteile "noch" vor dem 01.01.2009 angeschafft wurden)? Allein die vorgeschlagene Definition, das dies (die Versteuerung )nur für Fonds gelten könnte, die bis zu 39 Anteilseigner haben, ist juristisch wohl kaum durchführbar. Sätestens wenn in den nächsten Wochen verstärkt mit Dachfonds geworben wird, mit der man die Versteuerung durch fondsinterne Umschichtungen vermeiden kann, wird auch der letzte Politiker aufwachen und feststellen, dass es keinen relevanten Unterschied zu den Spezialfonds in Luxemburg gibt.

 

Ich persönlich werde bis spätestens zum 31.10.2007 (2. Lesung am 08. November) mein Depot auf eine langfristigere Strategie umgestellt haben. Sollten Normalfonds nicht betroffen sein, dann ist das auch kein Problem, die Umschichtung muß eh spätestens bis Ende 2008 erfolgen.

 

Gruß

 

artikulator

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Grumel

Juchhu, Panik !

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Fleisch

nur zum Verständnis, da ich irgendwie gerade bissl auf'm Schlauch stehe:

 

Wenn ich einen Fond am 21.09.2007 kaufe und den über ein Jahr halte ist der Ertrag des Verkaufs steuerfrei, da zum Kaufzeitpunkt das aktuelle Gesetz gilt. Wenn die das ändern, können die dies doch nicht rückwirkend tun, da dies mit den Verfassungsgrundsätzen nicht vereinbar ist (Historie für alle, die es interessiert: 1933-45 wurde das z.B. so gemacht).

Ich bin mir nur nicht sicher, wie sich das bei laufenden Gesetzgebungsverfahren verhält, da zumindest die Eckpunkte bereits zu früheren Zeitpunkten bekannt waren.

 

Seh ich das jetzt so richtig oder bin ich da auf'm falschen Weg ?

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rolasys
Wenn ich einen Fond am 21.09.2007 kaufe und den über ein Jahr halte ist der Ertrag des Verkaufs steuerfrei, da zum Kaufzeitpunkt das aktuelle Gesetz gilt.

 

richtig

 

Und hier geht es wie gesagt um diese Spezialfonds, also nicht um "normale" Fonds, die der durchschnittliche Privatanleger bespart. Diese Panik hier kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, es sei denn, ihr habt alle Millionen, die ihr schnell mal umparken wollt.

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Privatanleger
Und genau hier setzt der Bundesrat jetzt an: Er schlägt vor, dass von Spezialfonds eingestrichene thesaurierte Kursgewinne künftig als ausschüttungsgleiche Erträge behandelt werden sollten mit der Folge, dass Kursgewinne steuerpflichtig würden.

 

...was bei thesaurierenden ausländischen Fonds schon lang gang und gäbe ist.

 

also nichts Neues. Es bleibt beim Stichtag 31.12.2008

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obx
Und hier geht es wie gesagt um diese Spezialfonds, also nicht um "normale" Fonds, die der durchschnittliche Privatanleger bespart. Diese Panik hier kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, es sei denn, ihr habt alle Millionen, die ihr schnell mal umparken wollt.

Panik ist übertrieben. Es ging nur um den Artikel von unserem hoch geschätzten DJE in welchem eben auf gewisse Art und Weise suggeriert wird, dass diese Änderung, nämlich die Vorverlegung des Datums 31.12.2008 auf November 2007 erfolgen soll oder könnte und Investmentfonds im allgemeinen betrifft...

 

Aber hey, wenn Du es weisst das dem nicht so ist und unzweifelhaft in der 2./ 3. Lesung rauskommt das nur Spezialfonds von bis zu 30 Anlegern davon betroffen sind----Danke :D

 

Und sollte doch dieses worst-case-scenario der Vorverlagerung für alle Fonds eintreten, kann ich mich mit meinem Schaden ja dann vertrauensvoll an Dich wenden... :rolleyes:

 

Aber ernsthaft----ich weiss es nicht! Und deshalb würd ich gern die "Wahrheit" erfahren. Also ist es nur ne MMarketing-Ente, nen Gag von unserem DJE um möglichst viele Unwissende in seine Fonds zu treiben oder steckt da wirklich was hinter und man sollte sich einen Masterplan zurechtlegen, um diesen Szenario zu entgehen.

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Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger
Panik ist übertrieben...und deshalb würd ich gern die "Wahrheit" erfahren...

 

Guckst Du hier:

 

http://www.pwc.com/lu/eng/ins-sol/publ/pwc_tax_140907_de.pdf

 

...Ziel des Bundesrats ist es jedoch nicht, die Fortgeltung der bestehenden Regelungen generell, Z. B. für vor dem 1. Januar 2009 erworbene Anteile an Publikumsfonds in Frage zu stellen...

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ben

Danke für den beruhigenden link...

Wer soll übrigens DJE sein? Ich stehe da auf der Leitung und finde dieses Kürzel nirgendwo.

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