Biggi September 21, 2007 Hallo, ich bin ja meistens nur stille Mitleserin, doch heute habe ich viele Fragen zur Riester Rente, die meine Tochter evtl. abschließen möchte. Ich hoffe, dass es hier jemanden gibt, der mehr Ahnung hat als ich und mir meine Fragen beantworten kann. Folgende Situation: Ehepaar, beide haben in 2006 verdient. Frau arbeitete bis Mai 2007 und bezog dann aufgrund ihrer Schwangerschaft Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuß. Das Kind ist im Juni 2007 zur Welt gekommen. Frau bezog nach der Geburt weiterhin Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuß. Jetzt bezieht die Mutter für 1 Jahr das neue Elterngeld und der Vater arbeitet wie gehabt weiter. Nach Auslaufen des Elterngeldes Mitte 2008 wird die Mutter nicht mehr erwerbstätig werden und kein Einkommen oder höchstens auf 400 Euro Basis Einkommen beziehen. Muß jetzt jeder einen eigenen Riester Vertrag abschließen? Also zahlt der Mann 2007 3 % seines Bruttoeinkommens aus 2006 ein sowie die Frau 3 % Ihres Bruttoeinkommens aus 2006. Wie ist es dann 2008? Der Mann zahlt 4 % aus seinem Bruttoeinkommen 2007 aber die Frau? Muß sie die 4 % aus dem Verdienst bis Mai 2007 sowie dem Arbeitgeberzuschuß, dem Mutterschaftsgeld und dem Elterngeld einzahlen oder zählen das Mutterschaftsgeld sowie das Elterngeld nicht zu dem Einkommen? Wie ist es 2009? Wieviel % muß dem Mann aus seinem Verdienst prozentual einzahlen? Wieviel muß die Frau einzahlen, die dann in 2008 nur noch einige Monate Elterngeld erhalten hat uns ansonsten kein Einkommen oder höchstens 400,00 Euro monatlich hatte? Wird ihr Vertrag dann stillgelegt oder umgestellt und dem Ehemann mit einem Huckepackvertrag angeschlossen? Gibt es einen Mindestbetrag den jeder in seinen Vertrag einzahlen muß? Können auch in Teilzeit Beschäftigte einen Riester Vertrag abschließen oder muß man in Vollzeit beschäftigt sein? Werden bei einer Teilzeit Tätigkeit die staatlichen Zulagen halbiert? Wieviel kann man allerhöchstens pro Jahr in den Vertrag einzahlen? Wieviel von den Einzahlungen ist Hartz 4 sicher? Fällt bei den Ausschüttungen und/oder Kursgewinnen die neue Abgeltungssteuer ab 01.01.2009 ins Gewicht oder sind Riester Produkte davon ausgenommen. Das sind sehr viele Fragen und ich bedanke mich im voraus für Eure Hilfe. Biggi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche September 21, 2007 Du solltest auf jeden Fall einen eigenen Riestervertrag abschließen! Zudem von Deinem Mann auch weitere Vorsorgeleistungen *auf Deinen Namen* erbringen lassen. Argumente: - Neues Scheidungsrecht - Dein Verdienstausfall - Er hat Steuervorteile durch niedrigeren Steuersatz und erhöhte Freibeträge Zun den Riesterfragen am besten Deinen Berater fragen . Zu den anderen bei einem Verbraucherschutz- oder Frauenverband informieren ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel September 21, 2007 Hallo Biggi anbei ein paar antworten: Folgende Situation: Ehepaar, beide haben in 2006 verdient. Frau arbeitete bis Mai 2007 und bezog dann aufgrund ihrer Schwangerschaft Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuß. Das Kind ist im Juni 2007 zur Welt gekommen. Frau bezog nach der Geburt weiterhin Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuß. Jetzt bezieht die Mutter für 1 Jahr das neue Elterngeld und der Vater arbeitet wie gehabt weiter. Nach Auslaufen des Elterngeldes Mitte 2008 wird die Mutter nicht mehr erwerbstätig werden und kein Einkommen oder höchstens auf 400 Euro Basis Einkommen beziehen. Muß jetzt jeder einen eigenen Riester Vertrag abschließen? Ja. Der Mann zahlt 4 % aus seinem Bruttoeinkommen 2007 aber die Frau? 4% mindestens jedoch 60 im Jahr. Muß sie die 4 % aus dem Verdienst bis Mai 2007 sowie dem Arbeitgeberzuschuß, dem Mutterschaftsgeld und dem Elterngeld einzahlen oder zählen das Mutterschaftsgeld sowie das Elterngeld nicht zu dem Einkommen? Sozialleistungen zählen nicht dazu. Wie ist es 2009? Wieviel % muß dem Mann aus seinem Verdienst prozentual einzahlen? Bisher bleibt es bei 4%. Wieviel muß die Frau einzahlen, die dann in 2008 nur noch einige Monate Elterngeld erhalten hat uns ansonsten kein Einkommen oder höchstens 400,00 Euro monatlich hatte? kein Einkommen= der vertrag wandelt sich zum reinen Zulagenvertrag ohne eigene Einzahlungen. Bei Einkommen 4 % (s.o.) Gibt es einen Mindestbetrag den jeder in seinen Vertrag einzahlen muß? 60 bei Arbeitslosigkeit. Wenn ich nicht mehr Berufstätig bin und als Arbeitsloser nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, dann Umwandlung in Huckepackvertrag. Können auch in Teilzeit Beschäftigte einen Riester Vertrag abschließen oder muß man in Vollzeit beschäftigt sein? Werden bei einer Teilzeit Tätigkeit die staatlichen Zulagen halbiert? Nein die Zulagen werden nicht halbiert. Wieviel kann man allerhöchstens pro Jahr in den Vertrag einzahlen? 1575 z.Z. inkl. Zulagen. Wieviel von den Einzahlungen ist Hartz 4 sicher? Nur die begünstigten Einzahlungen. Also 1575 z.Z. inkl. Zulage. Fällt bei den Ausschüttungen und/oder Kursgewinnen die neue Abgeltungssteuer ab 01.01.2009 ins Gewicht oder sind Riester Produkte davon ausgenommen. Nein. Es gibt keine Abgeltungssteuer. Aber eine nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter September 24, 2007 Wenn jeder seinen eigenen Vertrag hat, sollte der Vertrag der Mutter mit dem Minimumbeitrag (60 EUR) bespart werden um die Zulage der Mutter, und normalerweise auch die für die Kinder zu erhalten. Falls der Alleinverdiener allerdings nicht die komplette Summe (3% aber 2008 4% des Brutto) einzahlt werden meine ich auch neben den Zulagen des Mannes auch die der Mutter und Kinder anteilig gekürzt. Höhere Beiträge muß die Mutter erst wieder für einen eigenen Verdienst zahlen. 400 EUR Jobs werden da noch nicht "beitragspflichtig". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff September 24, 2007 Zu Riester kann ich www.ihre-vorsorge.de empfehlen. Dort gibt es auch ein Expertenforum! Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag