freebreaker September 20, 2007 Hallo! Folgendes Szenario: Ich würde Ende des Jahres (Mitte Dezember 2007) Anleihen / Inhaberschuldverschreibungen mit einem relativ hohen Zinskupon erwerben, die ihre nächste (ganzjährige) Zinszahlung und/oder Endfälligkeit im Januar haben. (nach der nächsten Zinszahlung würde ich die IHS wieder verkaufen) Dadurch würden ja Stückzinsen zu meinen Lasten bereits beim Kauf entstehen. Nun kann ich ja diese negativen Einkünfte mit positiven Einkünften aus der gleichen Einkunftsart (Einkünfte aus Kap.vermögen) verrechnen. Da ich dieses Jahr aber keine bzw. nur wenig Zinszahlungen erhalten haben (die zudem auch noch unter den Freistellungsbeitrag fallen) würde nach der Verrechnung der positiven und negativen Einkünfte innerhalb dieser Einkunftsart noch ein "Überschuss" an negativen Einkünften bestehen. Nun meine eigentliche Frage: Kann ich diesen negativen Überschuss uneingeschränkt mit anderen positiven Einkünften aus ANDEREN Einkunftsarten verrechnen? Mir geht es hierbei im Besonderen um die Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit. Wie stehen da meine Chancen, dass das Finanzamt diese "Steuerspar-Maßnahme" anerkennt? (Stichwort: Gewinnerzielungsabsicht) Vielen Dank für die Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch September 20, 2007 wenn du die dinger nicht am 30.12. kaufst um sie am 04.01. des folgejahres wieder zu verkaufen kein problem. du musst aber eine bestimmte zeit die dinger halten, damit du denen später was vorlegen kannst. Tust du dies erkennt dir das Finanzamt die Sachen nicht an, da hier keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Hab da neulich auch noch en Gerichtsurteil zu gelesen. Einfach googlen vom gefühl her würde ich sagen, dass du entweder in diesem jahr steuern sparen möchtest oder aber azubi bist, der/die mit der Kindergeldgrenze kämpft. Falls letzteres würden mich deine "Kampfmaßnahmen" interessieren MfG Schnitzel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nicco3 September 20, 2007 · bearbeitet September 20, 2007 von nicco faz Mit Stückzinsen Steuern sparen Von Lutz Schumann 13. Dezember 2006 Stückzinsen, hinter diesem Fachbegriff aus dem Bankenbereich verbergen sich anteilige Zinsen, die zwischen dem letzten Zinszahlungstermin und dem Verkaufstermin von festverzinslichen Wertpapieren aufgelaufenen sind. Ein Beispiel: Ein Kapitalanleger erwirbt am 1. Juni festverzinsliche Wertpapiere für 10.000 Euro (Zinssatz: 5,5 Prozent p.a., Zinszahlungstermin: 31. Dezember). Ihm werden beim Kauf von seiner Bank für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai Stückzinsen in Höhe von 229,17 Euro berechnet. Am 31. Dezember kassiert er dann im Gegenzug den vollen Zinsbetrag (550 Euro). Seit 1994 können clevere Kapitalanleger Stückzinsen sogar als Steuersparmodell einsetzen, beispielsweise um Einkommensspitzen zu glätten oder zum Beispiel die ab 2007 geltende Reichensteuer mit einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent zu vermeiden. So funktioniert das Modell Ein Kapitalanleger kauft im Laufe des Jahres festverzinsliche Wertpapiere. Faustregel: Je länger der letzte Zinszahlungstermin zurückliegt, desto höher die Stückzinsen. Diese Kosten verrechnet der Anleger im gleichen Jahr als sogenannte negative Einnahmen mit seinen Kapitaleinkünften. Hat er keine Zinseinkünfte oder nur geringe, kann der Anleger die negativen Einnahmen mit anderen Einkünften (Gehalt, Miete, Renten) verrechnen und so im Jahr des Wertpapierkaufs seine Steuerlast kräftig drücken. Zu einem richtigen Steuersparmodell wird das Ganze jedoch erst, wenn der Kapitalanleger die Zinszahlung in möglichst einkommensschwache Jahre verschiebt, zum Beispiel den Ruhestand. Dazu wählt er die richtigen Wertpapieren aus, zum Beispiel Zerobonds, bei denen die Zinsen erst am Laufzeitende fließen. Steuern sparen mit Kredit Das Steuersparmodell läßt sich mit einem Kniff noch lukrativer machen. Dazu kauft der Anleger die Zinspapiere nicht etwa mit eigenem Vermögen, sondern auf Pump. Die fälligen Kreditzinsen setzt er dann als Werbungskosten bei seinen Kapitaleinkünften ab und spart so zusätzlich Steuern. Der Anleger schließt mit seiner Bank im Jahr des Kaufs der Wertpapiere möglichst einen Kredit mit Disagio ab. Dann wird die Kreditsumme nicht in voller Höhe ausgezahlt, sondern ein Abschlag (Disagio) einbehalten, der die Werbungskosten beträchtlich erhöht. So rechnet sich das Modell Max Clever hat im Jahr 2006 Zinseinkünfte von 5.000 Euro und zahlt darauf 2.216 Euro Einkommensteuer (42 Prozent Spitzensteuersatz plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag). Um diese zu vermeiden, zeichnet Max Clever im Dezember eine Anleihe über 150.000 Euro, Zinssatz: 6,25 Prozent. Den Kaufpreis finanziert er per Kredit mit Disagio. Kapitaleinkünfte 2006: 5.000 Euro Stückzinsen (Januar bis November 2006): - 8.594 Euro Negative Einkünfte (Verluste): 3.594 Euro Disagio (3 Prozent bei einer Kreditlaufzeit von 4 bis 6 Jahren): + 4.500 Euro Verrechenbar mit anderen Einkünften: 8.094 Euro Steuerersparnis 2006: 3.586 Euro Max Clever vermeidet durch den Kauf einer Anleihe in den letzten Wochen des laufenden Jahres geschickt eine hohe Steuerzahlung. Durch die gezahlten Stückzinsen und die Kreditzinsen kommt er 2006 sogar in den Genuß einer Steuerersparnis. Diese Hürden müssen Anleger nehmen Zwei Hürden müssen Anleger nehmen, damit Finanzbeamte das Modell akzeptieren: Sie wollen erstens beim Kauf der Wertpapiere Gewinn machen (sogenannte Gewinnerzielungsabsicht). Das bedeutet, daß ihre Einnahmen (Zinsen) nach einem längeren Zeitraum (normalerweise drei bis vier Jahre) über den Werbungskosten (Stückzinsen, Kreditzinsen) liegen müssen. Es muß zumindest ein Minigewinn herauskommen. Zweitens müssen ihre Kapitaleinkünfte oberhalb des Sparerfreibetrags liegen. Geeignete festverzinsliche Wertpapiere gibt es in jeder Bank oder Sparkasse. Der Kapitalanleger sollte dabei jedoch auf eine gute Bonität des Schuldners achten und keine exotischen Anleihen kaufen, selbst wenn diese erheblich höhere Zinsen versprechen. Auch die zwölfmonatige Spekulationsfrist ist zu beachten. Der Stückzinsen-Trick funktioniert übrigens auch mit Rentenfonds. Der Autor ist Chefredakteur des Steuer-Schutzbriefs (http://www.steuer-schutzbrief.de/) http://www.faz.net/s/Rub09A305833E12405A80...n~Scontent.html ****** Ergänzung: Aktienanleihen sind unter diesem Aspekt interessant, da sie häufig einen hohe Kupon haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
langzeitsparer September 20, 2007 *kopfschüttel* Ich wusste schon immer, dass die deutsche Steuergesetzgebung pervers ist.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
freebreaker September 20, 2007 danke für die hilfe! ja schnitzel, ich bin azubi mein kampfplan hat mittlerweile 3 Komponenten: 1.) Werbungskosten steigern Habe mir mal ausgerechnet, dass ich nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und AN-Pauschbetrag (920) euro immer noch ca 400 eur zuviele Einkünfte habe --> sammle schon fleissig Werbungskosten; das dumme ist, ich muss ja den AN-Pauschbetrag auch noch aufbringen, sprich: ca. 1400 EUR Werbungskosten (100 EUR hab ich mal als Sicherheitsaufschlag) ... hoffe mal dass die Pendlerpauschale wieder ab dem 1. km eingeführt wird ... käme sehr entgegen 2.) Auf Gehalt / VL / Weihnachtsgeld verzichten wohl der direkteste Weg um seine Einkünfte (aus selbstst. Arbeit) zu senken ... wobei ich schon mehrmals gelesen habe, dass das nichts bringt, wenn die Familienkasse / Finanzamt das rauskriegt (dass man absichtl. auf Geld verzichtet um steuerl. Vorteile / Kindergeld zu erhalten 3.) Gesamtsumme der Einkünfte durch Verrechnung von "Einkunftsarten-übergreifenden" negativen Einkünften wie gesagt, stückzinsen zahlen (habe momentan ein TRY-Anleihe der Öster. Bundesbank (18%) im Sinn) und so ungefähr negative Einkünfte erwirtschaften - positive Einkünfte aus Kapitalverm. habe ich kaum bzw. sowenig, dass der Freistellungsbetrag locker reicht (und dann muss ich ja erst gar nicht gegen die neg. Einkünfte aufrechnen, richtig? korrigiert mich bitte wenn ich hier falsch liege!) Wie lange sollte ich denn eurer Meinung nach mind. an Zeit verstreichen lassen zw. An- und Verkauf der Anleihe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nicco3 September 20, 2007 Wie lange sollte ich denn eurer Meinung nach mind. an Zeit verstreichen lassen zw. An- und Verkauf der Anleihe? freebreaker, 2-3 Wochen. Aber ich glaube nicht, dass das FA die Transaktionen von Azubis kontrolliert. PS: Bei TRY-Bonds auf den Umrechnungskurs achten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
freebreaker September 20, 2007 ich hoff das auch nicco, ich hoff das auch ;-) 2-3 Wochen, das ist wirklich machbar! Aber ich hab mir grad nochmal den FAZ-Artikel durchgelesen ... und schon wieder schwindet bei mir die Hoffnung, weil ich ja nicht mal die beiden "Hürden" packe: a) ich überschreite den Sparerfreibetrag nicht annähernd B) 3-4 Jahre???? Klar einen Minigewinn erwirtschafte ich immer, die Differenz zw. Zinszahlung und Stückzinsen ist ja immer positiv ... aber ich habe nicht wirkl lust, die Bonds 4 Jahre zu halten o_O Wird das so akribisch geprüft? Und muss ich dann im nächsten Jahr irgendwas vorlegen, auf dem dann steht, dass ich gerade die Bonds verkauft habe, die mir im letzten Jahr (dieses Jahr) die negativen Einkünfte beschert hat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman September 21, 2007 *kopfschüttel*Ich wusste schon immer, dass die deutsche Steuergesetzgebung pervers ist.... Wieso pervers? Die Bestimmung dazu ist super simpel: Werbungskosten sind die Kosten, die zur Erzielung oder zum Erhalt der Einkünfte dienen. Das ist ganz einfach geschrieben und man kann eine Menge darunter subsumieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn September 21, 2007 2.) Auf Gehalt / VL / Weihnachtsgeld verzichtenwohl der direkteste Weg um seine Einkünfte (aus selbstst. Arbeit) zu senken ... wobei ich schon mehrmals gelesen habe, dass das nichts bringt, wenn die Familienkasse / Finanzamt das rauskriegt (dass man absichtl. auf Geld verzichtet um steuerl. Vorteile / Kindergeld zu erhalten Keine Chance! § 32 Abs. 4 S. 9 EStG sagt eindeutig, dass Gehaltsverzicht dennoch angerechnet wird. Das wären wissentlich falsche Angaben, lieber nicht machen. Beschäftige dich lieber mit Version 1 und 3 mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nicco3 September 21, 2007 Aber ich hab mir grad nochmal den FAZ-Artikel durchgelesen ... und schon wieder schwindet bei mir die Hoffnung, weil ich ja nicht mal die beiden "Hürden" packe: a) ich überschreite den Sparerfreibetrag nicht annähernd cool.gif 3-4 Jahre???? Klar einen Minigewinn erwirtschafte ich immer, die Differenz zw. Zinszahlung und Stückzinsen ist ja immer positiv ... aber ich habe nicht wirkl lust, die Bonds 4 Jahre zu halten o_O Wird das so akribisch geprüft? Und muss ich dann im nächsten Jahr irgendwas vorlegen, auf dem dann steht, dass ich gerade die Bonds verkauft habe, die mir im letzten Jahr (dieses Jahr) die negativen Einkünfte beschert hat? freebreaker, die 3-4 Jahre beziehen sich in dem FAZ Artikel auf das Steuersparmodell mit Krediteinsatz. Diese Version ist zu aufwendig. In der Jahressteuerbescheinigung der Bank werden die negativen Einkünfte aufgeführt. Vorsichtshalber bewahre ich zusätzlich die Einzelbelege auf. Eine ausführlich Zusammenfassung zu dem Thema Stückzinsmodell findest du u.a. bei Finanztip http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/...kzinsmodell.htm Zitat zum Thema Sparerfreibetrag: Mit dem Kauf eines verzinslichen Wertpapiers und der Zahlung von hohen Stückzinsen kurz vor Jahresende können Sie die steuerpflichtigen Kapitalerträge des Jahres vermindern. Dies macht aber nur dann Sinn, wenn Ihre Kapitalerträge weit über den Sparerfreibetrag hinausgehen oder wenn Sie keine nennenswerten Kapitalerträge haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch September 21, 2007 Der bewusste Verzicht auf VL durch den Arbeitgeber muss dir die Familienkasse nachweisen ! Es werden alle Einkünfte angerechnet, die dir in dem jeweiligen Anspruchsjahr zufließen. Hast du schonmal drüber nachgedacht das Geld, was du hast auf deine Ellis umzuschaufeln und die das für dich zumindest bis du über den Kindergeldzeitraum hinaus bist anlegen ? Tipp am Rande zum Thema Werbungskosten (werd ich nächstes Jahr auch machen) du kannst wenn du noch jemanden im Betrieb hast, der mit dir die Ausbildung macht zusammen lernen. Dafür werden die Fahrkosten anerkannt ! Sucht euch denjenigen aus, der am weitesten weg wohnt und dokumentiert euer gemeinsames Lernen....obs in wirklichkeit so ist, dass ihr zusammen gelernt habt spielt mal keine Rolle. *schulterzuck* Ihr solltet natürlich die gleichen Tage etc. haben, am besten das ganze schriftlich festhalten was ihr wann wie lange bei wem gemacht habt. Der Tipp kommt übrigens von einer Kollegin von mir, bei der es anerkannt wurde MfG Schnitzel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
freebreaker September 21, 2007 das mit der lerngemeinschaft ist gut, habe ich mir auch schon überlegt ... das dumme ist, die wohnen alle höchstens 3 km von mir entfernt ... bringt nicht viel, zumal ich nicht weiss, ob auch da die regel mit "ab dem 21. km" gilt ... zum thema auf die eltern umschaufeln: ich habe nicht soviel, dass es sich lohne würde und selbst das, was ich anlege, ergibt so wenig Einkünfte aus Kapitalvermögen, dass es unter den Sparerfreibetrag liegt und dann eh nicht angerechnet wird. und das umschaufeln von geld selber würde ja nichts an der Einkunftssumme bringen, weil mir das geld ja bereits zugeflossen ist und somit bereits zur summe zählt, right? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch September 21, 2007 · bearbeitet September 21, 2007 von Schnitzel ACHTUNG: Die Kindergeldkasse rechnet alle Einkünfte an, die du in dem Jahr hast außer 51 € Werbungskostenpauschale, der Sparerfreibetrag ist ein Begriff des Steuerrechts. Die Familienkasse richtet sich bei den Einnahmen nach einem Mischmasch aus Sozialversicherungs- und Steuerbetriffen. Guck dir mal den Flyer der Familienkasse an. Lies dir die Seiten 13 und 14 genau durch, da heißt es unter anderem "Zu den Bezügen zählen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert,die nicht zu versteuern sind, sowie pauschal versteuerter Arbeitslohn. [...] Bezüge sind insbesondere: nicht besteuerte Zuflüsse bis zur Höhe des Sparer-Freibetrages und des Versorgungs-Freibetrages" Folge: Selbst das, was du an Zinsen über deinen Freistellungsauftrag abdecken kannst wird dir als Bezüge und damit als Einkünfte angerechnet. --- Geht es dir beim Kindergeld um das Jahr 2007 oder 2008 ? Wenn 2007 könnteste zumindest noch für 3 Monate die Zinsen runterprügeln. Wenn's ums Jahr 2008 geht wie bei mir ist's planbar auch wenn's mich in meiner Anlagestrategie gewaltigst stört Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
freebreaker September 21, 2007 · bearbeitet September 21, 2007 von freebreaker bei mir gehts um 2007 hm naja, aber selbst wenn, ich denke net dass ich da über mehr als 100 eur komme .... muss ich halt 100 eur mehr stückzinsen auftreiben mal ne andere frage: kriege ich solche anleihen (hoher kupon und kurz vor Zinszahlung bzw. endfälligkeit (wenn kauf im dezember und zinszahlung im januer)) überhaupt noch am "Markt"??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch September 22, 2007 sofern die entsprechend gehandelt werden ja, v.a. Anleihen mit hoher und mittlerer Liquidität bieten da entsprechend Chancen, bei welchen mit niedriger Liquidität wird's sehr schwierig, da bei denen sehr sehr wenig gehandelt wird Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
steff123 September 23, 2007 Was ist eigentlich mit Veräußerungsgewinnen. Greift beim Kindergeld da auch der Freibetrag von 512 EUR? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 September 24, 2007 einen Freibetrag gibt es nicht. Es handelt sich um eine Freigrenze, die auch beim Kindergeld bei der Ermittlung der Einkünfte berücksichtigt wird. Da beim Kindergeld aber die Einkünfte und Bezüge entscheidend sind muss man auch noch die Bezüge berücksichtigen. Da fallen die Veräußerungsgewinne nämlich drunter, wenn sie unter der Freigrenze bleiben. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
steff123 September 24, 2007 einen Freibetrag gibt es nicht. Sorry, es war schon spät. IdR benutze ich die Begriffe auch richtig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag