storck September 20, 2007 aktuell führt mein Arbeitgeber Summe X in eine Pensionskasse bei der Swiss Life ab. Ich überlege den Betrag zu splitten um 80 EURO in einen VL-Spaplan zu stecken. Ist die Entnahme nach 7 Jahren dann steuerfrei? Viele Grüße Storck Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter September 20, 2007 · bearbeitet September 20, 2007 von harryguenter aktuell führt mein Arbeitgeber Summe X in eine Pensionskasse bei der Swiss Life ab. Ich überlege den Betrag zu splitten um 80 EURO in einen VL-Spaplan zu stecken. Ist die Entnahme nach 7 Jahren dann steuerfrei?Viele Grüße Storck 80 EURO ist eigentlich keine VL-Sparplanrate, da aufgrund der steuerlichen Zuschüsse (wenn Du welche erhälst) nicht mehr als 40EUR einzahlen "brauchst" für die max. Förderung. Manche Anbieter akzeptieren auch keine höhere Rate. Bislang konnte man VL-Sparpläne ohne weitere Steuern verkaufen, da das Geld bei der Anlage aufs Gehalt aufgeschlagen und versteuert wird. D.H. VL gelder sind im Gegensatz zu Pensionskassen Geldanlagen aus Nettogehalt! Ich vermute zukünftig wird auch VL unter die Abgeltungssteuer fallen (nur Riester, Rürup und Co glaube ich nicht). Aus steuerlicher Sicht ist VL uninteressant wenn man keine Förderung erhält. Nur manchal gibt der Arbeitsgeber einen Teil des Beitrages zum Gehalt zusätzlich dazu. Dann ist das natürlich sehr lukrativ. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 September 20, 2007 Bislang konnte man VL-Sparpläne ohne weitere Steuern verkaufen, da das Geld bei der Anlage aufs Gehalt aufgeschlagen und versteuert wird. D.H. VL gelder sind im Gegensatz zu Pensionskassen Geldanlagen aus Nettogehalt! ich glaube du verwechselst das mit Direktversicherungen. Für die Beiträge in VL-Sparpläne gibt es steuerlich keine Besonderheiten. Die Abstandnahme vom Steuerabzug bei Bausparverträgen im Falle der Gewährung einer Wohnungsbauprämie würde ich zumindest nicht als Vorteil ansehen zumal die Einnahmen letztlich in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Der Vorteil des VL-Sparens liegt darin, dass der Arbeitgeber einen Teil selbst zahlt (VL-Zulage) und sich dadurch dein Bruttoarbeitslohn erhöht wenn auch nicht viel. Es ist nichts als eine Lohnerhöhung um den jeweiligen Betrag. Die Arbeitnehmersparzulage ist hingegen nicht steuerbar, die bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 EUR bei Ledigen gewährt wird. Die Höhe dieser richtet sich danach in was das Geld angelegt wurde. Fondssparplan gibt 18 %, Bausparplan nur 9 % von den Sparbeiträgen - siehe auch § 13 5. VermBG. Insofern werden VL-Sparverträge auch unter die Abgeltungsteuer fallen. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter September 20, 2007 ich glaube du verwechselst das mit Direktversicherungen. Kann sein, bei Pensionskassen fallen aber keine Sozielversicherungsbeiträge an wenn ich mich recht erinnere. Bei VL dagegen meines Wissens nach schon. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua September 20, 2007 Kann sein, bei Pensionskassen fallen aber keine Sozielversicherungsbeiträge an wenn ich mich recht erinnere. Bei VL dagegen meines Wissens nach schon. Grundsätzlich hat @Sven82 recht. Den Teil, den der Arbeitgeber dazu gibt, nennt man den Arbeitgeberanteil an der Vermögensirksamen Anlage. Er wird dem Bruttogehalt dazugeschlagen und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Alle Ertrage aus der Vermögenswirksamen Anlage werden nach denselben Grundsätzen besteuert, wie andere Erträge aus Kapitalanlagen auch. Du hast vermutlich mehr an die sog. Gehaltsumwandlung gedacht. Hier werden Teile Deines Bruttoeinkommens in Beiträge zur Zukunftssicherung (z.B. Pensionskasse) umgewandelt. D.h., dass diese Anteile aus Deinem Einkommen herausgezogen und zur Pensionskasse überwiesen werden. Der große Vorteil hier ist, dass diese Beträge bis zu einem jährlichen Höchstbetrag (z.Zt. 2.520 Euro) steuer- u. sozialversicherungsfrei bleiben. Gerade für Gutverdiener mit einem hohen Spitzensteuersatz kann das schon einmal gut und gerne 50 % des Anlagebetrages ausmachen, den man ja sofort in Form von ersparten Abzügen wiederbekommt. Das wirkt sich natürlich sehr positiv auf die Rendite aus. Ab 01.01.2009 sollten die gehaltsumgewandelte Beträge wieder sozialversicherungspflichtig werden. Ich kann mich aber an eine Meldung der letzten Zeit erinnern, dass es die attraktive Sozialversicherungfreiheit mindestens auch noch für 2009 geben soll. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch September 20, 2007 Moinsen, also ich habs vor kurzem gelesen, dass die sozialabgabenfreiheit für die gehaltsumwandlung auch über 2008 hinaus gilt. Stand jetzt vor kurzem in nem Gewerkschaftsbeitrag und auf irgendeiner Bankseite so hier hab ichs auch nochmal für alle http://www.deutscherpensionsring.de/micros..._2009/index.jsp Ich hoffe, dass das hier einige sehr glücklich machen wird. Die gesparten SV-Beiträge bitte auf mein Konto MfG Schnitzel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger September 20, 2007 Ab 01.01.2009 sollten die gehaltsumgewandelte Beträge wieder sozialversicherungspflichtig werden. Ich kann mich aber an eine Meldung der letzten Zeit erinnern, dass es die attraktive Sozialversicherungfreiheit mindestens auch noch für 2009 geben soll.Gruß Padua Die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung wird in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=11644 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch September 20, 2007 schneller thihi, habe neulich gelesen, dass die auch die Abgabenregelung beim Rentenbezug noch vereinfachen wollen...mal schaun obs was gibt und wie Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag