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Sebastian77

Berechnung der Belastung des Freistellungsauftrags

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Sebastian77
· bearbeitet von Sebastian77

Hallo,

bin neu hier und hoffe, dass ich mich nicht in der Rubrik vertan habe.

Ich habe folgende Frage an euch und es wäre schön, wenn mir jemand behilflich sein könnte.

 

Ich möchte gerne wissen, welcher Betrag der Thesaurierung/ Ausschüttung auf den Freistellungsbetrag angerechnet bzw. wie dieser ermittelt wird.

 

Folgende Angaben habe ich von der Deutschen Bank per Post zugesandt bekommen:

 

DWS Top 50 Asien: 132,7 Anteile

 

Thesaurierung pro Stück 0,4511 (Tag 30.09.2006)

 

30% zinsabschlagssteuer = 0,35

5,5% Soli = 0,01

 

 

Stpfl. Ertrag ohne nachfolgende Dividenden 0,0087

Stpfl. Ertrag aus Dividenden 0,4424

Zast-pflichtiger Anteil 0,0087

Ausl. anrechbare Quellensteuer massgebl. HEV 0,2223

 

 

Auf Freistellungsbetrag angerechnet: 1,15

 

Sind die 1,15 der Betrag der von den 801 abgezogen wird (übrig bleiben dann noch 799,85) oder wird dieser pro Anteil von meinen Freistellungsauftrag abgezogen ( 1,15 * 132,7)= 152 ( übrig bleiben dann noch 649)?

 

Vielen Dank

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|Zero
· bearbeitet von |Zero

1,15 pro anteil ( wobei ich heute nimmer check, wie sie da drauf kommen)

ausschüttung bezieht sich ja auch auf einen anteil

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Kamiryn
· bearbeitet von Kamiryn

1,15€ insgesamt (0,0087€ * 132,7 = 1,15449€).

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Sebastian77

Hallo,

danke für eure Antworten..Aber versteht mich nicht falsch, jetzt bin ich auch nicht schlauer als vorher..

 

 

 

1,15 pro anteil

 

 

1,15 insgesamt

 

 

Hat vllt. noch nen 3. ne Meinung..

 

Danke

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Kamiryn
· bearbeitet von Kamiryn

Dass es nicht pro Anteil sein kann, sollte doch eigentlich logisch sein.

 

Einmal handelt es sich bei der Mitteilung deiner Bank ja nicht um einen Mathe-Test. Zum anderen würde ja ansonsten auf den Freistellungsantrag mehr angerechnet (1,15 pro Anteil) als tatsächlich erwirtschaftet worden sind (0,4511 pro Anteil).

 

[edit]Dass der Betrag so gering ist, liegt daran, dass auf den größeren Teil des Gewinns (die Dividenden) ausländische Quellensteuer zu zahlen ist, die nicht mit dem Freistellungsantrag verrechnet wird.[/edit]

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|Zero

ja kamiryn hat recht. sry für meinen ersten post

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Sebastian77

Hallo,

vielen Dank euch Beiden, jetzt wird mir einiges klar...

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