berliner September 11, 2007 · bearbeitet September 11, 2007 von berliner Da hat man nun inzwischen einige Auslandsaktien mit Standorten in London, Oslo und sogar auf den Bermudas. Inwiefern könnte man wohl die Kosten für eine Reise zur HV als Werbungskosten anrechnen? Könnte man noch ein paar Tage an den Aufenthalt ranhängen, ohne daß das Finanzamt dann den Rotstift ansetzt? Edit: sorry für den Schreibfehler im Titel. Kann den leider nicht editieren. :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian September 11, 2007 Da hat man nun inzwischen einige Auslandsaktien mit Standorten in London, Oslo und sogar auf den Bermudas. Inwiefern könnte man wohl die Kosten für eine Reise zur HV als Werbungskosten anrechnen? Könnte man noch ein paar Tage an den Aufenthalt ranhängen, ohne daß das Finanzamt dann den Rotstift ansetzt? Grundsätzlich gehören Reisekosten zur HV zu den Werbungskosten. Diese müssen aber in Relation stehen zu den Einnahmen, sprich Dividenden, die man mit der Aktie erzielt. Wer 100Aktien von Pfizer hält und will dann für den Besuch der HV in New York Flug und 5 Tage Aufenthalt im Waldorf Astoria als Werbungskosten abrechnen, bekommt mit Sicherheit einen negativen Bescheid. Ich meine, mit Recht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner September 11, 2007 · bearbeitet September 11, 2007 von berliner Grundsätzlich gehören Reisekosten zur HV zu den Werbungskosten. Diese müssen aber in Relation stehen zu den Einnahmen, sprich Dividenden, die man mit der Aktie erzielt. Ist das irgendwo definiert? Nach London kommt man ja schon für 100 . Plus Übernachtung im Hostel usw. kommt man vielleicht auf 300 für ein verlängertes WE. Wenn dem dann 3000 Dividende gegenüber stehen würden, wäre das dann akzeptabel? Mal so rein hypothetisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Viper September 12, 2007 Denke nicht das dir das Finanzamt ein verlängertes Wochenende finanziert. Denn für eien HV in Londen sollte es möglich sein, morgens Hin- und abends Zurückzufliegen bzw. fahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian September 12, 2007 Ist das irgendwo definiert? Nach London kommt man ja schon für 100 . Plus Übernachtung im Hostel usw. kommt man vielleicht auf 300 für ein verlängertes WE. Wenn dem dann 3000 Dividende gegenüber stehen würden, wäre das dann akzeptabel? Mal so rein hypothetisch. Steht eigentlich in jedem Steuerhandbuch! Ich habe das Beispiel noch nicht praktiziert. Es müsste aber klappen, wenn man die Werbungskosten schlüssig erkären und auch die gesamten Ein- und Ausgaben dazu passen. Wenn ein Finanzberater dahinter einen privaten Zweck vermutet, mehrere Tage und dann noch am Wochenende, wird mit Recht diese Kosten nicht anerkennen. Und man sollte sich nicht dann vehement durch Einsprüche u.Ä. mit dem Finanzbeamten streiten. Ein verärgerter Finanzbeamter bleibt in Folge immer ein sehr kritischer Prüfer. Das Bundesverfassungsgericht hat den bedeutenden Satz gesagt: Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen!! Das muss aber mit "rechten" Dingen zugehen, und da macht der Staat auch meist nicht mit. Gestaltungsmissbrauch, Liebhaberei sind beliebte Begründungen. Aber es gibt doch noch viele andere Werbungskosten, die man zur Erzielung von Kapitaleinkünften geltend machen kann: Besuch von HVs im Umkreis von 200 Km, Börsenveranstaltungen - ich war jetzt gerade auf der IAM in Düsseldorf Bankbesuche Fachliteratur Kosten , die mit der Führung des Depots verbunden sind Schuldzinsen um nur einige zu nennen Wenn ich Finanzbeamter wäre, würde ich in diesem Fall etwas genauer hinschauen!! Kaufzeitpunkt, Vermögen und Lebensstil. Dazu passen eigentlich nicht Ryannair und Youth Hostel! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 September 12, 2007 Steht eigentlich in jedem Steuerhandbuch! bezweifel ich. Im Konz vielleicht, aber der ist auch bekannt für seine gewagten Aussagen. Im Anhang mal ein paar offizielle Sätze zum Thema. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian September 12, 2007 bezweifel ich. Im Konz vielleicht, aber der ist auch bekannt für seine gewagten Aussagen. Im Anhang mal ein paar offizielle Sätze zum Thema. Übrigens, ich arbeite mit der Wiso -Software. Die ist so gut, dass sich "mein Steuerbescheid" mit dem des Finanzamtes deckt. Im geschilderten Fall würde ich, wie auch erläutert, als Finanzbeamter diese Kosten nicht anerkennen. Entscheidend ist immer der Einzelfall, wie im Link ausgeführt, Und ob die Rechte des Aktionärs oder die Sicherung der Dividende im Vordergrund der HV stehen, liegt immer in der Darstellung wie im Ermessen des jeweligen Beamten. Wenn ein Aktionär 100000 oder mehr in Munichre hat und das schon lange Zeit, kann einfacher die Kosten für den Besuch der HV in München erklären und auch absetzen. Verlängertes Wochenende und dann Ibis Hotel gehen dann aber wirklich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner September 12, 2007 Verlängertes Wochenende und dann Ibis Hotel gehen dann aber wirklich nicht. Warum? Das Ritz Carlton wäre doch viel anstößiger. Kann doch nicht sein, daß es erst teuer sein muß, damit das Finanzamt das anerkennt, vor allem wenn es darum geht, schnell mal hinzujetten. Drei Tage sehe ich als realistisch an, wenn man einen Tag vorher an- und einen Tag später abreist. Wenn ein Finanzberater dahinter einen privaten Zweck vermutet, mehrere Tage und dann noch am Wochenende, wird mit Recht diese Kosten nicht anerkennen. Wenn man nun mal die HV besucht und die am WE ist und man auch nicht viel länger als nötig bleibt, kann es eigentlich nicht viel zu mäkeln geben. Klar, bei 500 Kosten und 50 Dividende sicher unsinnig, deshalb wäre meine Vermutung, daß es da irgendwelche plausiblen Relationen geben muß, z.B. Kosten < 10% der Dividende oder so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian September 13, 2007 Berliner, frag nicht bei mir nach! Ich bin weder Entscheidungsträger noch Gesetzgeber. Ich habe nur die gängige Praxis aufgezeigt. Wer mehr verdient und mehr Steuern zahlen muss, kann auch mehr Werbungskosten absetzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag