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Ivoo

Spekulationssteuer bei Schülern

Empfohlene Beiträge

Ivoo

Hi

 

Ich habe hier im Forum gelesen wie das mit den stuern läuft. allerdings wird nur gesagt dass man mit seinem persönlichen stuersatz besteuert wird. wie ist das denn bei schülern, die ja kein einkommen haben und noch überhaupt keine steuererklärung machen müssen?

 

gruß Ivo

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Youngtrader
Hi

 

Ich habe hier im Forum gelesen wie das mit den stuern läuft. allerdings wird nur gesagt dass man mit seinem persönlichen stuersatz besteuert wird. wie ist das denn bei schülern, die ja kein einkommen haben und noch überhaupt keine steuererklärung machen müssen?

 

gruß Ivo

Du unterliegst doch der Steuer.Egal wie alt du bist.

Du hast nur eine Einkommenfreigrenze.Bei der Spekusteuer schlägt das aber glaub ich voll durch.

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Ivoo

muss ich mich dann selbst ans finanzamt wenden oder wie?

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Stoef
muss ich mich dann selbst ans finanzamt wenden oder wie?

 

Das ist sicher keine schlechte Idee, Ivoo. Aber ob Dir der Finanzbeamte ausführlich eine verständliche Antwort gibt, sei mal dahingestellt.

Nun dann versuche ich es mal mit meinen Worten auszudrücken.

 

Ein jeder ist zur Einkommensteuererklärung veranlagt, der Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von insgesamt mehr als 410 EUR erzielt hat. Das heißt also, wenn du andere Einkünfte als Arbeitslohn (Arbeitslosengeld, Zinsen, Spekulationsgewinne, Renten etc.) erzielst und diese insgesamt über 410 EUR im Jahr liegen, musst Du eine Steuererklärung abgeben. Somit müssen auch Schüler und Studenten eine Steuererklärung abgeben, wenn sie Spekulationsgewinne von 512 EUR oder mehr in einem Jahr erzielt haben.

 

Bei solchen einfach gelagerten Fällen ist es aber kein Problem, eine Steuererklärung anzufertigen. Die Spekulationssteuer oder korrekt ausgedrückt private Veräußerungsgeschäfte werden erst mit der Einkommensteuer vernalagt, wenn die gesamten Einkünfte nach Abzug gewisser Pauschbeträge insgesamt 7.664 EUR nicht überschreiten.

 

Für alle gering verdienenden Aktionäre kann man folgende Szenarien vorrechnen:

Bis zum Sparerfreibetrag von 750 EUR + Werbungskostenpauschale von 51 EUR (= 801 EUR) sind Zinseinkünfte (Habenzinsen) und Dividenden steuerfrei und wirken sich nicht erhöhend auf die Gesamteinkünfte aus. Da die Dividenden in der Regel dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, ist nur die Hälfte der Bruttodividende steuerlich relevant. Die andere Hälfte bleibt steuerfrei. Demnach kann man im Extremfall Dividenden in Höhe von 1.602 EUR erzielen, ohne dass sie als Kapitaleinkünfte auf die Gesamteinkünfte hinzugerechnet werden.

 

Was Spekulationsgewinne angeht, sieht die Sache noch besser aus. Sofern alle Kapitaleinkünfte durch den Sparerfreibetrag gedeckt sind und auch keine anderen Einkünfte erzielt wurden, kann der steuerliche Grundfreibetrag (7.664 EUR) komplett mit Spekulationsgeschäften ausgereizt werden. Da auch diese dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, gilt wiederum nur die Hälfte der gesamten Gewinne als steuerlich relevant. Es können daher zumindest Gewinne in Höhe von 15.328 EUR (7.664 x 2) realisiert werden. Hierbei ist zu beachten, dass sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf als Werbungskosten komplett angerechnet werden. Vergiss also nicht, die Transaktionsgebühren und Provisionen von den Kursgewinnen oder auch -verlusten abzuziehen. Bei der jährlichen Jahressteuerbescheinigung durch die Bank wird dies aber mit berücksichtigt.

Zu beachten ist jedoch, dass bei Veräußerungsgewinnen von Fondsanteilen das Halbeinkünfteverfahren auf Spekulationsgewinne nicht anzuwenden ist.

Also gilt hier die "Freigrenze" von 7.664 EUR.

 

Allerdings ändert sich die ganze Thematik ab 01.01.2009 mit der Einführung der Abgeltungssteuer. Aber dies war ja nicht gefragt und wurde in einem anderen Thread schon ausführlich besprochen.

 

Gruß

 

Stoef

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Ivoo

danke für deine aufwendige antwort! du hast mir wirklich weitergeholfen. also noch einmal kurz nachhaken: so lange ich nicht über den freibetrag von 7 tausend und nen paar zerquetschte komme muss ich auch keine steuererklärung machen?

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Sven82

schöne Erklärung. Als Ergänzung:

 

Es gibt neben dem § 46 EStG auch noch den § 56 EStDV der da sagt, dass eine Steuererklärung nicht abgegeben werden braucht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte 7.664 EUR nicht übersteigt. Insofern braucht auch ein Schüler keine Erklärung abgeben wenn er unter dieser Grenze liegt. Es macht aber Sinn eine Steuererklärung abzugeben auch wenn man unter der Grenze ist um evtl. überzahlte Steuern (z.B. Steuerabzug bei Zinsen und Dividenden) vom Finanzamt wiederzubekommen. In dem Fall muss man die Steuererklärung innerhalb von 2 Jahren beim Finanzamt einreichen.

 

Alternativ kann man sich auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt ausstellen lassen und diese der Bank vorlegen. Dann wird kein Steuerabzug vorgenommen auch wenn die Zinseinkünfte den Freistellungsauftrag übersteigen.

 

Gruß

Sven

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Ivoo

super! jetzt weiß ich perfekt bescheid. vielen dank an euch, dass ihr euch die zeit genommen habt mir zu helfen!

Gruß Ivo

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