yashirobi August 30, 2007 · bearbeitet August 30, 2007 von yashirobi nabend, meine frage: muss man den Spekulationsfreibetrag(ich hoffe mal der heißt so...) auch selber zuweisen(wie den Freibetrag für zinsen) und wenn ja wie? bitte um aufklärung thx yashirobi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
desesperado August 30, 2007 gibt eine Suchfunktion, darfst du auch benutzen, https://www.wertpapier-forum.de/index.php?a...kulationssteuer zu müde jetzt NACHTI !!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yashirobi August 31, 2007 · bearbeitet August 31, 2007 von yashirobi die suchfkt. hatte ich benutzt, nur leider bin ich dadurch nicht klüger geworden. wie gesagt was ich wissen möchte, ist ob man diesen freibetrag dem konto zuweisen muss. gruss Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio August 31, 2007 Nein. Bei der SpekulationsFREIGRENZE (nicht Freibetrag!) gibt es keinen Freistellungsauftrag. Das mußt du bei deiner Steuererklärung überprüfen und ggf. dann deine Spekulationsgewinne erklären, wenn du diese Grenze überschreitest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yashirobi August 31, 2007 danke für die info, daß hat mir auf jedenfall weitergeholfen. gruss Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag