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yashirobi

Spekulationsfreibetrag (512�)

Empfohlene Beiträge

yashirobi
· bearbeitet von yashirobi

nabend,

 

meine frage: muss man den Spekulationsfreibetrag(ich hoffe mal der heißt so...) auch selber zuweisen(wie den Freibetrag für zinsen) und wenn ja wie?

 

 

bitte um aufklärung

 

thx

yashirobi

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desesperado

gibt eine Suchfunktion, darfst du auch benutzen,

 

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?a...kulationssteuer

 

zu müde jetzt

 

NACHTI !!!

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yashirobi
· bearbeitet von yashirobi

die suchfkt. hatte ich benutzt, nur leider bin ich dadurch nicht klüger geworden.

wie gesagt was ich wissen möchte, ist ob man diesen freibetrag dem konto zuweisen muss.

 

gruss

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Malvolio

Nein. Bei der SpekulationsFREIGRENZE (nicht Freibetrag!) gibt es keinen Freistellungsauftrag. Das mußt du bei deiner Steuererklärung überprüfen und ggf. dann deine Spekulationsgewinne erklären, wenn du diese Grenze überschreitest.

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yashirobi

danke für die info, daß hat mir auf jedenfall weitergeholfen.

 

gruss

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