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Granini

Riester Rente im Todesfall - Was passiert mit dem Geld?

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Granini

Hallo, ich und meine Freundin stehen gerade kurz davor, entweder eine Riester-Rente mit DWS Top-Rente oder UniProfiRente abzuschließen.

 

Jetzt versuche ich zu verstehen, was im Todesfall bei Ehepaaren (kommt ja bald^^) passiert:

 

Bei der Union Investment lese ich z.B. dass der Ehepartner die Möglichkeit hat, die Sparleistungen zu übernehmen, WENN er einen eigenen Union Investmentfonds hat.

Wenn nicht, darf er einen abschließen, außer er ist über 54... hmmm...

Ansonsten fallen dann halt irgendwelche Abzüge an, was bestimmt nicht gut ist! :-"

 

Folgt daraus also, dass zwei Ehepartner möglichst den GLEICHEN Fonds riester-besparen sollten (weil ja ganz ehrlich das Sterben bis zum 85. Lebensjahr nicht sooo unwahrscheinlich ist) ???

 

Was ist, wenn man seinem Ehepartner eine Vollmacht über den Riester-Vertrag ausstellt? Da bin ich bei der Union-HP nicht ganz durchgestiegen.

 

Wäre super, wenn mir das jemand für diese beiden Fonds erklären könnte, wie das abläuft!

 

Danke und Gruß

Granini

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famacon

Nach meiner Kenntnis wird das angesparte Riester-Vermögen vererbt sofern sich der Verstorbene in der Einzahlungsphase befand. Befand sich der Verstorbene bereits in der Auszahlungsphase kann je nach Vertrag die Rente für die Verbliebenen eine zeitlang weitergezahlt (z.B. verbleibende Zeit bis der Verstorbene 85 geworden wäre) oder beendet werden.

 

Wird dabei das Vermögen auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen, so bleiben die Förderungen erhalten, ansonsten werden sie vor Auszahlung vom angesparten Vermögen abgezogen...

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SumSum

Also die DWS beantwortet Deine Frage in den FAQ.

 

Zitat:

 

"Welche Leistungen werden im Todesfall während der Anspar- und Auszahlungsphase bis zum 85. Lebensjahr fällig?

 

Das vorhandene Fondsvermögen kann auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden. Bei steuerlich gemeinschaftlich veranlagten Ehepartnern erfolgt dies förderunschädlich, das heißt, die staatliche Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. In allen anderen Fällen wird das Altersvorsorgevermögen nach Abzug der staatlichen Zulagen ausgezahlt."

 

Vererbarkeit Ehepartner: ja, inkl. der Zulagen

Fott ist im Zweifel nur die Summe für die RV, welche die Leistungen ab dem 85. LJ übernimmt.

 

Interessant ist folgendes: "in allen anderen Fällen..." -> sprich: ich verstehe das so, dass auch z. B. an die Kinder hier was ausgezahlt wird.

 

 

 

Bei der Union hab ich auf Anhieb nicht gefunden, wie das geregelt wird.

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Granini

Hallo,

also die große Frage ist ja: selbst wenn beide Häuser groß verkünden, dass man den Vertrag vom Ehepartner weiterführen darf, wie siehts denn nun aus, wenn man selber schon einen hat? Führt man dann auf einmal zwei oder müsste man dann seinen alten kündigen, was auch ziemlich doof wäre.

Oder wird, vorausgesetzt beide Ehepartner haben den gleichen Vertrag beim gleichen Anbieter das Angesparte des Ehepartners dann einfach raufgepackt?

Hmmmm

Gruß

Granini

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TheMightyGandalf

Das Geld muss im Todesfall nur "in einem" Riestervertrag weitergeführt werden - bei welchem Anbieter ist völlig egal. Wer schon einen Vertrag hat, kann die Einzahlungen plus Prämien etc einfach in den neuen Vertrag überführen, ähnlich wie bei einem Wechsel des Riestervertrages. Wer noch keinen hat, muss sofort einen abschließen und kann das Geld dann darein überführen.

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Granini

Alles klar, vielen Dank für eure Antworten! :-)

Gruß

Granini

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Wertleo
· bearbeitet von Wertleo

Hi

 

Um das alte Thema wieder zu beleben hab ich dazu eine kurze Frage.

 

Was passiert eigentlich mit dem Geld wenn ich Single bin und einen anderen Erben festlege. Z.b. mein Patenkind oder Lebensgefährtin? Ist das Geld dann weg oder wie muss ich das verstehen?

 

Ich denke das die Zulagen wohl zurückgezahlt werden müssen das angesparte Kapital aber erhalten bleibt! Ist dem so?

 

Gruß

 

Martin

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Ich denke das die Zulagen wohl zurückgezahlt werden müssen das angesparte Kapital aber erhalten bleibt! Ist dem so?

 

korrekt, du musst nur noch unterscheiden, wann der Todesfall eintritt: vor oder nach Rentenbeginn

 

Vor Rentenbeginn: wie von dir beschrieben, Restkapital wird an Hinterbliebenen ausgezahlt

 

Nach Rentenbeginn:

 

Bei Fonds- und Banksparplan: Kapital - Zulage - Beitragsanteil für Rente ab 85 Lj (ca. 30-40% der Summe zu Rentenbeginn)

Bei klassischer Riester oder Fondsgebundener Riester:

Schritt 1: Kapital - Zulage

Schritt 2: Restkapital wird mit Rentengarantiezeit verglichen

Schritt 3: Einmalbeitrag aus Summe der Rentengarantiejahre kann ausgezahlt oder verrentet werden

 

Gruß

David

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Wertleo

Hi

 

Ok danke. Somit ist das Geld auf keinen Fall verloren. Das ist mir wichtig. Ich weiß nämlich noch nicht ob ich einmal Heiraten werden. Und wenn doch weiß man ja auch noch nicht was über die Jahre passiert. Hauptsache ich kann das noch festlegen wer das Geld bekommen soll.

 

Gruß

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