Matthew Pryor September 20, 2012 · bearbeitet September 20, 2012 von Matthew Pryor Ich nehme auf Grund der Hervorhebung an,dass Du auf die Definition der Pflegebedürftigkeit abzielst.Die hat aber nichts damit zu tun,wer für die Feststellung dieser Definition zuständig ist. Im Leistungsfall kann sich der Verbraucher zunächst einmal auf genau eines verlassen:Die Seinem Vertrag mit dem Leistungserbringer zu Grunde liegenden Bedingungen. Und selbst in dem von Dir verlinkten Artikel wird ja auch noch einmal klipp und klar festgestellt: Verlangt die Pflegezusatzversicherung die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch eigene medizinische Untersuchungen? Oder erkennt die private Pflegezusatzversicherung die Pflegestufe aufgrund der Einschätzung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse an? Und was passiert,wenn der MDK die Pflegebedürftigkeit nicht anerkennt?Mir wäre es lieber,wenn ich die Möglickeit habe,ein Gegengutachten durch einen von mir zu benennenden Arzt erstellen zu lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel September 20, 2012 Ich nehme auf Grund der Hervorhebung an,dass Du auf die Definition der Pflegebedürftigkeit abzielst.Die hat aber nichts damit zu tun,wer für die Feststellung dieser Definition zuständig ist. Im Leistungsfall kann sich der Verbraucher zunächst einmal auf genau eines verlassen:Die Seinem Vertrag mit dem Leistungserbringer zu Grunde liegenden Bedingungen. Und selbst in dem von Dir verlinkten Artikel wird ja auch noch einmal klipp und klar festgestellt: Verlangt die Pflegezusatzversicherung die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch eigene medizinische Untersuchungen? Oder erkennt die private Pflegezusatzversicherung die Pflegestufe aufgrund der Einschätzung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse an? Und was passiert,wenn der MDK die Pflegebedürftigkeit nicht anerkennt?Mir wäre es lieber,wenn ich die Möglickeit habe,ein Gegengutachten durch einen von mir zu benennenden Arzt erstellen zu lassen. Für mich ist es nur ein wichtiger Punkt, weil ich mir vorstellen kann, dass der private Versicherer nachfragt, wenn der MTD ablehnend ist, sowas läuft doch meistens nebeneinander ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 20, 2012 Sry, mich hatte ein Fieberschub ins Bett gerafft, daher kam keine Antwort mehr. Also maßgeblich ist einzig und allein das Bedingungswerk des jeweiligen Tarifs. Es ist eben keinesfalls so einfach, dass Pflegestufe gesetzlich = Pflegestufe laut Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Und die Überprüfung dessen unterliegt natürlich dem Versicherer, wie sie dargestellt wird, kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Da hilft einzig und allein Bedingungen lesen und nicht googlen nach Finanztip oder was auch immer, sry ... ist so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 September 21, 2012 mich hatte ein Fieberschub ins Bett gerafft Gute Besserung! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel September 21, 2012 Da hilft einzig und allein Bedingungen lesen und nicht googlen nach Finanztip oder was auch immer, sry ... ist so. Nun, die Bedingungen werden wohl wie immer dehnungsfähig sein, da sind Meinungen im Web ausa der Praxis bestimmt nicht uninteressant. Gute Besserung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lampalya September 22, 2012 Den Tarif Flex bei der DFV - finde ich leider nicht auf deren Homepage Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whitecobra82 September 23, 2012 Den Tarif Flex bei der DFV - finde ich leider nicht auf deren Homepage Den findet man auch nicht auf der Homepage. Auf der Homepage sind eh nur einige Tarifbeispiele aufgeführt. Ich habe damals von meinem Makler eine PDF Datei bekommen, mit der sich die unterschiedlichen Tarife berechnen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF September 23, 2012 · bearbeitet September 23, 2012 von AnNaWF Wenns um die konkrete Beitragsberechnung und die Tarifoptionen geht - siehe Anhang. Hoffe das hilft etwas weiter. DFV Tarifbuch.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whitecobra82 September 23, 2012 Hier das PDF der DFV mit dem Ihr die Beiträge für die unterschiedlichen Tarife berechnen könnt. Wichtig ist, dass Ihr erst die Variante Bisex/Unisex wählt und danach das Produkt. Wollt ihr dann einen weiteren Beiträg berechnen erst sowohl das gewählte Produkt als auch die Variante abwählen und mit der Variantenauswahl erneut beginnen. Ansonsten stimmen die berechneten Beiträge irgendwie nicht. DFV_Pflegeformular.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Oktober 15, 2012 Mh, die Flexibilität der DFV ist natürlich ne Menge wert, aber letztendlich habe ich mich jetzt doch eher für die Allianz entschieden. Bei gleicher Verteilung wäre sie deutlich günstiger - und im Fall stationärer Pflege zahlt sie ohnehin in jeder Pflegestufe den vollen Betrag. Nur in Stufe 1 und zu Hause schneidet man wesentlich schlechter ab als bei der DFV. Das nehme ich eventuell in Kauf, auch wenn man in dem Fall wohl noch am "rüstigsten" ist. Eventuell? Ich möchte weltweiten Schutz, die Allianz bietet standardmäßig aber nur europaweiten. Warum im Ausland nicht abgesichert sein? Und im Fall der Fälle bekommt man im Ausland evtl. deutlich mehr für sein Pflegetagegeld (je nach Krankheit / Verletzung) als hier in Deutschland. Auf jeden Fall spannend wird dann noch der Pflege-Bahr und der Unisex-Tarif. Möglicherweise lohnt sich schon wieder ein Wechsel im nächsten Jahr, falls der Unisex-Malus kleiner ist als der Bahr-Bonus und man diesen wirklich nur für Unisex-Verträge bekommt. Gibt es da eigentlich schon was neues, konkretes? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wertpapiertiger Oktober 15, 2012 Hi miteinander stehe auch vor dem abschluss einer PTG und wollte es gerne noch in diesem jahr machen da ja die ptg vers tarife die sind die durchschnittlich am meisten teurer werden durch die unisex sache. habe mich auf die AXA flex tarife ein wenig eingeschossen. morgen fahre ich zum vertreter. die allianz habe ich parallel im auge, die axa sagt mir jedoch einen tick mehr zu. eine frage brennt mir jedoch immer noch und auch mein makler hat bisher noch keine abschliessende aussage gemacht. eu/ewg weit versichern beide, axa und allianz. jedoch beabsichtige längere zeit ins aussereuropäische ausland zu gehen und frage mich da welche möglichkeiten ich habe falls mein wohnsitz wechselt. mein makler sagte eine stilllegung/aussetzung gibt es quasi nirgends und anwartschaftsversicherungen gibt es auch nicht, weil diese keinen sinn machen. obwohl ich das ehrlichgesagt nicht wirklich nachvollziehen konnte. nun ja. kennt jmd von euch einen versicherer der auch bei einem wohnsitzwechsel nach ausserhalb der eu im fall der fälle leistet, bzw der bei längerer auslandstätigkeit unter der voraussetzung das vor dem pflegefall der wohnsitz wieder in der eu ist, eine aussetzungen und spätere aktivierung oder ähnliches anbietet ? der oben kurz von ImperatoM angesprochen weltweite schutz würde auch mir sehr am herzen liegen.. mein makler hat angedeutet das die üblichen dynamiken für die ptg erhöhung (alle 3 jahre 5% ) trotz des alten vertrags auf basis der dann geltenden unisex tarife kalkuliert werden würden. ist das von gesellschaft zu gesellschaft unterschiedlich oder überall gleich ? grüsse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Oktober 15, 2012 mein makler hat angedeutet das die üblichen dynamiken für die ptg erhöhung (alle 3 jahre 5% ) trotz des alten vertrags auf basis der dann geltenden unisex tarife kalkuliert werden würden. ist das von gesellschaft zu gesellschaft unterschiedlich oder überall gleich ? vermutlich nicht - siehe dazu auch http://www.franke-bo...presse/fb-news/ -> PM vom 12.10.2012 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wertpapiertiger Oktober 15, 2012 mein makler hat angedeutet das die üblichen dynamiken für die ptg erhöhung (alle 3 jahre 5% ) trotz des alten vertrags auf basis der dann geltenden unisex tarife kalkuliert werden würden. ist das von gesellschaft zu gesellschaft unterschiedlich oder überall gleich ? vermutlich nicht - siehe dazu auch http://www.franke-bo...presse/fb-news/ -> PM vom 12.10.2012 danke für den link. werde es genauer mit dem makler durchprüfen und alles schriftlich geben lassen. enttäuschend schon wieder ein wenig. "Als Unisex-sicher erwiesen sich beispielsweise Tarife der Alten Leipziger, Continentale, Debeka, Europa, Hanse Merkur, Interrisk, myLife, Swiss Life, des Volkswohlbundes sowie der WWK." na toll, weder axa noch allianz. welche der oben genannten hat taug ? ich meine gutes von der debeka gehört zu haben fondsanleger1966 hast du zufällig einen tip bzgl meiner anderen "probleme" ? grüsse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Oktober 15, 2012 · bearbeitet Oktober 15, 2012 von AnNaWF danke für den link. werde es genauer mit dem makler durchprüfen und alles schriftlich geben lassen. enttäuschend schon wieder ein wenig. "Als „Unisex-sicher“ erwiesen sich beispielsweise Tarife der Alten Leipziger, Continentale, Debeka, Europa, Hanse Merkur, Interrisk, myLife, Swiss Life, des Volkswohlbundes sowie der WWK." na toll, weder axa noch allianz. welche der oben genannten hat taug ? ich meine gutes von der debeka gehört zu haben fondsanleger1966 hast du zufällig einen tip bzgl meiner anderen "probleme" ? grüsse Was meinst Du eigentlich genau mit Unisex sicher? Als Mann dürfte Dir ein Bisextarif doch sogar (derzeit noch) entgegenkommen. Abgesehen davon sollte man solche Risikoversicherungen niemals nach dem Preis, sondern nach den Leistungen auswählen. Aus meiner Sicht sind derzeit die Allianz und DFV (insb. wenn einem Demenz besonders wichtig ist) recht weit vorne... bei den flexiblen Modellen sicher die AXA... bei den kostengünstigeren die DKV (keine Leistung bei "PS 0"). Die DFV bietet auch weltweiten Schutz. Dein Makler scheint mir nicht so ganz fit in dem Metier wenn ich mir Deinen Post so durchlese; anderen bieten das auch, zT gegen Zuzahlung. Such Dir einen Profi. Die Dynamikregelungen sind bei jedem Versicherer unterschiedlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Oktober 15, 2012 Die Auswertung bezieht sich nicht auf Pflegerenten, sondern war als Hinweis auf die Problematik gedacht und als mögliche Quelle für weitergehende Infos: -> "Im September 2012 untersuchte Franke und Bornberg 747 Versicherungstarife von 77 Lebensversicherern. Dabei handelte es sich um Basis- und Privat-Renten in den Varianten Klassik, Fonds und Hybrid." -> "Die vollständige Unisex-Auswertung stellt Franke und Bornberg Versicherungsmaklern im Rahmen einer Analyse-Software kostenfrei zur Verfügung." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 15, 2012 Wenn der weltweite Versicherungsschutz ein Kriterium sein soll,kann eine Pflegeversicherung nach Art der Lebensversicherung sinnvoller sein.Diese leistet unabhängig von der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung.Das heißt auch,dass bei Wiederholungsgutachten nicht die Entscheidung des MDK maßgeblich sein muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Oktober 15, 2012 Die Auswertung bezieht sich nicht auf Pflegerenten, sondern war als Hinweis auf die Problematik gedacht und als mögliche Quelle für weitergehende Infos: Achso, ok. Ansonsten bleibe ich allerdings bei meinen Aussagen dass es durchaus auch Lsg. mit weltweitem Schutz etc. gibt und der Makler seine Hausaufgaben machen sollte. Wenn der weltweite Versicherungsschutz ein Kriterium sein soll,kann eine Pflegeversicherung nach Art der Lebensversicherung sinnvoller sein.Diese leistet unabhängig von der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung.Das heißt auch,dass bei Wiederholungsgutachten nicht die Entscheidung des MDK maßgeblich sein muss. Stimmt; die Alternative sollte man auch einbziehen. Guter Punkt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 15, 2012 Ansonsten bleibe ich allerdings bei meinen Aussagen dass es durchaus auch Lsg. mit weltweitem Schutz etc. gibt und der Makler seine Hausaufgaben machen sollte. Völlig richtig.Individuelle Vereinbarungen (z.B. die Weltgeltung) können mit einer Vielzahl von Versicherern getroffen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wertpapiertiger Oktober 16, 2012 · bearbeitet Oktober 16, 2012 von wertpapiertiger Ansonsten bleibe ich allerdings bei meinen Aussagen dass es durchaus auch Lsg. mit weltweitem Schutz etc. gibt und der Makler seine Hausaufgaben machen sollte. Völlig richtig.Individuelle Vereinbarungen (z.B. die Weltgeltung) können mit einer Vielzahl von Versicherern getroffen werden. mit unisex sicher meinte ich das auch für die ptg dynamik nach altem tarif gerechnet wird und nicht nach den ab jan ´13 geltenden, für männer wahrscheinlich deutlich höheren, unisex tarifen... vielen dank erstmal für die hinweise. ja vielleicht ist er[der makler] nicht der fitteste. werde auf jedenfall angeregt durch eure beiträge ein paar mehr fragen stellen. das modell der lebensversicherung als pflegeversicherungsersatz muss ich mal im detail anschauen und werde mal ein wenig googeln weltweite geltung - eine vielzahl von versicherern bietet das an ?...das finde ich höchst interessant. DFV wurde ja erwähnt. kennt jmd. noch namentlich ein paar weitere, oder welche das per zuzahlung regeln ? die werde ich dann nochmals zum vergleich hinzunehmen. die AXA sagte heute morgen das im aussereuropäischen ausland nicht geleistet wird der vertrag aber solange gültig bleibt solange keine absicht des endgültigen auswanderns besteht. also dt. konto würde ausreichen. die leistungen werden aber in der EU erbracht. bei etwaigem abschluss lass ich mir aber alles schriftlich geben über unisex anpassung für die dynamiken ab nächstem jahr konnte oder wollte der axa mann heute morgen keine aussagen machen. das verfolge ich noch weiter. grüsse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 16, 2012 ARAG,DKV,Hallesche,LKH.... Besser wäre es wohl,sich generell für einen passenden Tarif zu entscheiden und dann mit dem Versicherer in Verhandlungen bezüglich des erweiterten Geltungsbereiches einzutreten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wertpapiertiger Oktober 16, 2012 · bearbeitet Oktober 17, 2012 von AnNaWF ARAG,DKV,Hallesche,LKH.... Besser wäre es wohl,sich generell für einen passenden Tarif zu entscheiden und dann mit dem Versicherer in Verhandlungen bezüglich des erweiterten Geltungsbereiches einzutreten. ja schon klar, der korrekte tarif ist das wichtigste, AXA und ALLIANZ sind in meinen augen schon sehr gut so wie ich das bisher überblicke. bieten alles bis auf den leidigen Punkt des EU/EWG geltungsbereichs und eben keine weltweite gültigkeit. anwartschaftsversicherung/stillegung wäre noch nice to have, habe ich aber bis auf bei der DKV nirgends gesehen. jedoch muss ich dazu sagen das ich noch nicht versucht habe direkt mit denen zu verhandeln um es doch einzuschliessen. Sowas geht echt ? zu den erwähnten anbietern : die DFV beschreibt es ein wenig seltsam, aber ich leite daraus ab das weltweiter schutz gilt , lt link AVB unisex absatz 8/8.1 LKH finde ich auch nur eine begrenzung auf Deutschland lt. link AVB , das gleiche bei der ARAG , lt link AVB absatz 10/11/12 bei DKV ist eine anwartschaft möglich aber auch hier nur geltungsbereich EU/EWG im Leistungsfall für die PTG , lt Link AVB absatz 11/11.1/12 und bei der HALLESCHE ist es ähnlich , bereits auf der Titelseite wird wieder nur von EU und Schweiz geredet , lt link Schutzbrief bleibt die frage ob der bisex bestandsschutz auch bei den dynamiken gilt... es bleibt spannend grüsse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Oktober 17, 2012 · bearbeitet Oktober 17, 2012 von AnNaWF die DFV beschreibt es ein wenig seltsam, aber ich leite daraus ab das weltweiter schutz gilt , lt link AVB unisex absatz 8/8.1 Definitiv: Ja, weltweiter Schutz! LKH finde ich auch nur eine begrenzung auf Deutschland lt. link AVB , das gleiche bei der ARAG , lt link AVB absatz 10/11/12 bei DKV ist eine anwartschaft möglich aber auch hier nur geltungsbereich EU/EWG im Leistungsfall für die PTG , lt Link AVB absatz 11/11.1/12 und bei der HALLESCHE ist es ähnlich , bereits auf der Titelseite wird wieder nur von EU und Schweiz geredet , lt link Schutzbrief bleibt die frage ob der bisex bestandsschutz auch bei den dynamiken gilt... es bleibt spannend grüsse Okay, die o.g. müsst ich nachschauen; da kann sicher mein Vorredner was dazu sagen. Bei der Alten Oldenburger geht es m.E. auch, aber bedarf Zusatzvereinbarung. Bei der R+V gegen Zuschlag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 17, 2012 Wieso werde ich zitiert,ohne geschrieben zu haben?Technischer Knacker? jedoch muss ich dazu sagen das ich noch nicht versucht habe direkt mit denen zu verhandeln um es doch einzuschliessen. Sowas geht echt ? Es besteht zumindest grundsätzlich die Möglichkeit.Daher auch der Hinweis auf die gesonderte Vereinbarung.Die findet man weder in den AVB noch in den Tarifbedingungen.Ob der Versicherer das zusätzliche Risiko dann auch zeichnet und zu welchen Konditionen,ist eine andere Baustelle... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Oktober 17, 2012 Wieso werde ich zitiert,ohne geschrieben zu haben?Technischer Knacker? Sorry, war gestern Abend etwas durchn Wind; habs korrigiert. Copy & paste Fehler Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 17, 2012 Ah,halb so wild! Hatte mich nur gewundert.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag