Tycoon August 28, 2007 · bearbeitet August 28, 2007 von Tycoon Guten Morgen, ich bin momentan in der Situation, dass ich die Freigrenze von 512 EUR mit Aktienhandel für dieses Jahr überschritten habe. Die Spekulationsfrist ist dabei nicht eingehalten worden. Allerdings habe ich noch eine Position aus dem Jahre 2003 offen, mit der ich, wenn ich sie jetzt veräußern würde, wieder im Rahmen der Freigrenze liegen würde. Ich bin mir nur nicht sicher, ob es überhaupt möglich ist sich einen Verlust steuerrechtlich anrechnen zu lassen, bei dem der Kauf in einem ganz anderen Jahr stattgefunden hat und auch schon lange die Spekulationsfrist von einem Jahr überschritten wurde. Kann mir dazu vielleicht jemand etwas sagen? Danke schon mal! Gruß, Tycoon Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon August 28, 2007 Ich bin mir nur nicht sicher, ob es überhaupt möglich ist sich einen Verlust steuerrechtlich anrechnen zu lassen, bei dem der Kauf in einem ganz anderen Jahr stattgefunden hat und auch schon lange die Spekulationsfrist von einem Jahr überschritten wurde. Das geht meines Wissens nach nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio August 28, 2007 Wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist, kannst du den Verlust nicht mehr nutzen. Man kann Verluste schon in spätere Jahre übertragen, aber nur, wenn sie rechtzeitig realisiert worden sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag