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tobi3884

Besteuerung von Kickbacks bei Rückvergütung an Kunden

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tobi3884

Hallo,

 

ich suche seit längerem nach einer klaren Aussage, wie sog. Kickbacks beim Kunden versteuert werden, wenn die bank bzw. der broker diese an die Kunden weitergibt.

 

zählen diese dann zu den kapitaleinkünften ?

muss mit dem persönlichen steuersatz versteuert werden ?

 

oder erhöhen sie nur das zu versteuernde einkommen und somit u.U. den steuersatz ?

 

wenn jemand einen brauchbaren link hat, oder sich hier auskennt, wäre ich sehr für eine antwort dankbar.

 

grüße tobi

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
ich suche seit längerem nach einer klaren Aussage, wie sog. Kickbacks beim Kunden versteuert werden, wenn die bank bzw. der broker diese an die Kunden weitergibt.
kann man das vielleicht für doofe mal erklären.

 

Vielleicht kann ich dann helfen. Auf die schnelle würde ich dies nämlich als Anschaffungskostenminderung der jeweiligen Order ansehen.

 

Gruß

Sven

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tobi3884

Banken verdienen einen nicht unerheblichen Betrag an Bestandsprovisionen, welcher ihnen von den Fondsgesellschaften jährlich bezahlt wird. Allerdings werden diese Kickbacks aus der Verwaltungsgebühr des Fonds bezahlt und somit letztlich vom Anlagebetrag des Kunden.

 

YEALD.com oder auch di quirin Bank haben einen anderen ansatz. sie verzichten auf die ihnen bezahlten bestandsprovisionen fürch fondsgesellschaften und geben diese direkt an die kunden weiter. der kunde zahlt also nur noch die tatsächliche verwaltungsgebühr.

 

da diese kickbacks für den kunden ja einen mehrertrag darstellen wollte ich wissen wie dieser (wenn) steuerlich behandelt wird.

 

hoffe nun ists verständlicher :)

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Sven82

Dann habe ich es richtig verstanden und auch richtig beschrieben. Die weitergereichten Kickbacks mindern die Anschaffungskosten des Fonds und erhöhen im Zeitpunkt der Veräußerung den Veräußerungsgewinn bzw. mindern den Veräußerungsverlust.

 

Gruß

Sven

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tobi3884

alles klar :)

vielen Dank für die schnelle Hilfe.

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