richmansailor August 13, 2007 Hi, wenn ich ALG I beziehe, können dann Gewinne aus Aktien- oder Optionsscheinverkäufen u.U. auf das ALG I angerechnet werden mit der Konsequenz, dass ich einen Teil des ALG I zurückzahlen muss? Danke für die Antwort! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grumel August 13, 2007 · bearbeitet August 13, 2007 von Grumel Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung die bei eintreten des Versicherungsereignisses = Arbeitslosigkeit ausgezahlt wird. Anders verhält es sich beim ALG II dass eine euphimistische Umschreibung für Sozialhilfe ist, also bei finanzieller bedürftigkeit ausgezahlt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jose Mourinho August 13, 2007 · bearbeitet August 13, 2007 von Chris1975_bayern Bei ALG 1 brauchst du deine Aktiengewinne nicht anzugeben, da ALG 1 eine Versicherungsleistung ist, die gewährt wird, wenn die Arbeitslosigkeit eintritt. Bei ALG II müsstest du die Gewinne allerdings angeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag