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richmansailor

Gewinne u. ALG1

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richmansailor

Hi,

 

wenn ich ALG I beziehe, können dann Gewinne aus Aktien- oder Optionsscheinverkäufen u.U. auf das ALG I angerechnet werden mit der Konsequenz, dass ich einen Teil des ALG I zurückzahlen muss?

Danke für die Antwort!

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Grumel
· bearbeitet von Grumel

Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung die bei eintreten des Versicherungsereignisses = Arbeitslosigkeit ausgezahlt wird.

 

Anders verhält es sich beim ALG II dass eine euphimistische Umschreibung für Sozialhilfe ist, also bei finanzieller bedürftigkeit ausgezahlt wird.

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Jose Mourinho
· bearbeitet von Chris1975_bayern

Bei ALG 1 brauchst du deine Aktiengewinne nicht anzugeben, da ALG 1 eine Versicherungsleistung ist, die gewährt wird, wenn die Arbeitslosigkeit eintritt. Bei ALG II müsstest du die Gewinne allerdings angeben.

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