giantwheel August 9, 2007 Hallo! Da ich demnächst freiwillig mein Arbeitsverhältnis wechsele stellt sich mir die Frage in wie fern die von meinem Arbeitgeber gewählte Form der Vorsorge für mich weiter nutzbar ist.Er zahlte mtl.50Euro ein und überträgt mir das Geld.Sollte mein neuer AG ebenso diese Beiträge zahlen möcte ich dies gern nutzen.Wenn nicht würde mich interessieren,ob ich das Guthaben stehen lassen müßte oder ob es auszahlbar ist;zu welchen Konditionen.?????Wer hat da eine Ahnung????Liebe Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline August 10, 2007 wenn der vertrag nach 01.01.2003 abgeschlossen wurde, kannst du das guthaben auf einen neuen vertrag übertragen. wenn vertrag vor 01.01.2003 abgeschlossen wurde: beitragsfreistellung und auszahlung der rente, wenn jahresrente über 600 eur. beitragsfreistellung und auszahlung des kapitals, wenn jahresrente unter 600 eur. die bedingungen dazu stehen im vertrag. zur genauen beantwortung solltest du dich direkt an die pensionskasse oder deinen jetztigen arbeitgeber wenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag