MarioRio August 6, 2007 Hallo, allgemein, aber grade auch im hinblick auf 2009 wollte ich mal fragen, wenn man aus einen länger als einem Jahr laufendem Fondsparplan mal geld entnehmen müsste, werden dann die neuesten Anteile verkauft, also auch derzeit bereits versteuert, oder die ältesten? Oder gibt es ein Wahlrecht? Kann man immer nur ganze Fondanteile Verkaufen oder auch Bruchteile? Gruß, MarioRio Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jose Mourinho August 6, 2007 Hallo, allgemein, aber grade auch im hinblick auf 2009 wollte ich mal fragen, wenn man aus einen länger als einem Jahr laufendem Fondsparplan mal geld entnehmen müsste, werden dann die neuesten Anteile verkauft, also auch derzeit bereits versteuert, oder die ältesten? Oder gibt es ein Wahlrecht? Kann man immer nur ganze Fondanteile Verkaufen oder auch Bruchteile? Gruß, MarioRio Verkauft wird nach FIFO Methode. Nur ganze Anteile. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MarioRio August 6, 2007 Verkauft wird nach FIFO Methode. Nur ganze Anteile. Danke! Wie wäre es bei zwei Dopots? Denn es würde ja ab 2009 Sinn machen die Sparpläne in ein neues Depot laufen zu lassen. Müsste ich dann angeben, dass ich bereits in einem anderen Depot ältere Anteile des gleichen Fonds habe? Ich möchte auf keinen Fall etwas kriminelles machen, jedoch gerne legale Schlupflöcher nutzen, sofern es Sie gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 August 6, 2007 Nein, du kannst ohne Probleme in mehreren Depots die gleichen Papiere haben. Und hast damit dein Problem gelöst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon August 7, 2007 · bearbeitet August 7, 2007 von Raccon Danke! Wie wäre es bei zwei Dopots? Denn es würde ja ab 2009 Sinn machen die Sparpläne in ein neues Depot laufen zu lassen. Müsste ich dann angeben, dass ich bereits in einem anderen Depot ältere Anteile des gleichen Fonds habe? Ich möchte auf keinen Fall etwas kriminelles machen, jedoch gerne legale Schlupflöcher nutzen, sofern es Sie gibt. Ich verstehe nicht, warum du zwei Depots brauchst - FIFO heisst "first in, first out", also werden zuerst die Anteile verkauft, die schon am laengsten im Depot liegen. Liegen diese Anteile laenger als ein Jahr dort drin, sind die Kursgewinne steuerfrei (sofern die Anteile vor dem 1.1.2009 gekauft wurden). Und je nach Depotstelle kannst du auch Bruchstuecke verkaufen, bei Ebase z.B. geht das ohne Probleme (du gibst dann einen Betrag statt einer Stueckzahl an). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 August 7, 2007 · bearbeitet August 7, 2007 von Elvis77 Ich verstehe sein Problem dabei durchaus. Er möchte gar nicht die Steuerfreien Anteile verkaufen. Die sollen schön weiter wachsen. Er möchte wenn er den mal nach 2009 verkaufen will, lieber die ohnehin steuerpflichtigen veräußern. Würde ich zumindest genauso machen wollen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
aercura August 7, 2007 Ich verstehe sein Problem dabei durchaus. Er möchte gar nicht die Steuerfreien Anteile verkaufen. Die sollen schön weiter wachsen. Er möchte wenn er den mal nach 2009 verkaufen will, lieber die ohnehin steuerpflichtigen veräußern. Würde ich zumindest genauso machen wollen. Tja, gibt nur einen Haken: Die Steuererklärung läuft auf deinen Namen, demzufolge depotübergreifend. Wo die Anteile liegen, ist egal. Die FIFO-Methode gilt für den individuellen Gesamtbesitz. Wenn du 10 Anteile von Fonds A vor 2009 in das Depot D1 einbuchst und 2009 weiter 10 Anteile in das Depot D2 einbuchst und anschließend wieder verkaufst, wird zwar auf die verkauften 10 Anteile Spekulationssteuer verrechnet, obwohl du eigentlich keine hättest zahlen müssen. Diese mußt du dir dann über die Steuererklärung wiederholen. Wo ist da der Vorteil, wenn ich Steuer zahle, obwohl ich keine hätte zahlen müssen? Nichtangabe beim Finanzamt = Steuerhinterziehung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 August 7, 2007 @aercura Das verstehe ich nicht. Ich habe Zwei Depots. Depot A mit Papieren vor 2009 Depot B mit Papieren nach 2009 Wenn ich jetzt 2015 Papiere verkaufen will, mache ich das natürlich vornehmlich aus Depot B, weil ich nicht meine priviligierten Bestände aus Depot A angreifen will. Wenn ich aus Depot B verkaufe, dann wird die Steuer automatisch einbehalten. Das Finanzamt hat damit gar nichts zu tun, weil ich das überhaupt nicht mehr angeben muss, es sei den ich wähle bewusst die Veranlagung. Verkaufe ich aus Depot A, wird keine Steuer einbehalten. Das geht allerdings nur, wenn ich die Papiere nicht nach 2009 in ein anderes Depot übertragen habe, weil die neue Depotstelle dann das Kaufdatum nicht kennt und Steuer einbehalten würde. In diesem Falle müsste ich dem Finanzamt gegenüber nachweisen, das die Papiere vor 2009 gekauft wurden um die STeuer zurück zu fordern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon August 7, 2007 Ich verstehe sein Problem dabei durchaus. Er möchte gar nicht die Steuerfreien Anteile verkaufen. Die sollen schön weiter wachsen. Er möchte wenn er den mal nach 2009 verkaufen will, lieber die ohnehin steuerpflichtigen veräußern. Würde ich zumindest genauso machen wollen. Ok, macht Sinn. (Ob's erlaubt ist weis ich nicht) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man August 7, 2007 Ok, macht Sinn. (Ob's erlaubt ist weis ich nicht) Ist auch egal, das FA wird das nicht mitkriegen. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
aercura August 7, 2007 · bearbeitet August 7, 2007 von aercura Wenn ich jetzt 2015 Papiere verkaufen will, mache ich das natürlich vornehmlich aus Depot B, weil ich nicht meine priviligierten Bestände aus Depot A angreifen will. Mathematik ist schon was Schweres. Depot A: Vor 2009 gekauft: 1000 des Musterunternehmen AG Depot B: Nach 2009 gekauft: 500 Aktien des Musternehmen AG 2011 verkauft Herr Mustermann 500 Aktien des Musterunternehmens. Variante A: Verkauft er 500 Aktien aus Depot B zahlt er Steuern (die er, wie schon erwähnt, zurückfordern kann). Variante B: Verkauft er 500 Aktien aus Depot A, zahl er keine Steuern, da vor 2009 gekauft. D.h. ihr bevorzugt Variante A und zahlt gerne Steuern, die eigentlich erst für die nach 2009 gekauften 500 Stück fällig wären? P.S.: Zinseszinseffekt nachschlagen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fancY August 7, 2007 D.h. ihr bevorzugt Variante A und zahlt gerne Steuern, die eigentlich erst für die nach 2009 gekauften 500 Stück fällig wären? Ja! Weil wir die 1000 Stück aus Depot A erst 2030 steuerfrei verkaufen möchten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 August 7, 2007 · bearbeitet August 7, 2007 von Elvis77 2011 verkauft Herr Mustermann 500 Aktien des Musterunternehmens.Variante A: Verkauft er 500 Aktien aus Depot B zahlt er Steuern (die er, wie schon erwähnt, zurückfordern kann). Variante B: Verkauft er 500 Aktien aus Depot A, zahl er keine Steuern, da vor 2009 gekauft. D.h. ihr bevorzugt Variante A und zahlt gerne Steuern, die eigentlich erst für die nach 2009 gekauften 500 Stück fällig wären? Nun mal locker durch die Hose atmen. Wieso sollte man Steuern zurückfordern können wenn man aus Depot B Aktien verkauft die nach 2009 erworben wurden? Und das mit dem Zinseszinseffekt nachschlagen könnte dir auch nicht schaden Den du schlägst hier, wenn ich dich richtig verstehe, gerade vor, das man möglichst lange diejenigen Papiere halten soll deren Zuwächse der Abgeltungssteuer unterliegen, anstatt die Papiere zu behalten, deren Zuwächse Steuerfrei sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua August 7, 2007 Mathematik ist schon was Schweres. Depot A: Vor 2009 gekauft: 1000 des Musterunternehmen AG Depot B: Nach 2009 gekauft: 500 Aktien des Musternehmen AG 2011 verkauft Herr Mustermann 500 Aktien des Musterunternehmens. Variante A: Verkauft er 500 Aktien aus Depot B zahlt er Steuern (die er, wie schon erwähnt, zurückfordern kann). Variante B: Verkauft er 500 Aktien aus Depot A, zahl er keine Steuern, da vor 2009 gekauft. D.h. ihr bevorzugt Variante A und zahlt gerne Steuern, die eigentlich erst für die nach 2009 gekauften 500 Stück fällig wären? P.S.: Zinseszinseffekt nachschlagen Die Steuern bei Variante A müsstest Du auch zahlen, wenn Du nicht verkaufst (Anlagen ab 01.01.2009/Abgeltungssteuer). Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
aercura August 7, 2007 · bearbeitet August 7, 2007 von aercura Nun mal locker durch die Hose atmen. Wieso sollte man Steuern zurückfordern können wenn man aus Depot B Aktien verkauft die nach 2009 erworben wurden? Und das mit dem Zinseszinseffekt nachschlagen könnte dir auch nicht schaden Den du schlägst hier, wenn ich dich richtig verstehe, gerade vor, das man möglichst lange diejenigen Papiere halten soll deren Zuwächse der Abgeltungssteuer unterliegen, anstatt die Papiere zu behalten, deren Zuwächse Steuerfrei sind. Aber ich verstehe deinen letzten Satz nicht. Wir zahlen nur Steuern auf die nach 2009 erworbenen Papiere aus Depot B. Nicht auf die vor 2009 aus Depot A. Also: Ein Zurückfordern von Steuern ist deshalb möglich, weil man Aktien des gleichen Unternehmens besitzt, die vor 2009 gekauft wurden. Die FIFO-Methode gilt für das Finanzamt Depotübergreifend. Wenn ich dem Finanzamt verschweige, daß ich Papiere (meinetwegen steuerprivilegierte) besitze, die vor 2009 gekauft wurden, dann zahle ich zu früh Steuern, da die in meinem Beispiel genannten zuletzt gekauften 500 Stück noch im Depot liegen. Das Finanzamt lacht sich ins Fäustchen, da es Steuern verfrüht bekommt. Nachtrag: Deswegen habe ich den Zinseszinseffekt erwähnt: Das Finanzamt lacht sich ins Fäustchen, da es Steuern verfrüht bekommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 August 7, 2007 · bearbeitet August 7, 2007 von Elvis77 Also: Ein Zurückfordern von Steuern ist deshalb möglich, weil man Aktien des gleichen Unternehmens besitzt, die vor 2009 gekauft wurden. Die FIFO-Methode gilt für das Finanzamt Depotübergreifend. Das ist ein Argument. Hätte ich nicht gedacht, das FIFO Depotübergreifend gilt. Zwar schließe ich mich Euro-Mann an, das es das Finanzamt wohl kaum mitbekommt, aber wer auf Nummer sicher gehen will, sollte dann vielleicht tatsächlich nach 2009 keine Wertpapiere bzw. Fonds mehr kaufen die man auch schon vor 2009 erworben hat. Den wer weis schon ob in 15 Jahren nicht doch die Möglichkeit besteht, das der Fiskus einzelne Wertpapierpositionen einsehen darf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
steininger August 7, 2007 Also ich hatte ja auch vor 2009 ein neues Depot anzulegen um eben nicht in den Konflikt zu kommen, falls ich mal einen Teil vekraufen will/muss Anteile vor 2009 zu verkaufen. Eigentlich ne Frechheit wenn das wirklich Depotübergreifend läuft. Ich habe z.B. nur eine kleinere Summe die ich vor 2009 anlegen kann, alles andere wird in einem Sparplan laufen. Da ist es doch nur verständlich, dass die Anteile im Depot Vor 2009 steuerfrei bleiben sollen, auch wenn ich den lgeichen Fond noch Nach 2009 kaufe. Aber der Fiskus schröpft uns eben, wos nur geht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man August 7, 2007 Den wer weis schon ob in 15 Jahren nicht doch die Möglichkeit besteht, das der Fiskus einzelne Wertpapierpositionen einsehen darf. Sehr unwahrscheinlich. Außerdem wärst Du nach 10 Jahren im "Sicherheitsbereich". Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berndd August 7, 2007 · bearbeitet August 7, 2007 von berndd Also: Ein Zurückfordern von Steuern ist deshalb möglich, weil man Aktien des gleichen Unternehmens besitzt, die vor 2009 gekauft wurden. Die FIFO-Methode gilt für das Finanzamt Depotübergreifend.Wenn ich dem Finanzamt verschweige, daß ich Papiere (meinetwegen steuerprivilegierte) besitze, die vor 2009 gekauft wurden, dann zahle ich zu früh Steuern, da die in meinem Beispiel genannten zuletzt gekauften 500 Stück noch im Depot liegen. Das Finanzamt lacht sich ins Fäustchen, da es Steuern verfrüht bekommt. Nachtrag: Deswegen habe ich den Zinseszinseffekt erwähnt: Das Finanzamt lacht sich ins Fäustchen, da es Steuern verfrüht bekommt. Dass die FIFO-Methode depotübergreifend gilt ist falsch! FIFO dient bei gleichen Papieren im gleichen Depot (hier ist ja nicht nachzuweisen welche Papiere verkauft werden, da diese ja nicht "numeriert" sind) eine Regel zu haben, wie die Spekulationssteuer zu berechnen ist. Wenn die Papiere in verschiedenen Depots lagern, ist doch klar, welche Papiere verkauft werden (wobei dann innerhalb des geichen Depots wieder FIFO gilt) Eine ausführliche Abhandlung zu diesem Thema: HIER ALLES NACHLESEN Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Scubapro August 7, 2007 Das ist ein Argument. Hätte ich nicht gedacht, das FIFO Depotübergreifend gilt. Sollte dem so sein, so eröffnet man auf den Namen der Frau ein weiteres Depot. -s- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
steininger August 7, 2007 Sollte dem so sein, so eröffnet man auf den Namen der Frau ein weiteres Depot. -s- Tja, aber wenn die Frau ihr eigenes hat, wirds schwierig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MarioRio August 8, 2007 Ich danke euch allen für die hilfreiche Beteiligung an dieser Diskussion! Dass die FIFO-Methode depotübergreifend gilt ist falsch! FIFO dient bei gleichen Papieren im gleichen Depot (hier ist ja nicht nachzuweisen welche Papiere verkauft werden, da diese ja nicht "numeriert" sind) eine Regel zu haben, wie die Spekulationssteuer zu berechnen ist. Wenn die Papiere in verschiedenen Depots lagern, ist doch klar, welche Papiere verkauft werden (wobei dann innerhalb des geichen Depots wieder FIFO gilt) Eine ausführliche Abhandlung zu diesem Thema: HIER ALLES NACHLESEN Danke für diesen erstklassigen Link, hier bleiben keine Fragen offen! ich werde dann aller vorraussicht nach anfang 2009 ein neues Depot eröffnen! Wie haltet ihr es, werdet ihr ebenfalls eure älteren Fondanteile schützen? Wenn ja würde mich intressieren wie? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag