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HellyHaensen

Thesaurierende ETFs

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HellyHaensen

In einem anderen Thema wurde ja bereits darüber diskutiert, dass thesaurierende ETFs besser als ausschüttende sind (aus steuerlichen Gründen --> ab 2009).

 

Ich habe vor demnächst einen ETF auf den S&P 500 und den DJ Stoxx 600 abzuschließen. Beim S&P 500 dachte ich an den von ishares. Doch in oben erwähntem Thema las ich, dass dieser ausschüttend sei. Da ich jedoch den Zinseszinseffekt voll ausnutzen will und Ausschüttungen nicht immer wieder selbst anlegen möchte, würde mir ein thesaurierender ETF besser gefallen.

 

Wer bietet thesaurierende ETFs auf den S&P 500 und den DJ Stoxx 600 an?

 

Danke euch allen schon einmal im voraus für eure Hilfe!!!

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Elvis77
· bearbeitet von Elvis77

Falsch. Bei normalen thesaurierenden ETFs gibt es steuerlich unterm Strich keinen Unterschied zu ausschüttenden.

 

Einzige Ausnahme "möglicherweise" die thesaurierenden ETFs von x-tracker, bzw ETFs, die mit SWAPS thesaurieren.

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Stichling
Falsch. Bei normalen thesaurierenden ETFs gibt es steuerlich unterm Strich keinen Unterschied zu ausschüttenden.

 

Einzige Ausnahme "möglicherweise" die thesaurierenden ETFs von x-tracker, bzw ETFs, die mit SWAPS thesaurieren.

Thesaurierende Fonds bieten hinsichtlich der Abgeltungssteuer generell einen Vorteil für alle Einzahlungen, die vor 2009 getätigt werden. Zwar müssen Dividenden, wenn sie nicht mit Swaps kaschiert werden, jährlich versteuert werden, aber die thesaurierten Beträge gelten nicht als Neuanlagen und somit müssen Kursgewinne, die aus den thesaurierten Beträgen erwachsen, auch nach 2009 nicht versteuert werden. Dagegen gilt die Wiederanlage von Ausschüttungen als Neuanlage, und die künftigen Kursgewinne aus den Wiederanlagen müssen nach 2009 versteuert werden.

 

Einen Sonderfall stellen ausländische thesaurierende Fonds dar (alle Fonds, bei denen die ISIN nicht mit DE anfängt). Nach einigen Berichten aus der Fachpresse müssen hier die thesaurierten Beträge erst bei Veräußerung versteuert werden (was eine willkommene Stundung der Steuern bedeuten würde).

 

Am 20.3.07 schrieb die FAZ:

Auch mit der vielgepriesenen internationalen Wettbewerbsfähigkeit ist es in dieser Hinsicht nicht weit her: Wer in einen thesaurierenden Fonds investiert, der im Ausland aufgelegt wurde, erspart sich diese drohende Besteuerung virtueller Mittelzuflüsse, die de facto ein zinsloser Kredit an den Fiskus ist.

 

und in der FAQ zur Abgeltungssteuer schreibt Börse Online:

22) Gibt es Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen thesaurierenden Fonds?

 

Ja. Bei inländischen thesaurierenden Fonds führt die Investmentgesellschaft den Zinsabschlag (plus Solidaritätszuschlag) am Ende des Geschäftsjahres an die Finanzbehörde ab (sofern kein Freistellungsauftrag oder keine Nicht-Veranlagungsbescheinigung vorliegt).

 

Handelt es sich um ausländische thesaurierende Fonds, die nicht wie die inländischen thesaurierenden Fonds jedes Jahr Zinsabschlagsteuer (plus Solidaritätszuschlag) unmittelbar aus dem Fonds an das Finanzamt abführen, behält die Depotstelle erst bei der Anteilscheinrückgabe Zinsabschlagsteuer (zzgl. Soli) auf die seit 1. Januar 1994 akkumulierten, steuerpflichtigen Erträge ein, die während der Haltedauer des Anlegers angesammelt wurden.

 

Werden Anteile an Investmentfonds nicht hierzulande, sondern in Luxemburg, Belgien, Österreich oder in der Schweiz verwahrt, wird gegebenenfalls eine Quellensteuer aufgrund der EU-Zinsrichtlinie einbehalten.

 

Unabhängig davon gilt: Alle im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen müssen auch Erträge von im Ausland verwahrten Wertpapieren vollständig in der Einkommensteuererklärung angeben.

 

Etliche Forumsteilnehmer bezweiflen jedoch diese Aussagen und meinen, dass man, wie bisher, die steuerlich relevanten Anteile der "ausschüttungsgleichen Erträge" ausländischer thesaurierender Fonds in der jährlichen Einkommensteuererklärung angeben und versteuern muss. An einer endgültigen Klärung dieser Steuerfrage, mit Verweis auf eine offizielle Erklärung, wäre ich sehr interssiert.

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zocker
Thesaurierende Fonds ......An einer endgültigen Klärung dieser Steuerfrage, mit Verweis auf eine offizielle Erklärung, wäre ich sehr interssiert.

 

diese ganze Problematik ist ausführlich am Wochenende in dem Thread " Die Uhr tickt....2009" behandelt worden. Die Schlußworte von Sparfux und mir selber sind vielleicht lesenswert.

Der Fazartikel aus dem März ist lange vor der Verabschiedung des Gesetzes gemacht worden und ist somit - obwohl er sehr lesenswert ist - vielleicht nicht up to date

Das "Börse-online"-Statement geht am Thema irgendwie vorbei

 

Es bleibt dabei - niemand hat exakte aus erster Quelle schöpfende Statements u dem Thema oder hat irgendwer hier den Gesetzestext und darin eine Stelle die unser Problem (wann wird der thesaurierte Dividenden- oder Zinsertrag einer Anlage, die vor dem 1.1.09 getätigt worden ist, in den Jahren nach dem 1.1.09 in der Steuererklärung des geschröpften Bürgers kostenwirksam?) beleuchtet.

 

Die 2. Frage nämlich die steuerliche Behandlung geswapter Dividenden ist noch ein weiteres Thema.... :thumbsup:

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Sven82
Etliche Forumsteilnehmer bezweiflen jedoch diese Aussagen und meinen, dass man, wie bisher, die steuerlich relevanten Anteile der "ausschüttungsgleichen Erträge" ausländischer thesaurierender Fonds in der jährlichen Einkommensteuererklärung angeben und versteuern muss. An einer endgültigen Klärung dieser Steuerfrage, mit Verweis auf eine offizielle Erklärung, wäre ich sehr interssiert.
Da die Kapitaleinkünfte den Überschusseinkünften zuzuordnen sind gilt das Zu- und Abflussprinzip, § 11 EStG. Es geht dabei um die wirtschaftliche Verfügungsmacht der Einnahmen; die Wertstellung. Mangels Geldzufluss wäre also nichts zu versteuern. Das Investmentsteuergesetz beinhaltet aber entgegen dem Grundsatz des § 11 EStG ein lex specialis - nämlich den § 2 Abs. 1 S. 2 InvStG. Dieser setzt den § 11 EStG außer kraft.
Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten außer in den Fällen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes oder des § 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem sie vereinnahmt worden sind, als zugeflossen.

Es werden also Einnahmen fingiert, die dementsprechend im jeweiligen Kalenderjahr zu erfassen sind und nicht mit Veräußerung.

 

Gruß

Sven

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Stichling
Es werden also Einnahmen fingiert, die dementsprechend im jeweiligen Kalenderjahr zu erfassen sind und nicht mit Veräußerung.

 

Sven82, Du scheinst ja vom Fach zu sein oder genügend Biss zu haben, Dich in die verworrene Materie einzulesen! Ist das Geschilderte die aktuelle Situation? Und wenn ja, wurden die genannten Paragraphen unverändert in das ab 2009 gültige Gesetz übernommen?

 

@HellyHaensen: danke, dass Du mich auf den interessanten, wenn auch nicht durchweg sachlichen Parallelthread aufmerksam gemacht hast.

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Sven82
Ist das Geschilderte die aktuelle Situation?
das ist die aktuelle Version, wobei es diesbezüglich ab 2009 keine Änderung geben wird. Ist mir zumindest nicht bekannt.

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Raccoon
In einem anderen Thema wurde ja bereits darüber diskutiert, dass thesaurierende ETFs besser als ausschüttende sind (aus steuerlichen Gründen --> ab 2009).

 

Ich habe vor demnächst einen ETF auf den S&P 500 und den DJ Stoxx 600 abzuschließen. Beim S&P 500 dachte ich an den von ishares. Doch in oben erwähntem Thema las ich, dass dieser ausschüttend sei. Da ich jedoch den Zinseszinseffekt voll ausnutzen will und Ausschüttungen nicht immer wieder selbst anlegen möchte, würde mir ein thesaurierender ETF besser gefallen.

 

Wer bietet thesaurierende ETFs auf den S&P 500 und den DJ Stoxx 600 an?

Ich glaube, das haengt hauptsaechlich vom Index ab - wenn es ein Performance- / Total Return Index ist wird thesauriert, wenn es ein Kurs-Index ist wird ausgeschuettet (i.d.R.). S&P500 sowie DJ Stoxx 600 sind Kursindizes.

Ausnahme sind die DB x-tracker, die aufgrund ihrer SWAP konstruktion fast alle thesaurieren. Die beiden Indizes werden dort z.Zt. aber nicht angeboten.

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Elvis77

Zwar gibt es S&P 500 und Stoxx600 nicht von x-tracker, aber die bei ihnen verwendeten MSCI USA und MSCI Europe sind quasi das gleiche.

Zumindest ist mir kaum ein Unterschied zwischen Stoxx600 und MSCI Europe aufgefallen.

Bei x-tracker verwenden sie bei den thes. auch die jeweiligen Performanceindices. Also den MSCI Europe net Dividend etc.

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