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zocker

Die Uhr tickt - Fondsanlage vor dem 1.1.2009

Empfohlene Beiträge

heinrich
passt!

Das habe ich aus offizieller "Feder" noch nirgendwo gelesen.

 

Hatten wir das nicht schon alles einmal ? :-"

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Hatten wir das nicht schon alles einmal ? :-"

Hilf' mir auf die Sprünge, wo? ... besser wo steht die Auflösung ...

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Tulpenblase
· bearbeitet von Tulpenblase

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BAIKAN
Muss man auf den Anteil in Fonds, der von den thesaurierten Dividenden ausgemacht wird, dann Abgeltungssteuer bezahlen?

 

M.E klares nein, weil ausl. th. Fonds eben nicht zur Einbehaltung und Abführung der Abgeltungssteuer verpfllichtet sind. D.H. jeder muß solche Div. aus ausl. th. Fonds selbst iR der Einkommensteuererklärung angeben (wie bisher auch schon).

 

Sparfux hat`s in post 71 auch bereits erläutert.

 

eben doch Tulpe - Mensch - mir ist völlig unverständlich wie Du es anders sehen kannst - wirklich jetzt!

 

wenn ich als in Deutschland steuerpflichtiger ein Depot in Singapore habe (Steueroase!) und dort einen Luxemburger Fonds verwahre der auch noch thesaurierend ist .... was ist dann?

 

sogar dann muss ich jedes Jahr die Steuer deklarieren und zahle Steuern.. 1:1 wie bei den ausschüttenden...

 

und genau deshalb wären die Swapper auch so verdammt, verdammt, verdammt interessant

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Tulpenblase
· bearbeitet von Tulpenblase

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BAIKAN
Wenn nicht richtig, wie sollte dann die Versteuerung bei ausl. th. Fonds erfolgen?

 

So wie heute auch schon Tulpe - jahr für jahr musst Du die Daten der thes. Fonds schon in Deiner Steuererklärung übernehmen und auch "abführen" und Steuer darauf zahlen. Und da habe ich bis jetzt noch nichts, aber auch gar nichts anderes gelesen.

 

Auch die Links die hier reingestellt wurden - sagen doch eben nichts anderes. Ich kann doch z.B. die Schweissperlen auf der Stirn des BVI Präsidenten raushören und lesen. Es wird sich nichts daran ändern.

 

Ich glaube Ihr verwechselt die "Steuerpflicht des Fonds" mit der "Steuerpflicht des Anlegers". Sonst ist mir echt seit gestern schleierhaft was Ihr hier schreibt - und wie ich dafür angemacht werde.....

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Tulpenblase
· bearbeitet von Tulpenblase

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BAIKAN
Bei allem Respekt, das sage ich doch die ganze Zeit :w00t: Wenn ich in Frageform feststellte, das keine Abgeltungssteuerpflicht besteht, so bedeutet das automatisch die Individualversteuerung (mir ist das bewusst).

Habe ich mich irgendwie unverständlich ausgedrückt?

 

Halten wir fest:

Bei ausl. th. Fonds gibt es ab 1.1.2009 keine Abgeltungssteuerpflicht auf Fondsebene , sondern (wie auch jetzt schon) die Pflicht des Anlegers zur Selbsterklärung in der Einkommensteuererklärung.

 

Entschuldigung Tulpe, dann hab ich Dich missverstanden. Es ist so wie Du sagst.

 

Und jetzt blätter bitte 1 oder 2 vor - und kuck was andere hier behaupten - hier wird von "Besteuerung am Ende - beim Verkauf" geredet und einer quasi Steuerfreiheit der vereinnahmten Dividenden - und das ist doch völliger Kokolores..... oder habe ich da auch etwas falsch interpretiert?

 

P.S. dann habe ich Dich gestern abend auch schon missverstanden :rolleyes:

 

Wie es bei swapern läuft habe ich gerade auch erst bei BO gelesen (wäre ein Schlupfloch, welches m.E. nicht lange Bestand haben wird).

 

und genau deshalb hab ich mich auch hier ins Forum verlaufen..um mich darüber auszutauschen..

 

ich denke auch, daß es doch zu einfach wäre

der Text von der börse-online seite macht mich wieder stutzig.. verdammt

 

Gottseidank haben wir noch 12-16 Monate Zeit um es in Erfahrung zu bringen

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Tulpenblase
· bearbeitet von Tulpenblase

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BAIKAN
kerl, so schwer kann das doch nich zu verstehen sein...

 

wenn die dividenden ausgeschüttet werden, müssen sie versteuert werden.

 

wenn ein deutscher thesaurierender fonds (ohne swap-tricks) die dividenden einbehält, gilt nach wie vor die zuflussfiktion, also muss auch hier versteuert werden...

 

ein ausländischer thesaurierer kann die dividenden einbehalten und die steuerkeule schlägt erst am ende zu wie bisher....

 

neu ist einzig und allein der trick it den swaps für in deutschland situierte thesaurierer, da die swaps hier eine möglichkeit eröffnen, die dividenden in kursgewinne umzuwandeln (und folglich einzubehalten), OHNE daß die zuflussfiktion des fiskus greift. die steuerkeule kommt dann wie beim ausländischen thesaurierer erst zum verkaufszeitpunkt.

 

war das jetzt so schwer nachzuvollziehen?

 

da hab ich also etwas falsch verstanden? ich glaub ich geh am Montag gleich zum Arzt.....

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Grumel

Die Besteuerung am Ende Variante stammt im wesentlichen von Bargain. Leuten denen ich mehr zutraue haben schon öfter ( aber nicht ganz so lauthals ) andarbeitiges geäußert.

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BAIKAN
da du dich ja hartnäckig weigerst die fakten anzuerkennen, hier mal ein direktes zitat vom BVI:

 

quelle: http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/steuern/index.html

kapier es endlich, daß anders als bei einem thesaurierenden fonds mit deutscher ISIN bei ausländischen thesaurierern keine zuflussfiktion besteht und folglich auch kein jährlicher abzug der kapitalertragssteuer erfolgt!

von einer permanenten steuerfreiheit wie bei den swaps war aber nie die rede, sondern einzig und allein davon, daß die steuerkeule erst mit veräußerung der fondsanteile zuschlägt.

wer lesen kann, ist halt klar im vorteil...

 

so, und nun habe ich von deiner hartnäckigen beratungsresistenz die nase voll und du wanderst in die plonkliste. gratulation, so schnell hat es bisher noch keine nervensäge da rein geschafft.

 

oder das hier - das hab ich auch falsch verstanden? i

 

was sind denn jetzt die Fakten? hmmmm ?

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Elvis77

Irgendwie geht das allmählich auf den Geist.

Jeder der nicht weis, wie es geht und sich hier falsch beraten fühlt oder den Antworten nicht traut, soll halt einfach mal die wirklich zahllosen FAQs im Netz bemühen.

 

Z.B. vom BVI über alle Steuerfragen inländischer, ausländischer, im Inland verwahrter und im Ausland verwahrter Fonds.

http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/steuern/index.html

 

Darüber hinaus, kann der simple Anruf beim eigenem Steuerberater auch sicher schnell Auskunft bringen. Der wird ja schonmal was von Investmentfonds und Abgeltungssteuer gehört haben.

 

Und wer keinen hat, kann auch einfach mal sein Finanzamt fragen oder auch direkt über die Kontaktadressen für Bürgerfragen des Bundesfinanzministeriums gehen.

 

In aller Regel wird einem dort sehr kompetent und freundlich geholfen.

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BAIKAN
Irgendwie geht das allmählich auf den Geist.

Jeder der nicht weis, wie es geht und sich hier falsch beraten fühlt oder den Antworten nicht traut, soll halt einfach mal die wirklich zahllosen FAQs im Netz bemühen.

 

Z.B. vom BVI über alle Steuerfragen inländischer, ausländischer, im Inland verwahrter und im Ausland verwahrter Fonds.

http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/steuern/index.html

 

Darüber hinaus, kann der simple Anruf beim eigenem Steuerberater auch sicher schnell Auskunft bringen. Der wird ja schonmal was von Investmentfonds und Abgeltungssteuer gehört haben.

 

Und wer keinen hat, kann auch einfach mal sein Finanzamt fragen oder auch direkt über die Kontaktadressen für Bürgerfragen des Bundesfinanzministeriums gehen.

 

In aller Regel wird einem dort sehr kompetent und freundlich geholfen.

 

was denkst Du den Elvis - wie es ist - stimmen Bargains Aussagen die fett markiert sind?

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Ariantes

Ich glaube langsam auch, das Bargain nicht recht hat. Wenn man das Axa Dokument zu rate zieht, findet man dies:

 

Der Steuerabzug erfolgt erstmals auch bei ausländischen Kapitalerträgen (Dividenden ausländischer

Kapitalgesellschaften), was derzeit nicht der Fall ist. Anders als bei inländischen

Dividenden wird der Steuerabzug nicht vom Schuldner der Kapitalerträge (AG), sondern

von der auszahlenden Stelle im Inland (Depotbank) vorgenommen. Dabei wird die weiterhin

anfallende Quellensteuer im Rahmen des Höchstsatzes von zumeist 15 Prozent mindernd

berücksichtigt.

 

Neu ist die Steuerbarkeit für ausgeschüttete Erträge ohne Behaltefrist bei Gewinnen aus der

Veräußerung von Kapitalanlagen. Dieses Fondsprivileg wird folglich gestrichen. Geblieben ist

hingegen die Spekulationsfrist für Immobilien. Insoweit kann die Ausschüttung weiterhin steuerfrei

erfolgen. Bei thesaurierten Erträgen werden wie bisher die laufenden Erträge mittels einer

Zuflussfiktion zum Ende des Geschäftsjahres des Investmentvermögen beim Anleger besteuert.

Thesaurierte Veräußerungsgewinne werden aber nicht über den Fonds besteuert, hier erfolgt

die Erfassung erst beim späteren Verkauf durch den Anleger über den entsprechend höheren

Kursgewinn.

 

 

Ebenfalls dort gefunden:

 

§ 23 EStG mit Rechtstand Ende 2008 gilt weiter für vor 2009 erworbene Wertpapiere und

eingegangene Termingeschäfte. Sie werden beim Verkauf in 2009 innerhalb der einjährigen

Spekulationsfrist erfasst, für Aktien gilt das Halbeinkünfteverfahren.

 

http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles...ltungsteuer.pdf

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BAIKAN

Lieber Ariantes,

 

der Witz ist doch - in diesem Punkt gibt es "KEIN GLAUBEN" - er hat DEFINITIV nicht Recht. Und gerade das ist doch die Frechheit von Ihm.

 

Er pöbelt mich an - dabei ist er es der total unwissend ist.

 

Gruss,

Baikani

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Elvis77

Bargains Aussage stimmt mit der Aussage des BVI aus dem Link überein.

Leider ist das nicht zu kopieren.

 

Es ist der Punk:

"Werden inländische und ausländische thesaurierer gleich behandelt"

 

Mir ist nicht bekannt, das sich daran durch die Abgeltungssteuer was ändern soll.

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Ariantes
Lieber Ariantes,

 

der Witz ist doch - in diesem Punkt gibt es "KEIN GLAUBEN" - er hat DEFINITIV nicht Recht. Und gerade das ist doch die Frechheit von Ihm.

 

Er pöbelt mich an - dabei ist er es der total unwissend ist.

 

Gruss,

Baikani

Ah der Umgangston ist hier manchmal etwas schärfer... einige [bar]-g®ainen, andere grumeln, aber deine Penetranz ist auch nicht so einfach zu verknusen, insbesondere da deine Aussagen meisten nicht belegt sind, und du auch nicht wirklich auf die Argumente der anderen eingehst bzw. rundweg ablehnst, ohne diese Ablehnung (wieder) zu belegen.

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BAIKAN
Ah der Umgangston ist hier manchmal etwas schärfer... einige [bar]-g®ainen, andere grumeln, aber deine Penetranz ist auch nicht so einfach zu verknusen, insbesondere da deine Aussagen meisten nicht belegt sind, und du auch nicht wirklich auf die Argumente der anderen eingehst bzw. rundweg ablehnst, ohne diese Ablehnung (wieder) zu belegen.

 

Ariantes,

glaub es mir - ich bin sehr umgänglich in der Regel.

 

Das Beispiel von Bargain - und seine Behauptungen sind jedoch das gleiche

als wenn ich mich hier hinstelle und sage : 2+2 = 5

 

so unglaublich und hanebüchen war es - und dann geht einem schonmal die Hutkrempe hoch

 

ich denke wir verstehen uns so langsam.

Grussm ,

Baikani

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Elvis77

Wenn Bargains Aussage hanebüchen ist, ist es folglich auch die Aussage vom BVI.

Den die behaupten nichts anderes als Bargain.

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BAIKAN

Elvis,

wie auch gestern geht es mir auch heute nur um diesen Punkt. Was ist Deine "Meinung" dazu?

 

Aussage Bargain:

ein ausländischer thesaurierer kann die dividenden einbehalten und die steuerkeule schlägt erst am ende zu wie bisher.... (Aussage Bargain Ende)

 

Stimmst Du dem zu? Ist das richtig was Bargain da sagt ? würde mich mal interessieren - ist doch ganz einfach die Frage - und auch eine Antwort darauf ist ganz einfach.

 

Gruss,

Baikani

 

Wenn Bargains Aussage hanebüchen ist, ist es folglich auch die Aussage vom BVI.

Den die behaupten nichts anderes als Bargain.

 

Deine Antwort kam früher als meine Frage

 

ich muss schon sagen - ich kippe wirklich um..

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Tulpenblase
· bearbeitet von Tulpenblase

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Elvis77
· bearbeitet von Elvis77

Das ist keine Meinungsfrage.

 

Ich kann auch nur wissen was in den FAQs zur Besteuerung steht.

 

Sollten sich verschiedene FAQs widersprechen, habe ich auch keine Meinung.

 

Ich kann mich aber sehr genau daran erinnern, das der BVI den Tod der inländischen Thesaurierer vorrausgesagt und mächtig Geschrei wegen der Ungleichbehandlung gemacht hat.

Und das ist auch logisch, wenn die Ausländischen Thesaurierer erst am ende und nicht fortlaufend besteuert werden.

 

Allerdings denke ich, ist das ein Punkt, der tatsächlich vielleicht noch jederzeit nachgebessert werden kann. Ob nun vor oder nach 2009 spielt keine Rolle.

Mag sein, das sie jederzeit eine Zuflussfiktion von ausländischen Thesaurieren einführen oder von inländischen Thesaurierern abschaffen um eine Gleichbehandlung herzustellen.

 

Deswegen wird dieser Umstand auch in meinen Anlageentscheidungen nicht die geringste Rolle spielen.

 

Nur so am Rande. Dieser Link (hier mehrfach gepostet)

 

http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/steuern/index.html

 

bezieht sich auf den IST-Zustand (Zeit vor dem 1.1.2009).

 

Das ist schon klar.

Aber mir ist nicht bekannt, das sich daran überhaupt was ändern soll.

Gerade das ist ja das Dilemma. Der BVI will das geändert haben, weil sonst Besitzer inländischer thesaurierer Jahrzehntelang ihre Steuerbescheide aufheben müssen um nicht doppelt besteuert zu werden.

Besitzer ausländischer thesaurierer haben es hingegen weiterhin bequem.

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Tulpenblase
· bearbeitet von Tulpenblase

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Elvis77
· bearbeitet von Elvis77

Und ich hab gesagt, das es völlig wurscht ist von wann der Link ist, weil sich daran nichts ändern soll, was genau das Problem ist.

 

Denn plötzlich werden die inländischen thesaurierer Berge an Papier aufbewahren müssen und die ausländischen nicht.

 

Was vorher schon unfair war, ist es ab 2009 erst recht. Und genau deswegen, weil sie in diesem Punkt bisher nichts ändern.

 

Zumindest ist das mein Kenntnisstand.

Ich gebe aber wirklich gerne zu, das es in keinster Weise leicht ist, da noch durchzublicken.

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