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Varta

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Quippini
vor 4 Stunden von t.klebi:

Welche "anderen" Lösungsmöglichkeiten schweben dir denn bei der drohenden Zahlungsfähigkeit so vor? Wenn ich also heute bereits weiß, dass ich in den nächsten 24 Monaten meine Zahlungsverpflichtungen nicht bei Fälligkeit erfüllen kann?

Bei Varta wussten sie also ganz genau, dass sie in den nächsten 24 Monaten diese Verpflichtungen nicht erfüllen werden können? So ganz ohne Bilanz. :drool:

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t.klebi
vor 4 Minuten von Quippini:

Bei Varta wussten sie also ganz genau, dass sie in den nächsten 24 Monaten diese Verpflichtungen nicht erfüllen werden können?

Ja, Unternehmen dieser Größe beschäftigen ganze Abteilungen mit nichts anderem als der Finanz- und Liquiditätsplanung. 

 

Selbst du, wirst dir deine laufenden Einnahmen und Ausgaben zumindest auf Monatsebene planen, oder? Unternehmen müssen eine klitzekleine Idee weiter denken. 

vor 6 Minuten von Quippini:

So ganz ohne Bilanz. :drool:

Was denkst du denn, wo so eine Bilanz (und die quartalsweisen Zwischenabschlüsse) herkommt? Glaubst du die entsteht über Nacht im luftleeren Raum? 

 

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Ramstein

Auch bei Überschuldung gibt es Lösungen, z. B. den Rangrücktritt der Gläubiger. Wenn das laufende Geschäft läuft und die Gläubiger stillhalten, geht das auch auf Dauer.

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oktavian
vor 5 Stunden von t.klebi:

Die Aktionäre haben sich selbst "enteignet", als sie ihr Geld diesem Unternehmen anvertraut haben. 

Deshalb empfehle ich keine IPOs wie Varta in DE kaufen und möglichst underweight Deutschland bei gleicher Bewertung.

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t.klebi
vor 2 Stunden von Ramstein:

Auch bei Überschuldung gibt es Lösungen, z. B. den Rangrücktritt der Gläubiger.

Natürlich gibt es so etwas. Oft geht das aber schon mal nicht, weil die steuerlichen Verlustvorträge nicht ausreichen und die steuerliche Ausbuchung der Verbindlichkeit im speziellen Fall keinen begünstigen Sanierungsgewinn auslöst.

Darüber hinaus wollen Fremdgläubiger wie Banken, dann auch eine Gegenleistung wie frisches EK. Und das frische EK hat keinen Bock darauf, dass auch andere Aktionäre profitieren, die gar nichts nachgeschossen haben. 

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DeWeMe
· bearbeitet von DeWeMe
vor 5 Stunden von chirlu:

bilanziellen Überschuldung doch gar kein Problem

Hab ich nicht behauptet; ich schreibe die ganze Zeit, dass "bilanzielle Überschuldung" und eine negative Fortführungsprognose für die nächsten 12 Monate eine Überschuldung darstellen.

 

Das Unternehmen war z.B. auch bilanziell überschuldet, Seite 124, Eigenkapital € -8 Mio https://schweizer.ag/fileadmin/user_upload/Downloads/Finanzberichte/Geschaeftsberichte/2022/2022-05_GB2022.pdf

Hat aber innerhalb von vier Monaten nach dem Bericht seine Tochter verkauft und sich entschuldet.

Die wussten wohl nicht, dass sie überschuldet nach $19 InsO sind, weil du nicht hingefahren bist und es Ihnen gesagt hast. -_-

So wie andere Unternehmen mit negativem Eigenkapital.

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 22 Minuten von DeWeMe:

ich schreibe die ganze Zeit, dass bilanzielle Überschuldung und eine negative Fortführungsprognose für die nächsten 12 Monate eine Überschuldung darstellen.

und das bleibt nach wie vor, vollkommener Unsinn. 

 

Weder hat die InsO etwas mit Bilanzierung unter Fortführungswerten zu tun, noch verstehst du den Begriff Überschuldung, noch verstehst du, dass der Insolvenzgrund nach § 19 InsO zweier Tatbestandsmerkmale bedarf:

1. der Überschuldung (Vermögen in Zerschlagungswerten deckt die Schulden i.S.v. Rückzahlungsbeträgen nicht mehr)

und
2. es kann keine positive Fortführungsprognose gestellt werden. 

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german skeptic

Guter Kommentar zum Thema:

 

"Im Fall Varta stehen sich jetzt zwei Parteien gegenüber, die mit ähnlicher Vehemenz argumentieren. Die eine Seite brandmarkt das StaRUG als Instrument zur Enteignung von Aktionären.

Die andere sagt, Anleger hätten mit einem Totalverlust rechnen müssen, seien also selbst schuld an ihrer Misere.

Beide Seiten haben nicht Unrecht. Aber eines dieser beiden Narrative greift zu kurz."

...

"Mehrere StaRUG-Kandidaten, der Autozulieferer Leoni etwa und nun auch Varta, haben nach einem radikalen Kapitalschnitt eine Kapitalerhöhung vorgenommen.

Neue Aktien zeichnen durften dabei nur wenige, handverlesene Parteien."

...

"Das StaRUG sieht einen solchen Ausschluss des Bezugsrechts bei der Kapitalerhöhung nicht ausdrücklich vor, schließt ihn aber auch nicht explizit aus.

Das ist die womöglich größte Schwachstelle des Gesetzes.

Der mögliche Bezugsrechtsausschluss führt nämlich dazu, dass der Eindruck entsteht, Mehrheitsaktionäre könnten sich mittels StaRUG günstig Unternehmen unter den Nagel reißen."

 

https://www.wiwo.de/finanzen/boerse/varta-und-das-starug-warum-der-fall-varta-anleger-so-empoert/29953106.html

 

 

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DeWeMe
vor 22 Minuten von german skeptic:

Guter Kommentar zum Thema:

Danke, fasst die ganze Thematik noch einmal gut zusammen. Hat der Aktienkultur mehr geschadet als genutzt. Auf der anderen Seite spielt Deutschland international praktisch keine Rolle (1.9% Anteil im FTSE All World), daher ist das vermutlich auch eher egal.

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