reneb71 Juli 30, 2007 Hallo, seit einem Jahr habe ich den thesaurierenden ABN-Rentenfonds mit der WPKN 988117 gehalten und nun mit 6% Verlust verkauft. Bei der Abrechnung wurde mir seitens meiner Bank mitgeteilt, dass der Fonds einen akkumulierten Ertrag in Höhe von rund 64 Euro je Anteil verzeichnet hat. Diesen mußte ich versteuern (aktueller Wert eines Anteil: 166 Euro, vor einem Jahr: 176 Euro). Trotz des Kursrückganges erzielte der Fonds also einen Ertrag in Höhe von 64 Euro. Und das in nur einem Jahr und zwei Monaten!!!! Da der Ertrag thesauriert wurde, hatte ich nichts davon, muß aber Steuern zahlen. Meine Frage an die Allgemeinheit: kann so etwas angehen? Wie wird dieser Sachverhalt in der Steuererklärung gehandhabt? Kann ich die Steuer zurückfordern? Von wem kann ich diesen Sachverhalt prüfen lassen, gibt es unabhängige Stellen? Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Vielen Dank für Eure Hilfe!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Juli 30, 2007 · bearbeitet Juli 30, 2007 von BarGain .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Juli 30, 2007 Vermutlich: Während der Haltezeit sind 64 Zinsertrag angefallen, die immer ein Gewinn sind und mit Zinsabschlagsteuer (oder wie das heute heißt) besteuert werden. Der effektive Kursverlust war wohl noch höher. Du darfst ihn nicht mit den Zinsen verrechnen, auch im positiven Fall ist das (zu deinen Gunsten) nicht zulässig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berndd Juli 30, 2007 Auf die Schnelle recherchiert: Luxemburger thesaurierender Fonds Geschäftsjahresende 30.April vermutlich bis zum Verkaufszeitpunkt noch keine Veröffentlichung der entsprechenden Steuerdaten. FOLGE: Wenn nach Thesaurierungstermin (Geschäftsjahresende, hier vermutlich der 30.04.2007) der thesaurierte Ertrag für das abgelaufene Geschäftsjahr von der KAG noch nicht veröffentlicht wurde, ist die Bank seit 1.10.2005 verpflichtet, einen fiktiven Betrag von 6% des Kurswertes plus den zuletzt bekannten kumulierten (!) thes. Ertrag zu versteuern. Also bei solchen Fonds: VORSICHT Dieser Effekt tritt besonders bei (Renten)Fonds die schon etliche Jahre am Markt sind und deshalb hohe thes.Erträge haben besonders hervor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reneb71 Juli 31, 2007 Hallo, das stimmt. Der neueste Rechenschaftsbericht liegt noch nicht vor. Kommt es in diesem Fall noch zu einer Endabrechnung? Auf die Schnelle recherchiert: Luxemburger thesaurierender Fonds Geschäftsjahresende 30.April vermutlich bis zum Verkaufszeitpunkt noch keine Veröffentlichung der entsprechenden Steuerdaten. FOLGE: Wenn nach Thesaurierungstermin (Geschäftsjahresende, hier vermutlich der 30.04.2007) der thesaurierte Ertrag für das abgelaufene Geschäftsjahr von der KAG noch nicht veröffentlicht wurde, ist die Bank seit 1.10.2005 verpflichtet, einen fiktiven Betrag von 6% des Kurswertes plus den zuletzt bekannten kumulierten (!) thes. Ertrag zu versteuern. Also bei solchen Fonds: VORSICHT Dieser Effekt tritt besonders bei (Renten)Fonds die schon etliche Jahre am Markt sind und deshalb hohe thes.Erträge haben besonders hervor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berndd Juli 31, 2007 Hallo, das stimmt. Der neueste Rechenschaftsbericht liegt noch nicht vor. Kommt es in diesem Fall noch zu einer Endabrechnung? Ich glaube nicht, dass von der Bank nach Vorliegen der Steuerdaten eine neue Abrechnung mit vielleicht der Erstattung der zuviel einbehaltenen Steuern erfolgt. Diese Steuern können nur in der ESt-Erklärung abgerechnet werden. Dazu ist es aber notwendig, die Jahresbescheinigung über Kapitalerträge der Bank insbesondere im Hinblick auf diesen Fonds etwas genauer anzusehen ob die darin bescheinigten Beträge stimmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag