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MuchachO

DVAG-Produkte im Detail

Empfohlene Beiträge

MuchachO
· bearbeitet von MuchachO

Hallo!

 

Ich habe bereits in einem anderen Beitrag erwähnt, dass ich eine fondsgebundene Rentenversicherung (Wunschpolice) und eine fondsgebundene Risterrente (Privatrente mit Garantie) bei der DVAG besitze.

 

Und mir wurde sofort geraten diese dort loszuwerden.

 

Natürlich habe ich anschließend sehr viel gelesen und mir auch nochmal meine Policen vorgenommen und durchgeackert und festgestellt, dass mein Verständnis doch enorm zugenommen hat und ich das heute nicht mehr so blauäugig abschließen würde.

Dennoch ist schon Geld reingeflossen, was jedem den Schritt zur Kündigung deutlich erschweren sollte. Von daher suche ich hier nocheinmal die Diskussion die die nötigen Anregungen und vllt auch das Verständnis schaffen soll.

 

Gedanken hab ich mir über alternativen auch schon gemacht und habe auch schon grobe Vorstellungen in welche Richtung es gehen soll.

 

- Übertragung der Riesterrente (also des Vermögens in meinem Vertrag) zu einem Riester-Fondssparplan

- Kündigung der Wunschpolice und investition des Geldes in Fondssparpläne

 

Ich weiß auch, dass viele schon "versicherungsberatmüde" sind ;) aber ich habe mich dennoch entschlossen noch einmal einen Thread zu öffnen.

 

Im nachhinein habe ich mir einmal die Mühe gemacht und meiner Ansicht nach interessante Auszüge aus meinen jeweiligen Policen herausgeschrieben. Gedanke dahinter ist einfach, dass ich denke allzu viele Leute dieses Forums besitzen keins dieser beiden Produkte und wüssten auch mal gern was schwarz auf weiß drin steht. Natürlich denke ich auh dass ihr mir dann vielleicht besser helfen könnt.

 

 

Besten Dank im Voraus für Antworten!

MfG

 

*******

muss im nachhinein 2 Beiträge erstellen, da sonst kein einziges Zitat erstellt würde.... liegt wohl an der Software

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MuchachO
WUNSCHPOLICE

 

Daten und Tarifinformationen: zur Fondsgebundenen Rentenversicherung nach Tarif FRBMID2

Ihre WUNSCHPOLICE ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Sie ist an der Wertentwicklung des DWS FlexPension beteiligt.

 

Aufteilung der Anlagebeträge*********100% in FlexPension

Versicherungsbeginn****************01.09.2006

Ablauf der Aufschubzeit**************01.09.2041

Ende der Beitragszahlungsdauer*******01.09.2041

Mindestlaufzeit der Rente*************längstmöglich

Beitragssumme der Hauptversicherung**9489,86

Monatlicher Beitrag******************25

 

Bei vereinbartem Ablauf der Aufschubzeit (2051) garantierte monatliche Rente je 1000 Fondsguthaben bis zu einem Fondsguthaben von 150% der maßgeblichen Beitragssumme*****35,15

 

Bei vorverlegtem Ablauf der Aufschubzeit (2041) garantierte monatliche Rente je 1000 Fondsguthaben bis zu einem Fondsguthaben von 150% der maßgeblichen Beitragssumme*****30,17

 

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZV)

Bei Berufsunfähigkeit ist versichert:*****Beitragsbefreiung

 

Dynamikplan D2

Mit planmäßiger Beitragserhöhung um*****6%

(mindestens aber in Höhe des Steigerungssatzes des Höchstbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (West))

 

Zu zahlender Beitrag bei Anrechnung der Überschussanteile

Da die Überschussanteile der BUZV auf die Beiträge angerechnet werden, beträgt der anfängliche zu zahlende monatliche Beitrag nach Abzug der nicht garantierten Überschussbeteiligung*****24,40

Dieser Wert gilt nur solange die für 2006 festgesetzten Überschussanteile auch in den folgenden jahren unverändert bleiben.

 

Modellrechnung der Gesamtleistung einschließlich Überschussbeteiligung

 

Falls die Dynamik-Erhöhungen vom 3. bis zum 35. Jahr jedes 2. Jahr angenommen werden, ergeben sich bei einer konstanten jährlichen Wertsteigerung der Fondsanteile folgende modellhaft dargestellte, nicht garantierte Leistungen:

 

Bei vereinbartem Ablauf der Aufschubzeit (2051):

 

Angenommene jährliche Wertsteigerung

der Fondsanteile:*************************1%*****6%******8%******10%

Voraussichtliche monatliche Rente:**********71*****269****471*****842

Voraussichtliche Höhe der Kapitalabfindung,

die anstelle der Rente in Anspruch

genommen werden kann:****************16827**62976**110045**196150

 

garantierte Mindestlaufzeit der Rente:*****16 Jahre

 

Bei vorverlegtem Ablauf der Aufschubzeit (2041):

 

Angenommene jährliche Wertsteigerung

der Fondsanteile*************************1%**********6%**********8%**********10%

Voraussichtliche monatliche Rente:*********57*********128*********187*********277

Voraussichtliche Höhe der Kapitalabfindung,

die anstelle der Rente in Anspruch

genommen werden kann:**************15463********34724*******50191******74232

 

garantierte Mindestlaufzeit der Rente:*****20 Jahre

 

Wenn bis zum 01.09.2041 keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist, wird zu diesem Zeitpunkt ein nicht garantierter Schluss-Überschussanteil für die Beitragsbefreiung in Höhe von 158 fällig.

wow =)

Vom Beitrag einer Fondsgebundenen Rentenversicherung nach Tarif FRB behalten wir die zur Deckung der Verwaltungskosten vorgesehenen Beträge sowie ggf. die nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechneten Risikobeträge und Beiträge zu eventuell eingeschlossenen Zusatzversicherungen ein. Die verbleibenden Beitragsteile werden zunächst in voller Höhe zur Deckung der festgelegten Abschlusskosten verwendet. Deshalb stehen nicht schon ab Beginn der Versicherung Beitragsteile für die Anlage zur Verfügung. Sobald Beitragsteile den Anlagestöcken zugeführt werden können , legen wir diese bis auf weiteres in Zertifikate der von ihnen ausgewählten Fonds an, hierbei wird kein Ausgabeaufschlag erhoben.

 

Sie habend das Recht, ihre Beitragszahlungen bis zu einer Gesamtdauer von 27 Monaten auszusetzen, sofern

- sie arbeitslos gemeldet sind

- sie ihren Wehr- oder Zivildienst ableisten und sofern

- sie bereits Beiträge zu ihrer Versicherung für mind. 1 Jahr gezahlt haben und

- keine anderweitige Beitragsstundung vereinbart ist und

- kein Policendarlehen auf Versicherungsleistungen besteht

also alles andere als flecibel, wenn solche Bedingungen daran geknüpft sind

Sie können ihre Versicherung schriftlich ganz oder teilweise kündigen:

- jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres

- bei Vereinbarung von Ratenzahlungen auch innerhalb des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Schluss eines jeden Ratenzahlungsabschnitts, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres.

 

Nach Kündigung erhalten sie soweit bereits entstanden den Rückkaufswert. Dieser entsteht frühestens wenn der Vertrag ein Jahr bestanden hat. Der Rückkaufswert entspricht dem Deckungskapital zum maßgeblichen Kündigungstermin, wobei im falle einer beitragspflichtigen Versicherung ein als angemessen angesehener Abzug erfolgt. Dieser Abzug beläuft sich auf 4,5% der Summe, der bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer noch ausstehenden vereinbarten Beiträge ohne Beiträge für eine eventuell eingeschlossene Zusatzversicherung.

 

Voraussetzung für die Fortführung der Versicherung unter Befreiung von der Beitragszahlungspflicht ist allerdings, dass der Rückkaufswert mindestens 1000 beträgt.

fällt also weg in meinem Fall

Abschlusskosten:

Der zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 4% der von ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt.

 

Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung der Versicherungsleistungen?

.... Entsprechende Anwendung finden §2 AVB (Überschussbeteiligung) und §16 AVB (Abschlusskosten).

also erneute Abschlusskosten...

 

 

 

PRIVAT-RENTE MIT GARANTIE

 

Daten und Tarifinformationen: zur Fondsgebundenen Rentenversicherung nach Tarif 2RGM

 

Die PRIVAT-RENTE MIT GARANTIE (RENTE WACHSTUM) ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung und garantierter Mindestlaufzeit der Rente. Sie ist durch die fondsgebundene Überschussbeteiligung an der Wertentwicklung des DWS FlexPension beteiligt.

 

Aufteilung der Anlagebeträge*****100% in FlexPension

Versicherungsbeginn************01.09.2006

Ablauf der Aufschubzeit**********01.09.2041

Alter bei Renteneintritt***********65 Jahre

Mindestlaufzeit der Rente*********5 jahre

Garantierte monatliche Rente******25,16

jährlicher Beitrag****************90,00

 

Die dem Vertrag zugeflossenen staatlichen Zulagen werden zur Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet. Stufenerhöhung gemäß Rentenaufbauplan sind vereinbart.

Garantierte monatl. Rente (inkl. Rentenausbauplan)*****32,93

Flexpension...halt ein Garantiefonds, was sich für den unerfahrenen Neuling natürlich Traumhaft anhört, im nachhinein betrachtet allerdings doch nicht das Nonplusultra im Geldmarktgeschäft ist...

Modellrechnung der Gesamtleistung einschließlich Überschussbeteiligung

 

Falls die Erhöhung des Rentenaufbauplans im Jahr 2008 angenommen wird, ergeben sich bei einer konstanten jährlichen Wertsteigerung der Fondsanteile folgende modellhaft dargestellte, nicht garantierte Rente:

 

Bei vereinbartem Ablauf der Aufschubzeit (2051):

 

Angenommene jährliche Wertsteigerung

der Fondsanteile*************************1%**********6%**********8%**********10%

Voraussichtliche monatliche Rente*********50,20*******63,80*******75,20********93,80

 

Bei dem angebotenen Tarif sind folgende Kosten eingerechnet:

 

Von den Beitragszahlungen eines Jahres werden in jedem der ersten 10 Jahre seit Beginn der Versicherung Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 0,45 % der maßgeblichen Beitragssumme einbehalten. Dies gilt in gleicher Weise für die Grundversicherung und jede im Rahmen des Rahmenaufbauplans hinzukommende Erhöhungsversicherung.

Als maßgebliche Beitragssumme gilt hier die Summe aller bis zum vereinbarten Beginn der Rentenzahlung vereinbarten Beiträge jedoch ohne etwaige Ratenzuschläge und höchstens für einen Zeitraum von 35 Jahren.

 

Als Verwaltungskosten für die Vertragsführung werden von den Beiträgen eines jeden Jahres 7,25% des maßgeblichen Jahresbeitrags einbehalten.

Als maßgeblicher Jahresbeitrag gilt hier der Jahresbeitrag ohne etwaige Ratenzuschläge.

 

Weiterhin behalten wir in Zeiten vor Rentenbeginn vom gebildeten Kapital für die Vertragsführung laufende Verwaltungskosten in Höhe von jährlich 0,2% desjenigen Kapitals ein, das zu Beginn eines jeden Jahres garantiert zur Verfügung steht.

 

Nach Rentenbeginn belaufen sich die jährlichen Verwaltungskosten für die Vertragsführung auf 1,5% der jährlichen Rente.

 

Werden die dem Vertrag zufließenden staatlichen Zulagen nicht zur Reduzierung der noch ausstehenden Beiträge des betreffenden Kalenderjahres, sondern zur Erhöhung der Versicherungsleistungen verwendet, so werden als einmalige Abschluss- und Vertriebskosten 4,5% der Zulage und als laufende Verwaltungskosten jährlich 0,2% des Kapitals, das zu Beginn eines jeden Jahres garantiert zur Verfügung steht, beibehalten.

 

Wenn sie vor Beginn der Abrufphase unter Mitnahme des gebildeten Kapitals in ein anderes begünstigtes Anlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, entstehen Ihnen Kosten in Höhe des Beitrags für 4 Monate, höchstens jedoch in Höhe von 150.

da fällt eine Modellrechnung Garnicht mehr so leicht, wenn man all diese dinge berücksichtigen möchte...

Erleben sie den vereinbarten Beginn der Rentenzahlung am 01.09.2051, zahlen wir ab dann die oben angegebene monatliche Rente solange sie leben. Sie können sich bis zu 30 % des zu Beginn der Rentenzahlung zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen lassen. Dadurch vermindert sich die versicherte Rente.

immerhin könnte man knapp ein Drittel direkt entnehmen

Rentenaufbauplan:

Für diese Versicherung ist vereinbart, dass sich der vertraglich vereinbarte Beitrag zum 01.09.2008 um ein Drittel des vor diesem Zeitpunkt zuletzt fälligen Beitrags erhöht, d.h. im selben Verhältnis, in dem der Sonderausgaben-Höchstbetrag im jahr 2008 steigt. Der Beitrag erhöht sich jedoch maximal auf den Sonderausgaben-Höchstbetrag (Stufenerhöhung).

 

Sie können das in Ihrer Versicherung gebildete und geförderte Kapital teilweise oder vollständig entnehmen, um es als Altersvorsorge-Eigenheim zu verwenden. Nach derzeitigem Stand muss der Betrag mindestens 10000 erreichen und darf 50000 nicht überschreiten.

klingt auf jeden Fall nicht schlecht

Sie können zum Schluss eines jeden Beitragszahlungsabschnitts verlangen, dass wir ihre Rentenversicherung ruhen lassen.

na immerhin

Unter Beachtung der Fristen können sie ihre Versicherung kündigen. In diesem Fall erhalten sie den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert erreicht mindestens den bei Vertragsabschluss vereinbarten Garantiebetrag, dessen Höhe vom Zeitpunkt der Beendigung der Versicherung abhängt.

 

Eine schädliche Verwendung ist insbesondere dann gegeben, wenn es aufgrund einer Vertragskündigung zu einer Auszahlung von angesammeltem Kapital kommt. Die schädliche Verwendung führt regelmäßig zu einer Rückzahlungsverpflichtung der Zulagen sowie der darüber hinausgehenden Steuerermäßigungen, soweit sie auf das ausgezahlte geförderte Altersvorsorgevermögen entfallen (steuerliche Fördermittel.)

 

Sie können ihre Versicherung vor Rentenbeginn mit Frist von einem Monat zum Schluss eines jeden Beitragszahlungs-Abschnitts oder jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres, schriftlich ganz oder teilweise kündigen.

 

Garantierter Rückkaufswert für den Fall der Kündigung zum 31.08.2007 beträgt 41 .

 

Unter Beachtung der Fristen können sie ihre Versicherung kündigen, um das gebildete Kapital nach Abzug der Kosten auf einen anderen , auf Ihren Namen lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen zu lassen.

 

Sie können ihre Versicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des kalendervierteljahres schritlich kündigen , um das gebildete Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen zu lassen . Dieser Vertrag muss zertifiziert sein und auf ihren Namen lauten; er kann bei uns oder einem anderen Anbieter bestehen.

 

Insbesondere erbringen wir bei der Übertragung als Teil des gebildeten Fondsguthabens und den ggf. fälligen Schluss-Überschussanteil.

 

Der Übertragung vor Beginn der Abrufphase entstehen ihnen Kosten in Höhe des Beitrags für vier Monate, höchstens aber in Höhe von 150, die vom gebildeten Kapital abgezogen werden.

 

Das Kapital kann nicht an sie ausgezahlt, sondern nur direkt an den neuen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Hierzu müssen sie uns bei Kündigung mitteilen, auf welchen Vertrag das kapital übertragen werden soll. Handelt es sich dabei um einen Vertrag bei einem Anderen Anbieter, müssen sie uns die Zertifizierung dieses Vertrags nachweisen.

 

Die in der folgenden Tabelle dargestellten garantierten Übertragungswerte werden von uns vertraglich zugesichert und bei Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag gezahlt.

 

Jahr**********Summe der**********garantierter Übertragungswert*****garantierter Übertragungswert

**************Gezahlten***********vor Abzug der******************nach Abzug der

**************Beiträge************Übertragungskosten*************Übertragungskos

ten

 

2007**********180 **************141,64 **********************111,64

- also würden sich somit die Kosten und die übertragenen Werte in etwa egalisieren...

- bezüglich der Übertragung und Kündigung: bei der DWS Toprente würde sich DWS ja darum kümmern, wie ich das aus deren FAQ herausgelesen habe.. das wär ja nicht schlecht

Die bei der Beitragskalkulation in Ansatz gebrachten Abschluss- und Vertriebskosten verteilen sich in gleichmäßigen Jahresbeträgen über die ersten zehn Jahre ihrer Versicherung. Sollte das Vertragsverhältnis während dieser Zeit enden, werden wir ihnen die noch nicht getilgten Abschluss- und Vertriebskosten nicht in Rechnung stellen.

ich hätte es schlimmer befürchtet

 

 

sollte es also wirklich zu einer Kündigung kommen, dann wohl mit Vermögensübertragung in den anderen Riestervertrag

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Grumel
· bearbeitet von Grumel

Vielleicht wirst du ja mal der DVAG Experte des Forums. Leider muß man schon selbst betroffen sein oder bezahtl werden um sich das anzutun auf dem Gebiet Experte zu werden.

 

Von daher viel Erfolg, aber erhoff dir nicht viel mehr als moralischen Beistand, bei den Details wird dir Niemand helfen können.

 

Denke die Verbraucherzentralen sind auch immer einen Versuch wert, die werden dafür vom Staat bezahlt verbraucher zu beraten :D.

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Kristian

Ohne Worte:

 

Zu lesen im BdV-INFO vom 21-05-07 (Ausgabe 1/2007 S. 9)

 

Heiße Luft von der DVAG

(cg) - Etwas Ernstes zum schmunzeln: In der vorigen BdV-INFO (Ausgabe 2/2006, S. 15) haben wir vor einer neuen Masche der DVAG, dem nach eigenen Angaben größten Finanzvertrieb Deutschlands, gewarnt. Für die Altersvorsorge wird den Kunden der DVAG zwar zuerst eine Riester-Rente verkauft. Aber anschließend wird die Wunschpolice gleich mit empfohlen. Hier besteht die Gefahr des Ausnutzens der Beratungssituation. Die Kunden erhalten zweimal einen sehr ähnlichen Vertrag, nur der Vertreter erhält im zweiten Fall eine viel höhere Sofortprovision. Diese BdV-Warnung wurde von der Bild am Sonntag im Januar 2007 unter der Rubrik Finger weg erneut aufgegriffen. Dann passierte es: Nur zwei tage später ging per Fax eine Klageandrohung der DVAG (gegen die Bild-Zeitung) ein, weil der Artikel angeblich einen widerrechtlichen Boykottaufruf darstelle. Im Begleitbrief an den BdV hieß es: Zu Ihren Gunsten gehen wir zunächst davon aus, dass die Diskriminierung der von uns vertriebenen Wunschpolice nicht auf ein pflichtwidriges Verhalten Ihrerseits zurückzuführen ist Offensichtlich wurde hier eine wie auch immer geartete moralische Entrüstung mit einer juristischen Argumentation verwechselt.

Trotz dieses massiven Versuchs der Einschüchterung blieb der BdV (wie auch die Redaktion von Bild am Sonntag) gelassen. Was vorauszusehen, war trat ein: Es passierte nichts einfach gar nichts. Heiße Luft! Man mag darüber schmunzeln, dennoch bleibt ein Beigeschmack: Wer sich nichts vorzuwerfen hat, droht nicht mit Klage. Wer möchte unter solchen Umständen auf die im letzten Satz des Briefes angehängte Formulierung Gerne hören wir von Ihnen tatsächlich eingehen?

 

Der BdV wird auch in Zukunft ohne Scheu öffentlich jeden Missstand im Versicherungsvertrieb anprangern wütende Klage-Androhungen nehmen wir gern in Kauf.

Dr. Christian Gülich

 

Gruß, Kristian

 

PS: Solche Vertriebe und Machenschaften ziehen einen ganzen Berufsstand (Makler, Versicherungsberater, -vermittler, -angestellte...) in den Keller ! - Oder woher kommt sonst die negative Haltung ggü. Versicherungs-"Leuten" ?

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Elvis77
PS: Solche Vertriebe und Machenschaften ziehen einen ganzen Berufsstand (Makler, Versicherungsberater, -vermittler, -angestellte...) in den Keller ! - Oder woher kommt sonst die negative Haltung ggü. Versicherungs-"Leuten" ?

 

Da stimme ich dir zu. Ich wäre gerne Makler geworden und hatte auch mal in einem ganz anständigem Büro in der Hamburger City mal ein Praktikum gemacht.

Aber der Ruf von Finanzberatern ist noch unter den Gebrauchtwagenverkäufern. Das hat mir die Lust drauf ein bisschen ausgetrieben.

Es ist sehr mühsam, wenn man wirklich viel Zeit opfert eine gute Lösung für den Kunden zu finden, um dann gegen eine Welle an Misstrauen anzurennen. Und das obwohl die Kunden ja freiwillig ins Büro kamen. Es wurde gar keine Aquise betrieben.

 

In anderen Ländern ist das erheblich besser. Wir haben in Deutschland zwei Extreme im Gegensatz zum Rest der Welt. Einzelhandelsdiscounter und Finanzberater. :lol:

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JonnyP
· bearbeitet von JonnyP

Hier noch ein paar Infos zur DVAG

 

Die Deutsche Vermögensberatung sei mit über 32 000 Beratern die Nummer Eins unter den Allfinanzvertrieben, heißt es in der Selbstdarstellung. Der Berater konkurriert mit MLP und AWD und ist mehrheitlich im Besitz der Familie Dr. Reinfried Pohl, die 50 Prozent plus 10 Aktien hält. Die verbleibenden Geschäftsanteile besitzt die AMB Generali.

 

Die Deutsche Vermögensberatung vertreibt auch Produkte der anderen AMB-Töchter Central Krankenversicherung, Advocard-Rechtsschutz und der Bausparkasse Badenia. Zur AMB-Gruppe gehören daneben die Volksfürsorge sowie Cosmos Direkt, nach eigenen Angaben die Nummer eins der Direktversicherer. Mitte 2008 zieht der Konzern von Aachen nach Köln um. Dort sollen neben der Holding auch mehrere auf die Domstadt verteilte Töchter zusammengeführt werden.

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Elvis77
· bearbeitet von Elvis77
Hier noch ein paar Infos zur DVAG

 

Die Deutsche Vermögensberatung sei mit über 32 000 Beratern die Nummer Eins unter den Allfinanzvertrieben, heißt es in der Selbstdarstellung.

 

Lustig wirds, wenn man mal die ausgezahlten Provisionen der Jahresberichte mit den 32.000 Beratern vergleicht.

Demnach blicken 32.000 Berater neidisch auf das Einkommen von Hartz IV Empfängern. :P

 

2006 hatte die DVAG 33.000 Berater und hat 666 Mio. Euro Provisionen bezahlt, bzw geht davon noch ein sehr großer Teil in die Stornoreserve, welche die Vermittler nur selten jemals zu sehen bekommen.

 

Wissen muss man, das in diesem Pyramidenspiel die obersten Berater auch immer von jedem Euro Provision was abbekommen.

Betsnadsprovisionen gibt es für die Masse nicht.

Ein sehr großer Teil dieser Provisionen landet also erst gar nicht bei den Vermittlern.

 

Alle Berater sind selbständige Handelsvertreter, die keine Sozialleistungen erhalten. Keine Rentenversicherung, keine Krankenversicherung kein Urlaubsgeld, kein gar nichts.

Im Gegenteil. Sie müssen für Unterlagen und Schulungen, sowie für anteilige Büromieten bezahlen.

 

Und vom welchem durchschnittlichem Bruttojahreseinkommen sollen die das alles bestreiten?

 

Es kommt raus, das pro Vermittler ein Jahreseinkommen von 20.000 Euro existiert. Muss ja ein Traumjob sein.

 

Wohlgemerkt, ist da keines der oben genannten Einflüsse berücksichtigt. Man kann also von den 20.000Euro eigentlich nochmal die Hälfte abziehen und hätte dann immer noch keinen Tropfen Sprit und keinerlei Sozialabsicherung.

 

Toller Job.

 

Aber die DVAG sieht das natürlich anders und schwärmt vom hohen Ansehen seiner Berater.

 

http://www.dvag.com/BerufChancen/IndexPage

 

Klar. Vor manchem der Jungs habe ich auch Respekt. Immerhin müssen sie tagsüber in Fussgängerzonen Kunden suchen und nachts als Tankstellenwart jobben um sich was zu Essen leisten zu können.

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Muggel

Hallo Muchacho

 

die DVAG-Produkte hast Du doch erstklassig analysiert. Viel kommt nicht raus. Das ist doch egal. Vermögensanlage funktioniert nicht durch Verlustangst (auch nicht bei den Deutschen, die offensichtlich deshalb leichte Beute der Versicherungswirtschaft wird), sondern durch kluge Anlagestrategie und Kostendisziplin.

 

Mit einem Riesterfondssparplan und Fonds hast Du gesichert die hälftigen Kosten und die doppelte Rendite.

Du kannst Dir selber ausrechnen, wann Du die Verluste wieder rein hast und wieviel mehr Du am ende rausholst.

 

http://www.ihre-vorsorge.de/Finanzrechner-...ertrechner.html

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MuchachO
· bearbeitet von MuchachO

Danke für die vielen Antworten... werde jetzt mal zur Tat schreiten! =)

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MuchachO
· bearbeitet von MuchachO

so:

 

Kündigungsschreiben für die Wunschpolice aufgesetzt und abgeschickt

Antwort:

"Sie haben ihre Versicherung gekündigt. Wir bedauern... bla...ihre Nachteile: ... blabla...ihrem Vermögensberater die Gelegenheit geben, gemeinsam mit ihnen die für sie beste Lösung zu finden (hab ich das nicht gerade ;))....Wir haben ihre Kündigung vorgemerkt und kommen unaufgefordert darauf zurück...mfg.... "

 

juhu =)

 

Risterrente lass ich demnächst umschreiben

 

mfg Sebastian :)

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jm2c
· bearbeitet von crazytv

Da ab 2005 die Steuerbefreiung für LV/RV bei Rentenauszahlung gefallen ist, kannst Du auch aus diesem Grund getrost auf die Wunschpolice verzichten. Bei Riester-Verträgen ist meines Erachtens ein guter Fondssparplan sowieso besser :rolleyes:.

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webwude
· bearbeitet von webwude

Sorry, falscher Thread - nichts für ungut.

 

Viele Grüße,

ww

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Tutonga

Hallo,

 

leider muss ich gestehen, dass ich vor gut 2 Jahren ebenfalls auf einen der Deutsche Verbrecher Arbeiten Gewinnbringend-Vereinigung hereingefallen bin. Wie das Leben so spielt, sind meine Eltern und meine Geschwister / Schwager ebenfalls über diese liebenswerte Person versichert.

 

Da diese Person nach der Kündigung / Umänderung (Fondssparpläne) der Verträge etwas nachtragend ist, ruft sie nun ständig meine Eltern und meine Geschwister etc. an, ich solle meine neuen Verträge untersuchen lassen.

 

Damit dies endlich ruhe gibt, habe ich einen Termin in 2 Wochen festgemacht, auf den ich vorbereiten will. Ich will, dass alle Bekannte, die ebenfalls bei dem netten Herren unter Vertrag sind bei diesem Gespräch dabei sind.

 

Mein Ziel dabei: Den Vermittler ein wenig unglücklich zu machen, in dem meine Bekannte danach ebenfalls Kündigen / umschreiben.

 

Mir wurde das komplette Folio reingedrückt (Riester, Wunschpolice, DWS, Badenia Bauspar etc.).

 

 

Ich würde mein Gespräch vorbereiten und hier die Punkte nochmals ins Forum stellen. Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge oder auch jetzt schon hilfreiche Vorbereitungstipps bin ich sehr dankbar.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Tutonga

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jogo08
Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge oder auch jetzt schon hilfreiche Vorbereitungstipps bin ich sehr dankbar.

Ich geb dir mal zwei Links zum Thema

 

Finanzparasiten und wolfgang-kynast, weiter unten im Link stehen schöne Sachen zu Strukturvertrieben, ist schon etwas älter aber immer noch aktuell.

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jm2c
Mein Ziel dabei: Den Vermittler ein wenig unglücklich zu machen, in dem meine Bekannte danach ebenfalls Kündigen / umschreiben.

Ich glaub so viel DVAG auf einmal war lange nicht im WP-Forum :-. Viel Erfolg für Dein Vorhaben.

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Thorin23

gibt es eigentlich auch Produkte, welche man eventuell doch über die DVAG abschließen kann/sollte?

Nur weil am Mi ein Berater zu mir ins Haus kommt, folgenden Punkte sind schon von ihm vorgeschlagen worden

3 Bausparvertraäge (natürlich Badenia)

DWS Megatrend Performance 2016

SEB Immoninvest

und eigentlich noch ne Risiko LV, welche mich allerdings schon abgelehnt hat, da ich tauche.

 

Die SEB Immoinvest urde mir mit einem Ausgabeaufschalg von "nur" 3% angboten

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webwude
· bearbeitet von webwude
gibt es eigentlich auch Produkte, welche man eventuell doch über die DVAG abschließen kann/sollte?

Nur weil am Mi ein Berater zu mir ins Haus kommt, folgenden Punkte sind schon von ihm vorgeschlagen worden

Schauen wir uns das doch mal an ;) natürlich kenne ich jetzt Deine Präferenzen nicht, von daher ist alles mit Vorsicht zu genießen...

3 Bausparvertraäge (natürlich Badenia)

Drei??? Bausparverträge sind prinzipiell nur für risikoaverse Anleger geeignet, die zudem auf einen niedrigen Zins bei der Baufinanzierung schielen. Ansonsten ist die Verzinsung schlecht (dafür erkaufst Du Dir den niedrigen Finanzierungszins) und entsprechende Kosten / Provisionen.

DWS Megatrend Performance 2016

Hmm, ein Garantiefonds - das Kurzprospekt habe ich mal angehängt. Man erkauft sich eben die Garantie (in dem Fall 100 Euro pro Anteil) zum Ende der Laufzeit sehr teuer. Je nach dem, wie der AA und die lfd. Kosten aussiehen, muss das Ding schon gewaltig explodieren, damit sich das lohnt... auch sehr sicherheitsorientiert, aber da würde ich dann, wenn man bis 2016 geht, wohl eher auf Festgeld gehen oder andere risikoaverse Anlagen.

SEB Immoninvest

Die SEB Immoinvest urde mir mit einem Ausgabeaufschalg von "nur" 3% angboten

Der SEB ist an sich kein schlechter Fonds (siehe entsprechender Thread hier im Forum), aber er hat eine steuerlich recht ungünstige Ausschüttung (ich hab den allerdings auch *g*, allerdings gibt es einige Fondsbanken, dort hat Du 0% AA.

Außerdem gibt es noch eine Reihe interessanter Immos - das ist auch ein wenig Glaubensfrage, siehe Kanam, Hausinvest, Grundbesitz Global, etc...

 

Insofern spricht nicht so viel für Deinen Berater ;) aber dafür eben mit Eigenverantwortung Deinerseits.

 

Viele Grüße,

ww

report.pdf

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Sven82

3 Bausparverträge, die du alle auf einmal abschließen sollst wahrscheinlich. Die Produkte der Badenia kenne ich nicht, man sieht immer nur die Plus-Minus-Berichte verarschter Häuslebauer im Zusammenhang mit denen.

 

DWS Megatrend Performance 2016
TER 1,76 % zzgl. Performance-Fee von 1 bis 2 % - ich würde mich schon schämen so etwas überhaupt auf den Markt zu bringen, geschweige denn so etwas zu verkaufen. ... Ach so, Ausgabeaufschlag von 5 % kommt auch noch dazu.

 

Die SEB Immoinvest urde mir mit einem Ausgabeaufschalg von "nur" 3% angboten

selbst die Diba, die sonst eher miese Konditionen für Fonds anbietet, hat den für weniger Ausgabeaufschlag im Angebot und über Fondsvermittler wie AVL oder fonds-super-markt bekommst du den komplett ohne Ausgabeaufschlag.

 

Insgesamt also das typische Strucki-Angebot, dass die Welt nicht braucht.

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heidschnucke
3 Bausparvertraäge (natürlich Badenia)

 

Ich kenne zwar die aktuellen Konditionen nicht, aber als ich vor ca. 3 Jahren einen BSV abgeschlossen habe, war die Badenia mit Abstand das teuerste Angebot. Abschlussgebühr 1,6% im Gegensatz zu Schwäbisch Hall, LBS und Co, die alle nur 1% verlangen und dann noch Kontoführungs- und Darlehensgebühen.

Kleiner Tipp: Schau nicht nur auf den Darlehenszins, sondern rechne mit angenommenen Werten für Tilgungshöhe und Dauer aus, was Dich das Bauspardarlehen an Zinsen kostet und berücksichtige auch die Ansparphase. Die Variante mit dem niedrigsten Darlehenszins muss nicht immer die beste sein, zumal sie meist an eine hohe Tilgung gekoppelt ist.

 

Gruß,

heidschnucke

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