Rohlöff Juli 29, 2007 Hallo, ich konnte mit der SuFu leider nichts passendes finden. Daher meine Frage: Ich habe einen Bausparvertrag beim Anbieter xy. Weiterhin habe ich noch Konten bei 3 verschiedenen Banken und zusätzlich noch ein Konto bei der Finanzagentur. Mit meinen Zinseinkünften dürfte ich knapp unter den 1.600.- bleiben. Allerdings muß ich meine Freistellungsaufträge natürlich anpassen. Jetzt weiß ich natürlich nicht genau wie hoch die Zinseinkünfte bei Bank 1, Bank 2 ... für 2007 genau ausfallen werden. Was passiert wenn ich bei den einzelnen Banken die Freistellungsaufträge etwas höher ansetze, dadurch aber mit der Gesamtsumme über 1.600.- liege? Merkt das Finanzamt, dass ich zuviel angegeben habe? Gruß, Klaus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 29, 2007 Merkt das Finanzamt, dass ich zuviel angegeben habe? Gruß, Klaus Ja, Klaus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
desesperado Juli 29, 2007 Mit meinen Zinseinkünften dürfte ich knapp unter den 1.600.- bleiben. Allerdings muß ich meine Freistellungsaufträge natürlich anpassen. als Frau härtte ich das anders formuliert Mit unseren Zinseinkünften dürften wir knapp unter den 1.600.- bleiben. Allerdings müssen wir unsere Freistellungsaufträge natürlich anpassen. bei dem Betrag kann man (n) / frau ja nur davon ausgehen, dass Du verheiratet bist :-" Ab dem 1.1.2007 beträgt der Freistellungshöchstbetrag für Alleinstehende nur noch 801 Euro (vorher 1.421 Euro) und für Verheiratete nur noch 1.602 Euro (vorher 2.842 Euro). Was passiert wenn ich bei den einzelnen Banken die Freistellungsaufträge etwas höher ansetze, dadurch aber mit der Gesamtsumme über 1.600.- liege? schlechte Idee, das müsste auffallen und dadurch machst Du den zuständigen Sachbearbeiter doch erst recht auf Dich / Deine Akte aufmerksam :'( einen schönen Sonntag und Gruss an die Gattin Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xenon1 Juli 29, 2007 ist ja noch nicht zu spät für 2007. Es ist eigentlich ganz einfach: Frage bei den Banken nach, wie hoch maximal der Freistellungsauftrag sein müsste, damit von den Zinsen nicht sofort abgezogen wird. Ebenso bei dem Bausparverein. Das sind 'Profis' die können das ausrechnen und dann füllst du 3 Formulare passend verteilt aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOWMETA Juli 29, 2007 Es müsste doch auch so gehen: allen Banken / Konten / Depots einen unbegrenzten Freistellungsauftrag geben und wenn man mit der Gesamtsumme der Erträge in dem Jahr darüber kam, dann halt in der Steuererklärung angeben und nachzahlen. Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 29, 2007 Es müsste doch auch so gehen: allen Banken / Konten / Depots einen unbegrenzten Freistellungsauftrag geben und wenn man mit der Gesamtsumme der Erträge in dem Jahr darüber kam, dann halt in der Steuererklärung angeben und nachzahlen. Grüße Unbegrenzte Freistellungsaufträge gibt es nicht. Und wenn Du insgesamt in der Summe mehr Freistellungsaufträge erteilst als Dein Maximalbetrag (801/1602) ist, kannst Du Dich schon mal auf Ärger mit dem Finanzamt einstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Luxor Juli 29, 2007 hi, ist es richtig, dass es ab 2009 keine freistellungsaufträge mehr gibt wegen der abmelkungssteuer? Gruß Luxor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOWMETA Juli 29, 2007 Unbegrenzte Freistellungsaufträge gibt es nicht. Und wenn Du insgesamt in der Summe mehr Freistellungsaufträge erteilst als Dein Maximalbetrag (801/1602) ist, kannst Du Dich schon mal auf Ärger mit dem Finanzamt einstellen. Natürlich gibt es keine unbegrenzten Freistellungsaufträge... meinte den maximalen. Aber mal ein Beispiel: Bank A Freistellungsauftrag 1000 Zinseinkünfte 500 Bank B Freistellungsauftrag 602 Zinseinkünfte 900 Die ganzen Zinseinküfte sind unter 1602, die zuviel gezahlten Steuern bei Bank B muss ich mir durch die Steuererklärung zurückholen. Wenn ich jetzt beiden Banken den vollen Freistellungsauftrag gebe, dann ist ja auch alles ok, oder macht das Finanzamt dann trotzdem zicken? Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juli 29, 2007 · bearbeitet Juli 29, 2007 von Sven82 ja, macht es. Das Finanzamt kann nur die tatsächlich freigestellten Zinsen abfragen (FSAK-Abfrage). Es würde also bei Bank B sagen, dass der genannte Freibetrag voll ausgeschöpft ist. In welcher Höhe dies vorliegt weiß das Finanzamt nicht, so dass es durchaus 10.000 EUR bei Bank B sein können, welches zu einer Steuerpflicht führt. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Juli 29, 2007 Das Finanzamt kann nur die tatsächlich freigestellten Zinsen abfragen (FSAK-Abfrage). Es würde also bei Bank B sagen, dass der genannte Freibetrag voll ausgeschöpft ist. In welcher Höhe dies vorliegt weiß das Finanzamt nicht, so dass es durchaus 10.000 EUR bei Bank B sein können, welches zu einer Steuerpflicht führt. Gruß Sven Das würde doch bedeuten, dass ich bei allen Banken 1.602.- angeben kann, wenn ich mit der Gesamtsumme unter eben diesem Betrag bleibe?!? Wenn das Finanzamt eigenständig meine Zinseinkünfte prüft, warum muss man dann überhaupt den Freistellungsantrag stellen? Gruß, Klaus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berndd Juli 29, 2007 Ich habe einen Bausparvertrag beim Anbieter xy.Weiterhin habe ich noch Konten bei 3 verschiedenen Banken und zusätzlich noch ein Konto bei der Finanzagentur. Mann kann sich auch das Leben und den Umgang mit seiner Steuererklärung / dem Finanzamt selbst schwer machen. Wieso muss man bei knapp 1600 EURO Zinseinnahmen sein Geld auf insgesamt 5 Banken verteilen und dann auch noch versuchen mit seinen Freistellungsaufträgen möglichst keinen cent zu viel Steuern (vorläufig) zu bezahlen ?? Wenn man schon in Folge der ganzen Geiz ist Geil Welle meint , sich das antun zu müssen, muss man auch die Konsequenzen tragen und die zusätzliche Arbeit der jährlichen Anpassung seiner Freistellungsaufträge vornehmen. Zur Frage der Höhe der insgesamt erteilten Freistellungsaufträge: In meinen Bankformularen steht : "Die in dem Auftrag enthaltenen Daten werden dem Bundesamt für Finanzen (BfF) übermittelt." Damit erübrigen sich für mich alle weitere Überlegungen, bei 5 Banken jeweils einen Freistellungsuaftrag über jeweils den Höchstbetrag auszufüllen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Juli 30, 2007 Am liebsten hätte ich natürlich mein gesamtes Geld bei nur einer Bank angelegt. Allerdings bietet mir meine Hausbank keine guten Tagesgeldkonditionen. Für den Bausparvertrag ist auf jeden Fall ein Freistellungsauftrag nötig. Die VL gehen direkt zur DWS -> auch dort ist ein Freistellungsauftrag notwendig. Ich bin keiner, der jetzt direkt ein neues Konto eröffnet, weil ich hier oder dort 0,2% mehr bekomme. Die Bankverbindungen, die ich augenblicklich habe, haben sich im Laufe der Zeit angesammelt und werden auch nicht weiter ausgebaut. Aber meine vorhandenen Konten muss ich nunmal dementsprechend mit Freistellungsaufträge bedienen. Gruß, Klaus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOWMETA Juli 30, 2007 ........Wenn man schon in Folge der ganzen Geiz ist Geil Welle meint , sich das antun zu müssen, muss man auch die Konsequenzen tragen und die zusätzliche Arbeit der jährlichen Anpassung seiner Freistellungsaufträge vornehmen. ........ Was hat eine höher Anzahl von Konten mit Geiz ist Geil zu tun? Vor allem bei verheirateten sammelt sich sowas an. Girokonto, VL, Sparbücher , Depot, Festgeldkonto, Tagesgeld usw., vieles davon mal zwei.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 30, 2007 Sparbücher ??? Girokonto, VL, Sparbücher , Depot, Festgeldkonto, Tagesgeld usw., vieles davon mal zwei.... Naja gut, aber dann kann man doch nicht erwarten, dass das Finanzamt den maximalen Freistellungsauftrag für jedes einzelne Konto durchgehen läßt. Dann könnte ja einer, der 1 Mio Zinseinnahmen hat, einfach 1000 Konten eröffnen und für jedes den max. Freibetrag beantragen und dann (wenn er steuerehrlich ist) jedenfalls den Zinsvorteil bis zur Veranlagung genießen. Wäre das fair? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOWMETA Juli 30, 2007 · bearbeitet Juli 30, 2007 von WOWMETA ???Naja gut, aber dann kann man doch nicht erwarten, dass das Finanzamt den maximalen Freistellungsauftrag für jedes einzelne Konto durchgehen läßt. Dann könnte ja einer, der 1 Mio Zinseinnahmen hat, einfach 1000 Konten eröffnen und für jedes den max. Freibetrag beantragen und dann (wenn er steuerehrlich ist) jedenfalls den Zinsvorteil bis zur Veranlagung genießen. Wäre das fair? Sparbücher.... :-" Ich muss zugeben, daß ich das schon länger so mache und bisher keine Probleme damit hatte. Habe aber auch nur Zinseinnnahmen unter 1600€, bzw. versuche ich diese in dem Bereich zu halten.... Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag