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KMRex

Finanztermingeschäftsfähigkeit

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KMRex

Hi,

 

ich habe vor kurzem mein Depot bei der guten Comdirect-Bank eröffnet und wollte mich Finanztermingeschäftsfähig (das längste Wort das ich kenne) schreiben lassen. Was die aber nicht wollten!!!

 

So, was kann ich jetzt machen? Ich habe lediglich ein Kapital von 1000 und bin Student!!! Ich kenne die Risiken und kenne mich auch weitesgehenst auf den Markt aus.

 

Ich habe jetzt gedacht, dass ich zu meinem erneuten Antrag für die Finanzterm... einen Brief beifüge, der zusätzlich meinen Kenntnisstand erklärt!!!

 

Was haltet Ihr davon oder was kann ich machen? Wollte mir einen OS kaufen der wohl in den nächsten Wochen nach oben schnellen könnte und da möchte ich gerne beteilligt sein!! Was soll ich da jetzt noch tun um den Wisch zu bekommen?

 

Gruß

 

KMRex

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Aktiencrash

In der Regel solltst Du ihn bekommen, wenn Du 18 bist.

 

Aus § 37d Wertpapierhandelsgesetz geht hervor, das Du lediglich informiert werden mußt http://www.bafin.de/gesetze/wphg.htm#p37d .

Wichtig wäre für die nur deine Unterschrift. Gut möglich ist allerdings das Du bei denen noch keine Aktiengeschäfte abgewickelt- , oder gar einen Eintrag bei der Schufa hast.

 

Erkundige dich doch schriftlich nach dem Grund der Ablehnung. Den Brief mit deinem Kenntnisstand brauchste da nicht schicken, denn Kenntnisse kann man sich im Internet abtippen ohne sie zu verstehen.

 

Sollten sie keinen Grund angeben, dann würde ich noch einmal schreiben. Ich würde dann drohen einfach den Broker zu wechseln, da die Kundenfreundlichkeit nicht mal viertklassig sei, wenn man keine Info über das warum und wieso eine Ablehnung bekommt. Danach noch etwas schleimen wie überzeugt Du doch von der

Comdirect warst. Falls Du keinen Schufaeintrag hast, bleibt dir zu guter letzt wirklich nur der Wechsel.

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KMRex

Ok danke werde das mal ausprobieren!!!

 

 

Nein, einenen Schufa-Eintrag habe ich bis jetzt noch nicht!!! Zumindest habe ich nichts davon mit bekommen. Aber kann ja auch nicht. Kredite habe ich nicht aufgenommen oder Zahlungsunfähig war ich auch noch nie!!!

 

Dann werde ich es mal mit dem guten alten der Kunde ist doch König mittel probieren!!!

 

 

Gruß

 

KMRex

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aloex

KMRex wie ist das damals ausgegangen? Ich habe das selbe Problem derzeit!

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jogo08

Von KMRex wirst du kaum noch eine Antwort erhalten, der war das letzte Mal im Juni 2005 im Forum angemeldet.

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Faceman
KMRex wie ist das damals ausgegangen? Ich habe das selbe Problem derzeit!

 

Das Problem liegt m.E. weniger in der formalen Geschäftsfähigkeit, sondern eher darin, das das betreffende Institut mit dir aus irgendwelchen Gründen keinen Vertrag abschliessen will. Dazu gehören nämlich immer (mindestens) zwei Leute. Und wenn einer nicht will, gibts halt keinen.

 

Du kannst nur nach den Gründen fragen, wenn du Glück hast, werden diese dir mitgeteilt. Einen Anspruch darauf hast du jedoch nicht.

 

Ich vermute mal, dass die Institute generell kritisch sind mit Personen die so jung sind, und mit so wenig Mitteln Termingeschäfte abwickeln, bei denen ja ein erhebliches Risiko besteht. Stichwort: vorvertragliche Aufklärungspflicht. Und da kannst du jetzt dreißig mal versichern, dass du alles weisst und verstanden hast, die Pflichtverletztung liegt im Zweifel dennoch beim Institut. Und davor schützen sie sich, indem sie im Zweifel lieber keine Verträge abschliessen. Ist aus deren Sicht sicher verständlich. Probiere es halt bei einem anderen Broker.

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aloex

Danke!

Das ist irgendwie schade, dass das letzte Wort bei dem Institut liegt, aber auch verständlich. Ich werde es dann wohl wirklich einmal bei einem anderen ausprobieren.

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Chemstudent

Achtung, das soll KEINE Anstiftung zu falschen Angaben oder dergleichen sein, nur eine Erklärung:

 

Wichtig ist, was man in den Fragebögen angibt.

Bei geringem Einkommen, Vermögen oder mangelndem Kenntnissstand wird der Antrag abgelehnt. (AFAIK muss er das sogar laut Gesetz)

Gibt man hingegen viel Vermögen/Einkommen etc. an, so wird der in der Regel angenommen.

ABER:

Diese Angaben dienen dazu, den Anleger zu schützen. Bei falschen Angaben kann man sich hinterher nicht bzw. nur schwer darauf berufen, dass die Bank ihre Pflicht verletzt hat und einem eigentlich keine Finanztermingeschäftsfähgkeit hätte geben dürfen.

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