Zum Inhalt springen
Robertorossi

Frage zur Besteuerung/Spekulationsfrist

Empfohlene Beiträge

Robertorossi

Hallo!

 

(1) Ich habe 2006 Aktien mit Gewinn verkauft, die ich vor weniger als einem Jahr gekauft habe. Also muss ich den Gewinn in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung angeben, richtig?

 

(2) In 2006 habe ich auch Aktien verkauft, die ich länger als 1 Jahr im Depot hatte. Hier habe ich Gewinne erzielt, die ich aber nicht versteuern muss, richtig?

 

(2) In 2006 habe ich auch andere Aktien verkauft, die ich länger als 1 Jahr im Depot hatte.mit denen ich Verluste erzielt habe.

 

Frage: Kann ich die Verluste von (3) mit den Gewinnen von (1) verrechnen? Oder müsste ich dann die Gewinne von (2) auch mit einrechnen?

 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
€-man
Hallo!

 

(1) Ich habe 2006 Aktien mit Gewinn verkauft, die ich vor weniger als einem Jahr gekauft habe. Also muss ich den Gewinn in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung angeben, richtig?

 

(2) In 2006 habe ich auch Aktien verkauft, die ich länger als 1 Jahr im Depot hatte. Hier habe ich Gewinne erzielt, die ich aber nicht versteuern muss, richtig?

 

(2) In 2006 habe ich auch andere Aktien verkauft, die ich länger als 1 Jahr im Depot hatte.mit denen ich Verluste erzielt habe.

 

Frage: Kann ich die Verluste von (3) mit den Gewinnen von (1) verrechnen? Oder müsste ich dann die Gewinne von (2) auch mit einrechnen?

 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

 

1) Richtig

2) Richtig

3) Kannst Du nicht, es geht nur bei Spekugewinnen mit Spekuverlusten.

 

Gruß

-man

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Robertorossi

Danke für die schnelle und klare Antwort!

 

Dann sollte man wohl bei Aktien mit Verlusten vor Ablauf eines Jahres seit dem Kauf mal prüfen ob man sie besser verkauft, dann kann man wenigstens die Verluste noch anrechnen. Genau so wie man Aktien mit Gewinnen möglichst länger als 1 Jahr hält. Sehe ich das richtig?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
€-man
· bearbeitet von �-man
Danke für die schnelle und klare Antwort!

 

Dann sollte man wohl bei Aktien mit Verlusten vor Ablauf eines Jahres seit dem Kauf mal prüfen ob man sie besser verkauft, dann kann man wenigstens die Verluste noch anrechnen. Genau so wie man Aktien mit Gewinnen möglichst länger als 1 Jahr hält. Sehe ich das richtig?

 

Interessant ist das nur, wenn Du Spekulationsgewinne realisiert hast. D.h., Du hast z.B. Aktien mit Gewinn (Haltedauer <1 Jahr) verkauft = Spekulationsgewinn.

Jetzt prüfst Du Dein Depot, ob nicht Aktien (ebenfalls Haltedauer <1 Jahr) mit Kursverlusten vorhanden sind, die Du sowieso verkaufen möchtest.

Wenn Du jetzt diese auch verkaufst, dann kannst Du die Verluste mit den Gewinnen (weil beide <1 Jahr Haltedauer) verrechnen.

 

Normalerweise schaut man halt, dass die Haltedauer >1 Jahr beträgt und verkauft dann. Diese Gewinne bleiben steuerfrei.

Geht aber in der Praxis nicht immer, denn wenn man mit einem Stop-Loss-System arbeitet, dann ist man eben schon mal früher raus.

 

Gruß

-man

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...