Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Stichling

Depotübertrag ausländischer Thesaurierer

Empfohlene Beiträge

Stichling

Ich weiß, das Thema wurde schon in verschiedenen Threads ausgiebig diskutiert. Ich vermute aber, dass noch immer Unklarheiten bestehen. So haben Padua und Bargain im Thread "Willkommen und gleich Fragen" die Meinung vertreten, dass ein sauberer Transfer ausländischer thesaurierender Fonds ohne steuerliche Nachteile möglich ist, wenn die Banken die Kaufdaten der Anteile übermitteln.

 

Leider scheint das nicht der Fall zu sein. Bei dem Vermittler YEALD hat man mir gesagt, dass dies grundsätzlich nicht möglich sei, denn die neue Bank dürfe das Kaufdatum, auch wenn es übermittelt wurde, nicht für die Bemessung der abzuführenden Steuern verwenden. Das stimmt mit den Informationen überein, die ich auf der Website von jblaustein gefunden habe. Wer also vermeiden will, dass bei einem Verkauf eines ausländischen Thesaurierers die Quellensteuer für Gewinne ab 1994 abgeführt werden, muss wirklich in den saueren Apfel beißen und den Fonds verkaufen und bei der neuen Bank zurückkaufen.

 

Einen ganz besonderen Dank an die Politiker, die uns diese Regelung eingebrockt haben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Basti

bedeutet das, das ich der Sache nur entgehen kann - wenn ich das Depot die ganze Zeit bei der gleichen Bank lasse?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stichling
· bearbeitet von Stichling
bedeutet das, das ich der Sache nur entgehen kann - wenn ich das Depot die ganze Zeit bei der gleichen Bank lasse?

 

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  1. Depot nicht wechseln.
  2. Verkaufen und im neuen Depot zurückaufen (nur zu empfehlen, wenn keine Spekulationssteuer anfällt).
  3. Übertragen und versuchen die zuviel bezahlte Steuer über die Steuererklärung zurück zu bekommen (könnte mühsam sein).
  4. Depotwechsel nach 2009? Jemand aus dem Forum schrieb, dass im Rahmen der Steuerreform auch die steuerunschädliche Übertragung ausländischer Thesaurierer ermöglicht werden soll. Ob das aber auch für Altkäufe gilt, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen?

Zu Punkt 4. Bei Boerse Online gibt es eine FAQ zur Abgeltungssteuer. Danach werden ab 2009 die Gewinne von ausländischen Thesaurierern erst beim Verkauf versteuert.

 

Gibt es Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen thesaurierenden Fonds?

 

Diese Steuergesetze treiben mich noch in den Wahnsinn!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...