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peter1502

Abgeltungssteuer und Veräußerungsgewinne

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peter1502
· bearbeitet von peter1502

Hallo,

 

ich habe ein paar Fragen zum Thema Abgeltungssteuer / private Veräußerungsgewinne.

 

Speziell zum Bereich Veräußerungsgewinne:

Wie ist das wenn man sich ab 2009 Fonds kauft und diese 2015 wieder veräußert ?

 

Bsp:

Kauf Anteile im Wert 20000 am 1.3.2009

 

Verkauf der Anteile zum Wert 21000 am 1.3.2015

 

muß ich jetzt auf die 21000 25% Veräußerungsgewinn zahlen oder gilt das nur für den Betrag

der die 20000 übersteigt ?

 

gruß

 

peter

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Nur auf die 1.000 EUR :thumbsup: Das wär ja sonst noch schöner :-"

 

Und da musst du 25% + Soli + evtl. Kirchensteuer zahlen

 

EDIT: Aber die Suchfunktion hätte dir das auch sagen können:

 

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=7158

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peter1502

gell, deshalb heißt es auch veräußerungsgewinn :D

 

wie ist das, wenn man Fonds mit Sparplänen kauft und später dann

ein Teil verkauft.

 

die fondanteile waren zum kaufzeitpunkt ja unterschiedlich bewertet.

wird da nach fifo der wert für die berechnung eines evtl. veräußerungsgewinn berechnet oder

wie ist das ?

 

ist das verständlich gefragt oder sollte ich mich etwas mehr anstrengen bei der Formulierung ?

 

 

peter

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DrFaustus

Verständlich. (Nach 2 mal lesen :lol: )

 

Zur Zeit gilt die FiFo Methode. Dies wird sich auch mit der Abgeltungssteuer nicht ändern, soweit ich das mitbekommen hab....Ich sitz ja nicht im Bundestag...leider... :-"

 

Ja, stell dir mal vor du müsstest jedesmal wenn du was verkaufst 25% davon versteuern. Mach das ein paar mal und dein Vermögen ist bald bei Peer....

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peter1502

wäre doch eine Prima Methode um die Wirtschaft lahmzulegen.

 

eigentlich ist es logisch, daß es nur so sein kann.

aber in der Politik wird auch manche Logik mal ad absurdum geführt

 

danke für deine Antworten

 

peter

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