peter1502 Juli 16, 2007 · bearbeitet Juli 16, 2007 von peter1502 Hallo, ich habe ein paar Fragen zum Thema Abgeltungssteuer / private Veräußerungsgewinne. Speziell zum Bereich Veräußerungsgewinne: Wie ist das wenn man sich ab 2009 Fonds kauft und diese 2015 wieder veräußert ? Bsp: Kauf Anteile im Wert 20000 am 1.3.2009 Verkauf der Anteile zum Wert 21000 am 1.3.2015 muß ich jetzt auf die 21000 25% Veräußerungsgewinn zahlen oder gilt das nur für den Betrag der die 20000 übersteigt ? gruß peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Juli 16, 2007 · bearbeitet Juli 16, 2007 von DrFaustus Nur auf die 1.000 EUR Das wär ja sonst noch schöner :-" Und da musst du 25% + Soli + evtl. Kirchensteuer zahlen EDIT: Aber die Suchfunktion hätte dir das auch sagen können: https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=7158 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peter1502 Juli 16, 2007 gell, deshalb heißt es auch veräußerungsgewinn wie ist das, wenn man Fonds mit Sparplänen kauft und später dann ein Teil verkauft. die fondanteile waren zum kaufzeitpunkt ja unterschiedlich bewertet. wird da nach fifo der wert für die berechnung eines evtl. veräußerungsgewinn berechnet oder wie ist das ? ist das verständlich gefragt oder sollte ich mich etwas mehr anstrengen bei der Formulierung ? peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Juli 16, 2007 Verständlich. (Nach 2 mal lesen ) Zur Zeit gilt die FiFo Methode. Dies wird sich auch mit der Abgeltungssteuer nicht ändern, soweit ich das mitbekommen hab....Ich sitz ja nicht im Bundestag...leider... :-" Ja, stell dir mal vor du müsstest jedesmal wenn du was verkaufst 25% davon versteuern. Mach das ein paar mal und dein Vermögen ist bald bei Peer.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peter1502 Juli 16, 2007 wäre doch eine Prima Methode um die Wirtschaft lahmzulegen. eigentlich ist es logisch, daß es nur so sein kann. aber in der Politik wird auch manche Logik mal ad absurdum geführt danke für deine Antworten peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag